Gibt es eine APL-Pflicht?

Hallo liebe Telekom-Community,

 

ich habe eine Frage zum APL.

 

Wir sind vor zwei Jahren in ein voll saniertes Haus gezogen. Wie wir jetzt festgestellt haben, wurde bei der Sanierung der APL gekappt (ist nicht mehr vorhanden, das Kabel wurde auf Höhe der Grasnarbe durchgeschnitten).

Aufgefallen ist dies, da wir einen DSL-Vertrag abschließen wollten. Nun war auch ein Techniker der Telekom (bzw. eines Servicepartners) vor Ort und meinte, wir müssten einen Termin ausmachen, um den APL neu verlegen zu lassen.

 

Nun meine Frage: Gibt es eine Verpflichtung unsererseits als Hausbesitzer (Einfamilienhaus) einen APL haben zu müssen?

 

Hintergrund meiner Frage ist, dass der Garten frisch gemacht wurde und nun aufgerissen werden müsste für einen Hausanschluss, welchen wir nicht benötigen. Von Seiten der Technikfirma erhalten wir praktisch täglich Nachrichten, wir müssten das jetzt machen, da "die Telekom ordentlich Druck macht".

 

Wäre super, wenn sich da jemand auskennt.

 

Vielen Dank!

Ja. Der APL gehört zur Regelbauweise und stellt die gesetzliche Übergabe an den Kunden da.
Alles bis zum APL ist Eigentum der Telekom.
Ohne APL kein Anschluss.

Naja, genau genommen gibts keine Pflicht. Man muss ja keinen Anschluss nehmen.

Wenn man aber einen haben möchte, ist der APL Pflicht. 

Hallo Kugic,

 

danke für die Antwort. Aber genau darum geht es ja - wir wollen keinen Anschluss. Frage ist, ob wir den APL installieren lassen müssen.

 

Viele Grüße,

Thomas

@lukas20 

Es gibt keine APL Pflicht.

Es gibt auch keine Pflicht, einen FTTH Glasfaseranschluss zu nehmen, so der verfügbar ist.

Genauso gibt es keine Pflicht, einen KabelTV-Anschluss zu haben und damit benötigt man keinen Übergabepunkt.

Es gibt auch keine Pflicht, einen Mobilfunkvertrag zu haben, damit benötigt man keine SIM.

 

Wenn man allerdings einen von der Telekom realisierten DSL-Anschluss haben möchte, dann kommt zwingend ein APL ins Spiel.

Der kann am oder im eigenen Haus sein oder u.U. auch beim Nachbarn. Wenn bei Euch ein APL vorhanden war und Ihr DSL haben wollt und ein "Spaßvogel" den APL entfernt hat, dann muss der wohl kostenpflichtig wieder hergestellt werden. Wenn Du den Verursacher nicht kennst bzw. nicht dingfest machen kannst, dann wird es wohl drauf rauslaufen, dass Du dafür zur Kasse gebeten wirst - solltest Du das mit dem Ziel "DSL-Anschluss" weiter verfolgen.


@lukas20  schrieb:
wir wollen keinen Anschluss.

?

Im Eingangsposting hast Du noch geschrieben, dass es um einen DSL-Vertrag geht, also um einen DSL Anschluss.

Hallo muc80337_2,

 

dann war das wohl missverständlich, daher noch mal ausführlich:

Wir hatten einen DSL-Anschluss in Auftrag gegeben (nicht bei der Telekom), daher kam der Techniker, der dann den fehlenden APL festgestellt hat.

Wir sind dann von dem DSL-Vertrag zurückgetreten (innerhalb der Widerspruchsfrist) und haben einen Kabelvertrag abgeschlossen (Kabel ist vorhanden). Da der Techniker aber bereits die Meldung an die Telekom über den fehlenden APL weitergegeben hat bekommen wir seither Nachrichten, wann die Installation vorgenommen werden kann. Bevor da jetzt zwangsweise eine Installation vorgenommen wird (die Drohung gab es bereits) wollte ich klären, ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt.

 

Viele Grüße,

Thomas


@lukas20  schrieb:

ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt.


Ja, die GEE.

Der APL gehört der Telekom, der eigenmächtige Rückbau war daher unzulässig da damit ein unabgeschlossener Netzzugang freiliegt ist eine Reparatur nötig.

 

Du kannst als Eigentümer natürlich der Telekom die GEE kündigen, sie hat dann ein Jahr Zeit ihre Technik rückzubauen.

Die Reparatur kann aber trotzdem durch die Telekom vorher gefordert werden.


@lukas20  schrieb:

Hallo Kugic,

 

danke für die Antwort. Aber genau darum geht es ja - wir wollen keinen Anschluss. Frage ist, ob wir den APL installieren lassen müssen.

 

Viele Grüße,

Thomas


Nö, müsst ihr nicht.

Aber dann gibt es bei keinem Anbieter einen DSL Anschluss.

@lukas20  Ich bin nach wie vor verwirrt. Wollt Ihr nun einen Anschluss ? Nein? Oder nur keinen bei der Telekom sondern bei einem Anbieter ?!

Wie ihr's auch dreht:

- Jemand hat verbotenerweise Telekomeigentum beschädigt, das muss wieder gerichtet werden, ggf. auf Deine Kosten ( kannst sie ja nachher auf den Verursacher abwälzen

- die physikalischen Notwendigkeiten ( Kabel, unter-/oberirdisch, APL ) sind hier in Deutschland f. DSL fast überall noch Monopoleigentum, dass ggf. von Drittanbietern angemietet werden muss -> ohne APL kein DSL ( egal von wem)

- solltest Du mal Teile des Hauses vermieten wollen, werden Dir die Mieter schon sagen, was Du machen musst Fröhlich

@wolliballa 

da offensichtlich ein Kabelanschluss vorhanden ist und über den Internet bezogen wird ist der APL für @lukas20  nicht nötig.

 

Ich bleibe aber dabei, der APL muss repariert werden und die Telekom ist berechtigt das durchzusetzen.


@der_Lutz  schrieb:

Ich bleibe aber dabei, der APL muss repariert werden und die Telekom ist berechtigt das durchzusetzen.


Das ist richtig.


@lukas20  schrieb:

[...]

Aufgefallen ist dies, da wir einen DSL-Vertrag abschließen wollten. Nun war auch ein Techniker der Telekom (bzw. eines Servicepartners) vor Ort und meinte, wir müssten einen Termin ausmachen, um den APL neu verlegen zu lassen.


 


@lukas20  schrieb:

[...]

Hintergrund meiner Frage ist, dass der Garten frisch gemacht wurde und nun aufgerissen werden müsste für einen Hausanschluss, welchen wir nicht benötigen.


Na was denn nun?

Braucht Ihr einen Hausanschluss oder nicht?

Kabel

 


@lukas20  schrieb:

Wie wir jetzt festgestellt haben, wurde bei der Sanierung der APL gekappt (ist nicht mehr vorhanden, das Kabel wurde auf Höhe der Grasnarbe durchgeschnitten).


Da hat aber einer schlecht geplant und schlecht ausgeführt.

Ihr müst jetzt also eine Bohrung durch die sanierte (Keller?)wand einschließlich Wärmedämmung und Abdichtung herstellen (lassen)?

Habt Ihr Euch schon Gedanken gemacht, wie die Abdichtung erfolgen soll?

 

Wenn schon gebohr wird, würde ich überlegen, die Bohrung so zu planen, dass die Bohrung später ggf. für einen Glasfaseranschluss genutzt werden kann.

Naja, da der APL außen liegen wird müssen wir nicht durch die Dämmung bohren. Wir brauchen ja keine Verbindung nach innen, da wir ihn nicht nutzen werden.

Ich finde es nur etwas "hinrissig" einen Anschluss legen zu lassen, den keiner braucht und den Garten kaputt macht.

Aber da müssen wir dann wohl durch.

 

Vielen Dank für die vielen Antworten, auch wenn es jetzt nicht die erhoffte positive Antwort war Traurig


@lukas20  schrieb:

Ich finde es nur etwas "hinrissig" einen Anschluss legen zu lassen, den keiner braucht und den Garten kaputt macht.


Keiner braucht ist nicht korrekt, der APL ist Bestandteil des Netzes und auch der Abschluss der Adern, durch die offenen Kabelenden könnte jetzt Wasser eindringen bis zum Hauptkabel und dieses im schlimmsten Fall zerstören.

Wenn der Eigentümer, also die Telekom, es für notwendig erachtet ihre technischen Anlagen zu schützen musst du das hinnehmen.

 

 

Mehr Infos

! Legt das Ding nach innen.

Über das fehlende Leerrohr hättet Ihr Euch mal besser vor dem Renovieren bzw. Abschneiden Gedanken gemacht.

So ein hässlicher Kasten macht außen nicht besonders viel her.


@lukas20  schrieb:

Hallo liebe Telekom-Community,

 

ich habe eine Frage zum APL.

 

Wir sind vor zwei Jahren in ein voll saniertes Haus gezogen. Wie wir jetzt festgestellt haben, wurde bei der Sanierung der APL gekappt (ist nicht mehr vorhanden, das Kabel wurde auf Höhe der Grasnarbe durchgeschnitten).

Aufgefallen ist dies, da wir einen DSL-Vertrag abschließen wollten. Nun war auch ein Techniker der Telekom (bzw. eines Servicepartners) vor Ort und meinte, wir müssten einen Termin ausmachen, um den APL neu verlegen zu lassen.

 

Nun meine Frage: Gibt es eine Verpflichtung unsererseits als Hausbesitzer (Einfamilienhaus) einen APL haben zu müssen?


Erst mal, der APL ist Eigentum der Telekom,

die Anbringung wurde durch die GEE (Grundstückseigentümererklärung) genehmigt,

(ich schlage mich jetzt öfters mit Käufern rum die ein Objekt erworben haben

und nicht verstehen wollen das es für das Grundstück eine GEE gibt (die wird nicht im Grundbuch eingetragen),

die es dem Versorger erlaubt vom APL auch Nachbarbebäude zu versorgen)

 


@der_Lutz  schrieb:

@lukas20  schrieb:

Ich finde es nur etwas "hinrissig" einen Anschluss legen zu lassen, den keiner braucht und den Garten kaputt macht.


Keiner braucht ist nicht korrekt, der APL ist Bestandteil des Netzes...


Keiner muß den Garten aufgraben,

widerrufe die GEE und das Kabel wird abgetrennt

(ein Neuanschluß kostet ca. 800€),

oder lass den APL kostenpflichtig wieder herstellen

(der muß nicht am Gebäude sein;

ich kenn Bauarten in Schleswig-Holstein wo der APL 1m hinter der Grundstücksgrenze an einem Mast sitz;

einfach und Tiefbaukosten zu sparen, die Zuleitung zum Haus ist Oberirdisch).

 

Mit dem Abschneiden habt ihr Glück gehabt,

hatte vor Jahren eine Datenleitung gestört,

die lief über einen APL und dann weiter zu einer Firma

(weil der APL ist Teil der Telekom-Netz und kann auch zur Weiterleitung verwendet werden),

vor Ort fand ich nur eine geschotterte Fläche; den Polier gefragt, Wo ist das Haus, aber besonders wo ist der APL???

Abgeschnitten, das Kabel liegt irgendwo da!!!

Na Toll, Beschädigen von Staatseigentum (war damals noch Deutsche Bundespost Fernmeldewesen)

und ne Firma ist Offline)

 

Also einfach die GEE kündigen

oder den APL an nen kleinen Mast (sollte schon über der Schneegrenze sein; das waren mal 60cm (abee wo ist heute noch Schnee??)

setzen lassen,

(ein Hochbeet drum anlegen und über den APL ne Gieskanne Zwinkernd )

 

@Buster01 

Gerne noch einmal. 

Nach Kündigung der GEE hat die Telekom 1 Jahr Zeit zum Rückbau, die Wiederherstellung des APL kann sie sofort vornehmen und in Rechnung stellen auch wenn er dann irgendwann rückgebaut wird.

Telekom hilft Team
Hallo @lukas20

ich mische mich dann auch noch mal mit ein.

Um deine eigentliche Frage zu beantworten.
Nein, der APL ist keine Pflicht.
Wenn du einen DSL Anschluss, von welchem Anbieter auch immer beziehen möchtest, dann wird dieser aber notwendig.

Viele Grüße
Raphaela T.

@Raphaela T. 

Das ist nur die halbe Wahrheit,  hier geht es um einen zerstörten APL und die Frage ob dieser repariert werden muss und da ist deine Antwort sicher nicht korrekt. 

Hallo @lukas20 und alle anderen,

Ich habe mich jetzt noch mal in der Fachseite erkundigt, was das Problem angeht.
Also, generell ist es trotzdem erst mal so, wie von mir geschrieben, dass dich niemand zu einem APL zwingt.

In deinem Fall ist aber bereits einer vorhanden gewesen.
Durch den Kauf bist also auch du in Zukunft dafür Verantwortlich, auf die Anlage aufzupassen.
Wenn dir der Verursacher des Schadens bekannt ist, dann wende dich gern auch noch mal an diesen.

Es ist aber in jedem Fall korrekt, dass wir den Schaden aufnehmen und reparieren lassen müssen.
Eben wegen der hier bereits mitgeteilten Probleme, die dadurch für das gesamte Netz, nicht nur an deinem eigenen Anschluss, entstehen können.

Viele Grüße
Raphaela T.