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15.08.2018 20:43
Hallo. Ich bin Vermieter eines Mehrfamilienhauses. Nach einem Mieterwechsel können meine neuen Mieter keinen Anschluss beantragen da die vorherige Mieterin zu spät gekündigt hat.
Jetzt können die neuen Mieter nicht wie im Mietvertrag geregelt Leben und Arbeiten und verlangen Mietminderung.
Dabei kann ich nichts dafür.
Wie kann ich die technische Freigabe des Anschlusses erwirken.
Bitte um Infos.
Vielen Dank
Gelöst! Gehe zu Lösung.
15.08.2018 20:46
@AlexanderStassen schrieb:Wie kann ich die technische Freigabe des Anschlusses erwirken.
Du gar nicht.
Deine Exmieterin hätte einen Umzug beauftragen müssen. Die Mietminderung kannst du von der Kaution der Exmieterin abziehen.
15.08.2018 20:51
Hallo @AlexanderStassen
das kann aus meiner Sicht nur die vorherige Mieterin - nur sie hat einen Vetrag mit der Telekom und kann z.B. darauf verzichten, dass die Leistung durch die Telekom auch tatsächlich in der Wohnung erbracht werden muss.
Letztendlich hat sie aber die Wohnung nicht ordnungsgemäß übergeben, d.h. Du musst das bei ihr einfordern.
15.08.2018 20:51
@der_Lutz schrieb:
@AlexanderStassen schrieb:Wie kann ich die technische Freigabe des Anschlusses erwirken.
Du gar nicht.Deine Exmieterin hätte einen Umzug beauftragen müssen. Die Mietminderung kannst du von der Kaution der Exmieterin abziehen.
Hier kenne ich mich aus: Eine Kaution darf damit rechtlich nicht verrechnet werden. Ich bezweifle auch stark, das der jetzige Mieter eine Mietminderung verlangen kann. Er müsste hier Nachweisen, das der Vermieter "schuldhaft" gehandelt hat. Dies dürfte schwierig werden...
15.08.2018 21:01
@Andreas_MZ schrieb:
Hier kenne ich mich aus: Eine Kaution darf damit rechtlich nicht verrechnet werden.
Nicht?
Obwohl die Mieterin die Wohnung nicht komplett"beräumt" hat?
15.08.2018 21:01
15.08.2018 21:12
Danke für den Tipp.
Und wie bekomme ich das alles ohne Ärger und Mietminderung hin ? Und warum wird in meinem Haus ein Anschluss blockiert?
15.08.2018 21:19 Zuletzt bearbeitet: 15.08.2018 21:27 durch den Autor
Was sagt denn die vorherige Mieterin und wie lange läuft ihr Vertrag noch? Was hat sie in Richtung Telekom bisher unternommen?
Ist die „Telefonleitung“ im Mietvertrag als Vertragsgegenstand aufgeführt oder gar nichts erwähnt? Gibt es noch alternative Anschlussmöglichkeiten, z.B. Kabelanschluss mit Telefonie/Internetmöglichkeit?
15.08.2018 21:24
@AlexanderStassen schrieb:Und warum wird in meinem Haus ein Anschluss blockiert?
Sagt ja niemand, der Leitungsweg als ganzes ist belegt, bei dir im Haus selbst wird die Möglichkeit eines weiteren Anschlusses vermutlich bestehen.
Diese ganze Geschichte ist eine Lücke in den Gesetzen und regelmäßig Grund für Ärger.
15.08.2018 21:27 Zuletzt bearbeitet: 15.08.2018 21:30 durch den Autor
@Andreas_MZ schrieb:
@der_Lutz schrieb:
@AlexanderStassen schrieb:Wie kann ich die technische Freigabe des Anschlusses erwirken.
Du gar nicht.Deine Exmieterin hätte einen Umzug beauftragen müssen. Die Mietminderung kannst du von der Kaution der Exmieterin abziehen.
Hier kenne ich mich aus: Eine Kaution darf damit rechtlich nicht verrechnet werden. Ich bezweifle auch stark, das der jetzige Mieter eine Mietminderung verlangen kann. Er müsste hier Nachweisen, das der Vermieter "schuldhaft" gehandelt hat. Dies dürfte schwierig werden...
Nochmal zum Thema 😉
Da @Mchgt408 mit seinem Link zeigt dass eine Mietminderung zulässig ist gehe ich davon aus dass sich @AlexanderStassen aus der Kaution schadlos halten kann.
@Andreas_MZ schrieb:. Er müsste hier Nachweisen, das der Vermieter "schuldhaft" gehandelt hat. Dies dürfte schwierig werden...
Das muss man gar nicht, eine Mietminderung setzt keine Schuld des Vermieters voraus.
15.08.2018 21:45
@der_Lutz schrieb:
@Andreas_MZ schrieb:
@der_Lutz schrieb:
@AlexanderStassen schrieb:Wie kann ich die technische Freigabe des Anschlusses erwirken.
Du gar nicht.Deine Exmieterin hätte einen Umzug beauftragen müssen. Die Mietminderung kannst du von der Kaution der Exmieterin abziehen.
Hier kenne ich mich aus: Eine Kaution darf damit rechtlich nicht verrechnet werden. Ich bezweifle auch stark, das der jetzige Mieter eine Mietminderung verlangen kann. Er müsste hier Nachweisen, das der Vermieter "schuldhaft" gehandelt hat. Dies dürfte schwierig werden...
Nochmal zum Thema 😉Da @Mchgt408 mit seinem Link zeigt dass eine Mietminderung zulässig ist gehe ich davon aus dass sich @AlexanderStassen aus der Kaution schadlos halten kann.
@Andreas_MZ schrieb:. Er müsste hier Nachweisen, das der Vermieter "schuldhaft" gehandelt hat. Dies dürfte schwierig werden...Das muss man gar nicht, eine Mietminderung setzt keine Schuld des Vermieters voraus.
Bitte meinen Beitrag richtig lesen und nicht falsch interpretieren
15.08.2018 21:47
Wo habe ich falsch gelesen bzw. interpretiert.
15.08.2018 22:00
Die Telekom sagt ihr Vertrag läuft noch 1 Jahr und solange zahlt sie natürlich auch.
Das ist ja auch logisch dass sie ihre Vertragslaufzeit lang die Gebühren bezahlt.
Das alles hat doch aber mit mir nichts zu tun. Meine neuen Mieter haben beide Homeoffice und ohne Internet ist hier jetzt mal richtig Stress angesagt.
Warum gibt die Telekom nicht einfach den Anschluss frei und ein neuer potenzieller Kunde könnte einen Vertrag abschließen. Sie behindert sich doch selbst damit? Keiner der Beteiligten wird positiv auf die Telekom zu sprechen sein.....
Hier muss es eine akzeptable Lösung geben. Die Leitung kann nicht noch ein Jahr blockiert bleiben.
Danke für eure Hilfe
Lg
15.08.2018 22:01
Danke. Aber wenn die neuen Mieter einen Anschluss Anfragen heißt es nicht möglich........
15.08.2018 22:01
@AlexanderStassen schrieb:Wie kann ich die technische Freigabe des Anschlusses erwirken.
Beantrage bei Gericht eine Einstweilige Verfügung auf Freigabe des Anschlusses durch die Telekom.
Die Telekom soll ihre Vertragsstreitigkeiten mit dem Vormieter sonst wo austragen, aber nicht in deinem Hause, in dem der Vormieter ja nach Beendigung des Mietvertrages keinerlei Rechte mehr besitzt.
15.08.2018 22:03
Danke. So sehe ich das auch.
Hatte nur die Hoffnung das normal zu lösen.....
15.08.2018 22:11
@Käseblümchen schrieb:Beantrage bei Gericht eine Einstweilige Verfügung auf Freigabe des Anschlusses durch die Telekom.
Die Telekom soll ihre Vertragsstreitigkeiten mit dem Vormieter sonst wo austragen, aber nicht in deinem Hause, in dem der Vormieter ja nach Beendigung des Mietvertrages keinerlei Rechte mehr besitzt.
Das wird nicht funktionieren.
Wenn wäre der erste Ansprechpartner die Ex-Mieterin, die soll einfach ihren Umzug beauftragen und fertig.
Im übrigen gibt es keinerlei Vertragsstreitigkeiten, solange die Vormieterin keinen Umzug beauftragt und pünktlich zahlt weiß die Telekom erstmal von nichts, denn Vertragserfüllungsort ist die Wohnung.
15.08.2018 22:11
@AlexanderStassen schrieb:
Die Telekom sagt ihr Vertrag läuft noch 1 Jahr und solange zahlt sie natürlich auch.
Ah, da passt jetzt was nicht.
Wenn der Vertrag noch 1 Jahr läuft, dann hat die vorherige Mieterin nicht korrekt den Umzug gemeldet.
Denn mit Umzug kann der Anschluss nur maximal 3 Monate am alten Standort weiterlaufen.
Ich schätze mal, die Vormieterin hat sich einfach nicht gekümmert und schert sich nicht um den Anschluss.
Richtig wäre, mit dem Anschluss umzuziehen. Klappt das nicht, weil z. B. an der neuen Adresse die Leistung nicht bereitgestellt werden kann, tritt ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten ein.
15.08.2018 22:18 Zuletzt bearbeitet: 15.08.2018 22:21 durch den Autor
Die Telekom ist gegenüber der Vormieterin verpflichtet die bezahlte Leistung auch zu erbringen - die Telekom kann also nicht einfach einseitig die Leitung/Leistung kappen. Die Vormieterin kann aber die Telekom aus der Leistungspflicht entlassen - das muss aber die Vormieterin veranlassen. In solch einem Fall würde die Telekom - wenn noch genügend Ports frei sind - die Leitung freigeben und ein Neuvertrag wäre möglich.
Im Übrigen hat man zwar Anrecht auf einen Telefonanschluss (Grundversorgung), nicht jedoch auf Internet.
Die neuen Mieter können also einen analogen Anschluss als Grundversorgung bestellen. Die Telekom würde dann ggf. kostenpflichtig eine weitere Telefondose legen. Wenn natürlich zum Haus hin die Adern nicht ausreichen, muss der Hausanschluss kostenpflichtig erweitert werden. Das muss dann der Vermieter beauftragen und bezahlen. Meist kann dann nachträglich auch Internet dazu gebucht werden, einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber in Deutschland nicht (Internet kannst Du auch als Vermieter nicht schulden, wenn es im Mietvertrag nicht explizit aufgeführt ist).
Problem bei der Sache: es gibt zwar die gesetzliche Grundversorgung, es ist aber nicht geregelt, wie lange solch eine Schaltung dauern darf.
Wenn es in der Wohnung eine alternative Möglichkeit gibt (z.B. Kabelanschluss mit Telefonie/Internet) bist Du aus meiner Sicht sowieso raus, da dies ein gleichwertiger Anschluss ist.
15.08.2018 23:48
19.08.2018 13:19
19.08.2018 13:46
21.08.2018 16:21
22.08.2018 17:08
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