Anbieterwechsel und Kündigung

Gelöst

Leitung:

Michael Volk

XXXXX

Tel. XXXXX

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben unseren Vertrag zum 31.12.2018 gekündigt. Und direkt am 31.12. hatten wir dann auch kein Telefon und kein Internet mehr?!?

Unseren neuen Anbieter haben wir auch Anfang Dezember informiert, dieser hat alles weitergeleitet und beantragt. Zum 01.01. hat Telekom aber die Leitung nicht freigeschaltet. Jetzt sollen wir bis zum 28.01.2019 warten, bis ein Techniker vorbeikommt - warum auch immer -

 

Das kann sich nicht sein, dass man in der heutigen digitalen Zeit fast einen Monat ohne Telefon und Internet auskommen muss, obwohl man sich an alle Zeiten gehalten hat.

 

Es ist doch gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Haushalt bis zur Freischaltung zum anderen Anbieter weiterhin vom alten Versorger versorgt werden muss.

 

Ist es für ein so großes Unternehmen wie die TELEKOM nicht peinlich, seinen alten Kunden so zu behandeln?

 

wir haben eine ältere Person im Haushalt, die mit dem Handy nicht umgehen kann! Diese ist nun von Ihrer sozialen Außenwelt abgeschnitten, da sie von Ihren Freunden und Verwandten nicht telefonisch zu erreichen ist.

 

Finden Sie es richtig eine Familie fast einen Monat ohne Telefon und Internet zu lassen, ohne andere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen?

 

Bitte helfen Sie uns!

 

Hochachtungsvoll

Fam. Volk

 

 

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Persönliche Daten editiert - André A. von Telekom hilft

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Telekom hilft Team

Hallo @christine_volk ,

Sie haben Ihren Anschluss selber gekündigt. Die Kündigung wurde Ihnen am 07.07.2018 für den 31.12.2018 bestätigt. Am 21.12.2018 ging bei uns eine Anfrage von Ihrem neuen Anbieter ein. Die Anfrage lautete auf einen anderen Namen als der Anschlussinhaber. Daher wurde die Anfrage am selben Tag vom System abgelehnt, denn die Anfragedaten müssen 100% korrekt sein.

Hat Ihr Anbieter Sie von der Ablehnung in Kenntnis gesetzt?

Wenn Sie Anspruch auf die Rechte haben möchten, die durch den Auftrag zum Anbieterwechsel erwachsen, dann müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
a) Der Kunde muss einen Auftrag zum Anbieterwechsel beim neuen Anbieter erteilten, anstatt beim alten Anbieter selber zu kündigen.
b) Die Daten auf dem Auftragsformular zum Anbieterwechsel müssen 100% korrekt sein; d.h. sie müssen mit den Vertragspartnerdaten beim alten Anbieter übereinstimmen.
c) Der Auftrag zum Anbieterwechsel (das unterschriebene Formular) muss rechtzeitig beim neuen Anbieter eingehen. Nur dann hat der neue Anbieter ausreichend Zeit, den Auftrag seinerzeit rechtzeitig weiter zu leiten. Denn der Auftrag muss vor Ablauf der Kündigungsfrist beim alten Anbieter eingehen. Der Auftrag wird in Form einer Anfrage durch den neuen Anbieter übermittelt.

Sind diese Bedingungen erfüllt, wird die Anfrage zur Kündigung und Übernahme des Anschlusses mit Rufnummern vom alten Anbieter akzeptiert. Durch seine Akzeptanz verpflichtet der alte Anbieter sich, den Anschluss weiter zu versorgen, wenn der neue Anbieter Probleme bei der Schaltung hat. Der alte Anbieter bleibt so lange für die Versorgung zuständig, bis der Wechsel erfolgreich ausgeführt werden kann.

In Ihrem Fall wurde keine Voraussetzung erfüllt, was zur Abschaltung zum bestätigten Kündigungstermin führte.

Ihre Leitung ist frei geschaltet. Ihr Anbieter kann Sie noch heute anfordern.

Wenn Sie Ihrem Anbieter die Situation ("abgeschaltet") schildern, wird er sich vermutlich bereit erklären, einen Eilauftrag für Sie zu buchen, um die Wartezeit zu verkürzen.

Freundliche Grüße, Lorenz S.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

@christine_volk tja, hättest nicht selber kündigen dürfen. Damit hat sich das nahtlos Wechseln nämlich erledigt. Bei einem Anbieterwechsel immer den neuen Anbieter beauftragen, deinen alten Vertrag zu kündigen. Sonst kann halt genau sowas wie jetzt passieren.

 

 

Hallöchen @christine_volk,

 

Achtung, alle persönlichen Daten bitte herausnehmen, in diese kann hier jeder einsehen, weil das der öffentliche Teil eines Hilfeforums ist. Ich bin hier nur ein gewöhnlicher Schreiber und Telekom-Kunde, leider kann ich bei diesem Problem nicht weiterhelfen.

 

Edit: Hat schon jemand gemerkt und entfernt Fröhlich

 

Gruß, Nobby

Hallo @christine_volk,

 

das Zauberwort heißt "Portierungsauftrag". Der hätte Teil des Auftrags beim neuen Anbieter sein sollen und sorgt dafür, dass du die Nummer behalten kannst und du unterbrechungsfrei versorgt wirst.

 

Hast du einen solchen Auftrag erteilt?

 

Grüße

ER


@christine_volk  schrieb:

wir haben unseren Vertrag zum 31.12.2018 gekündigt. Und direkt am 31.12. hatten wir dann auch kein Telefon und kein Internet mehr?!?


Das ist als solches ja eigentlich nicht wirklich überraschend.

 


@christine_volk  schrieb:

 

Unseren neuen Anbieter haben wir auch Anfang Dezember informiert, dieser hat alles weitergeleitet und beantragt. 


Was ist "informiert" und was ist "alles"?  

War da ein Auftrag zur Portierung der bisherigen Rufnummern mit dabei? Falls nein, dann lies §46 des Telekommunikationsgesetzes - vielleicht bist Du hinterher schlauer als ich ob ein Anbieterwechsel ohne Portierung ein Anbieterwechsel im Sinne des §46 TKG ist, für welchen gilt, dass eine Unterbrechung max. ein Tag betragen darf. Darauf läuft es nämlich raus.

https://dejure.org/gesetze/TKG/46.html

Darüber hinaus muss die Telekom bei einem Anbieterwechsel gem. §46 KGK vermutlich nicht proaktiv in die Bresche springen sondern sie muss die entsprechende Info/Anforderung vom neuen Anbieter in der Regel überhaupt erst einmal erhalten.

 

Vielleicht bietet Dein neuer Anbieter eine mobilfunkbasierte Zwischenlösung. Ich hoffe, ein Vertrag mit dem neuen Anbieter ist bereits zustandegekommen. Das ist nicht immer der Fall und dann kann es auch sein, dass man monatelang ohne Anschluss dasteht.

 

Generell: Ansprechpartner für Dich ist insbesondere der neue Anbieter, der muss ggf. alles veranlassen.

 

Du kannst Dich natürlich auch bei der Bundesnetzagentur beschweren. 

 

Lösung
Telekom hilft Team

Hallo @christine_volk ,

Sie haben Ihren Anschluss selber gekündigt. Die Kündigung wurde Ihnen am 07.07.2018 für den 31.12.2018 bestätigt. Am 21.12.2018 ging bei uns eine Anfrage von Ihrem neuen Anbieter ein. Die Anfrage lautete auf einen anderen Namen als der Anschlussinhaber. Daher wurde die Anfrage am selben Tag vom System abgelehnt, denn die Anfragedaten müssen 100% korrekt sein.

Hat Ihr Anbieter Sie von der Ablehnung in Kenntnis gesetzt?

Wenn Sie Anspruch auf die Rechte haben möchten, die durch den Auftrag zum Anbieterwechsel erwachsen, dann müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
a) Der Kunde muss einen Auftrag zum Anbieterwechsel beim neuen Anbieter erteilten, anstatt beim alten Anbieter selber zu kündigen.
b) Die Daten auf dem Auftragsformular zum Anbieterwechsel müssen 100% korrekt sein; d.h. sie müssen mit den Vertragspartnerdaten beim alten Anbieter übereinstimmen.
c) Der Auftrag zum Anbieterwechsel (das unterschriebene Formular) muss rechtzeitig beim neuen Anbieter eingehen. Nur dann hat der neue Anbieter ausreichend Zeit, den Auftrag seinerzeit rechtzeitig weiter zu leiten. Denn der Auftrag muss vor Ablauf der Kündigungsfrist beim alten Anbieter eingehen. Der Auftrag wird in Form einer Anfrage durch den neuen Anbieter übermittelt.

Sind diese Bedingungen erfüllt, wird die Anfrage zur Kündigung und Übernahme des Anschlusses mit Rufnummern vom alten Anbieter akzeptiert. Durch seine Akzeptanz verpflichtet der alte Anbieter sich, den Anschluss weiter zu versorgen, wenn der neue Anbieter Probleme bei der Schaltung hat. Der alte Anbieter bleibt so lange für die Versorgung zuständig, bis der Wechsel erfolgreich ausgeführt werden kann.

In Ihrem Fall wurde keine Voraussetzung erfüllt, was zur Abschaltung zum bestätigten Kündigungstermin führte.

Ihre Leitung ist frei geschaltet. Ihr Anbieter kann Sie noch heute anfordern.

Wenn Sie Ihrem Anbieter die Situation ("abgeschaltet") schildern, wird er sich vermutlich bereit erklären, einen Eilauftrag für Sie zu buchen, um die Wartezeit zu verkürzen.

Freundliche Grüße, Lorenz S.

Hallo liebes Telekom-Team.

Danke erstmal für die Nachricht.

Leider stimmt es nicht, dass die Leitung offen ist. Der Port ist immer noch nicht für den anderen Anbieter freigegeben. 

Wir haben nun von der Telekom einen Termin zum 21.01. bekommen. Aber wieso ein Techniker herkommen muss ist mir schleierhaft?!? Der Router zeigt an, dass alle Leitungen zugänglich wären, es ist nur eine Freigabe von Telekom notwendig. Ich verstehe nicht, warum die Leute so hingehalten werden. Wir sind jetzt schon 2 Wochen ohne Telefon und Internet.

Ich appelliere an die Menschlichkeit und das Mitgefühl - bitte gebt den Port frei, so dass wir endlich wieder unser Telefon nutzen können. BITTE!

 

Mit freundlichen Grüßen 

Familie Volk und Ullmann

Hallo @christine_volk,

bitte wenden Sie sich an Ihren Anbieter. Der ist für die Ausführung Ihres Auftrags zuständig.

Bitte vervollständigen Sie Ihr Profil mit Ihrer alten Kundennummer und Ihrer Handynummer, wenn Sie meinen Rückruf wünschen. Ich benötige diese auch, um noch einmal Ihren Vorgang zu recherchieren, denn Ihr Anschluss ist nicht mehr geschaltet.

Freundliche Grüße, Lorenz S.


@christine_volk  schrieb:

Aber wieso ein Techniker herkommen muss ist mir schleierhaft?!? 


Dann hast Du es immer noch nicht verstanden.

Es wurde Dir doch schon auseinandergesetzt, was Du/Ihr alles falsch gemacht habt. Daraus folgt dann auch, dass wieder ein Techniker raus muss - ob der dann tatsächlich bei Euch rein muss wird sich zeigen. Aber wenn Ihr nicht daheim seid obwohl Euch das so mitgeteilt wird und falls Eure Anwesenheit erforderlich ist, dann wird Euer neuer Anbieter Euch eine Zweitanfahrt in Rechnung stellen. Und kann sein, dass die dann wieder erst zwei Wochen später erfolgt.

Hallo @christine_volk,

 

vielen Dank für die Profildaten.

 

Ich bekräftige an dieser Stelle noch einmal: Ihre Leitung ist freigeschaltet.

Über Ports kann ich keine Aussage machen, da diese nicht sichtbar sind und das aus gutem Grund. Im Regelfall verwenden Anbieter Ihre eigene Infrastruktur. Ports gehören zur Infrastruktur des Netzbetreibers. Daher werden Ports nicht portiert. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. 

 

Ihr Anbieter ist für die Realisierung Ihres Auftrags zuständig. Bitte sehen Sie von weiteren Beiträgen an dieser Stelle ab.

 

Freundliche Grüße, Lorenz S.

Darüber hinaus - wenn da jetzt der Termin 21.1. offenbar steht, dann wäre das wohl noch nicht einmal zu beschleunigen, wenn die Telekom beauftragt werden würde, wieder einen Telekomanschluss zu schalten. Da heißt es jetzt halt einfach "warten".

Vielleicht hat der neue Anbieter ja auch Übergangslösungen parat so wie die Telekom es für Neukunden mit dem Zuhause Schnellstart LTE-Routerchen für 50 Euro hat.