Was bedeutet Sperre IPv6

Am 20.03.14 wurde nach einem von mir nicht erteilten Auftrag eine Sperre IPv6 im Tarif Call and surf IP Speed vorgenommen
Ist es notwendig, die Sperre wieder manuell einzupflegen, damit dann in der zweiten Jahreshälfte (auf das genaue Jahr möchte sich die Telekom nicht festlegen) die Umstellung im Kundencenter erfolgen kann?

Können Sie das vom Team übernehmen?
Telekom hilft Team
@franky28: Wurde die Sperre für Ihren Anschluss denn erfolgreich von den Kollegen deaktiviert? Wie in der Meldung zu entnehmen ist, funktioniert dies nicht. Aus diesem Grund können meine Kollegen das Ticket "eigentlich" nicht abschließend bearbeiten.
Also ich habe sogar eine schriftliche Auftragsbestätigung darüber bekommen, dass die Sperre IPv6 gelöscht ist.

Nur bekomme ich trotzdem kein IPv6 ans laufen.
Im KC ist die Kündigung der IPv6-Sperre "sauber" durchgelaufen --> Der Auftrag ist mit "abgeschlossen" ausgewiesen.

Die Sperre ist buchhalterisch sicher deaktiviert. Wie schon von Lokverführer geschrieben, wird IPv6 technisch jedoch nicht umgesetzt. D.h. bei einer Einwahl wird dem Router nur der IPv4-Teil übergeben.

Bei mir wird das Störungsticket nunmehr schon in der "Eskalationsstufe 3" behandelt, da in der normalen Technik niemand etwas mit IPv6 etwas anfangen kann. Ich lasse das Störungsticket auch noch bestehen und schaue in den nächsten Tagen, was passiert.

Die Frage an das Team war, ob Sie sich darum kümmern können, dass

a) entweder die IPv6 Sperre tatsächlich auch technisch verschwindet und ein IPv6-Präfix bei der Routereinwahl vergeben wird

oder

b) alles wieder auf "Anfang" zurück gedreht wird, damit in der zweiten Jahreshälfte (egal, welches Jahr die Telekom damit meint) die Aktivierung von IPv6 im KC durch mich durchgeführt werden kann. Ich weiß nicht, ob die "normale" Hotline die IPv6-Sperre wieder einfach aktivieren kann...?
Telekom hilft Team
@franky28: Ich habe noch nichts davon gehört, dass es wieder rückgängig gemacht werden kann. Daher kann ich es auf Anhieb nicht beantworten. Aber ich kläre das gerne ab, wie das Verfahren ist.

@Lokverführer: Das hängt damit zusammen, dass keine aktuelle Umstellung des Tarifes besteht. Wie dem Artikel zu entnehmen ist, ist es für Altverträge noch nicht umsetzbar.
Gute Neuigkeiten! Die Eskalationsstufe 3 konnte tatsächlich abhelfen!

Liebe Jacqueline, bitte nichts mehr unternehmen!!! Ich bekomme einen IPv6-Präfix zugeteilt!

ES LÄUFT!!!

Danke
Telekom hilft Team
Ich habe eh keine Daten und kann irgendwas machen. Fröhlich Glückwunsch!
Aber allgemein kläre ich es dennoch ab.
@franky28

Hast du jetzt einen alten oder einen neuen Tarif?
Vielleicht sollte ich auch mal eine Störung melden...
habe eine alten Tarif!

Melde eine Störung und lass Dich nicht von irgendwelchen "doofen" Argumenten ausbremsen.

... man hatte mir empfohlen, mein Problem bei AVM zu melden...

Viel Glück!
Ok, danke, dann sollte das bei mir ja auch funktionieren.

Da die WArtezeit an der Störungshotline gestern Abend 20 Minuten betragen sollte, habe ich die Störung online gemeldet. Der Status steht immer noch auf "Wir haben Ihre Störungsmeldung erhalten.", sind ja immerhin noch fast 9 h bis zum Ablauf der Entstörfrist *lol*
@Lokverführer
Der Status steht immer noch auf "Wir haben Ihre Störungsmeldung erhalten.", sind ja immerhin noch fast 9 h bis zum Ablauf der Entstörfrist *lol*

In dem Fall gilt die Entstörfrist nicht, weil es keine Beeinträchtigung des Anschlusses ist.
@Hubert Eder Eder:

Ansichtssache. Kunde vereinbart mit dem Support die Deaktivierung des Merkmals "Sperre IPv6", der Support sagt dies zu und die Telekom meldet es im Kundencenter als erledigt.

Technisch ist die Sperre aber weiterhin aktiv, somit liegt eine Diskrepanz zwischen dem beidseitig vereinbarten Zustand und dem tatsächlichen Zustand vor. Solche Diskrepanzen nennt man üblicherweise "Beeinträchtigung".

Dass die technische Wirksamkeit der Aufhebung der Sperre erst für die zweite Jahreshälfte vorgesehen war ändert nichts daran, dass bereits ein anderer Zustand zwischen beiden Seiten vereinbart wurde. Entweder muss man von dieser Vereinbarung zurücktreten (sprich: die Deaktivierung des Merkmals offiziell stornieren) oder aber die Vereinbarung umsetzen.
Wenn die Kunden sich nur alle genau so exakt an den Wortlaut einer Vereinbarung halten würden wenn es zum Vorteil der Telekom ist :D

Komischerweise wird da bei Überschreitung der Kündigungsfirst um zwei Tage
Kulanz GEFORDERT. :D

Ansonsten hast Du natürlich recht, es liegt eine Beeinträchtigung vor. allerdings eine recht überschaubare.
So wichtig ist mir die Sache sicherlich nicht, dass ich da nun ständig nachfrage und auf Einhaltung der Frist pochen würde. Die Telekom soll sich hier schon lieber im die Kunden kümmern, die nicht telefonieren oder gar nicht ins Internet kommen.

Ich fand es nur interessant, dass die Störung nicht einmal in Bearbeitung ist sondern immer noch nur "eingegangen". Aber auch schon im Störungsmeldeprozedere hieß es, man habe festgestellt, dass ich einen Entertain-Anschluss habe. Stimmt nicht.
Das sind eben die kleinen Unzulänglichkeiten bei der Telekom ;)

Gut ist zumindest schon einmal. dass die Vergabe von IPv6 Adressen (auch an Bestandskunden) überhaupt einmal in Gang kommt - das war ja wirklich ein Trauerspiel mit der Hinhaltetaktik seit 2010
@dw4817_1
Keine Ansichtssache, sondern in den AGB so geregelt. Die Entstörfrist gilt als eingehalten, wenn der Anschluss auch mit Qualitätseinbußen wieder nutzbar ist.
Ich hab ja auch nicht die Störungsmeldung in Frage gestellt, sondern nur dass die 24 Std. Entstörfrist nicht greift.
@Hubert Eder Eder

Ja, so gesehen stimme ich Dir zu, die Entstörfrist greift dann tatsächlich nicht.
Die Entstörfrist gilt allerdings gemäß 7.6 der Leistungsbeschreibung nur dann als eingehalten wenn der Anschluss wieder (mit Qualitätseinschränkungen) nutzbar ist UND eine Rückmeldung erfolgt. Sollte bis 20 Uhr niemand bei mir anrufen, wurde die Entstörfrist trotzdem nicht eingehalten. Zwinkernd
..
Telekom hilft Team
So, zu den letzten Punkten habe ich folgende Info:

Bei einem Wechsel von einem herkömmlichen Vertrag auf einen aktuellen IP-Vertrag wird diese Sperre automatisch gekündigt und der Internetzugang kann ab dem Umstellungsdatum, wie bei einem Neuvertrag, sofort über beide Protokollversionen erfolgen.
Wurde die IPv6 Sperre bereits am alten Vertrag vorzeitig gekündigt, wird das neue Protokoll automatisch nach Umstellung auf Dual Stack freigegeben.

Eine Umstellung auf Dual Stack wird für die alten Verträge voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2014 möglich sein. Einen genauen Termin können wir heute noch nicht nennen.

Weitere Informationen kann ich nicht liefern, denn dies ist der letzte aktuelle Stand.
Also das Störungsmanagement der Telekom ist echt putzig. Eine halbe Stunde vor Ablauf der Entstörfrist kam erwartungsgemäß eine SMS+E-Mail mit einer Zwischenmeldung. Ziel sicherlich die Einhaltung der Entstörfrist (wie hier schon angesprochen muss der Anschluss mit Einschränkungen verfügbar sein UND jene Rückmeldung erfolgen).
In der Mail hieß es, die Störung werde am nächsten Werktag ab 8 Uhr weiter bearbeitet und ein "Service-Spezialist" werde sich mit mir in Verbindung setzen. Bis jetzt hat sich niemand gemeldet, dafür wurde die Störungsmeldung auf einmal modifiziert. Nun soll nicht mehr der Anschluss defekt sein sondern ein Speedport W 921V (sowas besitze ich gar nicht) und die Entstörfrist wurde auf den 2.5. gesetzt.
Ja, so wird getrickst, um die internen Vorgaben einzuhalten ^^
Liebe Telekom,
ihr seid echt lustig. Die von euch selbst angepasste zweite Entstörfrist ist mittlerweile ja auch abgelaufen. Heute bekam ich dafür einen Anruf von 0800 330 1000, zu einer Zeit in der ich im Bett lag (Schichtdienst) und ihn daher nicht entgegennehmen konnte.
IPv6 funktioniert immer noch nicht, meine Störung am nicht vorhandenen Speedport wurde aber angeblich behoben...
Telekom hilft Team

@Lokverführer: Hm... also ohne Daten kann ich nichts nachvollziehen und um ehrlich zu sein, auch nicht groß kommentieren. Ich kann meine Kollegen gerne informieren, dass die es sich noch einmal ansehen. Oder ist das schon in Klärung? Falls nein, dann bitte das Kontaktformular nutzen. Vielen Dank.

@Jacqueline G. Mittlerweile sind wir ja schon deutlich im zweiten Halbjahr, wie schauts denn nun mit der Abschaltbarkeit der "Sperre IPv6" für IP-Bestandskunden aus?