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06.07.2019 16:09
Hallo, mich rief eben ein Mitarbeiter der Telekom an und leider vergaß ich vor lauter schreck und genervtheit mittlerweile einiges zu fragen.
Er sagte mir das zu unserem Haus (2 Parteienhaus mit Mietwohnungen) nur eine Leitung liegt und das daher eine weitere verlegt werden muss.
Welche Kosten kommen da auf mich oder meinen Vermieter zu? Ich kann ja nicht einfach ohne sein Wissen sowas beauftragen.
Ich danke im voraus
06.07.2019 16:14
06.07.2019 16:23
Nein es war immer schon ein Zweifamilienhaus allerdings war in meiner Wohnung noch nie ein Internetanschluss... Meine Nachbarn unter uns haben aber Internet.
Der Mitarbeiter am Telefon meinte aber es müsste komplett neu verlegt werden.
06.07.2019 16:25 Zuletzt bearbeitet: 06.07.2019 16:26 durch den Autor
@ CyberSW, du lebst noch in der gelben Welt
Die Deutsche Bundespost hat damals die Erstversorgung für das Gebäude gemacht,
wird danach des Gebäude umgebaut (Mehrfamilienhaus,....),
sind alle Montagen kostenpflichtig.
(ist ja schön das der Vermieter sagt ihr dürft Kabel verlegen,
aber man sollte dem Kunden auch mitteilen das das kostenpflichtig ist,
und mein Ansprechpartner ist der Kunde, der bekommt die Rechnung,
das Geld muß der sich beim Vermieter wieder holen,
weil die Leitung ist imobile und gehört dann zum Gebäude)
Die Zuleitung zum Gebäude ist Telekom-Sache und mit der Anschlußgebühr abgedeckt.
06.07.2019 16:51
Ich kann Dir leider nicht ganz folgen...
06.07.2019 17:11
Hallo @JanineN92
ergänzend für eine zielgerichtete Antwort des @Telekom hilft Team hHier bitte die Nutzerdaten geschützt im Profil hinterlegen => Profildaten , diese Daten sind nur für das Telekom hilft Team ersichtlich und nicht öffentlich. Speichern nicht vergessen - Danke !
Gruß
Waage1969
06.07.2019 17:18 Zuletzt bearbeitet: 06.07.2019 17:36 durch den Autor
@Buster01 schrieb:das Geld muß der sich beim Vermieter wieder holen,
weil die Leitung ist imobile und gehört dann zum Gebäude
Der Vermieter wird vmtl. nicht einen müden Cent zahlen, da es in den neuen Standardmietverträgen klar geregelt ist.
§9.4 Einbauten des Mieters
Der Mieter darf eigene Liefer- und Anschlussverträge mit Energielieferanten, Telekommunikationsunternehmen und Multimedia-Dienstleistern seiner Wahl abschließen.
Der Vermieter gestattet ihm hierzu, soweit technisch notwendig, die Benutzung der schon vorhandenen Hausinstallation.
Notwendige zusätzliche Installationen genehmigt der Vermieter, soweit dies für ihn nach pflichtgemäßem Ermessen zumutbar ist und der Mieter ihn von Kosten hierfür freistellt.
Hätte man jetzt bei Unterzeichnung des Mietvertrags den Vermieter auf den Mangel hingewiesen, sähe die Sachlage anders aus.
Dann bestünde sogar nach §535 BGB ein Mietminderungsgrund, da der Telefonanschluß eine Mindestanforderung darstellt und nicht erfüllt wird.
06.07.2019 17:46
@Gelöschter Nutzer schrieb:
@Buster01 schrieb:das Geld muß der sich beim Vermieter wieder holen,
weil die Leitung ist imobile und gehört dann zum Gebäude. . . . da der Telefonanschluß eine Mindestanforderung darstellt und nicht erfüllt wird.
Das muss aber kein TELEKOM-Anschluss sein, sondern auch ein Kabelanschluss erfüllt in aller Regel die Voraussetzungen für einen Telefonanschluss.
06.07.2019 17:49 Zuletzt bearbeitet: 06.07.2019 18:03 durch den Autor
@Käseblümchen schrieb:
@Gelöschter Nutzer schrieb:
@Buster01 schrieb:das Geld muß der sich beim Vermieter wieder holen,
weil die Leitung ist imobile und gehört dann zum Gebäude. . . . da der Telefonanschluß eine Mindestanforderung darstellt und nicht erfüllt wird.
Das muss aber kein TELEKOM-Anschluss sein, sondern auch ein Kabelanschluss erfüllt in aller Regel die Voraussetzungen für einen Telefonanschluss.
Sofern die Grundversorgung über einen Kabelanschluß realisiert werden kann, dann ja.
Wenn der Mieter gezwungen wird nur für die Telefonie einen Triple-Play-Vertrag abzuschließen, dann vmtl. nein.
11.07.2019 17:41
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