Betrügerfirma Mypengo Mobile B.V.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe gestern festgestellt das im April 2015 4,99€ und im Mai 2015 24,95€ über die Telekom für einen Drittanbieter (Mypengo) abgezogen wurden. Diese Beträge wurden einfach mitaufgeführt. Nachdem ich am Samstag im Kundenservice der Telekom angerufen hatte meinte der Herr nur ich müsste mich an Mypengo direkt wenden. Das sehe ich nicht so, da die Telekom mir das Geld abbucht, da ich nur mit der Telekom einen Vertrag habe! Wichtig für euch natürlich, es wurde nie ein Vertrag abgeschlossen, ich habe nie etwas schriftlich erhalten und auch keine Widerrufsbelehrung in Textform, die ich widerrufen hätte können. Ich werde heute ein Fax und ein Brief an die Telekom schicken indem ich Widerspruch einlege und gegen den (nichtigen Vertrag da nie zustande gekommen widerrufe) Habe aber schon gelesen das Faxe nicht wirklich beantwortet werden. Jetzt bitte ich euch um Hilfe was ich machen kann? p.s. ist doch der Hammer das die Telekom so etwas mitmacht. Ich glaube ich bin zu anständig. Danke für eure Hilfe S.K

Die Telekom wurde (gegen ihren Willen) vom Gesetzgeber verpflichtet, die Entgelte von Dritten ohne Prüfung einzuziehen. Beschwerden kann die telekom nicht bearbeiten, da sie keine Möglichkeit hat, die Modalitäten zu prüfen.

 

Auf der Rechnung stehen die Daten des Anbieters, hierhin hat dein Widerspruch zu erfolgen.

 

Du darfst dich aber auch an den Bundestagsabgeordneten deiner Wahl wenden, damit diese Regelung gekippt wird.

http://handyabokuendigen.com/wingameon/ 

Hier steht auch wie es evtl. zu diesem Abo kommen konnte. 

 

Ansonsten bei der Telekom eine Drittanbietersperre setzen lassen. Die Telekom kann nicht jeden Drittanbieter einzeln prüfen. Sollten allerdings genügend Beschwerden über einen Anbieter eingehen, kann diser unter Umständen gesperrt werden. (

Beschwerde dann aber nicht bei der Telekom, sondern z.B. bei der Vebraucherzentrale)

Das habe ich hierzug gegoogelt!

 

Der Gesetzgeber hat aus gutem Grund in § 404 BGB geregelt, dass Sie als Verbraucher nur beim Rechnungssteller selbst Widerspruch einlegen müssen. Das ist entweder Ihr Provider, oder die in der Rechnung aufgeführte Drittfirma.

Telekom hilft Team
Hallo Sandra.Kabisch,
herzlich willkommen in der Telekom hilft Community.


@Sandra.Kabisch schrieb:
ich habe gestern festgestellt das im April 2015 4,99€ und im Mai 2015 24,95€ über die Telekom für einen Drittanbieter (Mypengo) abgezogen wurden. Diese Beträge wurden einfach mitaufgeführt.

Die Abrechnung erfolgt zwar über Ihre Telekomrechnung, jedoch nach Angaben von Mypengo.
Wenn Sie Fragen zu diesem Teil ihrer Rechnung haben, wenden Sie sich bitte an Mypengo. Adresse und Telefonnummer finden Sie auf der Rechnung.
Wir können Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen.


Grüße Detlev K.

Googeln alleine reicht nicht, verstehen muß man das dann schon.
Die Telekom ist nicht der Gläubiger für diese Forderung.

http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Vertragsfragen/Rechnung...

http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__45h.html

Sehr geehrter Frau S.K.,

 

auch mir ist dasselbe passiert wie Ihnen. Meine Juni 2015 und Juli 2015 Rechnung der Telekom

beinhaltet Kosten für eine Firma Mypengo Mobile Net. die ich wissentlich nie beauftragt habe.

Mir wurde Folgendes geschrieben´( kommt Ihnen vielleicht bekannt vor):


 Auf der Mobilfunkrufnummer XXXXXXXXXX bestand seit dem 16.05.2015 16:38:52 Uhr ein WAP Abodienst mit dem Namen WAP:KADOOSJ. Diesen haben wir nun wunschgemäß am 13.07.2015 11:48:01 Uhr deaktiviert. Es entstehen Ihnen somit ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Kosten mehr.
Dieser Abo-Dienst wurde auf der Webseite http://www.kadoosj.com/de/ über das mobile Internet (WAP) des Mobilfunkgerätes bestellt und muss explizit durch den Benutzer bestätigt werden um aktiv zu sein. Die Einrichtung des Abo-Dienstes wurde Ihnen nach erfolgreicher Durchführung der Bestellprozedur zusätzlich nochmal per SMS bestätigt. Bei Fragen zum Dienst wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter: Mypengo Mobile GmbH E-Mail: help.de@kadoosj.com.

Ich bin weder jemals durch eine Bestellprozedur gegangen, noch habe ich eine SMS erhalten. Ich hatte mein Handy zu diesem Zeitpunkt nicht einmal an. Andere Personen kommen nicht an mein Handy. Was ist hier passiert? Die Telekom stellt sich blind und meint, ich muss diese Rechnung zahlen. Ich habe meine Einzugsermächtigung gestoppt und warte auf das Inkasso-Büro, das mir die Firma auf den Hals hetzen wird, so hat mir ein Mitarbeiter der Telekom heute den weiteren Werdegang berichtet. Ich bin gespannt, wie es jetzt weitergeht.  Mit freundlichen Grüßen L.S.


@LydiaSophia schrieb:
Die Telekom stellt sich blind und meint, ich muss diese Rechnung zahlen.

Du bist des Lesens mächtig  und hast alle Beiträge verstanden? Dann wundert mich deine Schlußfolgerung.

 

Due Telekom ist vom Gesetzgeber verpflichtet, diese Beträge ohne Prüfung einzuziehen. Reklamieren must Du an den Gläubiger dieser Forderung, der auf der Rechnung explizit ausgewiesen ist.

 

Das Stoppen und Zurückbuchen der Einzugsermächtigung ohne Begleichung der unstrittigen Forderung hat zur Folge, dass Du Schuldner der Telekom wirst. Mit allen Folgen wie Sperrung des Anschlusses, Schufa-Eintrag etc.

Hallo Olli MD,

Sie schreiben: "Due Telekom ist vom Gesetzgeber verpflichtet, diese Beträge ohne Prüfung einzuziehen. Reklamieren must Du an den Gläubiger dieser Forderung, der auf der Rechnung explizit ausgewiesen ist."

Das sehe ich anders.

Da Sie sich auf den Gesetzgeber berufen, hat dieser im Sinne des Kunden auch folgende Forderungen an den Anbieter:

Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 45h Rechnungsinhalt, Teilzahlungen

(1) Soweit ein Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dem Teilnehmer eine Rechnung stellt, die auch Entgelte für Leistungen Dritter ausweist, muss die Rechnung des Anbieters in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form Folgendes enthalten: 1.die konkrete Bezeichnung der in Rechnung gestellten Leistungen ( war bei mir nicht ersichtlich) 2.die Namen und ladungsfähigen Anschriften beteiligter Anbieter von Netzdienstleistungen ( war ersichtlich) 3.einen Hinweis auf den Informationsanspruch des Teilnehmers nach § 45p, 4.die kostenfreien Kundendiensttelefonnummern der Anbieter von Netzdienstleistungen und des rechnungsstellenden Anbieters, unter denen der Teilnehmer die Informationen nach § 45p erlangen kann( war ersichtlich) 5.die Gesamthöhe der auf jeden Anbieter entfallenden Entgelte.§ 45e bleibt unberührt. Zahlt der Teilnehmer den Gesamtbetrag der Rechnung an den rechnungsstellenden Anbieter, so befreit ihn diese Zahlung von der Zahlungsverpflichtung auch gegenüber den anderen auf der Rechnung aufgeführten Anbietern.
(2) Hat der Teilnehmer vor oder bei der Zahlung nichts Anderes bestimmt, so sind Teilzahlungen des Teilnehmers an den rechnungsstellenden Anbieter auf die in der Rechnung ausgewiesenen Forderungen nach ihrem Anteil an der Gesamtforderung der Rechnung zu verrechnen.
(3) Das rechnungsstellende Unternehmen muss den Rechnungsempfänger in der Rechnung darauf hinweisen, dass dieser berechtigt ist, begründete Einwendungen gegen einzelne in der Rechnung gestellte Forderungen zu erheben.
(4) (weggefallen)
(5) Die Einzelheiten darüber, welche Angaben nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 auf der Rechnung mindestens für einen transparenten und nachvollziehbaren Hinweis auf den Informationsanspruch des Teilnehmers nach § 45p erforderlich sind, kann die Bundesnetzagentur durch Verfügung im Amtsblatt festlegen.
Die Kostenposition der Fa. Mypengo wurde durch die Telekom weder transparent noch nachvollziehbar aufgeführt. Und wer bezahlt schon gern für etwas, was er nicht nachvollziehen kann?
Eine Mitarbeiterin der Telekom selbst hat mir in einem Chat letzte Woche angeraten, meine Einzugsermächtigung der Telekom gegenüber vorerst zurückzunehmen und abzuwarten, da die Telekom sich meines Falles annehmen und diesen klären will. Das das nicht der Weisheit letzter Schluss sein kann, ist mir bewußt. Im heutigen Telefonat mit meiner Rechtsanwältin riet mir diese, ersteinmal abzuwarten, bis schriftliche Forderungen an mich gestellt werden. Erst dann wird sie tätig.
Die Fa.Mypengo wird unter deutschen Rechtsanwälten im Übrigen als " Internetabzocker" eingeschätzt.
Mein Verhalten beruht also nicht auf einer Schlußfolgerung meinerseits, sondern auf Anraten der Telekom. Im Übrigen möchte ich von Ihnen bitte gesiezt werden.   
Mit freundlichen Grüßen L.S.
 
 

@LydiaSophia schrieb:
Im Übrigen möchte ich von Ihnen bitte gesiezt werden.

Tut mir leid, aber nach 30 Jahren in BBS, Usenet, Foren und dem ganzen Kram, werde ich mich nicht mehr umstellen:
http://www.netplanet.org/traditionen/duodersie.shtml

Olli MD schrieb:

"Im Internet ist es in vielen Bereichen üblich, sich "per Du" anzusprechen, was vor allem eine Art "Zugehörigkeitsgefühl" aufkommen lässt."

Hallo Olli MD,

wiederrum tut es mir leid, daß ich mich jemandem Unbekannten nicht zugehörig fühle möchte, der mich ersteinmal fragt, ob ich des Lesens mächtig bin und dann an meinem Verstand zweifelt, ob ich auch alles verstanden hätte. "Zugehörigkeitsgefühle " entstehen zu lassen, wenn man nicht einmal mit seinem "Nicknamen" angesprochen wird, wie soll das bitte gehen? Eine Konversation kann man auch angenehmer hestalten. Ich mag diese "Wolfssprache " nicht. Da hier aber meinerseits alles gesagt ist und mir Ihre Kommentare nicht sehr weitergeholfen haben, finde ich, könnten wir unsere Korrespondenz hier beenden. Ich danke Ihnen für Ihre wertvollen Beiträge und wünsche alles Gute.

 

Mit freundlichen Grüßen

L.S.

Gelöschter Nutzer

Moin Leutz!

 

Eigentlich ist sowas nicht so schwer:

Entweder der Rechnung in den strittigen Teilen widersprechen, damit die Telekom nur ihre - unstrittigen - Beträge abbucht. Der Drittanbieter müsste sich dann selbst um sein Inkasso kümmern.

Wenn schon abgebucht wurde: Rückbuchung - im Anschluß umgehende Überweisung des unstrittigen Betrages. Auch hier müsste sich dann der Drittanbieter selbst um sein Inkasso kümmern.

 

Drittanbieter-Beträge allein dürfen meines Wissens nicht zur Sperrung oder Mahnung durch die Telekom führen.

 

@LydiaSophia: wenn SIE freundliche Hilfe in einer Community suchen, sollten SIE sich nicht so übertrieben aufführen - wegen einem freundlich gemeintem 'Du'. Ausser SIE wollen sich unbedingt ausgrenzen - dann bleibt das natürlich IHNEN überlassen.

 

mfg, emkay

Hallo Zusammen,

über das Kundencenter Mobilfunk lassen Sie über *Dienste* die Drittanbieter sperren. Entweder selektiv ausgewählte aber auch alle.

 

Viele Grüße

 

Jürgen Wo.

Hallo!

 

Mypengo scheint massenweise Telekom-Kunden abzuschöpfen. Insofern kann es nicht sein, dass Telekom auf die Sache nicht reagiert. Es ist selbstverständlich so, dass diese Betrügerfirma gesperrt werden muss.

 

MfG

 

Hallo andere Betroffene.
Auch ich bin im Juli von Mypengo überrumpelt worden. Die Telekom bzw. T Mobile sollte zuerst 19,96 € und in der nächsten Rechnung 9,98 € mit einziehen.
Beides habe ich verweigert, die Rechnungsbeträge um die entsprechenden Beiträge gemindert und T Mobile angewiesen, Mypengo nicht zu berücksichtigen.
Daraufhin bekam ich eine Antwortmail von der Telekom in der ich diese autorisieren sollte, bei Mypengo nachzuhaken. Nachdem ich das tat, bekam ich eine weitere Mail folgenden Inhalts:
Sehr geehrter Herr Sandkuhl,
wir haben vom Anbieter Mypengo Mobile B.V. die Information erhalten, dass Ihnen der Leistungsnachweis zugesandt worden ist.
Dieser enthält die detaillierten Informationen zum Erwerb der Dienste, die Sie reklamiert haben. Eine Gutschrift der Berechnung dieser Dienste erfolgt nicht.
Sehr geehrter Herr Sandkuhl, wir gehen davon aus, dass mit der Zusendung dieses Nachweises alle Punkte abschließend geklärt sind.
Freundliche Grüße
A. K.
Geschäftskundenservice
Allein so eine Antwort schlägt dem Fass den Boden aus. Aber es kan noch dicker.
Heute musste ich durch ein Telefonat mit dem T Mobile Kundenservice in einem völlig anderen Zusammenhang feststellen, dass die Angelegenheit nicht in meinem Sinne bereinigt war, im Gegenteil, ich habe einen Klotz am Bein in Gestalt dieser 19,96 €, mit der mein Zahlungskonto bei der Telekom belastet ist..
Mein Hals ist so dick, dass mein eigenes Hemd mich erwürgen würde, so ärgere ich mich über diese Vorgehensweise.
Ich werde einen Teufel tun, auch nur einen Cent an diese Drecksverbrecher von Mypengo zu bezahlen.
Das ist ein Fall für die Bundesnetzagentur, schon allein deswegen, weil die Telekom diesen und vielleicht auch andere Drittanbieter so in Watte packt und sich mit der gesetzlichen Verpflichtung herausredet.
Es ist vielmehr so, dass die Drittanbieter, sei es der Telekom, E Plus oder wem auch immer erkleckliche Provisionen zahlen, damit sie im Hintergrund ihr Unwesen treiben können.
Die Betroffenen können dann sehen, wie sie ihre Probleme selbst bereinigen.
Ich sehe nur die Möglichkeit, eine Öffentlichkeit zu erzeugen und mich soweit durchzuklagen, dass dem Treiben durch horrende Bußgelder ein Schlussstrich gesetzt wird.
Es grüßt voller Aufregung aber kampfeslustig
Waldemar

 

Anmerkung von Telekom hilft: Mitarbeitername wurde aus Datenschutzgründen entfernt.

Der Link zur Drittanbietersperre wäre noch etwas hilfreicher gewesen.

 

Leider bin auch in jetzt ein Opfer von mypengo geworden. Ich habe die Drittanbietersperre jetzt drin. Werde aber wahrscheinlich auf einem Betrag von 19 Euro und ggf. noch mehr von August / September sitzen bleiben, wenn die Telekom hier nichts unternimmt - wozu sie ja gesetzlich nicht verpflichtet ist, aber wie wäre es denn mal mit Kundenbindung.... Fröhlich

Hallo , auch mir wurden bisher 29,94 abgezogen. Ich habe noch nicht 1x diese Ouiz Fragen dieser dubiosen Firma gesehen. Doch mit welchen Firmen arbeitet man den hier zusammen?

Deutsche Telekom ,die diese Seite führt und veöffentlicht. Als Abzocker und Betrüger Seite führt.

Allerdings den Drittanbieter nicht sperrt, sehr bedenklich. Auch wenn man keine Namen nennt, jedenfalls ist meine Rechnung von einem Mitglied des Vorstandes der Deutschen Telekom unterschrieben.

Schon erstaunlich. Werter Herr H. es wäre schön wenn Sie das geld den Betrügern abnehmen würdn und es , Deutschland hilft zur Verfügung stellen würden.Das wäre auch 1 Signal.

Hallo Luftschnapper, herzlich willkommen in der Telekom hilft Community.

Ich bedaure natürlich, dass Ihnen Kosten entstanden sind, für die es anscheinend keine Gegenleistung gibt.
Ein Drittanbieter bietet in diesem Zusammenhang Netzwerkprodukte oder Dienste an, ohne dem Netzwerkanbieter anzugehören oder von ihm beauftragt zu sein.
Sie können alle Dienste von Drittanbietern sperren lassen, oder über das Kundencenter Mobilfunk einzelne Anbieter ausschließen. Pauschal bestimmte Anbieter durch die Telekom auszuschließen, ist nicht ohne Weiteres möglich.

Viele Grüße
Klaus K.

Hallo Klaus K.,

Danke für die Antwort.

Allerdings stelle ich mir unter dem Titel Telekom hilft, was anderes vor.Nämlich Hilfe-in diesem Fall.Wie können ehrliche Telekom Kunden ihr Geld von solchen Abzock- und Betrüger Firmen ihr Geld zurück bekommen?  

Sollte es nicht so sein das generell erst einmal alle Dritt Anbieter gesperrt sein sollten.

Man könnte auch die Vertriebs Mitarbeiter darauf hinweisen dies den Kunden explizit darzustellen.

Es ist halt immer die Frage was man will. In diesem Fall scheint es mir von der Deutschen Telekom gar nicht so gewollt.

Ich jedenfalls werde mir heute im Telekom Shop das Prüfprotokoll zeigen lassen oder beantragen, so wie es halt geht. Das bindet Mitarbeiter die ja eigentlich für andere Dinge zustängig sind.

Der Hinweis auf den Dritt Anbieter ist im Sinne des Threads ja auch keine Hilfe. Da es sich ja in jedem Post wiederspiegelt. Unter Hilfe verstehe ich, Kundenfreundlichkeit zum erreichen der Kundenbindung.

Das wird aber wohl erst entstehen, wenn überhaupt, ich schon lange kein Kunde mehr bin.

Sicherlich gibt es Kunden die mehr als 120€ mtl. zahlen im gesamten Haushalt.

 

Es grüßt,

Luftschnapper

 

Hallo Luftschnapper,

schade, dass ich Ihre Erwartung nicht erfüllen kann. Davon mal abgesehen, dass solche Dinge wie Zugang zu Diensten von Drittanbietern rechtlich geregelt sind, müsste, um Ihrer Argumentation zu folgen, jeder Dienst, ja sogar jedes Telefonat erst mal gesperrt werden, bevor Sie nicht explizit Ihre Zustimmung zur Nutzung geben. Wie gesagt, ist das anders geregelt, weil die Regulierungsbehörde dem Anwender nicht die Verantwortung nimmt. Wurden Ihnen unrechtmäßig Leistungen „untergeschoben“ und berechnet, gibt es ebenfalls Mittel, die Kosten zurückzufordern. Wie aufwendig das ist, steht auf einem anderen Blatt.

Viele Grüße
Klaus K.

@Luftschnapper- schrieb:

Allerdings stelle ich mir unter dem Titel Telekom hilft, was anderes vor.Nämlich Hilfe-in diesem Fall.Wie können ehrliche Telekom Kunden ihr Geld von solchen Abzock- und Betrüger Firmen ihr Geld zurück bekommen?  


 


Du hast die Beiträge hier zu dem Thema gelesen?

Dort wurde das Alles bereits mehrmals beantwortet.

Gelöschter Nutzer
Mir wird wirklich schlecht, wenn ich die Antworten lese. Fängt an beim Fordern des Siezen bis hin zum Fordern von Hilfe außerhalb der Zuständigkeit der Telekom. Ja es ist blöd wenn man abgezockt wird, dafür hab ich seit Ewigkeiten ne Drittanbieter Sperre drin. Ist nunmal rechtlich leider so.

Hallo,

 

leider wurden mir auch knapp 20 € für Mypengo ABO_Games berechnet. Wie es dazu kam ist für mich absolut nicht nachvollziehbar da ich keine Spiele auf meinem Telefon nutze.

 

Muss man diesen Dienst kündigen oder reicht es die Drittanbietersperre zu setzen (was ich natürlich gleich gemacht habe) ?

Hallo Smith, bevor es Dir und da gehe ich nicht zum siezem, genauso ergeht wie mir . Du hast ja bestimt auch die vorherigen Antworten gelesen. Ich kann dich sehr gut verstehen. Ich für meinen teil möchte mich nicht von drn Oberschlauen hier abwatschn lassen. Denn genau unter Hilft verstehe ich Hilfe die Hilfe hier aber ist ein verschanzen hinter dem Gesetz.Trotz allem weiterhin der DT viel Erfolg in Gemeinschaft von Abzockern und Betrügern.

luftschnapper


Denn genau unter Hilft verstehe ich Hilfe die Hilfe hier aber ist ein verschanzen hinter dem Gesetz.Trotz allem weiterhin der DT viel Erfolg in Gemeinschaft von Abzockern und Betrügern.

luftschnapper


Du hast wie jeder Andere hier Hilfe bekommen, nämlich der Hinweis auf das geltende Recht.

 

Wenn Dir das nicht passt, wende Dich an den Deutschen Bundestag oder wandere in ein Land aus, welches andere Gesetze hat.

 

Diese Rumjammerei ist ja nicht zum Aushalten. Von den strafrechtlich relevanten Äußerungen mal abgesehen.