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Aktueller Hinweis

Vorsteuer ziehen bei "Magenta Mobil Start" (Prepaid-Tarif)

Gelöst

Wie erbringt die Telekom den mehrwertsteuerlichen Leistungsnachweis an Unternehmer im Tarif "Magenta Mobil Start", so dass ich als Unternehmer die Vorsteuer ziehen kann? Ich rede hier nicht von Privatpersonen, an die lt. Gesetz keine Rechnung ausgestellt werden braucht.

 

Zwar richten sich Werbung und Vertrieb für den Tarif "Magenta Mobil Start" zuallererst an Privatpersonen und nicht an Unternehmer, die Nutzung ist aber dennoch für letztere möglich und erlaubt. Seit dem 01.01.2004 ist jeder Unternehmer (hier die Telekom) verpflichtet, Rechnungen bzw. einen Leistungsnachweis entsprechend den Vorgaben in §§ 14, 14a UStG zu erteilen, wenn er eine im Inland steuerbare Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbringt. Siehe Punkt 9 in den Ausführungen der OFD Niedersachsen. Die Erbringung der Telefoniedienstleistungen auf das vorausbezahlte Prepaid-Guthaben ist zweifelsfrei eine solche steuerbare Leistung, wie es sich aus der Preisliste "Magenta Mobil Start" ergibt (Zitat: "alle Preise in EUR und inkl. USt").

 

Somit besteht die gesetzliche Verpflichtung der Telekom, einen entsprechenden Leistungsnachweis für Unternehmer zu erbringen. Wo bekomme ich diesen Nachweis und in welcher Form?

5 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Lösung

Hi @TeleHaggi,

 

ich danke dir für das nette Gespräch vorhin. Den Leistungsnachweis habe ich jetzt mit der am Vertrag hinterlegten Adresse eingerichtet.

 

Viele Grüße

Michael

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@Knix  schrieb:

Hallo liebes Moderationsteam,

 

ich benötige ebenfalls einen Leistungsnachweis beginnend für alle Leistungen ab 01.01.2023. Würden Sie diesen bitte ebenfalls für mich einrichten. 

 

Vielen Dank für Ihre Mühe!


@Anna Lena L.  Info

 

@Knix  Leistungsnschweise gibts für die Zukunft, nicht für die Vergangenheit.

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Lösung

Hallo @mohn.blume 

 

herzlichen Dank für das sehr nette Gespräch. Wie telefonisch besprochen richte ich Ihnen zu sofort ihren Leistungsnachweis ein.

Selbstverständlich bin ich für weitere Fragen für Sie da.

 

Lieben Gruß 

Susanne L.

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Lösung
Telekom hilft Team

Hallo liebe Magenta Mobil Prepaid Kunden,

 

Eine dauerhafte Mehrwertsteuer-Ausweisung kann mithilfe eines Leistungsnachweisabonnements eingerichtet werden.

 

Bitte beachten Sie Folgendes:

- Es ist kein rückwirkender Versand möglich.


- Der Prepaid Leistungsnachweis wird nur für den laufenden Monat erstellt, indem das Abo eingerichtet wird. Das Versanddatum     kann nicht beeinflusst werden.


- Wird in einem Monat keine Leistung in Anspruch genommen, erfolgt auch kein Versand.

 

Der Prepaid Leistungsnachweis ist eine Aufstellung von Tarifpreisen (z. B. MagentMobil Prepaid M 9,95 €), Optionspreisen (z. B. Freizeichentöne) oder kostenpflichtigen Gesprächsabrechnungen, etc.

Im Leistungsnachweis ist die enthaltene Umsatzsteuer aufgeführt.

Auf Kundenwunsch kann ein Leistungsnachweis / Umsatzsteuernachweis über die in Anspruch genommenen Leistungen dem Prepaid-Kunden zur Verfügung gestellt werden.

Der Leistungsnachweis enthält keine getätigten Aufladungen, sondern nur genutzte Leistungen.

Hintergrund:
Erst nach Nutzung des aufgeladenen Betrags wird bei nach einer Nutzung die Umsatzsteuer auf die Leistungen im Sinne des § 13 I Nr. 1 S 4 UStG abgeführt.

Hinweis für Prepaid-Aufladungen:
Der erworbene Aufladebetrag enthält keine Umsatzsteuer.

Durchgeführte Aufladungen werden nicht im Leistungsnachweis dargestellt.



Gerne richte ich Ihnen das benötigte Abonnement ein.


Hierfür füllen Sie bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus.

Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil. https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profi... 

Im Anschluss freue ich mich über eine Rückmeldung, mit einem Zeitfenster, wann ein Rückruf gut passen würde.

Und damit Sie im Telefonat nicht suchen müssen, halten Sie zur schnelleren Legitimation schon mal Ihre IBAN und Kundennummer bereit.

Weitere Infos zur Legitimation: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/kontakt-zur-telekom/abfrage-persoenlich...

 

Freundliche Grüße

Marita W.

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Lösung
Telekom hilft Team

Einen schönen Samstag wünsche ich allen,

gut, dass Sie sich der Community angeschlossen haben, @PK21.

Vielen Dank @Kugic und @olliMD für die Beiträge.

Sie vermuten richtig, dass eine dauerhafte Mehrwertsteuer-Ausweisung mithilfe eines Leistungsnachweisabonnements eingerichtet werden kann. Bitte beachten Sie Folgendes:

- Kein rückwirkender Versand möglich.
- Der Prepaid Leistungsnachweis wird nur für den laufenden Monat erstellt, indem das Abo eingerichtet wird. Das Versanddatum kann nicht beeinflusst werden.
- Wird in einem Monat keine Leistung in Anspruch genommen, erfolgt auch kein Versand.

Gerne richte ich Ihnen das benötigte Abonnement ein. Senden Sie mir dazu Ihre Kontaktdaten per Formular zu. Ich melde mich anschließend bei Ihnen zurück.

Viele Grüße
Yalcin A.

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Hier ist mal, zur Illustration, ein Leistungsnachweis angehängt. Man kann sehen, dass das Ganze nicht so einfach zu sein scheint:

 

- Der Grundpreis ist falsch angegeben

- Weitere Kosten, hier beispielsweise eine SMS zu 9 Cent, werden einfach in den Grundpreis aufgenommen, der dadurch noch falscher wird.

Zur Erklärung: Der Grundpreis kostet beim MagentaMobil Prepaid L eigentlich 14,95 Euro. Aufgrund eines Problems bei der Telekom (ich konnte nicht aus dem EU-Ausland telefonieren), wurde mir ein Kulanz-Guthaben von 5,- Euro auf mein Prepaid-Konto gebucht. Diese 5,- Euro wurden offenbar vom Prepaid-L-Betrag abgezogen, ohne dass das explizit deutlich wird. Weitere Kosten, die vom Prepaid-Guthaben abgezogen werden, werden mal getrennt aufgeführt, mal nicht.

Bei meiner Reklamation bei der Hotline sagte mir die nette Dame am Telefon: "Da kann ich nichts machen. 5,- Euro mehr oder weniger, dass ist doch kein Grund für eine Reklamation. Seien Sie froh, dass Sie gesund sind!"
Auch mein Verweis auf die lieben Mitbewerber (Vodafone und Telefonica), die die Leistungnachweise besser im Griff haben, wurde abgebügelt: "Wenn Sie einen richtigen Nachweis über Ihre Ausgaben haben wollen, müssen Sie bei uns eben einen Laufzeitvertrag abschließen."

Noch Fragen?   Zwinkernd

@vauha 

 

Auf dem Kulanzguthaben ist keine MwSt, daher ist es nicht aufgeführt. Da die SMS vor dem Grundpreis abgerechnet wurde, ist die SMS und 4,91 vom Grundpreis abgegangen.

 

Nimm den Anhang raus und lösch Rechnungsnummwr, etc.!

Hallo Karl, danke für die schnelle Antwort. Leider finde ich keine Möglichkeit, meinen Beitrag zu editieren. Daher kann ich das PDF auch nicht ändern.

 

Davon abgesehen: Ich hatte ja bereits geschrieben, wie der Leistungsnachweis zustandegekommen ist. Die Darstellung ist aber alles andere als übersichtlich und kundenfreundlich. Die 10,04 Euro als Grundpreis zu titulieren ist und bleibt einfach falsch.

@vauha 

 

Den Beitrag kannst du nur 2 Std. Lang editieren, das wird ein Mod. übernehmen.

 

Die 10,04 sind der Teil der Grundgebühr, welcher Umsatzsteuerpflichtig war, daher ist es als Rechnung zwar falsch, aber als Leistungsnachweis korrekt. 

Ich bin weiter verwirrt - und das liegt ganz sicher nicht an meiner mangelnden Intelligenz: Die Kosten für SMS sind nicht in der Grundgebühr eingeschlossen.

Und wie bereits geschrieben: Die Leistungsnachweise von Vodafone und Telefonica stellen alle Leistungen separat dar, auch Gutschriften, sodass die Gesamtsumme wesentlich einfacher nachzuvollziehen ist. Warum macht die Telekom es Ihren Kunden so schwer?

 

@vauha 

 

Wenn du es genau wissen möchtest, bestell unter 2202 eine "EA" (Einzelaufstellubg), das ist aber überflüssig, du weißt es ja, es wurde erst die SMS von den 5 Euro berechnet und dann 4,91 mit der Grundgebühr verrechnet.

Natürlich weiß ich das JETZT. Aber eben nur, weil ich nochmal telefonisch nachgefragt habe. Ohne telefonische Erklärung hätte ich das nicht gewusst.

 

Ich kann mich da immer nur wiederholen: Es geht auch anders!

@vauha 

 

Der Zweck des Leistungsnachweises ist, die geleistete Umsatzsteuer geltend machen zu können. 

 

Der Sinn der EA ist, dem Kunden mitzuteilen, wann für was Kosten entstanden sind.

 

 

Daher ist alles korrekt, aber für den Laien möglicherweise unverständlich.

Danke Karl - aber das wäre leider zu schön um wahr zu sein. Leider sieht die Realität bei der Telekom anders aus:

Ich habe soeben mit dem Kundenservice telefoniert. Die Auskunft: Die Einzelaufstellung EA kann nur im Reklamationsfall und nur einmalig beauftragt werden. Sie kann nicht dauerhaft beantragt werden. Ich muss bei der Hotline also ausdrücklich behaupten, ich glaube dem Leistungsnachweis nicht. Nur dann bekomme ich - und nur einmalig - die Einzelaufstellung.

Tut mir leid, Karl, es bleibt ganz offensichtlich dabei: Die Telekom will die Intransparenz bei den Prepaid-Verträgen nicht reduzieren.
Die Kollegen von Vodafone und Telefonica können es besser!


@vauha  schrieb:
Die Kollegen von Vodafone ... können es besser!

Seit wann bekommt man von Vodafone für Prepaid denn einen Einzelverbindungsnachweis? Das wäre mir ganz neu.

 

Von der Telekom kannst Du einen Prepaidvertrag haben und regelmäßige Einzelverbindungsnachweise erhalten - aber nicht von der Telekom Deutschland GmbH sondern von der Telekom Deutschland Multibrand GmbH - siehe

https://www.edeka-smart.de/rechtstexte

 

 

Hallo muc80337_2, mir geht's doch gar nicht um einen EVN, ich war nach den Schilderungen von Karl davon ausgegangen, dass eine EA etwas anderes als ein EVN ist. Mir geht es schlichtweg darum, dass ich gern eine Aufstellung aller Leistungen bekomme, die mich Geld gekostet haben - damit ich weiß, wo mein Geld geblieben ist:

 

- Grundpreis

- SMS

- Auslandstelefonate

- Sonderrufnummern

- Kulanzgutschriften

etc.

 

Wenn aber, wie in meinem Leistungsnachweis, alles unter einer einzigen Position zusammengefasst ist, bin ich genauso schlau wie vorher. DAS ist bei Vodafone und Telefonica anders: Da sind alle Leistungen mit eigener Position im Leistungsnachweis aufgeführt.

 

Es ginge auch anders: Nicht nur das Datenvolumen im Kundenbereich bzw. in der App darstellen, sondern auch die verbrauchten Telefoneinheiten, die SMS etc.

 

Die Telekom will aber offenbar nicht, dass der Kunde weiß, wofür er sein Geld ausgibt: Nur ein unwissender Kunde ist ein guter Kunde!  Zwinkernd

 

Und noch einmal guten Abend, muc80337_2,

 

bei EDEKA ist es mitnichten anders als bei der Telekom direkt: Der EVN (Einzelverbindungnachweis) ist nur im Reklamationsfall möglich. Steht genauso auf den Seiten, die Du verlinkt hast: "Mobilfunk-Auftrag Einzelverbindungsnachweis EDEKA smart (EVN)/
Anforderung einer nachträglichen Verbindungsübersicht bei Rechnungsbeanstandung".

 

"Regelmäßig" geht das auch hier nicht. Was mich sonst auch sehr gewundert hätte. Vertraglich ist alles identisch mit der "normalen" Telekom.


@vauha  schrieb:

bei EDEKA ist es mitnichten anders als bei der Telekom direkt: Der EVN (Einzelverbindungnachweis) ist nur im Reklamationsfall möglich. Steht genauso auf den Seiten, die Du verlinkt hast: "Mobilfunk-Auftrag Einzelverbindungsnachweis EDEKA smart (EVN)/
Anforderung einer nachträglichen Verbindungsübersicht bei Rechnungsbeanstandung".

 

"Regelmäßig" geht das auch hier nicht. Was mich sonst auch sehr gewundert hätte. Vertraglich ist alles identisch mit der "normalen" Telekom.


Aha. Du ohne edeka-smart willst mir mit edeka-smart also erzählen wie das bei edeka-smart funktioniert. Und das nur weil Du das Formular nicht richtig gelesen hast.

 

Das erlaubt die Beauftragung eines regelmäßigen EVN

grafik.png

und alternativ die Beauftragung einer einmaligen Verbindungsübersicht bei Rechnungsbeanstandung

grafik.png

 


@vauha  schrieb:

Die Telekom will aber offenbar nicht, dass der Kunde weiß, wofür er sein Geld ausgibt: Nur ein unwissender Kunde ist ein guter Kunde!  Zwinkernd

 


Mein Verständnis:

Die Telekom will den Supportaufwand minimieren. Wer es nicht genau kontrollieren kann wird auch weniger reklamieren.

 

Ich habe auch eine Vodafone Callya SIM - und wäre SEHR interessiert wie Du es hinbekommst, von Vodafone eine monatliche Aufstellung zu erhalten. Ich meine damit nicht einen z.B. lidl-connect im Vodafone Netz ohne LTE wo man einen Verbindugnsnachweis erhalten kann sondern ich meine eine Original-Vodafone-Callya-SIM. Von der Du ja zuvor und zuletzt erneut geschrieben hast, dass das dort anders gehandhabt wird als bei der Telekom. Was für mich komplett neu wäre.

Die Empfehlung im Telekom-Shop lautet, bei speziellen Rechnungswünschen auf einen Laufzeitvertrag mit höherem Serviceniveau zu wechseln.

Hallo muc80337_2,   sorry!!! Das hatte ich tatsächlich überlesen. Da der Anfang des Textes identisch mit dem der Telekom war, bin ich davon ausgegangen, dass das auch beim Rest des EDEKA-Antrags der Fall ist.

Komischerweise ist bei EDEKA auch explizit von "Rechnung" die Rede. Gibt es denn da auch eine, also nicht nur einen Leistungsnachweis?

Rechnung habe ich noch nie eine erhalten - war mir auch nich wichtig, habe ich deshalb nicht nachgeforscht.

 

Bitte sag Du mir aber wie ich mit meinem Vodafone Callya eine Aufstellung erhalte, was ich da machen muss, wie da das "Schlüsselwort" an der meist nur gebrochen deutsch sprechenden Hotline lautet.

Hallo muc80337_2, unsere Kinder haben Verträge mit lidl-connect (Vodafone), meine Frau mit Fonic (Telefonica). Dort ist ein ausführlicher Leistungsnachweis etc. kein Problem. Besonders komfortabel ist Fonic: Dort kann man Rechnung (inkl. MwSt.) und EVN einfach herunterladen.


@vauha  schrieb:

Hallo muc80337_2, unsere Kinder haben Verträge mit lidl-connect (Vodafone), meine Frau mit Fonic (Telefonica). Dort ist ein ausführlicher Leistungsnachweis etc. kein Problem. Besonders komfortabel ist Fonic: Dort kann man Rechnung (inkl. MwSt.) und EVN einfach herunterladen.


Die kenne ich beide und weiß, dass es da geht. Ich hatte ja explizit geschrieben Vodafone Callya. Beim Vodafone bist Du meines Wissens nicht besser dran als bei der Telekom.

Auch bei der Telekom-Marke congstar im Telekomnetz oder den Ablegern jamobil oder pennymobil kannst Du eine Aufstellung erhalten.

Hallo PK21, es geht hier aber nicht um "spezielle" (!) Rechnungswünsche, sondern um eine gaaaaanz einfache, ganz normale Rechnung.

Standard sollte doch eigentlich Standard sein, oder?   Zwinkernd


@vauha  schrieb:

Hallo PK21, es geht hier aber nicht um "spezielle" (!) Rechnungswünsche, sondern um eine gaaaaanz einfache, ganz normale Rechnung.

Standard sollte doch eigentlich Standard sein, oder?   Zwinkernd


Dass man bei Prepaid keinen Anspruch auf eine Rechnung hat ist meines Wissens von der Obrigkeit so abgesegnet.

Hallo muc80337_2, das ist ganz sicher NICHT von der Obrigkeit so abgesegnet. Eher ist es so, dass die gesetzlichen Gegebenheiten so ausgelegt werden, dass es für die Telekom am kostengünstigsten ist. Es ist letztlich völlig egal, ob man das Ding nun Rechnung, Leistungsnachweis oder Quittung nennt: Als Verbraucher hat man, laut BGB, einen Anspruch auf einen Beleg für seine Ausgaben. Und dieser Beleg muss vollständig und nachvollziehbar sein.


@vauha  schrieb:

Hallo muc80337_2, das ist ganz sicher NICHT von der Obrigkeit so abgesegnet. Eher ist es so, dass die gesetzlichen Gegebenheiten so ausgelegt werden, dass es für die Telekom am kostengünstigsten ist. Es ist letztlich völlig egal, ob man das Ding nun Rechnung, Leistungsnachweis oder Quittung nennt: Als Verbraucher hat man, laut BGB, einen Anspruch auf einen Beleg für seine Ausgaben. Und dieser Beleg muss vollständig und nachvollziehbar sein.


Sorry, ich war da nicht ganz exakt (und bin auch kein Jurist).

 

Zunächst mal: Dies ist ein Thread für Geschäftskunden. Für Dich als Geschäftskunden gilt nicht notwendigerweise das, was für einen Privatkunden gilt.

 

Das folgende ist off-topic für Geschäftskunden. Diese Threads sind für Verbraucher/Privatkunden interessant und zeigen, dass man als Verbraucher/Privatkunde offenbar keinen Anspruch auf Rechnung und Einzelverbindungsnachweis hat:

https://www.teltarif.de/frei-sprechen/forum/x_recht/anspruch-auf-rechnung-und-evn-bei-congstar-prepa...

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/prepaid-handyvertrag/

Prepaid-Tarife sind lt. Auskunft im Telekom-Shop kein primärer Zielgruppentarif für Geschäftskunden.

Das war dann auch von mir nicht exakt genug ausgedrückt: Bereits als Verbraucher hat man Anspruch auf einen vollständigen und nachvollziehbaren Beleg. Als USt.-Pflichtiger natürlich erst recht. Auch Privatpersonen bzw. Verbraucher können USt.-pflichtig sein, z.B. wenn sie eine Solaranlage auf dem Dach haben.