Anfrage für Hauseigentümer wegen Renovierung

Anfrage für Hauseigentümer wegen Renovierung

 

Also die Situation is folgende.

Das Haus soll renoviert werden und im Zuge dessen soll die Versorgung mit Internet umgestellt werden.

 

ALT:

Bisher hat eine Wohnung einen Telekomanschluss und über diesen wird die Telefonie aller 3 Wohnungen abgewickelt. Dies ist kein Problem, da alle Parteien zur gleichen Familie gehören.

 

Da Ende des ersten Quartals 2020 zwei Wohnungen frei werden, soll unter anderem renoviert werden.

 

Es gibt zwei Kupferhausanschlüsse, einer ist angeschlossen an einen alten Verteiler ohne eine erste Buchse. Auf dem angeschossenen Kupferkabel hängt ein VDSL100er mit 70/30. Dieser soll wenn möglich erhalten bleiben.

 

GEPLANT:

Das andere Kupferkabel soll für die Wohnung im 1. OG benutzt werden, hier liegt bisher aber nur das Kabel im Keller ohne eine Abschlussdose.

 

Die kleine Wohnung würde nach bisheriger Planung nur passiv mit WLAN versorgt werden ODER würde ein drittes Kupferkabel benötigen.

 

Sollte ein neues Kabel verlegt werden müssen, bestände noch die Option gleich Glasfaser verlegen zu lassen für alle Wohnungen.

 

FRAGE

Nun meine Fragen:

1. Gibt es Ansprechpartner bei der Telekom, an die ich mich diesbezüglich wenden kann, stellvertretend handelnd für den Hauseigentümer?

1.1. Kann mir diese Stelle dann auch einen Kostenvoranschlag machen ..

1.2. .. und eine geschätzte Bearbeitungsdauer geben?

2. Werden hier noch weitere Dinge geprüft wie maximale Bandbreite am Verteiler der Telekom, freie Ports, etc?

3. Eine oder zwei Enddosen müssen sowieso verlegt werden.

Telekom hilft Team

Hallo @Haggi20,

am besten wendest du dich direkt an die Kollegen vom Bauherrenservice. Unter dem Reiter Hausanschluss findest du eine direkte Rufnummer. Natürlich stehe ich dir auch gerne zur Verfügung, allerdings würde auch ich deine Daten nach einem Gespräch weiterleiten.


Sag einfach Bescheid, solltest du Unterstützung brauchen.

Gruß Sören G.

Hallo @Haggi20,

 

Sollte ein neues Kabel verlegt werden müssen, bestände noch die Option gleich Glasfaser verlegen zu lassen für alle Wohnungen.

Um später die Wohnungen mit Glasfaser versorgen zu können, sind Leerrohre oder Kabelkanäle erforderlich.

Die Telekom wird dann das Glasfasernetz bis in die Wohnung verlegen.

Siehe hierzu:

https://www.telekom.de/hilfe/downloads/leitungswege-glasfaseranschluss-vorbereiten.pdf

 

Glasfaserkabel sollten übrigens immer in Leerrohren oder Kanälen verlegt werden, damit sie im Bedarfsfall einfach ausgewechselt werden können. Denn anders als Kupferleitungen haben Glasfaserkabel nur eine begrenzte Lebensdauer von mindestens 20 Jahren. Dann fängt die Faser an trüb zu werden und muss ersetzt werden. 

 

Viele Grüße

 

Inzwischen weiß ich etwas mehr zu der Situation und konnte mir einiges direkt ansehen.

 

2x 8adrige Kupferkabel gehen in das Haus rein, laut Vermieter.

Ist es möglich, diese im Telekom-Verteiler nen paar Meter die Straße runter so zu aufzusplitten, das daraus 3 Anschlüsse werden, indem der nicht aktive Anschluss gesplittet wird?

 

Alternativ:
1. Was für Kosten berechnet die Telekom pro Meter vom Verteiler für einen weiteren Telekomanschluss ins Haus?

1.1. Dazu kämen noch Kosten für ein Leerrohr von der Straße ins Haus, da die Kabel damals direkt in den Putz verlegt wurden.
1.2. Wie würden die Kosten aussehen, wenn dann gleich auf Glasfaser umgestellt würde? In Form von Aufpreis gegenüber 

 

2. Der Vermieter möchte um jeden Preis Kosten sparen, aber wie erkläre ich ihm - ich brauche Argumente, Datenschutz reicht ihm nicht, das jede Wohnung ihren eigenen Anschluss benötigt?
2.1. Gibt es irgend ein offizielles Dokument, das enthält, wie der Internetanschluss einer Mietwohnung geregelt sein muss?

2.2. Menge an Dosen pro Wohnungsgröße?

2.3. Ort der Dose?

 

Als das Haus gebaut wurde, wurden Strom- und Telefonleitungen ohne Sinn und Verstand direkt in die Wand gelegt und dann mit Spachtelmasse dort zugekleistert. Teilweise verständlicherweise möchte der Vermieter nicht im ganzen Haus die Wände aufklopfen.

 

Und last but not least, gibt es vom Bauherrenservice auch einen Mailkontakt? Ich benötige diese Infos für den Vermieter nämlich in schriftlicher Form.

Der Vermieter ist nach §535 Abs.1 Satz 2 BGB verpflichtet, einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu ermöglichen. u.a. fällt da auch der Telefonanschluss darunter.

Miete kann bei fehlendem Anschluß um 5% gekürzt werden - das war aus einem Urteil vom LG Berlin 1998 (AZ 64 S 53/98) und ist mittlerweile u.U. höher zu beziffern.

Liegt jedoch bereits z.B. Kabel-TV an, worüber das Telefonieren und Internet auch gegeben ist, hat er seine Pflicht bereits erfüllt.

Telekom hilft Team
Guten Abend @Haggi20,

entschuldige bitte erst einmal die späte Reaktion auf deine Nachricht. Zur Klärung habe ich gerade bereits versucht anzurufen, aber leider ohne Erfolg.
Wann würde ein Anruf bei dir zeitlich am besten passen?

Viele Grüße
Andrea B.

Das hilft mir leider nicht, ich benötige die Antwort in schriftlicher Form für den Vermieter.

Gelöschter Nutzer

@Haggi20  schrieb:

Das hilft mir leider nicht, ich benötige die Antwort in schriftlicher Form für den Vermieter.


Ohne telef. Kontakt geht nichts, könnte ja jeder im Forum irgendwas veranlassen. @Haggi20 

 

Und vereinbaren kann eh nur der Vermieter mit der Bauherrenabteilung.

Telekom hilft Team
@Haggi20
Hauptsächlich geht es mir aktuell um die Klärung, daher auch der Vorschlag mit dem Gespräch. Fröhlich
Aktuell bin ich nämlich noch etwas am Rätseln, ob es um eine Erweiterung des Hausanschlusses handelt oder eine Neubeauftragung.

Viele Grüße
Andrea B.

Mir geht es auch um Klärung der Möglichkeiten, nicht um den Auftrag.

Telekom hilft Team
Guten Morgen @Haggi20,

es ist häufig für uns einfacher, alle Einzelheiten persönlich mit dir zu besprechen, damit einen Überblick über die weiteren Schritte haben.

Sag uns doch einfach hier Bescheid, solltest du doch noch Zeit für einen Rückruf haben.

Viele Grüße

Martina H.

Ich melde mich die Tage wegen einem Termin. Das Problem könnte hier nur sein, das ich ein Bild des Hausanschlusses an die Person schicken muss und gleichzeitig der Hauseigentümer anwesend sein muss.