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iPhone7 nach 22 Monaten defekt - Was ist die Gewährleistung der Telekom wert ?!?

Gelöst

Ich habe vor 21 Monaten ein iPhone7 bei der Telekom erworben. Dies hat immer tadellos seinen Dienst getan. Letzte Woche allerdings hat es sich beim Surfen im Internet einfach ausgeschaltet (der Akku war noch >50% geladen). Nach erneuten Einschalten "hingen" einige Apps, so dass ich beschloss das Handy neu zu starten (Ausschalten über Schieberegler und neu "hochfahren"). Ein schwerer Fehler! Das iPhone blieb schwarz! Nach Recherche im Internet sollte man das iPhone laden und einen Hard Reset versuchen. Nach 24h am Ladegerät und dem entsprechenden Reset zeigte das Smartphone weiterhin keine Reaktion. Also zu Apple...

In Hannover sagte man mir: "Leider ist das iPhone aus der Garantie, so dass wir es nicht tauschen können! Ihr Händler bietet jedoch bestimmt 24 Monate Gewährleistung. Hätten Sie das Gerät bei uns erworben, würden wir es jetzt gegen ein neues iPhone7 tauschen. Leider geht dies nicht, da sie es nicht hier erworben haben." Also Rechnung herausgesucht und zum T-Shop. Hier nimmt man das Handy an und verpackt es. Dann darf ich zur Post und es wegschicken... Nach zwei Tagen die Antwort der Telekom (Originaltext):

"

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Sie haben uns Ihr oben genanntes Gerät mit der IMEI/Seriennummer xxx zur Prüfung zugesandt.

Wir beheben den Defekt gern für Sie. Allerdings geht das nur kostenpflichtig.

Auf Ihr iPhone 7 32 GB schwarz gibt der Hersteller ein Jahr lang Garantie - diese ist bei Ihrem Mobilfunkgerät bereits abgelaufen. Danach greift ein weiteres Jahr die gesetzliche Gewährleistung, sofern das Gerät schon zum Zeitpunkt des Kaufs nicht völlig in Ordnung war.

Unsere Techniker haben für Sie geprüft, ob ein solcher "anfänglicher Mangel" vorliegt - dies ist allerdings nicht der Fall. Stattdessen haben sie folgenden Defekt festgestellt:

Kein Strom/Ladeprobleme

Bitte geben Sie uns bis zum 11.10.2019 Bescheid, wie wir weiterverfahren sollen.

Am einfachsten geht dies im Internet auf http://www.telekom.de/handy-reparaturstatus unter dem Punkt Auftragsstatus. Dort haben wir auch weitere Details für Sie aufgeführt - wie zum Beispiel den Preis für die Reparatur. Kreuzen Sie dort kurz an, wie Ihr Auftrag abgeschlossen werden soll und klicken Sie auf 'Antwort senden'. Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung Ihrer Antwort per E-Mail.

Sobald Ihre Antwort vorliegt, kümmern wir uns um alles Weitere.

Freundliche Grüße Ihre Telekom"

Auf der Seite nachgeschaut erhalte ich die Antwort, ich könne für 357,00 EUR ein neues iPhone7 erwerben. Keine Analyse des Defektes, Reparaturvorschläge oder ähnliches! Unzufrieden rufe ich die Hotline an. Dort sagt man mir, dass man sich auf die Beweislastumkehr berufe. "Nach mehr als sechs Monaten muss der Käufer beweisen, dass die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mangelhaft gewesen ist. ... Da Sie die Mangelhaftigkeit der Kaufsache außerhalb der 6-Monats-Frist geltend machen, müssen Sie nachweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe der Sache an Sie vorgelegen hat, und das können Sie nicht!" Nun werde ich sauer... Ich sage der netten Dame, wie man dies behaupten könne und antworte: "Der Defekt hat von Anfang an vorgelegen. Das Gerät ist in der Gewährleistungszeit plötzlich im Betrieb ausgefallen. Was gibt es da noch für Beweisfragen?!" Worauf die Dame unfreundlich wird und mich nach Kundennummern, Vertragsdaten etc. in kurzer Abfolge fragt, keine Antwort abwartet und dann sagt: "Wenn Sie sich nicht legitimieren wollen, kann ich nichts für Sie tun!" Nun verlange ich Ihren Supervisor zu sprechen. Der sei nicht da, aber man würde mich innerhalb von 24h zurückrufen...

Nach ca. 6 Stunden erfolgt der Rückruf. Diese Dame ist freundlicher und erklärt mir nochmals die Beweislastumkehr. Meine Frage, was genau zu beweisen ist, da das Gerät innerhalb der Gewährleistungsfrist ausgefallen ist, offensichtlich immer pfleglich behandelt wurde (keinerlei Kratzer, "Marken durch Fallen lassen" oder ähnliches aufweise...) und der Defekt nicht weiter von Ihnen untersucht sei, außer dass es sich nicht mehr einschalten lasse." Wird mit der Wiederholung des Satzes "Sie müssen nachweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Und wenn dies so wäre, warum geben Sie das Gerät erst jetzt zurück?". Meine Klärungsversuche laufen also ins Leere... Nach meinem Hinweis auf den freundlichen Mitarbeiter bei Apple, der im Fall ich hätte das Gerät dort erworben einen Tausch vornehmen würde, nimmt die Frau nicht ernst. Mein Hinweis, dass ich dort für 357,00 EUR ein neues Gerät erwerben könne, wo liegt also der Unterschied zur "Reparatur durch die Telekom" ebensowenig. Stattdessen fragt mich die Dame ernsthaft, ob ich nicht eine andere Versicherung hätte z.B. Hausrat oder ähnliches, über die ich den Schaden abrechnen könne! Worauf ich antworte: "Ja, die habe ich! Eine Rechtschutzversicherung! Und der werde ich Ihre Gewährleistung nun vortragen..." Ich bitte also darum, das iPhone an mich zurückzuschicken und werde einen Anwalt aufsuchen, um mich beraten zu lassen. Nun bietet die Dame plötzlich an, mir 50% der "Reparaturkosten" als Guthaben auf das Handykonto zu geben! Ich bitte darum, mir dies auch schriftlich zukommen zu lassen, damit ich auch dies in meiner Rechtsberatung einfließen lassen könne und beende das Gespräch.

 

Was ist die Gewährleistung der Telekom wert? => Nichts! Man erhält praktisch die 1 Jahr Herstellergarantie und dann wird man mit dem Hinweis auf "Beweislastumkehr" abgewiesen. So sieht es aus! Ein Handy sollte man wohl nicht bei der Telekom kaufen. Lieber ein paar Euro mehr investieren und dann direkt bei Apple einkaufen!

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

Ist doch recht simple, Gewährleistung greift nicht wenn ein Gerät innerhalb der Gewährleistung kaputt geht, sondern nur

wenn es bereits bei der Lieferung einen Defekt hatte auch wenn es erst später ausgefallen ist.

 

Wenn ein bei der Lieferung fehlerfreies Gerät später kaputt geht, dann ist dies kein Gewährleistungsfall.

Innerhalb von 6 Monaten muss dies die Telekom dir beweisen, später du der Telekom. So ist die gesetzliche Lage und die wird dir auch dein "Rechtsanwalt" erklären, oder du liest es im § 477 BGB nach.

 

Oder auch hier:

https://www.it-recht-kanzlei.de/beweislastumkehr-sachmangel.html#abschnitt_4

 

Das Apple das Gerät wirklich getauscht hätte, glaube ich so auch nicht. Wäre dies Apple Ernst, dann würden sie nämlich 24 Monate Garantie geben. Das kannst du dann ja mit deinem nächsten Gerät gerne ausprobieren.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Lösung

Ist doch recht simple, Gewährleistung greift nicht wenn ein Gerät innerhalb der Gewährleistung kaputt geht, sondern nur

wenn es bereits bei der Lieferung einen Defekt hatte auch wenn es erst später ausgefallen ist.

 

Wenn ein bei der Lieferung fehlerfreies Gerät später kaputt geht, dann ist dies kein Gewährleistungsfall.

Innerhalb von 6 Monaten muss dies die Telekom dir beweisen, später du der Telekom. So ist die gesetzliche Lage und die wird dir auch dein "Rechtsanwalt" erklären, oder du liest es im § 477 BGB nach.

 

Oder auch hier:

https://www.it-recht-kanzlei.de/beweislastumkehr-sachmangel.html#abschnitt_4

 

Das Apple das Gerät wirklich getauscht hätte, glaube ich so auch nicht. Wäre dies Apple Ernst, dann würden sie nämlich 24 Monate Garantie geben. Das kannst du dann ja mit deinem nächsten Gerät gerne ausprobieren.

Ich glaube du versteht den Begriff Gewährleistung falsch. Diese bedeutet, dass du vom Verkäufer ein zum Zeitpunkt der Übergabe einwandfreies Gerät erhalten hast. Nur wenn der Defekt von Anfang an bestanden hätte, greift diese.

 

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung


@Hubi2202  schrieb:

Also zu Apple...

In Hannover sagte man mir: "Leider ist das iPhone aus der Garantie, so dass wir es nicht tauschen können! Ihr Händler bietet jedoch bestimmt 24 Monate Gewährleistung. Hätten Sie das Gerät bei uns erworben, würden wir es jetzt gegen ein neues iPhone7 tauschen. Leider geht dies nicht, da sie es nicht hier erworben haben."


Einen solchen Bären würde ich mir gerade von apple nicht aufbinden lassen.

apple ist der Laden, der sich früher grundsätzlich ganz um die Gewährleistung drücken wollte und nur wenn man eine teure apple care Anschlussgarantie zusätzlich erwarb Problemfälle regulieren wollte.

 

Die Telekom ist Dir sogar entgegengekommen, dass sie von sich aus geprüft hat, ob es sich möglicherweise um einen Gewährleistungsfall handelt. Sie hätte auch von vorneherein sagen können "Der Kauf ist über 6 Monate her, bitte beweisen Sie uns, dass der Fehler bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestand."

 

Die Gewährleistung sagt NICHT, dass ein Gerät 24 Monate funktionieren muss. Sondern dass zum Zeitpunkt des Kaufs kein Mangel vorliegt, der sich womöglich erst in der Zeit danach manifestiert.

Apple hätte es dir definitiv nicht kostenfrei getauscht.
Die sind da sehr streng.

Jedoch versuche eine Wiederherstellung über iTunes.
In der Regel kann man damit so gut wie jedes Problem lösen.

Hier die Anleitung von Apple, wie man das Handy mithilfe von iTunes in den wiederherstellungs-Modus bekommt.
https://support.apple.com/de-de/HT201263
Telekom hilft Team
Hallo @Hubi2202,

vielen Dank für Ihren Beitrag und die Schilderung.
Ich habe viel Verständnis für Ihre Verärgerung.

Sie schildern den Hergang in allen Details und ich muss eingestehen, dass ich nicht anders als meine Kollegen hätte antworten können. 6 Monate nach dem Kauf gilt bei einem Gewährleistungsanspruch die Beweislastumkehr. In diesem Fall hat der Hersteller die Frist auf 1 Jahr verlängert. Dass sich Apple in ihren eigenen Shops kulanter darstellt, ist für mich zwar neu, möchte ich aber auch nicht in Abrede stellen.
Das Entgegenkommen der Mitarbeiterin, aus Kulanz die Hälfte der Kosten zu erstatten – immerhin fast 180 Euro – halte ich für erheblich.
Bleibt mir nur zu wünschen, dass der von Ihnen gewählte Weg zum gewünschten Erfolg führt.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Klaus K

Ein weiterer Tip, der hier aber vermutlich zu spät kommt:

Die iPhones haben gerne mal Ladeprobleme wenn Fusseln reingekommen sind.

Manchmal hilft bloßes Ausblasen, meist hilft eher wenn man ganz vorsichtig mit einem Zahnstocher reinfährt in die Buchse wo der Ladestecker reinkommt, und zwar so, dass die Spitze nicht an den Kontakten entlangschrammt.

Solche Kunden liebe Ich, keine Ahnung von der Materie aber dicke Backen machen und dann noch mit dem Jurisprudenzler des Misstrauens drohen, ein Klassiker..

Schade das wir das runterfallende Lachen im Gesicht nicht sehen können wenn der RA den Zahn der Hoffnung zieht. Ganz schlimm sowas..

Hi,

 

da lob ich mir meine Androiden bei Samsung.

 

Samsung-Garantie.jpg

Ich kann mich noch sehr gut erinnern, dass ich vor Jahren mal einen Fall hatte, wo mir, allerdings bei einem Nokia-Smartphone, 3 Tage vor Ablauf der 24 Monate Gewährleistung ein ähnlicher Defekt untergekommen war.

Ich war damals noch nicht MagentaEINS-Kunde (gab es noch gar nicht, glaube ich) und hatte trotzdem am letzten Tag der Laufzeit ein Ersatz-Handy geliefert bekommen.

 

Vielleicht hatte das was mit der Tonlage zu tun, in der ich argumentiert hatte. Zwinkernd

 


@Dishmaster  schrieb:

Solche Kunden liebe Ich, keine Ahnung von der Materie aber dicke Backen machen und dann noch mit dem Jurisprudenzler des Misstrauens drohen, ein Klassiker..

Schade das wir das runterfallende Lachen im Gesicht nicht sehen können wenn der RA den Zahn der Hoffnung zieht. Ganz schlimm sowas..


Also ganz so ist das ja auch nicht. Nicht alles wird über die juristische Schiene ausgefochten.

Es mag durchaus Händler geben, die großzügigerweise auch nach den ersten 6 Monaten auf die gesetzlich vorgesehene Beweislastumkehr kulanterweise verzichten. Allerdings kann ich mir solche großzügige Kulanz gerade bei einem so teuren Gerät wie dem iPhone eher nicht vorstellen. Da wird man vermutlich auch bei z.B. amazon auf Granit beißen.