Keine TAE Dose und keine endleitungen im Haus

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Hallo,

Wir sind vor kurzem in eine neue Wohnung gezogen und möchten jetzt gerne DSL und Festnetz über die Telekom anmelden. Leider habe ich festgestellt das es in dem Haus nach der Renoviering keine TAE Dosen und auch keine Telefonleitungen mehr gibt. Der Vermieter hat im Zuge der Renovierung umgestellt auf Kabel Internet ( Kabeldeutschland/Vodafon).

Draußen im Hof steht aber ein Verteiler für Telefonanschluss. Wenn ich jetzt einen DSL Vertrag mit der Telekom abschließen, legen die mir dann einen Leitung von außen durch dir Hauswand in den 2. Stock und setzen mit einer TAE Dose oder muss ich das selbst auf meine Kosten machen lassen.

 

Danke für die Hilfe.

 

Gruß 

@theo.B., das Kabel vom APL zur TAE kannst selber verlegen oder kostenpflichtig bei der Telekom

Eigentümer fragen!! 

https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Das-richtige-Kabel-zwischen-APL-und-TAE-Dose/t...

Du musst das mit Deinem Vermieter abklären, was vorhanden ist.

 

Ein "Verteiler" im Hof kann für alles mögliche sein.

Wenn der Vermieter auf KabelDeutschland umgestellt hat und keine TAE vorhanden ist, dann würde ich mal nicht damit rechnen, dass das zum Selbstläufer wird.

Wenn kein APL vorhanden ist, dann kannst Du das zunächst vermutich komplett vergessen. Auch wenn der Vermieter da mitspielt - das dürfte monatelang dauern, bis der APL betriebsbereit vorhanden ist.

Laut Vermieter ist ein funktionierender APL im Hof ( außen an der Hauswand) vorhanden. Nur liegen halt leider Keine Kabel von dort aus in meine Wohung.

Die anderen Parteien sind alle bei Vodafon über Kabel ( Kabeldeutschland box hängt im Keller an der Wand)

 

Das verlegen einer passenden Leitung vom APL in meine Wohnung geht dann wohl auf meine Kosten vermute ich ?

 

 


@theo.B.  schrieb:
........Das verlegen einer passenden Leitung vom APL in meine Wohnung geht dann wohl auf meine Kosten vermute ich ?

 

 


Wenn der Vermieter hierzu seine Zustimmung gibt - das ist die Voraussetzung!


@theo.B.  schrieb:

 

Das verlegen einer passenden Leitung vom APL in meine Wohnung geht dann wohl auf meine Kosten vermute ich ?


Ja, wenn der Vermieter dies überhaupt zulässt. Außerdem kann er auf Rückbau vor dem Auszug bestehen.

 

Ich vermute mal, dass der Vermieter wahrscheinlich "nein" sagt, denn das Verlegen in einem frisch renovierten Haus kann Spuren hinterlassen, denn in den seltensten Fällen sind DIN-gerechte Leerrohre und Kabelschächte vorhanden, um die Leitungen spurlos verlegen zu können.

 

Da eine Versorgungsmöglichkeit mit Telefon und Internet und Fernsehen gegeben ist, stehen die Chancen schlecht, auf persönliche Wünsche eines einzelnen Mieters Rücksicht zu nehmen.

 

Nach der Öffnung des Telekommunikationsmarktes ist die Telekom ein Anbieter unter mehreren.

Der Eigentümer kann jetzt auswählen, welcher Anbieter einen Hausanschluss bekommt und mit welcher Technologie (Klingeldraht, Coax-Kabel, Glasfaser, Ethernet) er die einzelnen Wohnungen versorgt.

 

Möglicherweise hat der Eigentümer geprüft, welche Internetgeschwindigkeiten die einzelnen Anbieter zur Verfügung stellen können oder er hat Preise verglichen und sich dann für einen Anbieter entschieden.

 

Aber Fragen kostet ja erstmal nichts.

Eine gute Begründung könnte hilfreich sein.

 

Tip:

Bei einem Wechsel des Anbieters auf "Umzug nach TKG mit Portierung" achten.

 

 

Also der Vermieter meinte wenn das Kabel sauber verlegt ist hat er nichts dagegen.

Allerdings übernimmt er natürlich nicht die kosten dafür.

Der DSL Anbieter verlegt mir das Kabel ja aber warscheinlich auch nicht auf seine kosten bis in meine Wohung.


@theo.B.  schrieb:

Also der Vermieter meinte wenn das Kabel sauber verlegt ist hat er nichts dagegen.

Allerdings übernimmt er natürlich nicht die kosten dafür.

Der DSL Anbieter verlegt mir das Kabel ja aber warscheinlich auch nicht auf seine kosten bis in meine Wohung.


@theo.B.  kostenpflichtig ist es so oder so. Wer im Endeffekt bezahlt musst du abklären. Die Telekom zahlt es nicht. 

Ja, das dachte ich mir schon. Wenn es der Vermieter nicht zahlt, und die Telekom auch nicht... dann ist ja wohl klar wer auf den Kosten sitzen bleibt. Dann wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben und ich werde auch wie die anderen Parteien zu Kabeldeutschland/Vodafon gehen.

 

Dankeschön für die Hilfe.

 

Gruß theo 


@theo.B.  schrieb:

Der DSL Anbieter verlegt mir das Kabel ja aber warscheinlich auch nicht auf seine kosten bis in meine Wohung.


Alles gut gemeinte Tipps, aber nicht in jedem Fall richtig. Es gibt da jedenfalls 1000 Fallkonstellationen. Wichtig ist, dass der Eigentümer mit der Standardinstallation, das heißt Aufputz, einverstanden ist. Dann baut die Telekom die Endleitung bei normalem Aufwand vom APL bis zur 1. TAE. Warte mal ab, was die Telekom dazu sagt Zwinkernd

 

@all: Auf welcher Grundlage erwähnt ihr die Kostenpflicht für die Endleitung? AGB? TKG? Quelle?

Telekom hilft Team
Hallo theo.B. und ein hallo in die Runde,

es ist eigentlich in diesem Fall recht einfach gehalten. Da in der neu bezogenen Wohnung schon einmal ein Telekom Anschluss vorhanden war, aber nun die TAE fehlt, wird der Anschluss neu bereitgestellt und die 1. TAE kostenlos installiert. Die oberirdischen Arbeiten bei der Verlegung der Endleitung sind hierbei ebenfalls kostenfrei. Aufwendige Verlegungen z.B. Unterputz oder ein gewünschter Kabelkanal müssten mit dem Außendienst abgestimmt werden und wären dann auch kostenpflichtig.

@theo.B. Wenn Sie möchten können wir uns also gerne über einen neuen Anschluss unterhalten, wenn Sie hier noch weitere Fragen haben.

Viele Grüße
Daniela B.

Danke für die Rückmeldung.

Der Techniker müsste außen an der Hauswand etwa 2.50m hoch, dann ein Loch in die Wand Bohren und das Kabel durch die Wand führen. Dann könnte er die 1.TAE setzen. 

Würden die Telekom die kosten dafür bei einer neuanmeldung übernehmen? Wenn ja, würde ich sehr gerne einen DSL Vertrag mit der Telekom abschließen.

 

Gruß Theob B

Telekom hilft Team

Hallo @theo.B.,

dabei würde es sich ja um keine einfache Verlegung mehr handeln und man sollte schauen, ob dann nicht dies Paket in Frage kommt:

Installation einer Telefondose

Hier wäre auch ein Wanddurchbruch bei den Fixkosten enthalten.

Viele Grüße
Daniela B.

@olliMD 

 

@all: Auf welcher Grundlage erwähnt ihr die Kostenpflicht für die Endleitung? AGB? TKG? Quelle?

Hier gilt das Verursacherprinzip.

Wer die Endleitung abbaut muss auch für die Kosten der Neuinstallation aufkommen. 

§ 303 StGB.


@Hubert Eder  schrieb:

 

@all: Auf welcher Grundlage erwähnt ihr die Kostenpflicht für die Endleitung? AGB? TKG? Quelle?

Hier gilt das Verursacherprinzip.

Wer die Endleitung abbaut muss auch für die Kosten der Neuinstallation aufkommen. 

§ 303 StGB.


Hallo Hubert @Hubert Eder , ich war fälschlicherweise von einer Erstversorgung ausgegangen. Bei bereits bestandener Versorgung ist klar, dass der Eigentümer den alten Zustand wieder herstellen muss. Zwinkernd