Vor ein paar Tagen habe ich ein neues Smartphone über euren Onlineshop gekauft…

Gelöst

Wenn ich als Telekomkunde älter als 27 Jahre bin, und den Tarif Mobil S habe, werde ich diskriminiert, weil mir der Stream on Dienst nicht verfügbar ist.

m.E. Liegt hier ein Gesetzesverstoss vor, weil Kunden auf Grund ihres Alters schlecht gestellt werden.

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

Lieber @ECWESYL,

 


@ECWESYL  schrieb:

[...]

m.E. Liegt hier ein Gesetzesverstoss vor, weil Kunden auf Grund ihres Alters schlecht gestellt werden.

[...]


Das ist Kundenwerbung.

 

Gibt es nicht auch für RentnerInnen über 65 Jahren verschiedene  Ermäßigungen, z.B. im öffentlichen Nahverkehr, Museen, Freibäder, Zoos usw.?

 

Viele Grüße

Marlise

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

 

Ich werde hier auch diskriminiert, weil ich trotz meines Alters von fast 60 Jahren jetzt ins Bett muss!

Ich werde ebenfalls diskriminiert weil ich im Kino und im Freibad nicht die Seniorenermäßigung erhalte.

Und morgen beschwert sich ein 15 Jähriger weil er auf Grund seines Alters diskriminiert wird und kein Auto fahren darf.... 

Lösung

Lieber @ECWESYL,

 


@ECWESYL  schrieb:

[...]

m.E. Liegt hier ein Gesetzesverstoss vor, weil Kunden auf Grund ihres Alters schlecht gestellt werden.

[...]


Das ist Kundenwerbung.

 

Gibt es nicht auch für RentnerInnen über 65 Jahren verschiedene  Ermäßigungen, z.B. im öffentlichen Nahverkehr, Museen, Freibäder, Zoos usw.?

 

Viele Grüße

Marlise

Ja,die Hitze treibt schon komische Blüten..

Die Antwort ist überflüssig wie ein Kropf 

Aber schlicht und ergreifend: Richtig.


@ECWESYL  schrieb:

Die Antwort ist überflüssig wie ein Kropf 


Genau wie der Grund dieses Topics.


@ECWESYL  schrieb:

Wenn ich als Telekomkunde älter als 27 Jahre bin, und den Tarif Mobil S habe, werde ich diskriminiert, weil mir der Stream on Dienst nicht verfügbar ist.


Du wirst nicht diskriminiert, sondern Du bist für dieses Angebot einfach zu alt, da es nur für junge Leute bis 27 gilt.

 

Ich bin 67 und habe seit 9 Jahren eine Schwerbeschädigung mit 50%.

Dafür bekomme ich sogenannte "Nachteilsausgleiche", wie steuerliche Begünstigung, 5 Tage mehr Urlaub (früher im Beruf, jetzt im Nebenjob), Ermäßigung auf viele Eintrittskarten, beim Autokauf, in der ADAC-Mitgliedschaft und anderen Dingen.

 

Ich nehme an, Du bist gesund und hast diese Vergünstigungen allesamt nicht.

 

Wenn Deine Argumentation korrekt wäre, dann müsstest Du Dich jetzt schon wieder diskriminiert fühlen, weil die Berechtigung dafür an Voraussetzungen gebunden ist, oder?

 

Mach einen Tarifwechsel in MagentaMobil M, dann bekommst Du StreamOn Musik oder in MagentaMobil L, dann bekommst Du StreamOn Musik und Video.

Und wenn Du auch noch Festnetz bei der Telekom hast, dann buche den MagentaEINS-Vorteil dazu, dann bekommst Du bereits im MagentaMobil M StreamOn Musik und Video Max, auch in HD, wenn Du möchtest, sowie noch einige interessante Ermäßigungen., wie 10 € Rabatt auf der monatlichen Mobilfunkrechnung, Festnetz-Flat in alle deutschen Mobilfunknetze,doppeltes Inklusivvolumen usw.

 

Und nein:

Falls Du kein MagentaEINS nutzen kannst, dann ist das auch keine Diskriminierung, sondern dann erfüllst Du einfach nur die Voraussetzungen nicht.

 

Telekom hilft Team
HI @ECWESYL,


ECWESYL schrieb: Liegt hier ein Gesetzesverstoss vor, weil Kunden auf Grund ihres Alters schlecht gestellt werden.

Um es kurz zu machen: Nein, es liegt kein Verstoß vor. Und glaub mir, wir haben uns da vorher abgesichert.

Grüße
Michael