Gelöst
Freileitung über Privatgrundstück freischneiden
vor 7 Jahren
Hallo. Es stellt sich folgende Frage: Auf einem Privatgrundstück befindet sich eine Telefonleitung die fast komplett von Bäumen zugewachsen ist. Nach etlichen Recherchen und auch Anrufen bei der Telekom meinten alle, dass in diesem Fall der Grundstückseigentümer verantwortlich ist. Keiner konnte mir jedoch eine Rechtsgrundlage/Verordnung oder sonstiges nennen, wo dies geschrieben steht. Also kann mir jemand helfen und mitteilen wo dies steht?
Vielen Dank!
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Akzeptierte Lösung
Detlev K.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Detlev K.
vor 7 Jahren
ich habe bei den zuständigen Kollegen nachgefragt.
Ist die Oberleitung beschädigt, schneiden wir auch die Bäume zurück, bzw. veranlassen den Rückschnitt.
Ist die Leitung nicht beschädigt ist der Rückschnitt Sache des Eigentümers.
Grüße Detlev K.
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sg-flinux
Antwort
von
Detlev K.
vor 6 Jahren
@eaviereavierbitte auch hier der Hinweis:
Bitte die Profilfelder ausfüllen und unbedingt einen neuen Thread eröffnen, weil jeder Grundstück seine individuellen Eigenschaften hat.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Detlev K.
der_Lutz
vor 7 Jahren
Nach etlichen Recherchen und auch Anrufen bei der Telekom meinten alle, dass in diesem Fall der Grundstückseigentümer verantwortlich ist.
Nach etlichen Recherchen und auch Anrufen bei der Telekom meinten alle, dass in diesem Fall der Grundstückseigentümer verantwortlich ist.
Das sehe ich genau andersrum. Die Telekom selbst sieht sich bis zur 1. TAE verantwortlich und es hat niemand was dran verloren.
Im Umkehrschluss ist sie auch für die Freileitung komplett verantwortlich. Sie hat sie gelegt sie muss sich kümmern.
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der_Lutz
Antwort
von
der_Lutz
vor 7 Jahren
der_Lutz @der_Lutz Da ging es auch um öffentlichen Bereich. @der_Lutz Da ging es auch um öffentlichen Bereich. der_Lutz @der_Lutz Da ging es auch um öffentlichen Bereich.
@der_Lutz Da ging es auch um öffentlichen Bereich.
Da ging es auch um öffentlichen Bereich.
Steht wo?
Und selbst wenn, warum soll die Telekom es dort übernehmen und woanders nicht?
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Uneingeloggter Nutzer
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von
der_Lutz
Ann-Christin G.
Telekom hilft Team
vor 7 Jahren
herzlich willkommen in der Telekom hilft Community.
Ich muss gestehen, dass ich mir bei dem Thema jetzt auch etwas unsicher bin. Auf einem Privatgrundstück würde ich sagen, dass der Eigentümer dafür zuständig ist. Ich mache mich da aber schlau, damit ich ihnen eine exakte Antwort geben kann.
Sobald ich weitere Infos habe, melde ich mich wieder.
Viele Grüße
Ann-Christin G.
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der_Lutz
Antwort
von
Ann-Christin G.
vor 7 Jahren
Auf einem Privatgrundstück würde ich sagen, dass der Eigentümer dafür zuständig ist.
Jedes Grundstück hat einen Eigentümer, warum sollte ein privatwirtschaftliches Unternehmen einmal so und einmal so agieren?
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Uneingeloggter Nutzer
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von
Ann-Christin G.
Uneingeloggter Nutzer
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von
Madlen.cook