Endleitung defekt ... Ich weiß nicht mehr weiter

Gelöst

Hallo Community,

Ich hoffe ich bin mit meinem Anliegen hier richtig.

Wir haben seit Anfang April eine Störung im Bereich DSL und Festnetz gemeldet.

Der Techniker der daraufhin vorbei kam, stellte fest, dass die DSL Endleitung defekt sei und meinte, dass die Telekom hierfür nicht zuständig sei und wir dies mit dem Vermieter absprechen sollen.

Unser Vermieter behauptete, dass die Erneuerung der Leitung nur mit viel Aufwand und Kosten verbunden sei und wir deshalb lieber einen Anbieterwechsel durchführen sollen (zu einem Kabelanbieter), was für uns jedoch keine Lösung darstellt da wir unseren Telekomvertrag Anfang des Jahres ab Juni mit Ablauf des alten Vertrages um 2 weitere Jahre, mit verbesserten Konditionen verlängert haben. -> Bedeutet: wir sind an den Vertrag gebunden...

Nach einiger Zeit meldete sich dann die TMTkom, die nun doch die Endleitung instand setzen möchte und hierfür lediglich eine Bohrgenehmigung und den Leitungsweg benötigt.

Unser Vermieter antwortete auf das Schreiben der TMTkom lediglich, dass keiner der genannten 3 Regelbauweisen, in dem von uns bewohnten Gebäude, umzusetzen sei.

Nun stehen wir fast 2 Monate ohne Internet dar und eine Klärung scheint aussichtslos.

Ich hoffe jemand kann uns bei diesem Anliegen weiterhelfen.

 

Mit besten Grüßen

Bozena

 

3 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Lösung
Telekom hilft Team
@Bozena08
Eine pauschale Aussage kann ich diesem Fall nicht treffen, da hier nach Aufwand abgerechnet wird.
Wir haben zwar ein Installationspaket für aktuell 99,95€, dies beinhaltet aber lediglich 10 Meter Kabel und einen Durchbruch. In deinem Fall sind es leider 30 Meter und ca. 3 Durchbrüche. Da kann ich die Kosten schwer einschätzen.

Viele Grüße
Marita S.

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Lösung
Telekom hilft Team
Hey @Bozena08,

wir übernehmen die Kosten für die Arbeiten zwischen APL und TAE nicht.

Folgende Infos habe unsere Techniker hinterlegt:
"Bis APL in Ordnung, Endleitung defekt, Unterbrechung, keine Bohrgenehmigung vorhanden, 30m 2. OG ca. 3 Durchbrüche.
Bohrgenehmigungsvorlage an Kunden gesendet, Terminvereinbarung erst bei Wiedervorlage möglich"

Viele Grüße
Marita S.

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Lösung

Dein Vermieter macht es sich da aber ganz schön einfach.

In Kurzfassung:

Häuser, die bis ca. bis1988 ( genau Jahreszahl weiß ich nicht mehr, kann auch schon in den 70iger Jahren aufgehört haben ) gebaut worden sind, ist für die Endleitung die TK GmbH zuständig.

Alles was ab 1989 oder später gebaut wurde, ist für die Endleitung der Eigentümer, Vermieter oder die Hausverwaltung zu ständig.

So wie du das hier beschreibst, wird das wohl auf einen Rechststreit mit deinem Vermieter hinaus laufen.

Er ist für die EL ( Endleitung, das Kabel zwischen der APL und TAE Dose ) zuständig.

Er kann auch einen ortsüblichen Elektriker beauftragen, der die Endleitung repariert, ist kostengünstiger und du brauchst nicht so lange auf einen Termin von der Telekom zu warten.

Dritte Möglichkeit, du beauftragst einen ortsüblichen Elektriker und  die Rechnung geht an deinem Vermieter ( was aber darauf hinaus laufen wird, daß er das nicht bezahlen wird und du dann gegen ihn rechtliche Schritte einleiten musst )

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Dein Vermieter macht es sich da aber ganz schön einfach.

In Kurzfassung:

Häuser, die bis ca. bis1988 ( genau Jahreszahl weiß ich nicht mehr, kann auch schon in den 70iger Jahren aufgehört haben ) gebaut worden sind, ist für die Endleitung die TK GmbH zuständig.

Alles was ab 1989 oder später gebaut wurde, ist für die Endleitung der Eigentümer, Vermieter oder die Hausverwaltung zu ständig.

So wie du das hier beschreibst, wird das wohl auf einen Rechststreit mit deinem Vermieter hinaus laufen.

Er ist für die EL ( Endleitung, das Kabel zwischen der APL und TAE Dose ) zuständig.

Er kann auch einen ortsüblichen Elektriker beauftragen, der die Endleitung repariert, ist kostengünstiger und du brauchst nicht so lange auf einen Termin von der Telekom zu warten.

Dritte Möglichkeit, du beauftragst einen ortsüblichen Elektriker und  die Rechnung geht an deinem Vermieter ( was aber darauf hinaus laufen wird, daß er das nicht bezahlen wird und du dann gegen ihn rechtliche Schritte einleiten musst )

Hallo Vocans,

erstmal vielen Dank für die sehr schnelle Antwort.

Ich habe mich auch schon versucht etwas in die Materie einzuarbeiten, jedoch habe ich rechtlich gesehen nicht viel hierzu gefunden.

Nebenbei sei auch erwähnt, dass ein DSL-Anschluss im Mietvertrag nicht explizit festgehalten wurde.

Das einzige was ich hierzu gefunden habe war das Urteil vom Landgericht Berlin (63 S 151/14).

Nach meiner Rechtsauffassung ist der Vermieter gem. dem o.g. Urteil leider nicht verpflichtet die Endleitung instand zu setzen, jedoch ist er verpflichtet die Arbeiten im Haus zu dulden.

Die von dir entgegen gebrachten Informationen würden die ganze Situation natürlich vereinfachen. Hast du rechtliche Grundlagen (Gesetze, Urteile o.ä.) die deine Informationen untermauern und die ich dem Vermieter vorlegen könnte.

Du würdest mir damit sehr weiter helfen.

 

Ja, das steht im Telekomunikationsgesetzbuch ( TKG ), nur den Paragraphen weiß ich nimmer.

Ich hatte bis 2018 in der Disposition Auftragsklärung gearbeitet und das war da tägliches Thema.....

Telekom hilft Team
Hallo @Bozena08,

das ist eine echt unschöne Situation. @Vocans beschreibt es hier schon ziemlich gut.
Uns und unseren Kollegen sind ohne Genehmigung tatsächlich die Hände gebunden. Ist es denn nachvollziehbar, dass die genannten Bauweisen nicht umsetzbar sind und bietet der Vermieter einen Gegenvorschlag, welcher uns die notwendigen Arbeiten durchführen lassen kann?

Viele Grüße
Marcel M.

Auf jeden Fall würde ich das in Schriftform vorliegen haben, daß die Endleitung defekt ist.

 

Sowas ist schnell dahergelabert und dann ist die Leitung ausgewechselt und es funktioniert trotzdem nix, ergo war's umsonst aber nicht kostenlos.

Hallo @Marcel M. 

Unser Vermieter schrieb diesbezüglich:

,,Für die weitergehende Nutzung der Telefondose muss nach Aussage des von uns Beauftragten Elektrounternehmens ein neues Kabel durch den Brandschutzkanal des Treppenhauses gezogen werden. Weiterhin sind dann Arbeiten in allen Wohnungen auf der von Ihnen bewohnten Hausseite erforderlich. Hier sind Aufwand und Kosten relativ hoch.''

Die Kosten hierfür müssten wir tragen.

Diesbezüglich kommt mir gerade die Frage auf, ob wenn die TMTkom diese Arbeiten wie oben beschrieben durchführen könnte, wir ebenfalls die Kosten selbst tragen müssten oder die Telekom diese tragen würde.

 

Vielen Dank

Bozena

Hallo @ellbogen,

der Telkomtechniker hat den Defekt durch Messen der Leitung festgestellt.

Dann nehme ich doch an, dass dies auch irgendwie schriftlich bei der Telekom hinterlegt ist oder liege ich hier falsch.

 

Gruß

Bozena

Lösung
Telekom hilft Team
Hey @Bozena08,

wir übernehmen die Kosten für die Arbeiten zwischen APL und TAE nicht.

Folgende Infos habe unsere Techniker hinterlegt:
"Bis APL in Ordnung, Endleitung defekt, Unterbrechung, keine Bohrgenehmigung vorhanden, 30m 2. OG ca. 3 Durchbrüche.
Bohrgenehmigungsvorlage an Kunden gesendet, Terminvereinbarung erst bei Wiedervorlage möglich"

Viele Grüße
Marita S.

Hallo @Marita S. 

Wie hoch sind die Kosten für die Instandsetzung denn? Kann man das ungefähr sagen?

 

Gelöschter Nutzer

Nur weil der Vermieter das sagt meinst Du die Kosten übernehmen zu müssen?

Für mich wäre das ausreichend Grund für eine juristische Prüfung durch einen Fachanwalt.

 

Die Kaltmiete kassiert Dein Vermieter nicht nur für die Amortisation bzw. als Reingewinn.

Hey @Gelöschter Nutzer 

Selbstverständlich verlasse ich mich nicht auf die Aussagen meines Vermieters. Weswegen ich mich ja mit dem Urteil des Landgerichts Berlin auseinander gesetzt habe, welches leider wirklich für den Vermieter gesprochen hat.

Gruß 

Bozena 

Lösung
Telekom hilft Team
@Bozena08
Eine pauschale Aussage kann ich diesem Fall nicht treffen, da hier nach Aufwand abgerechnet wird.
Wir haben zwar ein Installationspaket für aktuell 99,95€, dies beinhaltet aber lediglich 10 Meter Kabel und einen Durchbruch. In deinem Fall sind es leider 30 Meter und ca. 3 Durchbrüche. Da kann ich die Kosten schwer einschätzen.

Viele Grüße
Marita S.

@Bozena08  schrieb:

....... ist oder liege ich hier falsch.....


Jo. 

Du kannst das aber auch selbst herausfinden - dazu sollte dann ja etwas im Ticket stehen.

 

Das ist wie überall, man geht den Weg des geringsten Widerstandes und läßt erstmal alle anderen machen, bevor man Geld in die Hand nimmt und selbst anfängt zu reparieren.

Der Vermieter darf die Kosten für die Endstandsetzung der EL nicht auf die Mieter umlegen. Da hat er, um es noch ganz höflich zu sagen, gequirlten M*** erzählt. Dafür müsste der Vermieter eine Gebäudeversicherung haben, die dafür aufkommt. Wenn er diese nicht hat, ist das sein Pech, dann muss er den Elektriker bezahlen. Er ist definitiv für die Instandhaltung der EL zuständig.

Anscheinend wirst du hier um einen Mietrechtsstreit nicht herum kommen......

@Bozena08 ,

bevor hier irgendjemand kostenpflichtig beauftragt wird an deinem Kabel zu fummeln, würde ich vorab über den Vermieter seinen Haus- und Hofelektriker die Leitung messen lassen.

Sicher kennt der sich auch gleich mit der vorhandenen Installation aus und macht bei Bedarf die neue Leitung um einiges günstiger rein als Telekom.

 

Du schaust aber auch nochmal hinter alle Schränke in deiner Wohnung und sucht nach weiteren TAE-Dosen, mich daß dein Router an einer 'durchgeschliffenen' hängt.

Im Altbau sind die 'ersten' immer im Flur gewesen, fang also dort an.

Gelöschter Nutzer

Sofern die Kosten tatsächlich nicht vom Vermieter übernommen werde:

Er kann ansagen wie die Leitung verlegt werden muss. Das kann in der Verlegeweise deutlich von den pauschalisierten Verlegearten abweichen und erhebliche Mehrkosten verursachen.

Dazu kann auch eine malermäßige Instandsetzung nach Abschluss der verlegearbeiten zählen.

 

Deshalb alles dransetzen nicht als Mieter selbst für die Installation in Anspruch genommen zu werden. Die Rechtslage ist hier tatsächlich ...uneinheitlich.

An alle nochmal ein großes Dankeschön für die vielen hilfreichen Antworten

 

Ich werde mich mit dem Mieter nochmal auseinandersetzen, damit wir zunächst ein Angebot einholen können.

Eigner Dummheit zufolge habe ich leider keinen Mietrechtsschutz, ansonsten wäre ich schon längst beim Anwalt gewesen. 

Ich lass mich jetzt erstmal überaschen wie hoch der Preis für die Instandsetzung sein soll, um im Anschluss hieran gegenrechnen zu können, ob sich ein Verfahren lohnen könnte. 

Telekom hilft Team
Hey @Bozena08,

das klingt nach einem Plan. Zwinkernd
Wenn du magst, kannst du uns gerne auf dem Laufenden halten. Fröhlich

Viele Grüße
Marita S.

@Bozena08  schrieb:

An alle nochmal ein großes Dankeschön für die vielen hilfreichen Antworten

 

Ich werde mich mit dem Mieter nochmal auseinandersetzen, damit wir zunächst ein Angebot einholen können.

Eigner Dummheit zufolge habe ich leider keinen Mietrechtsschutz, ansonsten wäre ich schon längst beim Anwalt gewesen. 

Ich lass mich jetzt erstmal überaschen wie hoch der Preis für die Instandsetzung sein soll, um im Anschluss hieran gegenrechnen zu können, ob sich ein Verfahren lohnen könnte. 


@Bozena08  Mieterrechtschutz brauchst nicht gehe zum privaten Verbraucherschutz dort bekommst Rechtsbeistand direkt 

Sehr geehrtes Telekom Hilft Team,

Mehr Infos
ich bin Vermieter. 

Können Sie mir bitte mitteilen, ab welchem Jahr die Regelung gültig ist die vom Teilnehmer "Vocans" genannt wurde.

Damit meine ich die Regelung, dass  bei Gebäuden die vor 1980 bzw. 1970 gebaut wurden, die TK GmbH die Kosten für die Reparatur der Endleitung tragen muss.



Wie lautet das Jahr genau?



Vielen Dank

@Telekom hilft Team 

 

Sehr geehrtes Telekom Hilft Team,

Mehr Infos
ich bin Vermieter. 

Können Sie mir bitte mitteilen, ab welchem Jahr die Regelung gültig ist die vom Teilnehmer "Vocans" genannt wurde.

Damit meine ich die Regelung, dass  bei Gebäuden die vor 1980 bzw. 1970 gebaut wurden, die TK GmbH die Kosten für die Reparatur der Endleitung tragen muss.



Wie lautet das Jahr genau?



Vielen Dank
 
 
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@nutria  schrieb:
Können Sie mir bitte mitteilen, ab welchem Jahr die Regelung gültig ist die vom Teilnehmer "Vocans" genannt wurde.

@nutria 

Die Aussage von @Vocans  kann dir nur von diesem erläutert werden.

Die Telekom hat darauf nicht reagiert.

 

Steht doch alles im Link als PDF @nutria