Endleitung defekt ... Ich weiß nicht mehr weiter

Gelöst

Hallo Community,

Ich hoffe ich bin mit meinem Anliegen hier richtig.

Wir haben seit Anfang April eine Störung im Bereich DSL und Festnetz gemeldet.

Der Techniker der daraufhin vorbei kam, stellte fest, dass die DSL Endleitung defekt sei und meinte, dass die Telekom hierfür nicht zuständig sei und wir dies mit dem Vermieter absprechen sollen.

Unser Vermieter behauptete, dass die Erneuerung der Leitung nur mit viel Aufwand und Kosten verbunden sei und wir deshalb lieber einen Anbieterwechsel durchführen sollen (zu einem Kabelanbieter), was für uns jedoch keine Lösung darstellt da wir unseren Telekomvertrag Anfang des Jahres ab Juni mit Ablauf des alten Vertrages um 2 weitere Jahre, mit verbesserten Konditionen verlängert haben. -> Bedeutet: wir sind an den Vertrag gebunden...

Nach einiger Zeit meldete sich dann die TMTkom, die nun doch die Endleitung instand setzen möchte und hierfür lediglich eine Bohrgenehmigung und den Leitungsweg benötigt.

Unser Vermieter antwortete auf das Schreiben der TMTkom lediglich, dass keiner der genannten 3 Regelbauweisen, in dem von uns bewohnten Gebäude, umzusetzen sei.

Nun stehen wir fast 2 Monate ohne Internet dar und eine Klärung scheint aussichtslos.

Ich hoffe jemand kann uns bei diesem Anliegen weiterhelfen.

 

Mit besten Grüßen

Bozena

 

3 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Lösung
Telekom hilft Team
@Bozena08
Eine pauschale Aussage kann ich diesem Fall nicht treffen, da hier nach Aufwand abgerechnet wird.
Wir haben zwar ein Installationspaket für aktuell 99,95€, dies beinhaltet aber lediglich 10 Meter Kabel und einen Durchbruch. In deinem Fall sind es leider 30 Meter und ca. 3 Durchbrüche. Da kann ich die Kosten schwer einschätzen.

Viele Grüße
Marita S.

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Lösung
Telekom hilft Team
Hey @Bozena08,

wir übernehmen die Kosten für die Arbeiten zwischen APL und TAE nicht.

Folgende Infos habe unsere Techniker hinterlegt:
"Bis APL in Ordnung, Endleitung defekt, Unterbrechung, keine Bohrgenehmigung vorhanden, 30m 2. OG ca. 3 Durchbrüche.
Bohrgenehmigungsvorlage an Kunden gesendet, Terminvereinbarung erst bei Wiedervorlage möglich"

Viele Grüße
Marita S.

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Lösung

Dein Vermieter macht es sich da aber ganz schön einfach.

In Kurzfassung:

Häuser, die bis ca. bis1988 ( genau Jahreszahl weiß ich nicht mehr, kann auch schon in den 70iger Jahren aufgehört haben ) gebaut worden sind, ist für die Endleitung die TK GmbH zuständig.

Alles was ab 1989 oder später gebaut wurde, ist für die Endleitung der Eigentümer, Vermieter oder die Hausverwaltung zu ständig.

So wie du das hier beschreibst, wird das wohl auf einen Rechststreit mit deinem Vermieter hinaus laufen.

Er ist für die EL ( Endleitung, das Kabel zwischen der APL und TAE Dose ) zuständig.

Er kann auch einen ortsüblichen Elektriker beauftragen, der die Endleitung repariert, ist kostengünstiger und du brauchst nicht so lange auf einen Termin von der Telekom zu warten.

Dritte Möglichkeit, du beauftragst einen ortsüblichen Elektriker und  die Rechnung geht an deinem Vermieter ( was aber darauf hinaus laufen wird, daß er das nicht bezahlen wird und du dann gegen ihn rechtliche Schritte einleiten musst )

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Vielen Dank.

Aber ich brauche das Baujahr wie in meiner Frage beschrieben


@nutria  schrieb:

Vielen Dank.

Aber ich brauche das Baujahr wie in meiner Frage beschrieben


Das ist uninteressant wenn festgestellt nicht geeignet wird erneuert @nutria 

Ich kann das Baujahr für die Regelung nicht finden.

Da steht nur die allgemeine Regelung oder übersehe ich da was.

Das sind doch nur die zwei Seiten oder?


@nutria  schrieb:

Ich kann das Baujahr für die Regelung nicht finden.

Da steht nur die allgemeine Regelung oder übersehe ich da was.

Das sind doch nur die zwei Seiten oder?


Es gibt keine Regelung für das Baujahr. Es kann eins aus den 30er Jahren sei oder im Millennium. Das ist völlig egal 

Für die Reperatur ist der Vermieter zuständig.

Es gibt aber eine Sonerregelung wie von " Vocan" beschrieben.

Die Richtet sich nach dem Baujahr.

 

Das steht da nicht.

Worum geht es denn genau?

Was ist mit der Endleitung?

Wie lang ist die ungefähr?

Geht es "nur" um die Kostenübernahme?

 

Genau es geht um die Kostenübernahme bei einem Haus aus 1973 

@nutria  schrieb:
Es gibt aber eine Sonerregelung wie von " Vocan" beschrieben.

Es geht um drei Dinge:

Wer ist zuständig?

Wer übernimmt die Kosten?

Sind die Kosten umlagefähig?

@nutria  schrieb:
Genau es geht um die Kostenübernahme bei einem Haus aus 1973 

Wer sagt denn dass die Endleitung erneuert werden muss?

Da muss es doch einen Anlass geben?

Wie lange ist sie denn ungefähr?

Keller bis in den 7 Stock?

Mehr Infos
 

Natürlich gibt es einen Anlass: Endleitung defekt!

Wohnung im 1. Stock


@nutria  schrieb:
Mehr Infos
 

Natürlich gibt es einen Anlass: Endleitung defekt!

Wohnung im 1. Stock


Also dann kannst es bis 20 Meter Aufputz oder durch ein Leerrohr kostenlos erneuern lassen, wenn das nicht möglich ist musst es der Eigentümer auf seine Kosten erneuern, so einfach ist das. @nutria 

@Thunder99  danke für die Info.

Werde das am Montag mit dem Techniker der Telekom besprechen.

Wünsche Ihnen einen schönen Abend.