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Aktueller Hinweis

Vorsteuer ziehen bei "Magenta Mobil Start" (Prepaid-Tarif)

Gelöst

Wie erbringt die Telekom den mehrwertsteuerlichen Leistungsnachweis an Unternehmer im Tarif "Magenta Mobil Start", so dass ich als Unternehmer die Vorsteuer ziehen kann? Ich rede hier nicht von Privatpersonen, an die lt. Gesetz keine Rechnung ausgestellt werden braucht.

 

Zwar richten sich Werbung und Vertrieb für den Tarif "Magenta Mobil Start" zuallererst an Privatpersonen und nicht an Unternehmer, die Nutzung ist aber dennoch für letztere möglich und erlaubt. Seit dem 01.01.2004 ist jeder Unternehmer (hier die Telekom) verpflichtet, Rechnungen bzw. einen Leistungsnachweis entsprechend den Vorgaben in §§ 14, 14a UStG zu erteilen, wenn er eine im Inland steuerbare Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbringt. Siehe Punkt 9 in den Ausführungen der OFD Niedersachsen. Die Erbringung der Telefoniedienstleistungen auf das vorausbezahlte Prepaid-Guthaben ist zweifelsfrei eine solche steuerbare Leistung, wie es sich aus der Preisliste "Magenta Mobil Start" ergibt (Zitat: "alle Preise in EUR und inkl. USt").

 

Somit besteht die gesetzliche Verpflichtung der Telekom, einen entsprechenden Leistungsnachweis für Unternehmer zu erbringen. Wo bekomme ich diesen Nachweis und in welcher Form?

5 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Lösung

Hi @TeleHaggi,

 

ich danke dir für das nette Gespräch vorhin. Den Leistungsnachweis habe ich jetzt mit der am Vertrag hinterlegten Adresse eingerichtet.

 

Viele Grüße

Michael

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@Knix  schrieb:

Hallo liebes Moderationsteam,

 

ich benötige ebenfalls einen Leistungsnachweis beginnend für alle Leistungen ab 01.01.2023. Würden Sie diesen bitte ebenfalls für mich einrichten. 

 

Vielen Dank für Ihre Mühe!


@Anna Lena L.  Info

 

@Knix  Leistungsnschweise gibts für die Zukunft, nicht für die Vergangenheit.

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Lösung

Hallo @mohn.blume 

 

herzlichen Dank für das sehr nette Gespräch. Wie telefonisch besprochen richte ich Ihnen zu sofort ihren Leistungsnachweis ein.

Selbstverständlich bin ich für weitere Fragen für Sie da.

 

Lieben Gruß 

Susanne L.

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Lösung
Telekom hilft Team

Hallo liebe Magenta Mobil Prepaid Kunden,

 

Eine dauerhafte Mehrwertsteuer-Ausweisung kann mithilfe eines Leistungsnachweisabonnements eingerichtet werden.

 

Bitte beachten Sie Folgendes:

- Es ist kein rückwirkender Versand möglich.


- Der Prepaid Leistungsnachweis wird nur für den laufenden Monat erstellt, indem das Abo eingerichtet wird. Das Versanddatum     kann nicht beeinflusst werden.


- Wird in einem Monat keine Leistung in Anspruch genommen, erfolgt auch kein Versand.

 

Der Prepaid Leistungsnachweis ist eine Aufstellung von Tarifpreisen (z. B. MagentMobil Prepaid M 9,95 €), Optionspreisen (z. B. Freizeichentöne) oder kostenpflichtigen Gesprächsabrechnungen, etc.

Im Leistungsnachweis ist die enthaltene Umsatzsteuer aufgeführt.

Auf Kundenwunsch kann ein Leistungsnachweis / Umsatzsteuernachweis über die in Anspruch genommenen Leistungen dem Prepaid-Kunden zur Verfügung gestellt werden.

Der Leistungsnachweis enthält keine getätigten Aufladungen, sondern nur genutzte Leistungen.

Hintergrund:
Erst nach Nutzung des aufgeladenen Betrags wird bei nach einer Nutzung die Umsatzsteuer auf die Leistungen im Sinne des § 13 I Nr. 1 S 4 UStG abgeführt.

Hinweis für Prepaid-Aufladungen:
Der erworbene Aufladebetrag enthält keine Umsatzsteuer.

Durchgeführte Aufladungen werden nicht im Leistungsnachweis dargestellt.



Gerne richte ich Ihnen das benötigte Abonnement ein.


Hierfür füllen Sie bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus.

Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil. https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profi... 

Im Anschluss freue ich mich über eine Rückmeldung, mit einem Zeitfenster, wann ein Rückruf gut passen würde.

Und damit Sie im Telefonat nicht suchen müssen, halten Sie zur schnelleren Legitimation schon mal Ihre IBAN und Kundennummer bereit.

Weitere Infos zur Legitimation: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/kontakt-zur-telekom/abfrage-persoenlich...

 

Freundliche Grüße

Marita W.

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Lösung
Telekom hilft Team

Einen schönen Samstag wünsche ich allen,

gut, dass Sie sich der Community angeschlossen haben, @PK21.

Vielen Dank @Kugic und @olliMD für die Beiträge.

Sie vermuten richtig, dass eine dauerhafte Mehrwertsteuer-Ausweisung mithilfe eines Leistungsnachweisabonnements eingerichtet werden kann. Bitte beachten Sie Folgendes:

- Kein rückwirkender Versand möglich.
- Der Prepaid Leistungsnachweis wird nur für den laufenden Monat erstellt, indem das Abo eingerichtet wird. Das Versanddatum kann nicht beeinflusst werden.
- Wird in einem Monat keine Leistung in Anspruch genommen, erfolgt auch kein Versand.

Gerne richte ich Ihnen das benötigte Abonnement ein. Senden Sie mir dazu Ihre Kontaktdaten per Formular zu. Ich melde mich anschließend bei Ihnen zurück.

Viele Grüße
Yalcin A.

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Telekom hilft Team
Guten Abend @timing,


wurden Kosten verursacht, die nicht durch die Flatrate abgedeckt sind?

Sollte keine Umsatz passieren erscheint auch kein Leistungsnachweis.


Freundliche Grüße
Marita W.
Guten Abend,
Es wurden 9.95 vom Guthaben abgezogen. Es ist eine Leistung mit Umsatzsteuer erbracht. Ich bitte um den Nachweis.
Vielen Dank.
Jörg H.
Telekom hilft Team
Hallo @timing,


das sind die Kosten für den Tarif.

Ich gebe es an die Kundenbuchhaltung weiter, da wir hier keinen Nachweis erstellen.


Schönen Abend
Marita W.

Hallo Martina W.

Es gibt hier 180 Wortmeldungen zum thema Umsatzsteuernachweis bei Prepaid und Sie schreiben jetzt, der Leistungsnachweis enthält nicht den Umsatz des monatlichen Betrags. Ich bin stark enttäuscht.

Bitte nennen Sie mir die gesetzliche Grundlage, das Umsatz zu Prepaid nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Dazu möchte ich Sie bitten mir Ihr Finazamt und Steuernummer zu nennen, damit ich es meinem Finanzamt senden kann. Es ist für mich unvorstellbar, dass Sie meine Frage nicht verstehen. Deshalb möchte es gern mit Ihrem Finanzamt klären, wieso Umsatz nicht Umsatzsteuerpflichtig ist, wie Sie behaupten.

mit freundlichen Grüßen

Jörg H.

 

@ zwei Fragen an alle anderen hier,

1. hat jemand einen Nachweis über die 4 wöchentliche "Grundgebühr" gewünscht, oder bin ich hier der einzige.

2. hat diesen Nachweis jemand erhalten.

Der Leistungsnachweis beinhaltet auch die monatlich bzw. 4-wöchentlich in Rechnung gestellte Grundgebühr.

Telekom hilft Team
Moin @timing,

das Bundesministeriums der Finanzen sagt:
Die Umsatzsteuer wird erst bei Leistungserbringung an das Finanzamt abgeführt. Die Aufladung von Xtra Cash gilt als Geldtausch und ist somit nicht umsatzsteuerpflichtig. Erst die Erbringung der Leistung wird besteuert. Es gibt keinen Umsatzsteuernachweis mehr bei Aufladungen, da hier keine Umsatzsteuer abgeführt wird.

Schau mal hier, @prophaganda schrieb dies: http://bit.ly/2u4V0ja

TELEKOM DEUTSCHLAND GMBH
Hausanschrift: Landgrabenweg 151, 53227 Bonn | Postanschrift: 53171 Bonn | Internet: www.telekom.de
Konto: IBAN DE53 3601 0043 0595 8004 39, Postbank | Handelsregister: Amtsgericht Bonn HRB 5919, Sitz der Gesellschaft: Bonn
USt-IdNr.: DE122265872, Gläubiger-ID: DE93ZZZ00000078611, WEEE-Reg.-Nr.: DE60800328, Ges.-Nr.: 1030 | Pflichtangaben: www.telekom.de/pflichtangaben


LG Anna Lena L.

Um das mal klarzustellen: Es fällt zwar keine Umsatzsteuer an, wenn das Guthabenkonto aufgeladen wird - aber natürlich dann, wenn das Guthaben genutzt wird. Sei es, dass die Grundgebühr bezahlt wird, sei es für Gebühren, die für nicht von der Flatrate umfasste Gespräche geschuldet sind.

Und dafür hat die Telekom gem. § 14 UStG Rechnung zu erstellen.

Der BGH hat mit Urteil vom 24.2.1988, Az.: VIII ZR 64/87, Rz. 9, juris, klargestellt, dass der Anspruch auf Rechnungsstellung gem. § 14 UStG eine Nebenpflicht aus dem bürgerlich-rechtlichen Vertragsverhältnis zwischen Lieferanten und Leistungsempfänger kodifiziert, die sich ansonsten auch schon aus Treu und Glauben ergeben würde.

 

Auch mir war übrigens zugesagt worden, diesen Wie auch immer gearteten Leistungsnachweis zu erhalten - gehört habe ich seitdem nichts mehr.

Anna Lena L.

 

Bitte bestätigen Sie mir, dass die Telekom eine Telekomunikationssleistung erbringt und dabei nicht umsatzsteuerpflichtig ist.

Vielen Dank.

Jörg H.

Hallo Anna Lena L.

 

Ich möchte Ihnen hier Recht geben:

"Die Aufladung von Xtra Cash gilt als Geldtausch und ist somit nicht umsatzsteuerpflichtig. ... Es gibt keinen Umsatzsteuernachweis mehr bei Aufladungen, da hier keine Umsatzsteuer abgeführt wird."

Das erlebe ich auch so, da beim Kauf eine USt. ausgewiesen wird.

 

Jetzt kommt Ihre Aufgabe:

"Die Umsatzsteuer wird erst bei Leistungserbringung an das Finanzamt abgeführt. Erst die Erbringung der Leistung wird besteuert. "

Und genau hierfür möchte ich einen Nachweis.

 

vielen Dank

Jörg H.

 

korrigiert:

 

Hallo Anna Lena L.

 

Ich möchte Ihnen hier Recht geben:

"Die Aufladung von Xtra Cash gilt als Geldtausch und ist somit nicht umsatzsteuerpflichtig. ... Es gibt keinen Umsatzsteuernachweis mehr bei Aufladungen, da hier keine Umsatzsteuer abgeführt wird."

Das erlebe ich auch so, da beim Kauf KEINE USt. ausgewiesen wird.

 

Jetzt kommt Ihre Aufgabe:

"Die Umsatzsteuer wird erst bei Leistungserbringung an das Finanzamt abgeführt. Erst die Erbringung der Leistung wird besteuert. "

Und genau hierfür möchte ich einen Nachweis.

 

vielen Dank

Jörg H.

Telekom hilft Team

Moin Telekom-Kollege @timing,

bei ihrer Prepaid Karte ist der Leistungsnachweis und die Einverständniserklärung zur Datenspeicherung hinterlegt.

Sie haben das Abo bereits eingerichtet. Somit erhalten sie, dieses Dokument regelmäßig zwecks Vorsteuer Abzug beim Finanzamt.

VG
Anna Lena L.


@ zwei Fragen an alle anderen hier,

1. hat jemand einen Nachweis über die 4 wöchentliche "Grundgebühr" gewünscht, oder bin ich hier der einzige.

2. hat diesen Nachweis jemand erhalten.


Hallo @timing 

ich habe auch lange gezweifelt, aber es gibt den USt-Leistungsnachweis wirklich....

Hat bei mir zwar 3 Monate gedauert, aber mittlerweile bekomme ich den Nachweis monatlich per Post zugeschickt. Darin ist auch der monatliche Grundpreis für den gewählten Tarif enthalten, sowie evtl. angefallene Verbindungspreise, alles korrekt mit ausgewiesener MwSt. (leider ohne Aufstellung der Einzelverbindungen). Der Brief kommt immer so 2 Wochen nach Ende der Abrechnungsperiode.
Daß es so lange gedauert hat liegt wohl auch daran, daß erst das Startguthaben und der Wechselbonus für die Rufnummerportierung verbraucht wurde, und dafür fällt korrekterweise keine USt an.

Was ich nicht geschafft habe ist, für die 9,95 Kaufpreis beim (Online-)Erwerb der Prepaid-Karte eine vernünftige Rechnung mit USt-Nachweis zu bekommen. Da der Leistungsnachweis erst nach Kauf eingerichtet werden kann und nur zukünftige Umsätze umfaßt, steht der Kaufpreis da nicht drauf. Man bekommt zwar für den Kaufpreis 10 Euro Startguthaben, aber dessen Verbrauch ist nicht USt-pflichtig, hier fällt anders als bei einer Aufladung die USt bereits beim Erwerb an.
Wäre also im nachhinein besser gewesen, die Karte im Telekom-Shop zu holen, da hat man wenigstens einen Kassenbeleg (da sollte die USt drauf sein).
So bleibt nur, einen Eigenbeleg zu erstellen und auf die Kulanz des Finanzamts bzw. Betriebsprüfers zu hoffen......

Ansonsten: Geduld........

Beim Kauf der Prepaid Karte wurde bei mir die Mwst. auf dem Kassenbon im Telekom Laden ausgewiesen.

Wie im Supermarkt, oder bei Obi.

 

Und btw.: Gestern kam meine Bescheinigung, mit der 4 Wochen Gebühr.

Nachdem ich vor mehreren Monaten eine Prepaid-Karte von unserem Festnetz-Firmenaccount (!) bestellt hatte wurde die Karte trotzdem auf mich als Privatperson ausgestellt und leider privat bezahlt. Nach langem hin und her hatte ich Kontakt zum Telekom-Hilft-Business Team aufgenommen und nach mehreren Problemen konnte ich "angeblich" diese und eine andere Karte endlich auf die Firma umschreiben. Mit dem Ergebnis, dass die Karten nun im Telekom-Kundencenter unter unserem Firmen-Account gar nicht mehr sichtbar sind und einen Zugang zum Mobilfunk-Kundencenter habe ich auch nicht, so dass ich nichts mehr einsehen kann. Über Monate versuche ich nun dies zu klären und den sagenumwobenen Leistungsnachweis irgendwie zu bekommen - vergeblich! Ich bekomme nichtssagende und inkompetente Antworten und alles wird auf Kollegen geschoben, die sich nie bei mir melden. Es ist zum Verzweifeln und anscheinend von der Telekom so gewollt. Vielleicht sollte mal das Finanzamt mal endlich mit der Telekom ein ernstes Wörtchen reden!

Der Tarif ist für Privatkunden und Einzelunternehmer vorgesehen. Eine Firmenbezeichnung kann im Bereich Prepaid nach Aussage des Telekom-Shops leider nicht hinterlegt werden. Für Firmen ist daher auf Postpaid zu verweisen.

Die Telekom hat mir bereits Übernahmeformulare zugesendet und ich habe dort alles eingetragen, so dass alles auf die Firma umgeschrieben werden konnte. Leider weiß ich nicht, wo und wie ich die umgeschriebenen Prepaid-Karten nun einsehen kann.

Auszug aus einer Fallsammlung des Haufe-Verlags: (https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/zeitpunkt-der-leistungserbringung-bei-prepaid-vertraegen...). Danach hätte man bereits beim Aufladen einen Anspruch auf eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

"Entscheidung: Sonstige Leistung nicht erst bei Verwendung

Nach Auffassung des FG Köln (Zwischenurteil v. 16.2.2016, 1 K 927/13) hat A bereits mit der entgeltlichen Zurverfügungstellung von Guthaben auf den Prepaid-Konten und nicht erst bei der späteren Verwendung dieser Guthaben für Telefonate etc. gegenüber den Erwerbern sonstige Leistungen erbracht.

a) Soweit A den Kunden Direktaufladungen auf ihr Prepaid-Konto erlaubt hat, hat A diesen gegenüber bereits mit der Aufladung (und nicht erst bei der späteren Verwendung dieser Guthaben für Telefonate etc.) gegenüber den Erwerbern sonstige Leistungen erbracht. Die entscheidende Leistungshandlung der A ist die Zurverfügungstellung dieser Plattform für den vertraglich vereinbarten Zeitraum im Zeitpunkt der Aufladung des Guthabens durch den Kunden. Ab diesem Zeitpunkt, der mit jeder Aufladung neu beginnt, hat der Kunde unmittelbar die Möglichkeit des Empfangs von Telefonaten, Nachrichten und Datendiensten. Ab diesem Zeitpunkt kann er Anrufe und die weiteren von der Klägerin eröffneten Möglichkeiten aktiv tätigen. Aus diesem Grunde stellt die Einzahlung auf den Prepaid-Konten keinen umsatzsteuerlich unbeachtlichen bloßen Zahlungsmitteltausch dar."

Sehe ich genau so, anscheinend muss aber jemand die Anbieter erst dazu zwingen, dies umzusetzen. Bisher geht sowas immer auf Kosten der Kleinstunternehmen. Man muss erst eine Preipaid-Karte kaufen und sich als Privatperson identifizieren, diese dann mühsam auf die Firma umschreiben lassen und anschließend über Monate darum betteln, den Leistungsnachweis per Post zu bekommen. Das ist von der Telekom so gewollt, damit Firmen die teuren, eingeschränkten und oft unnötigen Langzeitverträge abschließen.

Wie oben schon zitiert, stellt die Einzahlung auf ein Prepaid-Konto keinen umsatzsteuerlich unbeachtlichen bloßen Zahlungsmitteltausch dar, da die Einzahlung zweckgebunden ist und der MwSt.-Satz feststeht, nämlich 19%.

 

Aber auch wenn man die Finanzgerichts-Entscheidung nicht berücksichtigt, gilt die EU-Richtlinie 2016/1065, die inzwischen geltendes Recht ist. Sie besagt, dass auf Rechnungen für Einzweck-Gutscheine die MwSt. ausgewiesen sein muss. Das Aufladen des Prepaid-Guthabens lässt sich ja durchaus als Einzweck-Gutschein auffassen.

Ich halte das Verhalten der Deutschen Telekom daher für den Versuch eines sehr "kreativen Umgangs" mit der eigenen Umsatzsteuerpflicht. Dazu gehört dann ja auch, dass das Aufladen nicht über die Telekom selbst erfolgt, sondern über den niederländischen Dienstleister Alphacomm. Auch hierbei könnte ich mir vorstellen, dass das steuerliche Gründe hat.  Zwinkernd

@vauha 

 

Es ist korrekt, wie es die Telekom bisher handhabt.

 

Man lädt auf, 0 MwSt.

Nach Verbrauch bekommt man den Leistungsnachweis bekommen., sofern beauftragt, bei mir klappt's auch!

Die 19 MwSt sind eben nicht fest, du zahlst ein ÖPNV Ticket per Guthaben und schon bist du bei 7 Prozent!

Wieder etwas dazugelernt. Auf die Idee wäre ich nie gekommen, meine ÖPNV-Tickets über meine Prepaid-Guthaben zu kaufen. Aber umso wichtiger ist es doch, dass die Leistungsnachweise obligatorisch sein sollten. Den bekomme ich übrigens bereits - nach Anruf bei der Hotline und nochmaligem Anruf bei der Hotline und nochmaligem Anruf bei der Hotline...  Die meisten Hotline-Mitarbeiter wissen gar nicht, dass es den gibt: "Da höre ich das erste Mal davon!".

Den Leistungsnachweis sollte man per App bestellen können. Und er sollte nicht nur per Briefpost geliefert werden können, sondern auch als PDF-Datei per E-Mail. Allein schon der Umwelt zuliebe.

Und: Der Leistungsnachweis sollte auch rückwirkend möglich sein. Derzeit wird er erst ab Antragstellung ausgestellt. Wenn man also nicht wusste, dass man den Leistungsnachweis beantragen kann, bekommt man für diese Zeit auch im Nachhinein keine Rechnung mit ausgewiesener MwSt.

Bei Vodafone ist das beispielsweise problemlos möglich, auch im Nachhinein noch Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. zu bekommen.

Ich gehe daher weiter davon aus, dass es System hat, es dem Telekom-Kunden hierbei so schwer wie möglich zu machen.

Ich zitiere mal aus der letzten E-Mail vom Telekom Hilft Business Support:

 

"Da es sich bei Prepaid-Karten um ein reines Verbraucherprodukt handelt, ist es nicht möglich diese Karten auf Firmen laufen zu lassen. 
Ein Leistungsnachweis muss dann manuell beauftragt werden. 
Ich finde persönlich, dass es für Firmen sinnig ist, kleine Handytarife in Form eines Laufzeitvertrages abzuschließen."

Das Problem des fehlenden Ausweises der MwSt. betrifft ja nicht nur Firmen, sondern auch Privatpersonen, die Rechenschaft über ihre Ausgaben abliefern müssen oder ihr privates Handy teilweise auch beruflich nutzen.


@vauha  schrieb:
Bei Vodafone ist das beispielsweise problemlos möglich, auch im Nachhinein noch Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. zu bekommen.

Ich würde jetzt mal einfach vermuten, dass das illegal ist, wenn die solche Daten speichern obwohl dem nicht zugestimmt wurde.

Was soll daran illegal sein?. Es geht ja nicht um einen EVN, es geht um eine Rechnung des verbrauchten Tarif-Betrags und zusätzlicher Extra-Gebühren z.B. für Sonderrufnummern oder Auslandstelefonate. Da keine personenbezogenen Daten aufgelistet sind, ist da auch nichts illegal. Solche rechnungsrelevanten Daten müssen auch von der Telekom gespeichert werden, wahrscheinlich sogar 10 Jahre lang, für den Fall, dass das Finanzamt eine Steuerprüfung macht.