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29.07.2019 13:54
Hallo,
ich habe seit kurzen einen DSL Vertrag bei der Telekom abgeschlossen da ich nun in eine neue Wohnung gezogen bin. Denn Vertrag hab ich abgeschlossen bevor ich umgezogen bin. Beim Einzug musste ich nun feststellen das ich keine TAE Dose in der Wohnung habe. Somit kann ich meinen mitbestellten Speedport Smart 3 nicht anschließen -> Kein Internet. Aber ich habe einen Kabelanschluss.
Ist es möglich den jetztigen Tarif so abzuändern das ich denn Kabelanschluss nutzen kann? Oder gibt es einen Adapter hierfür oder was auch immer.
Ich sitze nun schon seit knapp 2 Wochen ohne Internet Zuhause und es frustiert langsam. Klar ist es auch irgerndwo eigenverschulden aber laut der Verfügbarkeit konnte ich den Tarif ja nehmen. Mir ist aber auch bewusst das die Telekom nicht in meine Wohnung schauen kann.
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
30.07.2019 08:26
29.07.2019 13:56
Warum rufst Du die Telekom nicht an und lässt eine Telefondose setzen? Ist in dem Fall ja kostenfrei.
29.07.2019 13:59
Die müssen dafür doch wissen wo die Kabel hinter der Wand liegen oder? Oder wird diese Dose anstatt des Kabelanschlusses gestzt?
29.07.2019 14:19
29.07.2019 14:41
@Dr.Mike schrieb:Die müssen dafür doch wissen wo die Kabel hinter der Wand liegen oder? Oder wird diese Dose anstatt des Kabelanschlusses gestzt?
Also nach 30J Aussendienst weiß ich manchmal noch wo ich die APL gesetzt habe,
und wenn es eine besondere Endleitung war auch noch wo ich die Kabel lang gelegt habe und die Telefondose sitzt.
Aber glaub mal nicht, das ein junger Servicetechniker oder ein SUB weiß wo die Endleitung im Haus ist
Das sollte der Bauherr/Eigentümer wissen,
eine Telekom-DSL-Versorgung über TV-Kabel Koaxial ist nicht möglich
(Ausnahme ist in den Bereichen wo die Telekom Kabelanbieter übernommen hat;
Tickt halt komisch die AG, erst mußte das Kabelnetz verkauft werden
und jetzt dürfen die kleine Kabelnetze wieder einkaufen )
Ich habe auch Gebäude wo der Hauseigentümer einen Kabelvertrag hat (der Kabelbetreiber wartet das ganze In-House-Netz),
und der lässt kein Kupfer-DSL zu,
einfach mal den Vermieter fragen ob es nicht Blindleitungen gibt
(hatte ich auch schon, wurden 10J nicht genutzt, aber mit eingebaut,
wissen wo man die Tapete aufschneiden muß, 1.TAE gesetzt, fertig.)
Aber die Aufgabe der Servicetechniker ist es nicht solche Leitungen zu suchen,
diese Informationen muß der Antragssteller bringen.
30.07.2019 07:46
30.07.2019 08:04
30.07.2019 08:09
30.07.2019 08:26
05.08.2019 18:12
05.08.2019 18:21
@Buster01 schrieb:Aber die Aufgabe der Servicetechniker ist es nicht solche Leitungen zu suchen,diese Informationen muß der Antragssteller bringen.
Da halte ich gegen.
Bereich der Telekom geht bis zur 1. TAE ab dann muss es der Kunde wissen.
Wie der Techniker an diese Information kommt ist allein das Problem der Telekom.
05.08.2019 18:47
@der_Lutz schrieb:Da halte ich gegen.
Bereich der Telekom geht bis zur 1. TAE ab dann muss es der Kunde wissen.
Wie der Techniker an diese Information kommt ist allein das Problem der Telekom.
Hier muß man die AGB detailliert lesen
(weil jeh nach Anschlußart gilt eine andere AGB),
richtig ist wir prüfen bis zur 1.TAE,
richtig ist aber auch ein fehlerfreies Signal muß nur bis APL vorliegen,
(Außnahme sind AGB1-Kunden; das sind analoge Telefonanschlüße wo das Endgerät gemietet ist,
aber die sterben aus, weil nach der ersten Störung + Endgerätetausch (es gibt einfach keine 611/7xx mehr als Tauschgerät),
werden die in AGB2 überführt)
die Endleitung wird einmal von der Telekom gebaut und dann dem Kunden übereignet,
eine Fehlersuche in der Endleitung wird gemacht,
aber die Endleitung und Verbindungsdosen suchen ist nicht die Aufgabe der Service-Techniker.
(ich habe viel Erfahrung und manche Leitungen auch selber gelegt, da kennt man evtl. noch die Verbindungsstellen,
aber ich betreue in meinem Bereich ca. 50K-70K Kunden,
da kann ich wirklich nicht wissen wie in jedem Haus die Endleitung verlegt ist,
zumal seit dem ich die Endleitung gebaut habe,
das Objekt 3mal verkauft und 2mal kernsaniert wurde.)
Wo die Endleitung lang läuft sollte der Hauseigentümer wissen,
ich kann ja nicht mal auf "Verdacht", Tapeten aufschneiden oder ne Trockenbauwand aufbrechen.
Bei ner kalkulierten Zeit von 45Min (incl. Anfahrt),
bleibt für solche Spielerreien keine Zeit.
05.08.2019 18:58
Kannst du gerne richtig lesen.
Steht auch im TKG Schnittstelle Endkunde Kommunikationsanbieter ist die 1. TAE.
Alles andere betrifft ein anderes Vertragsverhältnis.
Schlimm genug dass es immer wieder versucht wird hier den Kunden den schwarzen Peter zuzuschieben.
05.08.2019 19:00
P.S.: auch dass die Telekom nicht genügend Zeit vorsieht kann dem Kunden egal sein, alles nicht sein Verantwortungsbereich.
05.08.2019 19:21
@der_Lutz schrieb:Kannst du gerne richtig lesen.
Steht auch im TKG Schnittstelle Endkunde Kommunikationsanbieter ist die 1. TAE.
Das ist die Schnittstelle (weil bis dahin wird geprüft),
das bedeutet aber nicht das die Telekom für die Endleitung verantwortlich ist
(hier gilt die AGB, und die sagt fehlerfreies Signal am APL).
Das TKG gilt ja auch für die Mitbewerber die bei der Telekom Übertragungswege mieten
(und die schreiben in ihren AGB; der Kunde muß eine galvanisch durchgängige Leitung vom APL bis 1.TAE zur Verfügung stellen,
und Zugang zum APL ermöglichen.
also den Spass den ich mache, die Leitung in Unterverteilungen durchzuschalten
oder den APL zu suchen, könnte ich mir auch schenken
(ich kenne Kollegen die arbeiten so, kein Zugang APL ("muß ich erst den Schlüßel holen!"),
nöö der muß da sein, also fahre ich wieder, weil es steht so in den AGB
und die wurden bei Vertragsabschluß anerkannt)
05.08.2019 19:24 Zuletzt bearbeitet: 05.08.2019 19:26 durch den Autor
Du drehst dir hier etwas hin was einfach nicht korrekt ist.
Schnittstelle ist die 1. TAE.
Das Thema Zugang zum APL hatten wir auch schon reichlich, auch hier in den allermeisten Fällen Problem der Telekom nicht des Kunden.
Alles andere wäre absurd.
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