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Aktueller Hinweis

Vorsteuer ziehen bei "Magenta Mobil Start" (Prepaid-Tarif)

Gelöst

Wie erbringt die Telekom den mehrwertsteuerlichen Leistungsnachweis an Unternehmer im Tarif "Magenta Mobil Start", so dass ich als Unternehmer die Vorsteuer ziehen kann? Ich rede hier nicht von Privatpersonen, an die lt. Gesetz keine Rechnung ausgestellt werden braucht.

 

Zwar richten sich Werbung und Vertrieb für den Tarif "Magenta Mobil Start" zuallererst an Privatpersonen und nicht an Unternehmer, die Nutzung ist aber dennoch für letztere möglich und erlaubt. Seit dem 01.01.2004 ist jeder Unternehmer (hier die Telekom) verpflichtet, Rechnungen bzw. einen Leistungsnachweis entsprechend den Vorgaben in §§ 14, 14a UStG zu erteilen, wenn er eine im Inland steuerbare Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbringt. Siehe Punkt 9 in den Ausführungen der OFD Niedersachsen. Die Erbringung der Telefoniedienstleistungen auf das vorausbezahlte Prepaid-Guthaben ist zweifelsfrei eine solche steuerbare Leistung, wie es sich aus der Preisliste "Magenta Mobil Start" ergibt (Zitat: "alle Preise in EUR und inkl. USt").

 

Somit besteht die gesetzliche Verpflichtung der Telekom, einen entsprechenden Leistungsnachweis für Unternehmer zu erbringen. Wo bekomme ich diesen Nachweis und in welcher Form?

5 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Lösung

Hi @TeleHaggi,

 

ich danke dir für das nette Gespräch vorhin. Den Leistungsnachweis habe ich jetzt mit der am Vertrag hinterlegten Adresse eingerichtet.

 

Viele Grüße

Michael

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@Knix  schrieb:

Hallo liebes Moderationsteam,

 

ich benötige ebenfalls einen Leistungsnachweis beginnend für alle Leistungen ab 01.01.2023. Würden Sie diesen bitte ebenfalls für mich einrichten. 

 

Vielen Dank für Ihre Mühe!


@Anna Lena L.  Info

 

@Knix  Leistungsnschweise gibts für die Zukunft, nicht für die Vergangenheit.

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Lösung

Hallo @mohn.blume 

 

herzlichen Dank für das sehr nette Gespräch. Wie telefonisch besprochen richte ich Ihnen zu sofort ihren Leistungsnachweis ein.

Selbstverständlich bin ich für weitere Fragen für Sie da.

 

Lieben Gruß 

Susanne L.

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Lösung
Telekom hilft Team

Hallo liebe Magenta Mobil Prepaid Kunden,

 

Eine dauerhafte Mehrwertsteuer-Ausweisung kann mithilfe eines Leistungsnachweisabonnements eingerichtet werden.

 

Bitte beachten Sie Folgendes:

- Es ist kein rückwirkender Versand möglich.


- Der Prepaid Leistungsnachweis wird nur für den laufenden Monat erstellt, indem das Abo eingerichtet wird. Das Versanddatum     kann nicht beeinflusst werden.


- Wird in einem Monat keine Leistung in Anspruch genommen, erfolgt auch kein Versand.

 

Der Prepaid Leistungsnachweis ist eine Aufstellung von Tarifpreisen (z. B. MagentMobil Prepaid M 9,95 €), Optionspreisen (z. B. Freizeichentöne) oder kostenpflichtigen Gesprächsabrechnungen, etc.

Im Leistungsnachweis ist die enthaltene Umsatzsteuer aufgeführt.

Auf Kundenwunsch kann ein Leistungsnachweis / Umsatzsteuernachweis über die in Anspruch genommenen Leistungen dem Prepaid-Kunden zur Verfügung gestellt werden.

Der Leistungsnachweis enthält keine getätigten Aufladungen, sondern nur genutzte Leistungen.

Hintergrund:
Erst nach Nutzung des aufgeladenen Betrags wird bei nach einer Nutzung die Umsatzsteuer auf die Leistungen im Sinne des § 13 I Nr. 1 S 4 UStG abgeführt.

Hinweis für Prepaid-Aufladungen:
Der erworbene Aufladebetrag enthält keine Umsatzsteuer.

Durchgeführte Aufladungen werden nicht im Leistungsnachweis dargestellt.



Gerne richte ich Ihnen das benötigte Abonnement ein.


Hierfür füllen Sie bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus.

Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil. https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profi... 

Im Anschluss freue ich mich über eine Rückmeldung, mit einem Zeitfenster, wann ein Rückruf gut passen würde.

Und damit Sie im Telefonat nicht suchen müssen, halten Sie zur schnelleren Legitimation schon mal Ihre IBAN und Kundennummer bereit.

Weitere Infos zur Legitimation: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/kontakt-zur-telekom/abfrage-persoenlich...

 

Freundliche Grüße

Marita W.

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Lösung
Telekom hilft Team

Einen schönen Samstag wünsche ich allen,

gut, dass Sie sich der Community angeschlossen haben, @PK21.

Vielen Dank @Kugic und @olliMD für die Beiträge.

Sie vermuten richtig, dass eine dauerhafte Mehrwertsteuer-Ausweisung mithilfe eines Leistungsnachweisabonnements eingerichtet werden kann. Bitte beachten Sie Folgendes:

- Kein rückwirkender Versand möglich.
- Der Prepaid Leistungsnachweis wird nur für den laufenden Monat erstellt, indem das Abo eingerichtet wird. Das Versanddatum kann nicht beeinflusst werden.
- Wird in einem Monat keine Leistung in Anspruch genommen, erfolgt auch kein Versand.

Gerne richte ich Ihnen das benötigte Abonnement ein. Senden Sie mir dazu Ihre Kontaktdaten per Formular zu. Ich melde mich anschließend bei Ihnen zurück.

Viele Grüße
Yalcin A.

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