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Aktueller Hinweis

Vorsteuer ziehen bei "Magenta Mobil Start" (Prepaid-Tarif)

Gelöst

Wie erbringt die Telekom den mehrwertsteuerlichen Leistungsnachweis an Unternehmer im Tarif "Magenta Mobil Start", so dass ich als Unternehmer die Vorsteuer ziehen kann? Ich rede hier nicht von Privatpersonen, an die lt. Gesetz keine Rechnung ausgestellt werden braucht.

 

Zwar richten sich Werbung und Vertrieb für den Tarif "Magenta Mobil Start" zuallererst an Privatpersonen und nicht an Unternehmer, die Nutzung ist aber dennoch für letztere möglich und erlaubt. Seit dem 01.01.2004 ist jeder Unternehmer (hier die Telekom) verpflichtet, Rechnungen bzw. einen Leistungsnachweis entsprechend den Vorgaben in §§ 14, 14a UStG zu erteilen, wenn er eine im Inland steuerbare Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbringt. Siehe Punkt 9 in den Ausführungen der OFD Niedersachsen. Die Erbringung der Telefoniedienstleistungen auf das vorausbezahlte Prepaid-Guthaben ist zweifelsfrei eine solche steuerbare Leistung, wie es sich aus der Preisliste "Magenta Mobil Start" ergibt (Zitat: "alle Preise in EUR und inkl. USt").

 

Somit besteht die gesetzliche Verpflichtung der Telekom, einen entsprechenden Leistungsnachweis für Unternehmer zu erbringen. Wo bekomme ich diesen Nachweis und in welcher Form?

5 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Lösung

Hi @TeleHaggi,

 

ich danke dir für das nette Gespräch vorhin. Den Leistungsnachweis habe ich jetzt mit der am Vertrag hinterlegten Adresse eingerichtet.

 

Viele Grüße

Michael

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@Knix  schrieb:

Hallo liebes Moderationsteam,

 

ich benötige ebenfalls einen Leistungsnachweis beginnend für alle Leistungen ab 01.01.2023. Würden Sie diesen bitte ebenfalls für mich einrichten. 

 

Vielen Dank für Ihre Mühe!


@Anna Lena L.  Info

 

@Knix  Leistungsnschweise gibts für die Zukunft, nicht für die Vergangenheit.

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Lösung

Hallo @mohn.blume 

 

herzlichen Dank für das sehr nette Gespräch. Wie telefonisch besprochen richte ich Ihnen zu sofort ihren Leistungsnachweis ein.

Selbstverständlich bin ich für weitere Fragen für Sie da.

 

Lieben Gruß 

Susanne L.

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Lösung
Telekom hilft Team

Hallo liebe Magenta Mobil Prepaid Kunden,

 

Eine dauerhafte Mehrwertsteuer-Ausweisung kann mithilfe eines Leistungsnachweisabonnements eingerichtet werden.

 

Bitte beachten Sie Folgendes:

- Es ist kein rückwirkender Versand möglich.


- Der Prepaid Leistungsnachweis wird nur für den laufenden Monat erstellt, indem das Abo eingerichtet wird. Das Versanddatum     kann nicht beeinflusst werden.


- Wird in einem Monat keine Leistung in Anspruch genommen, erfolgt auch kein Versand.

 

Der Prepaid Leistungsnachweis ist eine Aufstellung von Tarifpreisen (z. B. MagentMobil Prepaid M 9,95 €), Optionspreisen (z. B. Freizeichentöne) oder kostenpflichtigen Gesprächsabrechnungen, etc.

Im Leistungsnachweis ist die enthaltene Umsatzsteuer aufgeführt.

Auf Kundenwunsch kann ein Leistungsnachweis / Umsatzsteuernachweis über die in Anspruch genommenen Leistungen dem Prepaid-Kunden zur Verfügung gestellt werden.

Der Leistungsnachweis enthält keine getätigten Aufladungen, sondern nur genutzte Leistungen.

Hintergrund:
Erst nach Nutzung des aufgeladenen Betrags wird bei nach einer Nutzung die Umsatzsteuer auf die Leistungen im Sinne des § 13 I Nr. 1 S 4 UStG abgeführt.

Hinweis für Prepaid-Aufladungen:
Der erworbene Aufladebetrag enthält keine Umsatzsteuer.

Durchgeführte Aufladungen werden nicht im Leistungsnachweis dargestellt.



Gerne richte ich Ihnen das benötigte Abonnement ein.


Hierfür füllen Sie bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus.

Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil. https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profi... 

Im Anschluss freue ich mich über eine Rückmeldung, mit einem Zeitfenster, wann ein Rückruf gut passen würde.

Und damit Sie im Telefonat nicht suchen müssen, halten Sie zur schnelleren Legitimation schon mal Ihre IBAN und Kundennummer bereit.

Weitere Infos zur Legitimation: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/kontakt-zur-telekom/abfrage-persoenlich...

 

Freundliche Grüße

Marita W.

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Lösung
Telekom hilft Team

Einen schönen Samstag wünsche ich allen,

gut, dass Sie sich der Community angeschlossen haben, @PK21.

Vielen Dank @Kugic und @olliMD für die Beiträge.

Sie vermuten richtig, dass eine dauerhafte Mehrwertsteuer-Ausweisung mithilfe eines Leistungsnachweisabonnements eingerichtet werden kann. Bitte beachten Sie Folgendes:

- Kein rückwirkender Versand möglich.
- Der Prepaid Leistungsnachweis wird nur für den laufenden Monat erstellt, indem das Abo eingerichtet wird. Das Versanddatum kann nicht beeinflusst werden.
- Wird in einem Monat keine Leistung in Anspruch genommen, erfolgt auch kein Versand.

Gerne richte ich Ihnen das benötigte Abonnement ein. Senden Sie mir dazu Ihre Kontaktdaten per Formular zu. Ich melde mich anschließend bei Ihnen zurück.

Viele Grüße
Yalcin A.

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Immerhin ist der Tarif für eine Nutzung durch gewerbliche Kunden nicht ausgeschlossen. Aus diesem Nichtausschluss folgt auch das Recht auf einen Leistungsnachweis. Es gibt andere Billiganbieter, die in ihren AGB eine gewerbliche Nutzung von bestimmten Tarifen ausschließen. Der Endverbraucher hat dann keinen Rechtsanspruch auf eine Rechnung.

Gemäß § 368 BGB haben Private aber immer einen Anspruch auf Erteilung einer Quittung. Bei Zahlungen sind der Brutto- und der Nettobetrag sowie der Umsatzsteuersatz zu nennen.

Das verstehe ich aktuell nicht: Weshalb beauftragt Ihr das nicht einfach so wie hier im Thread schon mehrfach getan?

Als Quittung für das erhaltene Geld gilt wohl bereits der Aufladebon.

 


Ein gewerblicher Verkäufer MUSS seinem privaten Kunden keine Rechnung ausstellen, KANN dies aber, wenn er möchte. Gemäß § 368 BGB haben Private lediglich einen Anspruch auf Erteilung einer Quittung, d.h. auf ein schriftliches Empfangsbekenntnis für die von ihnen vorgenommene Zahlung. Die Quittung muss keine MwSt ausweisen, d.h. ein gewerblicher Vorsteuerabzug wäre bei einer solchen Quittung des Geldempfangs nicht möglich.

 

https://www.wbs-law.de/e-commerce/haben-private-kunden-eines-onlineshops-einen-anspruch-auf-ausstell...


 

 

Telekom hilft Team
Hallo @Anguel,


unsere Leistungsnachweise werden nach den gesetzlichen Vorgaben bereitgestellt.

Einmalpreise werden separat, Grundpreise und die Verbindungspreise werden separat ausgewiesen.

In den Verbindungspreisen sind alle Verbindungen enthalten, SMS, MMS, Calls und auch Pass Käufe.

Am Ende des Leistungsnachweises sind addiert die genannten Punkte in einer Summe zu finden.

Danach erscheint die ausgewiesene Mehrwert Damit ich schnell weiterhelfen kann, füllen Sie bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus. Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil http://bit.ly/Kundeninfos Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung. steuer und dann die Gesamtsumme.

Im EA (Einzelaufstellung) die wahrscheinlich die meisten Kunden anfragen, dort ist keine MWST ausgewiesen. Denn es ist eine Aufstellung. Der Leistungsnachweis kann im Abo erhalten werden. Eingerichtet wird er unter Vertrag, rechte Maustaste und ganz unten den Punkt Abo Xtra Leistungsnachweis auswählen.

Bitte hinterlegen Sie gerne im Profil Ihre Daten.

Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil http://bit.ly/Kundeninfos Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.

Im Anschluss prüfe ich welcher Nachweis für Sie eingerichtet wurde.


Freundliche Grüße
Marita W.

"Der Leistungsnachweis kann im Abo erhalten werden. Eingerichtet wird er unter Vertrag, rechte Maustaste und ganz unten den Punkt Abo Xtra Leistungsnachweis auswählen." Mit der Anleitung bin ich intellektuell überforderdert: Im Browser bringt die rechte Maustauste nur Browserfunktionen aber keine Funktionen der einzelnen Internetseite. Bei mir jedenfalls gibt es unten im Vertrag keine entsprechende Auswahlmöglichkeit. Könnten Sie bitte mal einen Screenshot posten?


@vauha  schrieb:

"Der Leistungsnachweis kann im Abo erhalten werden. Eingerichtet wird er unter Vertrag, rechte Maustaste und ganz unten den Punkt Abo Xtra Leistungsnachweis auswählen." Mit der Anleitung bin ich intellektuell überforderdert: Im Browser bringt die rechte Maustauste nur Browserfunktionen aber keine Funktionen der einzelnen Internetseite. Bei mir jedenfalls gibt es unten im Vertrag keine entsprechende Auswahlmöglichkeit. Könnten Sie bitte mal einen Screenshot posten?


Vermutlich bists Du nicht intellektuell überfordert.

Möglicherweise gibt es weder "Vertrag" noch eine Rechtsklick-Funktion, die mit dem Kundencenter zu tun hat.

Zumindest bei mir ist da auch absolut Fehlanzeige.

Der Leistungsnachweis ist leider nicht online einrichtbar. Der Auftrag zum Leistungsnachweisabonnement ist für Prepaidkunden keine im Kundencenter enthaltene Onlinefunktion. Die Beauftragung erfolgt stattdessen über die telefonische Kundenbetreuung oder über das Telekom hilft Team.

@PK21 

Das war auch mein Wissensstand bis zum Beitrag von @Marita W. 

 

Mittlerweile vermute ich, dass es auch davon abhängen könnte, ob das Kundencenter noch im alten Format ist (wie bei mir) oder ob das bereits im neuen Format ist. Im neuen Format sieht das wohl so aus

https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Abbuchungen-nach-Aufladung-ungewollt/m-p/3920263...

und könnte ja sein, dass das dort so wie von @Marita W. beschrieben funktioniert.

 

Vielleicht sieht ein Geschäftskunden-Kundencenter aber noch einmal anders aus und vielleicht geht das nur dort per Rechtsklick...

Mein Kundencenter ist schon das neue. Ich habe dort (als Prepaid-Kunde) jedoch keine Möglichkeit, den Leistungsnachweis zu beantragen. Wie schon beschreiben, hatte ich telefonisch bei der Hotline angerufen und nach einem Leistungsnachweis gefragt - ohne zu wissen, wie das Ding heißt. Ich hatte wörtlich nach einer "Rechnung für das verbrauchte Guthaben" gefragt. Der Hotline-Mitarbeiter beschied mir: "Für Prepaid-Verträge gibt es das nicht. Die Telekom muss so etwas auch nicht anbieten." Erst nach zwei weiteren Anrufen bei der Hotline kam dann heraus, dass es den "Leistungnachweis" gibt. Den bekomme ich jetzt. Allerdings wird er nur per Briefpost verschickt.

Die Frage bleibt also:

1. Warum macht es die Telekom einem so schwer, einen Leistungnachweis zu beantragen? Warum bietet man das nicht auch kundenfreunlich im Kundencenter an?

2. Warum wird der Leistungsnachweis nur per Briefpost verschickt? Das ist doch wohl angesichts von Ressourcenverbrauch und Umweltgefährdung (Stichwort anthropogene Klimakatastrophe und massives Artensterben) ein Unding. Wenn Rechnungen heute problemlos als PDF-Datei verschickt werden können und dürfen, wird doch wohl auch ein "Leistungsnachweis" per E-Mail zu verschicken sein, oder?

Das ist auch bei Laufzeitverträgen so, dass Du als pdf in einer E-Mail nur die Rechnung als solche erhältst.

Der Einzelverbindungsnachweis ist nicht per E-Mail erhältlich. Da muss man online gehen und den runterladen.

 

Prepaid ist halt die Billigvariante der Telekom - vermutlich hat da ein schlauer BWLer mal irgendwann ausgerechnet, dass man sich 50 Cent Supportkosten sparen kann wenn die Leute standardmäßig keine Kontrollmöglichkeit haben und dann nicht so einfach reklamieren können. Und vermutlich ist das deshalb dann auch im Kundencenter gar nicht erst implementiert worden (kostet auch paar Euro fuffzig).

 

Demnächst soll ja für Telekom Prepaid auch ein MagentaEINS Vorteil kommen. Wem das egal ist, der kann auch zur Telekom-Schwester wechseln. Dort kann man problemlos einen regelmäßigen Einzelverbindungsnachweis beauftragen, siehe

https://www.edeka-smart.de/rechtstexte

 

Leider wird bei edeka-smart im Einzelverbindungsnachweis aber keine MWSt. ausgewiesen:

 

grafik.png

 

Ein Einzelverbindungsnachweis (EVN) ist aber etwas anderes als ein Leistungsnachweis: Im Leistungsnachweis sind keine Einzelverbindungen aufgeführt. Ein Leistungsnachweis entspricht eher der normalen Rechnung bei Laufzeitverträgen. Und das ist das, was ich haben möchte - und ja inzwischen auch bekomme. Aber eben als Blatt Papier und per Briefpost. Das ist eine unnötige und teure Verschwendung. Letztlich muss ich diesen unnötigen Aufwand ja auch als Prepaid-Kunde bezahlen.

Und: Wenn man sich einen EVN herunterladen kann, warum dann nicht auch einen Leistungsnachweis?

Möglicherweise könnten datenschutzrechtliche Bestimmungen einem Versand per E-Mail entgegenstehen (EU-DSGVO, BDSG). Zudem wäre denkbar, dass der Postversand eventuell auch aus Marketing-Erwägungen erfolgt. Ein postalisch versandtes Dokument entspricht in jedem Fall den gesetzlichen Anforderungen für einen etwaigen Vorsteuerabzug und an die Rechnungslegung für gewerblich tätige Kunden.

Wo kann man sich denn einen EVN für den Prepaid-Tarif herunterladen? Das geht im Kundencenter jedenfalls nicht. Man kann sich lediglich am Telefoncomputer die letzten fünf Buchungen vorlesen lassen.

Weiß ich auch nicht. muc80337_2 hatte das oben geschrieben. Soweit mir bekannt ist, kann man sich den EVN nur immer im Nachhinein per Briefpost zuschicken lassen, wenn man den Leistungsnachweis reklamiert. Ich glaube, das ist auch bei EDEKA nicht anders.

Beim Leistungsnachweis stehen jedenfalls keine datenschutzrechlichen Gründe dagegen, den auch per E-Mail zu verschicken. Bei Laufzeitverträgen werden die Rechnungen ja auch per E-Mail verschickt.


@PK21  schrieb:

Wo kann man sich denn einen EVN für den Prepaid-Tarif herunterladen? Das geht im Kundencenter jedenfalls nicht.

Das findest Du als edeka-smart Kunde (also Telekom Multibrand GmbH) da:

https://kundenportal.edeka-smart.de/edeka-csc/user/services/connectionSummary

 


@PK21  schrieb:

Man kann sich lediglich am Telefoncomputer die letzten fünf Buchungen vorlesen lassen.


Erzähl mehr! Wie machst Du das, welche Rufnummer rufst Du dazu an?



@PK21  schrieb:

Man kann sich lediglich am Telefoncomputer die letzten fünf Buchungen vorlesen lassen.


Erzähl mehr! Wie machst Du das, welche Rufnummer rufst Du dazu an?


Ich muss mich korrigieren, die Möglichkeit wurde wohl eingestellt. Ich meine, dass es diese Möglichkeit früher mal gab. Unter der Kurzwahl 2000 wird nur leider noch das Vorlesen des Prepaid-Guthabens angeboten.

Telekom hilft Team
Hallo @vauha,

ich kann Ihren Unmut wirklich verstehen, aber der Leistungsnachweis für Ihren Prepaid-Vertrag wird monatlich per Post versandt und leider besteht nicht die Möglichkeit, diesen im Kundencenter herunterzuladen.

Lieben Gruß
Susanne L.

Hallo @Susanne L.,

 

ich glaube, das haben hier inzwischen alle verstanden. Es geht doch aber auch allen hier darum, die Telekom in ihrem eigenen Interesse kundenfreundlicher zu machen. Insofern würde ich mich freuen, wenn die Kritik konstruktiv wahrgenommen - und aufgenommen wird.

HG, vauha

Telekom hilft Team
Hallo @vauha,

selbstverständlich sind wir für jede Kritik offen, nur so haben wir die Möglichkeit uns stetig zu verbessern und Sie als Kunden zu begeistern. Das ist unser Ziel. Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Rückmeldung und wünsche Ihnen morgen einen schönen, sonnigen Feiertag.

Lieben Gruß
Susanne L.
Hallo



Ich bin der nächste, der diesen Leistungsnachweis benötigt.



MfG
Hallo @post-fuer-haussmann,

das ist kein Problem. Fröhlich Wann erreichen wir dich für ein kurzes Telefonat am besten?

Liebe Grüße und vorerst einen schönen Nachmittag
Katharina S.
bin jetzt erreichbar
@post-fuer-haussmann:
Vielen Dank für das freundliche Telefonat. Wie eben telefonisch vereinbart, habe ich die erforderlichen Einstellungen in unseren Systemen angepasst.

Viele Grüße
Timo N.
@beate.naumann64:
Vielen Dank für das freundliche Telefonat. Bei weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Viele Grüße
Timo N.