Fehlende Leitung, wer trägt Kosten?

Hallo, mich rief eben ein Mitarbeiter der Telekom an und leider vergaß ich vor lauter schreck und genervtheit mittlerweile einiges zu fragen.

Er sagte mir das zu unserem Haus (2 Parteienhaus mit Mietwohnungen) nur eine Leitung liegt und das daher eine weitere verlegt werden muss.

Welche Kosten kommen da auf mich oder meinen Vermieter zu? Ich kann ja nicht einfach ohne sein Wissen sowas beauftragen.

Ich danke im voraus

Der Vermieter muss nur die Genehmigung erteilen und die Telekom kümmert sich um den Rest.
Bei euch wird wohl auch nichts gemacht werden müssen, sondern eine der Doppeladern im Kabel angeklemmt werden.
2 Doppeladern war eigentlich das Minimum.

Oder wurde das Haus aufgeteilt und es sind nun 3 Mietwohnungen drin?

Nein es war immer schon ein Zweifamilienhaus allerdings war in meiner Wohnung noch nie ein Internetanschluss... Meine Nachbarn unter uns haben aber Internet.

Der Mitarbeiter am Telefon meinte aber es müsste komplett neu verlegt werden.

@ CyberSW, du lebst noch in der gelben Welt Zwinkernd

Die Deutsche Bundespost hat damals die Erstversorgung für das Gebäude gemacht,
wird danach des Gebäude umgebaut (Mehrfamilienhaus,....),
sind alle Montagen kostenpflichtig.
(ist ja schön das der Vermieter sagt ihr dürft Kabel verlegen,
aber man sollte dem Kunden auch mitteilen das das kostenpflichtig ist,
und mein Ansprechpartner ist der Kunde, der bekommt die Rechnung,
das Geld muß der sich beim Vermieter wieder holen,
weil die Leitung ist imobile und gehört dann zum Gebäude)

 

Die Zuleitung zum Gebäude ist Telekom-Sache und mit der Anschlußgebühr abgedeckt.

@Buster01 

Ich kann Dir leider nicht ganz folgen...

Hallo @JanineN92 

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Gruß
Waage1969

Gelöschter Nutzer

@Buster01  schrieb:

das Geld muß der sich beim Vermieter wieder holen,
weil die Leitung ist imobile und gehört dann zum Gebäude


Der Vermieter wird vmtl. nicht einen müden Cent zahlen, da es in den neuen Standardmietverträgen klar geregelt ist.

 

§9.4 Einbauten des Mieters

Der Mieter darf eigene Liefer- und Anschlussverträge mit Energielieferanten, Telekommunikationsunternehmen und Multimedia-Dienstleistern seiner Wahl abschließen.

Der Vermieter gestattet ihm hierzu, soweit technisch notwendig, die Benutzung der schon vorhandenen Hausinstallation.
Notwendige zusätzliche Installationen genehmigt der Vermieter, soweit dies für ihn nach pflichtgemäßem Ermessen zumutbar ist und der Mieter ihn von Kosten hierfür freistellt.

 

Hätte man jetzt bei Unterzeichnung des Mietvertrags den Vermieter auf den Mangel hingewiesen, sähe die Sachlage anders aus.

Dann bestünde sogar nach §535 BGB ein Mietminderungsgrund, da der Telefonanschluß eine Mindestanforderung darstellt und nicht erfüllt wird.

https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/telefon.htm


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@Buster01  schrieb:

das Geld muß der sich beim Vermieter wieder holen,
weil die Leitung ist imobile und gehört dann zum Gebäude


. . . . da der Telefonanschluß eine Mindestanforderung darstellt und nicht erfüllt wird.

Das muss aber kein TELEKOM-Anschluss sein, sondern auch ein Kabelanschluss erfüllt in aller Regel die Voraussetzungen für einen Telefonanschluss.

 

Gelöschter Nutzer

@Käseblümchen  schrieb:

@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@Buster01  schrieb:

das Geld muß der sich beim Vermieter wieder holen,
weil die Leitung ist imobile und gehört dann zum Gebäude


. . . . da der Telefonanschluß eine Mindestanforderung darstellt und nicht erfüllt wird.

Das muss aber kein TELEKOM-Anschluss sein, sondern auch ein Kabelanschluss erfüllt in aller Regel die Voraussetzungen für einen Telefonanschluss.


Sofern die Grundversorgung über einen Kabelanschluß realisiert werden kann, dann ja.

Wenn der Mieter gezwungen wird nur für die Telefonie einen Triple-Play-Vertrag abzuschließen, dann vmtl. nein.

Telekom hilft Team
Hallo @JanineN92,

auf jeden Fall ist es so, dass wir das "OK" vom Vermieter erhalten müssen, um eine Leitungslegung zu beantragen. Vorallem, da auch Kosten auf den Hauseigentümer zukommen.
Gerne erkläre ich dir näheres, wenn du mir dein Kundenprofil befüllst und mir anschließend Bescheid gibst, wenn du bereit bist.

Lieben Gruß,
Klaudija D.