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05.02.2019 09:43
Hallo,
jemand behauptet, dass er mehrmals erfolglos versucht hätte mich an zu rufen.
Da ich überwiegend anwesend war, weder Telefon noch Fritzbox vergebliche Anrufsversuche dieser Nummer gemeldet und gespeichert haben, bin ich mir sicher dass diese Behauptung nicht stimmt.
Gibt es eine Möglichkeit dies (notfalls gerichtsfest) zu beweisen und wenn Ja wie lange werden die nötigen Daten gespeichert und welche Kosten entstehen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
06.02.2019 13:02 Zuletzt bearbeitet: 06.02.2019 13:06 durch den Autor
Hallo @kone1000,
ich komme hier auch einmal von offizieller Seite hinzu.
Wir speichern bei (erfolgreichen) Anrufen den Zeitpunkt, die Dauer des Gesprächs und die kontaktierte Nummer - die Speicherfrist beträgt 80 Tage. Diese Daten werden aber nur gespeichert, solange sie für die Abrechnung erforderlich sind. Wenn Sie eine Flatrate nutzen und keinen Einzelverbindungsnachweis wünschen, werden die Daten im Regelfall sofort und maximal nach sieben Tagen gelöscht.
Und ganz wichtig: Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Eine Ausnahme stellen nur staatliche oder gerichtliche Anordnungen dar.
Nähere Infos zu dem Thema finden Sie unter Nutzungsdaten Telefon.
Beste Grüße & allen einen schönen Mittwoch
Ina B.
05.02.2019 09:51 Zuletzt bearbeitet: 05.02.2019 09:51 durch den Autor
Hallo!
Gerichtsfest ist nur möglich wenn ein RA oder Staatsanwalt einen Gerichtsbeschluss erwirkt. Der Bürger selber kann da nichts machen. Mal davon abgesehen dürften Anrufversuche nirgens aufgezeichnet werden. M.W. werden nur erfolgreiche Verbindungen protokolliert (für 90 Tage!?).
Gruß, René
05.02.2019 10:01
BTW:
Wozu soll das gut sein? Weshalb will der angeblich Angerufene einen Nachweis? Beweisen muss immer derjenige der einen Anspruch erhebt.
05.02.2019 10:24
@wizer schrieb:Hallo!
Gerichtsfest ist nur möglich wenn ein RA oder Staatsanwalt einen Gerichtsbeschluss erwirkt.
Gruß, René
Hallo Rene`
Ausgerechnet ein RA behauptet das!
Die Fritzbox speichert zwar auch vergebliche ein- und ausgehende Anrufe, aber deren Liste dürfte im Ernstfall wenig beweiskraft haben und bei einem RA wollte ich etwas Handfestes.
Gruß kone
05.02.2019 10:30
@wizer schrieb:BTW:
Beweisen muss immer derjenige der einen Anspruch erhebt.
Den dürfte der "Rechtsanwalt" der das behauptet wenigstens auch nicht erbringen können!
05.02.2019 10:42
@kone1000 schrieb:
[...]Ausgerechnet ein RA behauptet das!
[...]
Man muss sich immer vor Augen halten, dass sicheres Auftreten in aussichtslosen Situationen eine der Hauptfertigkeiten von Rechtsanwälten darstellt.
05.02.2019 10:49
Die Frage ist ja, was der Richter am Ende glaubt.
Da man bei der Fritzbox keine einzelnen Anrufe löschen kann, sondern nur die ganze Liste, würde ich die Liste zumindest mal sichern / Screenshot machen etc. und meinen Anwalt das dementsprechend erklären lassen.
Bestimmt besser als nix.
ER
05.02.2019 11:55
06.02.2019 13:02 Zuletzt bearbeitet: 06.02.2019 13:06 durch den Autor
Hallo @kone1000,
ich komme hier auch einmal von offizieller Seite hinzu.
Wir speichern bei (erfolgreichen) Anrufen den Zeitpunkt, die Dauer des Gesprächs und die kontaktierte Nummer - die Speicherfrist beträgt 80 Tage. Diese Daten werden aber nur gespeichert, solange sie für die Abrechnung erforderlich sind. Wenn Sie eine Flatrate nutzen und keinen Einzelverbindungsnachweis wünschen, werden die Daten im Regelfall sofort und maximal nach sieben Tagen gelöscht.
Und ganz wichtig: Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Eine Ausnahme stellen nur staatliche oder gerichtliche Anordnungen dar.
Nähere Infos zu dem Thema finden Sie unter Nutzungsdaten Telefon.
Beste Grüße & allen einen schönen Mittwoch
Ina B.
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