Internetanschluß bei Nachbarn - Telekom möchte in mein Haus

Meine Eltern wohnen in einem Einfamilienhaus. Auf der anderen Seite befindet sich ein Mehrfamilienhaus. In diesem Haus haben viele Mieter einen Internetanschluß. Ein neuer Mieter möchte jetzt auch einen Internetanschluß. Nach einem Gespräch mit der Telekom kam er zu meinen Eltern und sagte ihnen, dass er nur Internet bekommt, wenn am Anschluß meiner Eltern etwas geändert wird. Am Freitag soll dafür ein Techniker kommen. Kann das sein? Muß man ohne schriftliche Erklärung einen Techniker ins Haus lassen? Kann sich das auf die Geschwindigkeit des Anschlusses meiner Eltern auswirken?

 

Vielen Dank.

@AlexxQ 

 

Vermutlich sind im Nachbarhaus alle direkt zum KVz führenden Stifte belegt und ein Anschluss ist nur mittels Ausgleichsschaltung über den APL deiner Eltern möglich. Dadurch entstehen ihnen aber keine Nachteile - an ihrem Anschluss wird nichts geändert.

 

Siehe dazu auch:

 

https://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?t=150797

 

https://telekomhilft.telekom.de/t5/Alles-andere/Warum-will-Telekom-in-meinen-Keller/td-p/138014

Es entstehen keine Nachteile - man sollte ich bei der Frage aber immer vor Augen führen, was wäre wenn man selbst auf der anderen Strassenseite wohnen würde.


@AlexxQ  schrieb:

..... Muß man ohne schriftliche Erklärung einen Techniker ins Haus lassen?........


Außer amtlichen Mitarbeitern wie z.B Polizei, mußt du niemandem Zutritt zum Haus oder Grundstück gewähren.

Es sei denn, es besteht ein anderslautender Vertrag mit der Person/Firma.

Natürlich entstehen da auch Nachteile.

Zumindest ist es für mich ein Nachteil, wenn ich den APL zugänglich machen muss und wegen des Telekom-Technikers daheim festgenagelt bin. Da wird ja auch kein Zeitfenster von z.B. nur einer Stunde genannt, das ist ja ein größeres Zeitfenster.

Und kommt der Techniker nicht am Freitag, dann vielleicht am Mittwoch nächster Woche.

Und wenn man dem erst einmal zugestimmt hat, dann bekommt man das so leicht auch nicht wieder los.

Und wenn es mal eine Störung gibt, dann muss der Techniker u.U. auch wieder an den APL ran.

 

Klar, man kann sich durchaus die Frage stellen ob man in ähnlicher Situation nicht super-froh wäre, wenn der Nachbar da freundlich und kooperativ ist. Allein - selbst haben die Eltern keine Vorteile, dafür aber durchaus die Keller-Freiräum- und die Anwesenheitsnachteile.


@eifelman85  schrieb:

Vermutlich sind im Nachbarhaus alle direkt zum KVz führenden Stifte belegt und ein Anschluss ist nur mittels Ausgleichsschaltung über den APL deiner Eltern möglich.


Na ja, ein Kabel oder eine Glasfaser neu verlegt täte es wohl auch Zwinkernd

Geht aber nicht von heute auf morgen. Auch nicht auf übermorgen.


@ellbogen  schrieb:

Außer amtlichen Mitarbeitern wie z.B Polizei, mußt du niemandem Zutritt zum Haus oder Grundstück gewähren.

 


Selbst  "Amtspersonen" muss man nicht so ohne Weiteres Zutritt zum Grundstück/Haus/Wohnung gewähren.

Es ist aber auch so, das sich gerade Telekommunikationsunternehmen recht weitgehende Zugangsrechte zu ihrem Eigentum vertraglich absichern. Über das sollte man sich im Klaren sein, bevor man den Zugang vefrwehrt und der Zugang notfalls gerichtlich eingeklagt werden kann. Kann teuer werden.

Der Zugang ist in der Grundstückseigentümererklärung geregelt,

die wird leider bei Grundstücks/Hausverkäufen den neuen Eignern meistens nicht mehr gegeben,

existiert aber weiterhin.

 


@Buster01  schrieb:

Der Zugang ist in der Grundstückseigentümererklärung geregelt,


Eine solche ist für das Einfamilienhaus dieses Threads nicht sehr wahrscheinlich.


@muc80337_2  schrieb:

@Buster01  schrieb:

Der Zugang ist in der Grundstückseigentümererklärung geregelt,


Eine solche ist für das Einfamilienhaus dieses Threads nicht sehr wahrscheinlich.


Doch - die existiert irgendwo. Fraglich ist natürlich, ob die jetzigen Hauseigentümer diese jemals gesehen haben. Die Telekom kann notfalls graben und sie raussuchen - wurde bei diesbezüglichen Streitigkeiten in solchen Fällen hier im Forum auch schon gemacht. Würde der Eigentümer die GEE kündigen, würde die Telekom rückbauen und das Gebäude wäre ab dann nicht mehr versorgt - sofern der Eigentümer selbst einen Anschluss hat, natürlich keine Option.


@muc80337_2  schrieb:

Eine solche ist für das Einfamilienhaus dieses Threads nicht sehr wahrscheinlich.


Wäre mir neu, ohne Grundstückseigentümererklärung,

legt die Telekom doch keinen Hausanschluß.

 

--

Sorry, wenn man einen Post schreibt sollte man auch auf senden drücken Zwinkernd

aber das kann passieren wenn man in mehreren Foren gleichzeitig schreibt Zwinkernd

 

Gelöschter Nutzer

Natürlich gibt es eine Möglichkeit den Zugang zum APL zu erzwingen , wen es keine andere Möglichkei gibt. 

Der Ansatz von @Stefan  ist aber mit Abstand der beste!

MfG 


@Buster01  schrieb:

Wäre mir neu, ohne Grundstückseigentümererklärung,

 


O.k. - zu salopp geschrieben.

Steht in der drin, dass die Telekom auch Nachbargebäude versorgen darf oder ist das eine andere/erweiterte Erklärung?

Oder gibt es da einen zusätzlichen Gestattungsvertrag, der erst der Telekom erweiterte Rechte einräumt.


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Natürlich gibt es eine Möglichkeit den Zugang zum APL zu erzwingen , wen es keine andere Möglichkei gibt. 

Der Ansatz von @Stefan  ist aber mit Abstand der beste!

MfG 


Da ein schneller Internetzugang mittlerweile als unverzichtbar gilt (den Kunden - nicht der Bundesnetzagentur bzw. Bundesregierung) ist es schnell mal so, dass ein Grundstein für einen Nachbarschaftskonflikt gelegt ist, wenn man den Anschluss im Nachbarhaus durch eine ablehnende Haltung verhindert oder verzögert.


@muc80337_2  schrieb:

@Buster01  schrieb:

Wäre mir neu, ohne Grundstückseigentümererklärung,

 


O.k. - zu salopp geschrieben.

Steht in der drin, dass die Telekom auch Nachbargebäude versorgen darf oder ist das eine andere/erweiterte Erklärung?

Oder gibt es da einen zusätzlichen Gestattungsvertrag, der erst der Telekom erweiterte Rechte einräumt.


Ich bin anscheind auf Grund der Aussenthemperatur nicht in der Lage den Text von der Telekom (alt Deutsche Bundespost)

Grundstückseigentümererklärung (GEE) zu finden.

(ich gebe Google nicht die richtigen Suchbegriffe)

Aber in der GEE steht das die Telekom Zugang zu den Schaltpunkten zu gewären ist. (diese werden nicht im Grundbuch eingetragen),
Gestattungsverträge (wenn z.B. im Gebäude eine Vermittlungsstelle untergebracht ist, oder auf dem Grundstück Verteilerkästen

oder Zugang zu Schachtanlagen (Kabelschächten, Abzweigschächte) ist,

werden im Grundbuch eingetragen.

 

Wie jetzt die Situation bei Kabeltrassen im Grundstück ist,

da bin ich überfragt.

(Habe aktuell das Problem das ein neues Mischgebiet erschloßen wurde,

die Deutsche Bundespost hat die Kabel ausserhalb der Fahrbahn verlegt (weil Bundesstrasse die später ausgebaut werden sollte,

jetzt gibt es aber eine Ortsumgehung, und die Strasse ist keine Bundesstrasse mehr,

sondern nur noch eine Stadtstrasse,

und plötzlich liegt die Kabeltrasse nicht mehr im Strassenbankett,

sondern 2m im Privatgrund, was natürlich zu Kabelstörungen geführt hat,

weil der Bagger immer beim Tiefbau die Kabel gefunden hat,

hierrum soll sich die Rechtsabteilung kümmern,

weil in der Trasse liegen ja nicht nur Telekom-Kabel sondern auch BK (hat die Deutsch Bundespost ja auch mal verlegt,

aber der Dienst ist in der Privatisierung verkauft worden, k.A. ob da Rechte mit gewandert sind.)

Hallo,

Wir reden hier über 2 Drähte die im Apl als Brücken eingeklemmt werden. Dauer 3 Minuten! Also Termin mit Nachbarn/Techniker machen, Brücke durch Techniker einbauen lassen und eine Tasse Kaffee zusammen trinken. Und alles ist gut.