Anbieterwechsel und Kündigung

Gelöst

Leitung:

Michael Volk

XXXXX

Tel. XXXXX

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben unseren Vertrag zum 31.12.2018 gekündigt. Und direkt am 31.12. hatten wir dann auch kein Telefon und kein Internet mehr?!?

Unseren neuen Anbieter haben wir auch Anfang Dezember informiert, dieser hat alles weitergeleitet und beantragt. Zum 01.01. hat Telekom aber die Leitung nicht freigeschaltet. Jetzt sollen wir bis zum 28.01.2019 warten, bis ein Techniker vorbeikommt - warum auch immer -

 

Das kann sich nicht sein, dass man in der heutigen digitalen Zeit fast einen Monat ohne Telefon und Internet auskommen muss, obwohl man sich an alle Zeiten gehalten hat.

 

Es ist doch gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Haushalt bis zur Freischaltung zum anderen Anbieter weiterhin vom alten Versorger versorgt werden muss.

 

Ist es für ein so großes Unternehmen wie die TELEKOM nicht peinlich, seinen alten Kunden so zu behandeln?

 

wir haben eine ältere Person im Haushalt, die mit dem Handy nicht umgehen kann! Diese ist nun von Ihrer sozialen Außenwelt abgeschnitten, da sie von Ihren Freunden und Verwandten nicht telefonisch zu erreichen ist.

 

Finden Sie es richtig eine Familie fast einen Monat ohne Telefon und Internet zu lassen, ohne andere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen?

 

Bitte helfen Sie uns!

 

Hochachtungsvoll

Fam. Volk

 

 

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Persönliche Daten editiert - André A. von Telekom hilft

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Telekom hilft Team

Hallo @christine_volk ,

Sie haben Ihren Anschluss selber gekündigt. Die Kündigung wurde Ihnen am 07.07.2018 für den 31.12.2018 bestätigt. Am 21.12.2018 ging bei uns eine Anfrage von Ihrem neuen Anbieter ein. Die Anfrage lautete auf einen anderen Namen als der Anschlussinhaber. Daher wurde die Anfrage am selben Tag vom System abgelehnt, denn die Anfragedaten müssen 100% korrekt sein.

Hat Ihr Anbieter Sie von der Ablehnung in Kenntnis gesetzt?

Wenn Sie Anspruch auf die Rechte haben möchten, die durch den Auftrag zum Anbieterwechsel erwachsen, dann müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
a) Der Kunde muss einen Auftrag zum Anbieterwechsel beim neuen Anbieter erteilten, anstatt beim alten Anbieter selber zu kündigen.
b) Die Daten auf dem Auftragsformular zum Anbieterwechsel müssen 100% korrekt sein; d.h. sie müssen mit den Vertragspartnerdaten beim alten Anbieter übereinstimmen.
c) Der Auftrag zum Anbieterwechsel (das unterschriebene Formular) muss rechtzeitig beim neuen Anbieter eingehen. Nur dann hat der neue Anbieter ausreichend Zeit, den Auftrag seinerzeit rechtzeitig weiter zu leiten. Denn der Auftrag muss vor Ablauf der Kündigungsfrist beim alten Anbieter eingehen. Der Auftrag wird in Form einer Anfrage durch den neuen Anbieter übermittelt.

Sind diese Bedingungen erfüllt, wird die Anfrage zur Kündigung und Übernahme des Anschlusses mit Rufnummern vom alten Anbieter akzeptiert. Durch seine Akzeptanz verpflichtet der alte Anbieter sich, den Anschluss weiter zu versorgen, wenn der neue Anbieter Probleme bei der Schaltung hat. Der alte Anbieter bleibt so lange für die Versorgung zuständig, bis der Wechsel erfolgreich ausgeführt werden kann.

In Ihrem Fall wurde keine Voraussetzung erfüllt, was zur Abschaltung zum bestätigten Kündigungstermin führte.

Ihre Leitung ist frei geschaltet. Ihr Anbieter kann Sie noch heute anfordern.

Wenn Sie Ihrem Anbieter die Situation ("abgeschaltet") schildern, wird er sich vermutlich bereit erklären, einen Eilauftrag für Sie zu buchen, um die Wartezeit zu verkürzen.

Freundliche Grüße, Lorenz S.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

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