Freigabe Telefonanschluss nach Mieterwechsel

Gelöst

Hallo. Ich bin Vermieter eines Mehrfamilienhauses. Nach einem Mieterwechsel können meine neuen Mieter keinen Anschluss beantragen da die vorherige Mieterin zu spät gekündigt hat.

 

Jetzt können die neuen Mieter nicht wie im Mietvertrag geregelt Leben und Arbeiten und verlangen Mietminderung.

 

Dabei kann ich nichts dafür. 

 

Wie kann ich die technische Freigabe des Anschlusses erwirken.

 

Bitte um Infos. 

 

Vielen Dank 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @AlexanderStassen,

herzlich Willkommen bei uns in der Community. Bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.

Das ist in der Tat eine verzwickte Lage. Solange die Ex-Mieterin keinen Umzug oder eine Kündigung oder ähnliches in Auftrag gibt, können wir Ihren neuen Mietern keinen Anschluss schalten.

Haben Sie sich mit Ihrer alten Mieterin schon einmal in Verbindung gesetzt? Gerne können wir auch einmal sprechen um hier das Vorgehen abzustimmen. Bitte hinterlegen Sie dafür eine Rückrufnummer in Ihrem Profil http://bit.ly/Kundeninfos und geben mir dann hier kurz Bescheid. Ich melde mich bei Ihnen.

Viele Grüße
Pascal O.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  


@AlexanderStassen  schrieb:

Wie kann ich die technische Freigabe des Anschlusses erwirken.



Du gar nicht.

Deine Exmieterin hätte einen Umzug beauftragen müssen. Die Mietminderung kannst du von der Kaution der Exmieterin abziehen.

 

Hallo @AlexanderStassen

 

das kann aus meiner Sicht nur die vorherige Mieterin - nur sie hat einen Vetrag mit der Telekom und kann z.B. darauf verzichten, dass die Leistung durch die Telekom auch tatsächlich in der Wohnung erbracht werden muss.

 

Letztendlich hat sie aber die Wohnung nicht ordnungsgemäß übergeben, d.h. Du musst das bei ihr einfordern.


@der_Lutz  schrieb:

@AlexanderStassen  schrieb:

Wie kann ich die technische Freigabe des Anschlusses erwirken.



Du gar nicht.

Deine Exmieterin hätte einen Umzug beauftragen müssen. Die Mietminderung kannst du von der Kaution der Exmieterin abziehen.

 


Hier kenne ich mich aus: Eine Kaution darf damit rechtlich nicht verrechnet werden. Ich bezweifle auch stark, das der jetzige Mieter eine Mietminderung verlangen kann. Er müsste hier Nachweisen, das der Vermieter "schuldhaft" gehandelt hat. Dies dürfte schwierig werden...


@Andreas_MZ  schrieb:

 


Hier kenne ich mich aus: Eine Kaution darf damit rechtlich nicht verrechnet werden. 



Nicht?

Obwohl die Mieterin die Wohnung nicht komplett"beräumt" hat?

Danke für den Tipp. 

Und wie bekomme ich das alles ohne Ärger und Mietminderung hin ? Und warum wird in meinem Haus ein Anschluss blockiert? 

Was sagt denn die vorherige Mieterin und wie lange läuft ihr Vertrag noch? Was hat sie in Richtung Telekom bisher unternommen?

 

Ist die „Telefonleitung“ im Mietvertrag als Vertragsgegenstand aufgeführt oder gar nichts erwähnt? Gibt es noch alternative Anschlussmöglichkeiten, z.B. Kabelanschluss mit Telefonie/Internetmöglichkeit?

 


@AlexanderStassen  schrieb:

Und warum wird in meinem Haus ein Anschluss blockiert? 



Sagt ja niemand, der Leitungsweg als ganzes ist belegt, bei dir im Haus selbst wird die Möglichkeit eines weiteren Anschlusses vermutlich bestehen.

 

Diese ganze Geschichte ist eine Lücke in den Gesetzen und regelmäßig Grund für Ärger.


@Andreas_MZ  schrieb:

@der_Lutz  schrieb:

@AlexanderStassen  schrieb:

Wie kann ich die technische Freigabe des Anschlusses erwirken.



Du gar nicht.

Deine Exmieterin hätte einen Umzug beauftragen müssen. Die Mietminderung kannst du von der Kaution der Exmieterin abziehen.

 


Hier kenne ich mich aus: Eine Kaution darf damit rechtlich nicht verrechnet werden. Ich bezweifle auch stark, das der jetzige Mieter eine Mietminderung verlangen kann. Er müsste hier Nachweisen, das der Vermieter "schuldhaft" gehandelt hat. Dies dürfte schwierig werden...



Nochmal zum Thema 😉

Da @Mchgt408 mit seinem Link zeigt dass eine Mietminderung zulässig ist gehe ich davon aus dass sich @AlexanderStassen aus der Kaution schadlos halten kann.

 


@Andreas_MZ  schrieb:
. Er müsste hier Nachweisen, das der Vermieter "schuldhaft" gehandelt hat. Dies dürfte schwierig werden...

Das muss man gar nicht, eine Mietminderung setzt keine Schuld des Vermieters voraus.


@der_Lutz  schrieb:

@Andreas_MZ  schrieb:

@der_Lutz  schrieb:

@AlexanderStassen  schrieb:

Wie kann ich die technische Freigabe des Anschlusses erwirken.



Du gar nicht.

Deine Exmieterin hätte einen Umzug beauftragen müssen. Die Mietminderung kannst du von der Kaution der Exmieterin abziehen.

 


Hier kenne ich mich aus: Eine Kaution darf damit rechtlich nicht verrechnet werden. Ich bezweifle auch stark, das der jetzige Mieter eine Mietminderung verlangen kann. Er müsste hier Nachweisen, das der Vermieter "schuldhaft" gehandelt hat. Dies dürfte schwierig werden...



Nochmal zum Thema 😉

Da @Mchgt408 mit seinem Link zeigt dass eine Mietminderung zulässig ist gehe ich davon aus dass sich @AlexanderStassen aus der Kaution schadlos halten kann.

 


@Andreas_MZ  schrieb:
. Er müsste hier Nachweisen, das der Vermieter "schuldhaft" gehandelt hat. Dies dürfte schwierig werden...

Das muss man gar nicht, eine Mietminderung setzt keine Schuld des Vermieters voraus.


Bitte meinen Beitrag richtig lesen und nicht falsch interpretieren Zwinkernd

@Andreas_MZ

Wo habe ich falsch gelesen bzw. interpretiert.

Die Telekom sagt ihr Vertrag läuft noch 1 Jahr und solange zahlt sie natürlich auch. 

 

Das ist ja auch logisch dass sie ihre Vertragslaufzeit lang die Gebühren bezahlt.

 

Das alles hat doch aber mit mir nichts zu tun. Meine neuen Mieter haben beide Homeoffice und ohne Internet ist hier jetzt mal richtig Stress angesagt. 

 

Warum gibt die Telekom nicht einfach den Anschluss frei und ein neuer potenzieller Kunde könnte einen Vertrag abschließen. Sie behindert sich doch selbst damit? Keiner der Beteiligten wird positiv auf die Telekom zu sprechen sein.....

 

Hier muss es eine akzeptable Lösung geben. Die Leitung kann nicht noch ein Jahr blockiert bleiben.

 

Danke für eure Hilfe 

 

Lg

Danke. Aber wenn die neuen Mieter einen Anschluss Anfragen heißt es nicht möglich........


@AlexanderStassen  schrieb:

Wie kann ich die technische Freigabe des Anschlusses erwirken.

 

Beantrage bei Gericht eine Einstweilige Verfügung auf Freigabe des Anschlusses durch die Telekom.

 

Die Telekom soll ihre Vertragsstreitigkeiten mit dem Vormieter sonst wo austragen, aber nicht in deinem Hause, in dem der Vormieter ja nach Beendigung des  Mietvertrages keinerlei Rechte mehr besitzt.

 

 

 

Danke. So sehe ich das auch.

 

Hatte nur die Hoffnung das normal zu lösen.....


@Käseblümchen  schrieb:
 

Beantrage bei Gericht eine Einstweilige Verfügung auf Freigabe des Anschlusses durch die Telekom.

 

Die Telekom soll ihre Vertragsstreitigkeiten mit dem Vormieter sonst wo austragen, aber nicht in deinem Hause, in dem der Vormieter ja nach Beendigung des  Mietvertrages keinerlei Rechte mehr besitzt. 



Das wird nicht funktionieren.

 

Wenn wäre der erste Ansprechpartner die Ex-Mieterin, die soll einfach ihren Umzug beauftragen und fertig.

 

Im übrigen gibt es keinerlei Vertragsstreitigkeiten, solange die Vormieterin keinen Umzug beauftragt und pünktlich zahlt weiß die Telekom erstmal von nichts, denn Vertragserfüllungsort ist die Wohnung.


@AlexanderStassen  schrieb:

Die Telekom sagt ihr Vertrag läuft noch 1 Jahr und solange zahlt sie natürlich auch. 

 

 

Ah, da passt jetzt was nicht.

Wenn der Vertrag noch 1 Jahr läuft, dann hat die vorherige Mieterin nicht korrekt den Umzug gemeldet. 

 

Denn mit Umzug kann der Anschluss nur maximal 3 Monate am alten Standort weiterlaufen.

 

Ich schätze mal, die Vormieterin hat sich einfach nicht gekümmert und schert sich nicht um den Anschluss.

Richtig wäre, mit dem Anschluss umzuziehen. Klappt das nicht, weil z. B. an der neuen Adresse die Leistung nicht bereitgestellt werden kann, tritt ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten ein. 

 

Die Telekom ist gegenüber der Vormieterin verpflichtet die bezahlte Leistung auch zu erbringen - die Telekom kann also nicht einfach einseitig die Leitung/Leistung  kappen. Die Vormieterin kann aber die Telekom aus der Leistungspflicht entlassen -  das muss aber die Vormieterin veranlassen. In solch einem Fall würde die Telekom - wenn noch genügend Ports frei sind - die Leitung freigeben und ein Neuvertrag wäre möglich. 

 

Im Übrigen hat man zwar Anrecht auf einen Telefonanschluss (Grundversorgung), nicht jedoch auf Internet.

Die neuen Mieter können also einen analogen Anschluss als Grundversorgung bestellen. Die Telekom würde dann ggf. kostenpflichtig  eine weitere Telefondose legen. Wenn natürlich zum Haus hin die Adern nicht ausreichen, muss der Hausanschluss kostenpflichtig erweitert werden. Das muss dann der Vermieter beauftragen und bezahlen. Meist kann dann nachträglich auch Internet dazu gebucht werden, einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber in Deutschland nicht (Internet kannst Du auch als Vermieter nicht schulden, wenn es im Mietvertrag nicht explizit aufgeführt ist).

Problem bei der Sache: es gibt zwar die gesetzliche Grundversorgung, es ist aber nicht geregelt, wie lange solch eine Schaltung dauern darf.

 

Wenn  es in der Wohnung eine alternative  Möglichkeit gibt (z.B. Kabelanschluss mit Telefonie/Internet) bist Du aus meiner Sicht sowieso raus, da dies ein gleichwertiger Anschluss ist. 

Es gibt für dieses Szenario keinen Punkt im TKG.
Daher ist es ein gültiger Anschluss des Vermieters.

Im TKG werden (leider) nur die Unternehmen in die Pflicht genommen. Aber nie der Verbraucher.

Meiner Meinung nach müsste der Vormieter vom TKG her verpflichtet werden seinen Anschluss mitzunehmen und nicht einfach „liegen zu lassen“.



Allerdings.
Hat der aktuelle Mieter denn überhaupt bei der Telekom bestellt? Am besten online, dann laufen die Prozesse besser.
Die Telekom hat da diverse Möglichkeiten, aber es muss eben bestellt werden.
Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @AlexanderStassen,

herzlich Willkommen bei uns in der Community. Bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.

Das ist in der Tat eine verzwickte Lage. Solange die Ex-Mieterin keinen Umzug oder eine Kündigung oder ähnliches in Auftrag gibt, können wir Ihren neuen Mietern keinen Anschluss schalten.

Haben Sie sich mit Ihrer alten Mieterin schon einmal in Verbindung gesetzt? Gerne können wir auch einmal sprechen um hier das Vorgehen abzustimmen. Bitte hinterlegen Sie dafür eine Rückrufnummer in Ihrem Profil http://bit.ly/Kundeninfos und geben mir dann hier kurz Bescheid. Ich melde mich bei Ihnen.

Viele Grüße
Pascal O.
Hallo Pascal!

Vielen Dank für die Rückmeldung. Meine Nummer habe ich hinterlegt. Bitte um Rückruf.

Vielen Dank und viele Grüße
@AlexanderStassen,
wir sind sogar schon einen Schritt weiter. Sieht gut aus, dass wir das schnell hinbekommen, melde mich wieder sobald ich Neuigkeiten habe.

Viele Grüße
Pascal O.
Hallo Herr O.!

Gibt es hier schon Neuigkeiten? Wie ist der Stand der Dinge?

Vielen Dank und viele Grüße Alexander Stassen
Hallo @AlexanderStassen,

vielen Dank für das kurze Gespräch. Ihre neue Mieterin konnte ich jetzt noch nicht erreichen, werde es aber später noch einmal probieren.

Viele Grüße
Pascal O.