Willkommen in der Business Community

Die Telekom Community für Geschäftskunden

Aktueller Hinweis

Vorsteuer ziehen bei "Magenta Mobil Start" (Prepaid-Tarif)

Gelöst

Wie erbringt die Telekom den mehrwertsteuerlichen Leistungsnachweis an Unternehmer im Tarif "Magenta Mobil Start", so dass ich als Unternehmer die Vorsteuer ziehen kann? Ich rede hier nicht von Privatpersonen, an die lt. Gesetz keine Rechnung ausgestellt werden braucht.

 

Zwar richten sich Werbung und Vertrieb für den Tarif "Magenta Mobil Start" zuallererst an Privatpersonen und nicht an Unternehmer, die Nutzung ist aber dennoch für letztere möglich und erlaubt. Seit dem 01.01.2004 ist jeder Unternehmer (hier die Telekom) verpflichtet, Rechnungen bzw. einen Leistungsnachweis entsprechend den Vorgaben in §§ 14, 14a UStG zu erteilen, wenn er eine im Inland steuerbare Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbringt. Siehe Punkt 9 in den Ausführungen der OFD Niedersachsen. Die Erbringung der Telefoniedienstleistungen auf das vorausbezahlte Prepaid-Guthaben ist zweifelsfrei eine solche steuerbare Leistung, wie es sich aus der Preisliste "Magenta Mobil Start" ergibt (Zitat: "alle Preise in EUR und inkl. USt").

 

Somit besteht die gesetzliche Verpflichtung der Telekom, einen entsprechenden Leistungsnachweis für Unternehmer zu erbringen. Wo bekomme ich diesen Nachweis und in welcher Form?

5 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Lösung

Hi @TeleHaggi,

 

ich danke dir für das nette Gespräch vorhin. Den Leistungsnachweis habe ich jetzt mit der am Vertrag hinterlegten Adresse eingerichtet.

 

Viele Grüße

Michael

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  


@Knix  schrieb:

Hallo liebes Moderationsteam,

 

ich benötige ebenfalls einen Leistungsnachweis beginnend für alle Leistungen ab 01.01.2023. Würden Sie diesen bitte ebenfalls für mich einrichten. 

 

Vielen Dank für Ihre Mühe!


@Anna Lena L.  Info

 

@Knix  Leistungsnschweise gibts für die Zukunft, nicht für die Vergangenheit.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Lösung

Hallo @mohn.blume 

 

herzlichen Dank für das sehr nette Gespräch. Wie telefonisch besprochen richte ich Ihnen zu sofort ihren Leistungsnachweis ein.

Selbstverständlich bin ich für weitere Fragen für Sie da.

 

Lieben Gruß 

Susanne L.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Lösung
Telekom hilft Team

Hallo liebe Magenta Mobil Prepaid Kunden,

 

Eine dauerhafte Mehrwertsteuer-Ausweisung kann mithilfe eines Leistungsnachweisabonnements eingerichtet werden.

 

Bitte beachten Sie Folgendes:

- Es ist kein rückwirkender Versand möglich.


- Der Prepaid Leistungsnachweis wird nur für den laufenden Monat erstellt, indem das Abo eingerichtet wird. Das Versanddatum     kann nicht beeinflusst werden.


- Wird in einem Monat keine Leistung in Anspruch genommen, erfolgt auch kein Versand.

 

Der Prepaid Leistungsnachweis ist eine Aufstellung von Tarifpreisen (z. B. MagentMobil Prepaid M 9,95 €), Optionspreisen (z. B. Freizeichentöne) oder kostenpflichtigen Gesprächsabrechnungen, etc.

Im Leistungsnachweis ist die enthaltene Umsatzsteuer aufgeführt.

Auf Kundenwunsch kann ein Leistungsnachweis / Umsatzsteuernachweis über die in Anspruch genommenen Leistungen dem Prepaid-Kunden zur Verfügung gestellt werden.

Der Leistungsnachweis enthält keine getätigten Aufladungen, sondern nur genutzte Leistungen.

Hintergrund:
Erst nach Nutzung des aufgeladenen Betrags wird bei nach einer Nutzung die Umsatzsteuer auf die Leistungen im Sinne des § 13 I Nr. 1 S 4 UStG abgeführt.

Hinweis für Prepaid-Aufladungen:
Der erworbene Aufladebetrag enthält keine Umsatzsteuer.

Durchgeführte Aufladungen werden nicht im Leistungsnachweis dargestellt.



Gerne richte ich Ihnen das benötigte Abonnement ein.


Hierfür füllen Sie bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus.

Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil. https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profi... 

Im Anschluss freue ich mich über eine Rückmeldung, mit einem Zeitfenster, wann ein Rückruf gut passen würde.

Und damit Sie im Telefonat nicht suchen müssen, halten Sie zur schnelleren Legitimation schon mal Ihre IBAN und Kundennummer bereit.

Weitere Infos zur Legitimation: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/kontakt-zur-telekom/abfrage-persoenlich...

 

Freundliche Grüße

Marita W.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Lösung
Telekom hilft Team

Einen schönen Samstag wünsche ich allen,

gut, dass Sie sich der Community angeschlossen haben, @PK21.

Vielen Dank @Kugic und @olliMD für die Beiträge.

Sie vermuten richtig, dass eine dauerhafte Mehrwertsteuer-Ausweisung mithilfe eines Leistungsnachweisabonnements eingerichtet werden kann. Bitte beachten Sie Folgendes:

- Kein rückwirkender Versand möglich.
- Der Prepaid Leistungsnachweis wird nur für den laufenden Monat erstellt, indem das Abo eingerichtet wird. Das Versanddatum kann nicht beeinflusst werden.
- Wird in einem Monat keine Leistung in Anspruch genommen, erfolgt auch kein Versand.

Gerne richte ich Ihnen das benötigte Abonnement ein. Senden Sie mir dazu Ihre Kontaktdaten per Formular zu. Ich melde mich anschließend bei Ihnen zurück.

Viele Grüße
Yalcin A.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Telekom hilft Team
Lieber @vauha,

schau doch mal hier http://bit.ly/31EAc1j Unser Leistungsnachweis wurde schon mehrfach im Thread diskutiert und gelöst.

Viele Grüße
Susanne L.







Viele Grüße Susanne L.

Liebe Susanne,

 

nein, leider nicht. Ich erhalte ja bereits einen Leistungsnachweis. Der fasst aber alle Leistungspositionen in einer einzigen Position "Grundpreis" zusammen. Ich kann also nicht sehen, welche Summe für SMS, welche Summe für Auslandsgespräche, welche Summe für Sonderrufnummern, welche Summe für Gespräche über die Freigrenze hinaus etc. angefallen ist. Damit wäre es im Zweifelsfall auch nicht möglich, zu erkennen, ob da eventuell ein Fehler vorliegt:

Telekom Mobil Prepaid -  Leistungnachweis fehlerhaft_geschwärzt_1200.jpg


@vauha  schrieb:
Auch Privatpersonen bzw. Verbraucher können USt.-pflichtig sein, z.B. wenn sie eine Solaranlage auf dem Dach haben.

Eine Person (z.B. "Herr Vauha") die eine Solaranlage auf dem Dach betreibt und daraus Erträge erzielt hat ist in dieser Rolle ein Unternehmer.

Je nachdem wieviel die Anlage abwirft und u.U. je nach Wahl der Person ist sie dann hinsichtlich dieser Unternehmung umsatzsteuerpflichtig.

D.h. es gibt die Privatperson "Herr Vauha" und es gibt den ggf. umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer "Herr Vauha".

  • Wenn der Prepaidvertrag auf die Privatperson abgeschlossen ist, dann ist das in der Verbraucher-Sparte hinsichtlich der Regelungen.
  • Läuft der Prepaidvertrag auf den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer, dann ist das nicht mehr die Verbraucher-Sparte. Dann sollte man die Prepaid-Karte aber vermutlich auch möglichst ausschließlich für Tätigkeiten im Hinblick auf die Unternehmung nutzen. (Und für die Privatperson eine weitere Prepaid-SIM mit anderer Rufnummer haben.)

@vauha  schrieb:
Ich erhalte ja bereits einen Leistungsnachweis. Der fasst aber alle Leistungspositionen in einer einzigen Position "Grundpreis" zusammen. Ich kann also nicht sehen, welche Summe für SMS, welche Summe für Auslandsgespräche, welche Summe für Sonderrufnummern, welche Summe für Gespräche über die Freigrenze hinaus etc. angefallen ist.

Bin mir nicht sicher ob ich wollte, dass das Finanzamt (für den der Leistungsnachweis ja gedacht ist) unbedingt aufgeschlüsselt wissen muss welche Beträge ich für Telefonate zu Sonderrufnummern verbrate.

@muc80337_2: Privatperson vs. Unternehmer: Da besteht in vielen Fällen Identität: Name und Adress sind identisch, es gibt keine Firmenbezeichnung oder ähnliches. Aus den Verträgen ist kein Unterschied zu erkennen. Nur gegenüber dem Finanzamt ist die Unterscheidung wichtig.

@muc80337_2: Wie gesagt, es geht mir nicht um einen EVN. Es geht um die Summe der einzelnen Leistungspositionen. Wie bei einer Rechnung für einen Laufzeitvertrag ja auch. Dort sind Anrufe zu Sonderrufnummern ja auch summiert aufgelistet - aber natürlich nicht, zu welchen Sonderrufnummern.


@vauha  schrieb:

@muc80337_2: Privatperson vs. Unternehmer: Da besteht in vielen Fällen Identität: Name und Adress sind identisch, es gibt keine Firmenbezeichnung oder ähnliches. Aus den Verträgen ist kein Unterschied zu erkennen. Nur gegenüber dem Finanzamt ist die Unterscheidung wichtig.


Das ist mir bewusst und charakterisiert meine Situation.

 

Und: Bist Du jetzt Unternehmer oder nicht? Geht es hier in der Diskussion um Deine unternehmerische Tätigkeit oder nicht?


@muc80337_2  schrieb:
Und: Bist Du jetzt Unternehmer oder nicht? Geht es hier in der Diskussion um Deine unternehmerische Tätigkeit oder nicht?

Beides. Ich brauche sowohl die Ausweisung der MwSt., als auch eine Kostenkontrolle. Mir ist nicht klar, warum Du da so darauf herumreitest? Für mich gehört das zusammen. Und wie gesagt, die Trennung zwischen Unternehmer und Privatperson macht nicht immer Sinn - und sollte für das Geschäftsverhältnis zur Telekom völlig irrelevant sein.

@vauha 

 

Entweder du arrangierst dich mit der Situation oder du wechselst den Anbieter.


@Mächschen  schrieb:

@vauha 

 

Entweder du arrangierst dich mit der Situation oder du wechselst den Anbieter.


Friss oder stirb! Die Arroganz eines Großkonzerns...


@vauha  schrieb:

@muc80337_2  schrieb:
Und: Bist Du jetzt Unternehmer oder nicht? Geht es hier in der Diskussion um Deine unternehmerische Tätigkeit oder nicht?

Beides.


Wie kann ein "Beides" die Anwort auf eine solche Frage sein.

Du lavierst ja mindestens so rum wie die Telekom.


@muc80337_2  schrieb:

@vauha  schrieb:

@muc80337_2  schrieb:
Und: Bist Du jetzt Unternehmer oder nicht? Geht es hier in der Diskussion um Deine unternehmerische Tätigkeit oder nicht?

Beides.


Wie kann ein "Beides" die Anwort auf eine solche Frage sein.

Du lavierst ja mindestens so rum wie die Telekom.


Ich laviere hier nicht herum. Wie ich mein privates und berufliches Leben trenne, geht schlichtweg niemanden etwas an. Auch Dich nicht. Und es bringt hier auch niemanden weiter. Überall im Geschäftsleben, egal ob privat oder unternehmerisch, sind Kaufbelege mit ausgewiesener Mehrwertsteuer üblich. Und überall bekomme ich Belege, wo genau drausteht, was ich gekauft habe bzw. wofür mein hart erarbeitetes Geld drauf ging. Mir konnte noch niemand hier einen vernünftigen Grund dafür nennen, warum das bei Prepaid-Verträgen nicht möglich sein sollte. Auch die von Dir verlinkte Diskussion bei teltarif zeigt das ja. Alles hängt ganz offensichtlich nur vom (nicht vorhandenen) Willen der Telefonanbieter ab.

Und falls sich jetzt hier keine neuen "sachdienlichen Hinweise" ergeben, klinke ich mich aus dieser Diskussion erst einmal aus.


@vauha  schrieb:

Ich laviere hier nicht herum.


Nichts anderes.

Die ganze Zeit diesen Blödsinn von Vodafone Callya erzählen und erst im x-ten Anlauf gibst Du indirekt zu, dass das Blödsinn war.

Dann die Info mit Telekom Deutschland Multibrand GmbH - auch da wieder nur Blödsinn.

 

@vauha  schrieb:

Friss oder stirb! Die Arroganz eines Großkonzerns...


Die Arroganz der Telekom wird von manchen Kunden klar übertroffen.

 


@vauha  schrieb:
Wie ich mein privates und berufliches Leben trenne, geht schlichtweg niemanden etwas an. Auch Dich nicht.

Natürlich geht das jemanden etwas an. Das beginnt schon damit, dass Du als Privatkunde hier im Bereich für Geschäftskunden falsch wärst.

 

Ganz offensichtlich ist ein Forum keine für Dich geeignete Form der Kommunikation.

Und eine Telekom Prepaid-SIM-Karte kein für Dich geeigneter Vertrag.

Du solltest die Konsequenzen daraus ziehen.

@Susanne L.@Timo N. & Co.

 

Wäre nett, wenn mich jemand anrufen könnte, um den XTRA Leistungsnachweis zu abonnieren.

 

Guten Morgen @Mächschen,

ich möchte vermeiden dich zu wecken, da du heute Nacht geschrieben hast.

Antworte mir gerne, sobald du telefonisch erreichbar bist.

Beste Grüße
Jamil-Ali G.

Hallo @Jamil-Ali G. 

 

Danke fürs Mitdenken.

 

Du kannst gern in den nächsten paar Stunden anrufen.

 

Gruß

@Jamil-Ali G. 

 

Wie sieht's heute bei dir aus?

 

Hallo @Mächschen,

leider habe ich dich auf der angegebenen Rückrufnummer gerade nicht erreicht.
Wann passt es heute mit einem Anruf?

Viele Grüße
Marita W.

Hallo @Marita W. 

 

passt gerade ganz gut, hab die Rückrufnummer angepasst, weil das eigentlich gute Telekom Mobilfunk Netz seit ein paar Tagen immer ausfällt, aber auch nur dann, wenn man es braucht.

 

Grüße

 

Hallo @Mächschen,

ich habe es wie besprochen erledigt.

Viele Grüße
Marita W.

Können Sie den Leistungsnachweis bitte für meine Rufnummer einrichten 

Schönen guten Tag,

ich benötige für Umsatzsteigerungen Zwecke einen Ausweis der Vorsteuer für meine Prepaidaufladungen. Bitte stellen Sie alles notwendige ein und teilen mir weiteres Vorgehen mit.

für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. 
vG

@freddybrill 

Der Mehrwertsteuersatz für Prepaid Aufladungen beträgt 0%, weil Umsatzsteuerbefreit.

 

Außerdem bist du hier anonym unterwegs.

 

Schönen guten Abend, ich bin neu hier in der Community. 
Die Aufladung per se ist ohne USt, ja! Allerdings ist im Zeitpunkt der Leistung diese Leistung im Inland (BRD) steuerbar und steuerpflichtig. Insoweit muss die Möglichkeit bestehen, die Vorsteuer aus dieser Leistung beim Finanzamt anzumelden. Daher muss die Vorsteuer ausgewiesen werden. Hierzu möchte ich gerne wissen, was ich veranlassen muss, um entsprechende Nachweise zu bekommen, woraus die Vorsteuer ersichtlich ist.

 

viele Grüße 

Guten Morgen @freddybrill,

vielen Dank für deine Nachricht.

Bitte hinterlege am besten deine Daten im Profil und gib mir anschließend eine kurze Rückmeldung.
Ich melde mich dann bei dir.

Beste Grüße
Jamil-Ali G.