Magenta Zuhause XS nicht möglich wegen Glasfaser?

Gelöst

Hallo,

 

eine Freundin war heute im Telekom Shop und wollte einen Magenta Zuhause XS Vertrag anschließen. Die Mitarbeiterin dort sagte ihr, dass bei ihr nur ein Glasfaser Anschluss besteht und daher nur Verträge mit mindestens 50Mbit verfügbar seien. Sie meinte den Magenta Zuhause XS könnte sie nicht bekommen.

Grundsätzlich steht ja aber im Telekommunikationsgesetz, dass jeder Anbieter einen Vertrag mit 12 Monaten Laufzeit anbieten muss. Das kann doch nicht davon abhängig sein ob Glasfaser oder DSL in der Wohnung liegt??? Dafür kann der Kunde ja nichts.

 

Die Situation ist halt so, dass sie in 15 Monaten mit dem Studium fertig ist und dann aus der Wohnung wieder auszieht, daher kommt ein 24 Monats-Vertrag eben einfach nicht in Frage. Es wäre schön wenn hier jemand eine Lösung wüßte.

 

Vielen Dank schon mal im Voraus

Gruß

Jens

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

@Gelöschter Nutzer 

Leistungsbeschreibung was mit Fiber möglich ist:

grafik.png

 

und welcher Tarif davon 12 Monate Laufzeit bietet aus der Preisliste:

grafik.png

 

 

@jens_k80 

Das Interesse gilt vermutlich nicht allein der 12-monatigen Kündigungsfrist sondern auch der niedrigen Grundgebühr des XS von monatlich 30 Euro. Das Glasfaserprodukt mit 12-monatiger Kündigungsfrist kostet nämlich bereits monatlich 50 Euro.

Der MagentaZuhause S mit 24 Monaten in der "Young" Variante (sollte bei FTTH möglich sein) kostet übrigens wie der XS monatlich regulär 30 Euro - aber der S Young kostet derzeit während der ersten 12 Monate nur 20 Euro monatlich

https://www.telekom.de/zuhause/tarife-und-optionen/fuer-junge-leute

Und zu einer Adresse wo es "nur" DSL und kein FTTH gibt ist der nicht umziehbar - sprich da kann man vor Ablauf von 12 Monaten Laufzeit einen Umzug telefonisch gem. Telekommunikationsgesetz (!!!!) beauftragen und wenn der nicht möglich ist dann zum Ende des 15. Monats aus dem Vertrag aussteigen.

 

Ich habe keinen Überblick ob es mittlerweile bei FTTH Reseller gibt - es ist zumindest noch nicht lange her, dass Du über FTTH keinen 1und1 o.ä. erhalten konntest.

 

Wie wird sie den Anschluss denn nutzen? Wenn sie da mit einem begrenzten Datenpaket hinkommt (also nicht ausgiebig Videostreaming nutzt), und falls LTE dort gut ausgebaut ist, dann könnte auch ein solches Angebot interessant sein in der Variante "jung" und "flex" - da zahlt sie nur in Monaten der Nutzung und außerdem kann sie das Ding auch problemlos umziehen, da es rein mobilfunkbasiert ist (Telefonie ist da keine enthalten)

 

grafik.png

https://www.telekom.de/unterwegs/telekom-speedbox

 

Gut zu wissen: der Speedbox-Router ist ZWINGEND erforderlich - die SIM funktioniert nur in genau einem solchen klobigen Modell.

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  


@der_Lutz  schrieb:

@jens_k80  schrieb:
Hallo Oliver R.,

danke für den Hinweis. Aber es ist sehr wahrscheinlich, dass sie dann erstmal wieder zu ihren Eltern zieht und da die Kabelinternet haben kann der Anschluss dorthin auf jeden Fall übernommen werden. Traurig

VG
Jens


Nein, dann müssten sie FTTH der Telekom haben, nur dann wäre der umzugdes Anschlusses möglich.

Das TKG ist da eindeutig.


Hmm. Das wusste ich nicht. Nein FTTH haben die nicht. Könntest du mir sagen welche Stelle des TKG das regelt? Wäre supernett. Ich dachte der Anschluss ist mittlerweile technologieunabhängig so dass ein Fiber 50 wie ein VDSL 50 behandelt wird.

 

VG

Jens

Gelöschter Nutzer

@GastXY  schrieb:

Aber so wie ich lese zieht sie dann zu ihren Eltern zurück wenn die auch Telekom Anschluss haben kann sie auch sonder kündigen...


Die Eltern haben "Kabelinternet". Da es dann eher unwahrscheinlich ist, daß da FTTH von der Telekom angeboten/bereitgestellt wird, ergibt sich das Kündigungsrecht nach TKG.


@jens_k80  schrieb:

@der_Lutz  schrieb:

@jens_k80  schrieb:
Hallo Oliver R.,

danke für den Hinweis. Aber es ist sehr wahrscheinlich, dass sie dann erstmal wieder zu ihren Eltern zieht und da die Kabelinternet haben kann der Anschluss dorthin auf jeden Fall übernommen werden. Traurig

VG
Jens


Nein, dann müssten sie FTTH der Telekom haben, nur dann wäre der umzugdes Anschlusses möglich.

Das TKG ist da eindeutig.


Hmm. Das wusste ich nicht. Nein FTTH haben die nicht. Könntest du mir sagen welche Stelle des TKG das regelt? Wäre supernett. Ich dachte der Anschluss ist mittlerweile technologieunabhängig so dass ein Fiber 50 wie ein VDSL 50 behandelt wird.

 

VG

Jens


Das ist Paragraph 46, Absatz 8 im TKG. 


@der_Lutz  schrieb:

@Andreas__  schrieb:

Maßgeblich ist hier der Paragraph 43 B aus dem TKG:

https://dejure.org/gesetze/TKG/43b.html

 

Dazu auch ein früherer Artikel:

https://www.onlinekosten.de/news/provider-vertraege-mit-zwoelf-monaten-laufzeit-haeufig-nur-auf-nach...

 

 



Ob da der Artikel von 2013 hilft?

Ich sehe nach wie vor nicht die Pflicht zum Internetvertrag, siehe die Begriffsbestimmung.

 


Der Artikel aus dem TKG ist weiterhin aktuell. Wenn man 24 Monatsverträge anbietet, muss auch einen Vertrag mit 12 Monaten angeboten werden. 

Gelöschter Nutzer

Nach meiner Einschätzung wurde der TE hier richtig beraten.

Aus der Leistungsbeschreibung geht hervor, daß der XS-Tarif nur über die

U-R Schnittstelle der Telekom (also ADSL16) bereit gestellt wird.

Bei Glasfaser ist der kleinste Tarif MagentaZuhause M.

 

Leistungsbeschreibung_Seite_1.jpg

Lösung

@Gelöschter Nutzer 

Leistungsbeschreibung was mit Fiber möglich ist:

grafik.png

 

und welcher Tarif davon 12 Monate Laufzeit bietet aus der Preisliste:

grafik.png

 

 

@jens_k80 

Das Interesse gilt vermutlich nicht allein der 12-monatigen Kündigungsfrist sondern auch der niedrigen Grundgebühr des XS von monatlich 30 Euro. Das Glasfaserprodukt mit 12-monatiger Kündigungsfrist kostet nämlich bereits monatlich 50 Euro.

Der MagentaZuhause S mit 24 Monaten in der "Young" Variante (sollte bei FTTH möglich sein) kostet übrigens wie der XS monatlich regulär 30 Euro - aber der S Young kostet derzeit während der ersten 12 Monate nur 20 Euro monatlich

https://www.telekom.de/zuhause/tarife-und-optionen/fuer-junge-leute

Und zu einer Adresse wo es "nur" DSL und kein FTTH gibt ist der nicht umziehbar - sprich da kann man vor Ablauf von 12 Monaten Laufzeit einen Umzug telefonisch gem. Telekommunikationsgesetz (!!!!) beauftragen und wenn der nicht möglich ist dann zum Ende des 15. Monats aus dem Vertrag aussteigen.

 

Ich habe keinen Überblick ob es mittlerweile bei FTTH Reseller gibt - es ist zumindest noch nicht lange her, dass Du über FTTH keinen 1und1 o.ä. erhalten konntest.

 

Wie wird sie den Anschluss denn nutzen? Wenn sie da mit einem begrenzten Datenpaket hinkommt (also nicht ausgiebig Videostreaming nutzt), und falls LTE dort gut ausgebaut ist, dann könnte auch ein solches Angebot interessant sein in der Variante "jung" und "flex" - da zahlt sie nur in Monaten der Nutzung und außerdem kann sie das Ding auch problemlos umziehen, da es rein mobilfunkbasiert ist (Telefonie ist da keine enthalten)

 

grafik.png

https://www.telekom.de/unterwegs/telekom-speedbox

 

Gut zu wissen: der Speedbox-Router ist ZWINGEND erforderlich - die SIM funktioniert nur in genau einem solchen klobigen Modell.

 


@Andreas__  schrieb:

@der_Lutz  schrieb:

@Andreas__  schrieb:

Maßgeblich ist hier der Paragraph 43 B aus dem TKG:

https://dejure.org/gesetze/TKG/43b.html

 

Dazu auch ein früherer Artikel:

https://www.onlinekosten.de/news/provider-vertraege-mit-zwoelf-monaten-laufzeit-haeufig-nur-auf-nach...

 

 



Ob da der Artikel von 2013 hilft?

Ich sehe nach wie vor nicht die Pflicht zum Internetvertrag, siehe die Begriffsbestimmung.

 


Der Artikel aus dem TKG ist weiterhin aktuell. Wenn man 24 Monatsverträge anbietet, muss auch einen Vertrag mit 12 Monaten angeboten werden. 



Es geht mir nicht um den Paragraphen, sondern um den Artikel bei onlinekosten.de


@der_Lutz  schrieb:
Es geht mir nicht um den Paragraphen, sondern um den Artikel bei onlinekosten.de

Der ist im Detail sicher veraltet (z.B. gibt es keinen Entertain Comfort mehr in der Vermarktung) aber in seinen wesentlichen Aussagen m.E. nach wie vor aktuell.

Einen schönen guten Morgen,

 

ich möchte mich ganz herzlich bei euch allen bedanken. Der Tarif Magenta S mit TV ist tatsächlich des Rätsels Lösung. Entschuldigt bitte dass ich das bei den ersten Hinweisen auf den Tarif nicht gleich kapiert habe.

 

Grundsätzlich ist ein geringer Monatspreis zwar wünschenswert aber nicht allein das Kriterium. Das eigentliche Problem waren die 12 Monate, aber 50€ pro Monat sind für eine Studentin schon recht hoch.

 

Ich habe nach euren Hinweisen jetzt nochmal gezielt die Young Tarife angeschaut und wenn man dort den Magenta M nimmt kommt man durch die 19,95 Aktion und die 200€ Rabatt auf ca. 35€ im Monat sogar wenn man die kompletten 24 Monate zahlen muss und davon nur 15 Monate nutzen kann was ja wahrscheinlich nicht passieren wird. Das ist für diesen Fall einfach die optimale Lösung!

 

Viele Grüße

Jens

Gelöschter Nutzer

@muc80337_2  schrieb:

@der_Lutz  schrieb:
Es geht mir nicht um den Paragraphen, sondern um den Artikel bei onlinekosten.de

Der ist im Detail sicher veraltet (z.B. gibt es keinen Entertain Comfort mehr in der Vermarktung) aber in seinen wesentlichen Aussagen m.E. nach wie vor aktuell.


Was sich halt geändert hat, ist, daß die Telekom Komplettpakete mit 12 Monaten MVLZ seit der Einführung von "MagentaZuhause" nicht mehr online anbietet, sondern nur noch auf Nachfrage - telefonisch oder im Telekomshop.

Gelöschter Nutzer

@olliMD  schrieb:

Der Anbieter muss ein Produkt nach der Universaldienstverordnung mit höchstens 12 Monaten anbieten, nicht jedes Produkt oder jede Produktvariante. Und §22 der Universaldienstverordnung ist da recht eindeutig.


BTW, zufällig einen Link zu diesem § 22 der "Universaldienstverordnung" zur Hand? Ich finde da irgendwie nix.

 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@olliMD  schrieb:

Der Anbieter muss ein Produkt nach der Universaldienstverordnung mit höchstens 12 Monaten anbieten, nicht jedes Produkt oder jede Produktvariante. Und §22 der Universaldienstverordnung ist da recht eindeutig.


BTW, zufällig einen Link zu diesem § 22 der "Universaldienstverordnung" zur Hand? Ich finde da irgendwie nix.



https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012945

 

§ 22. Bei Erbringung des Universaldienstes ist der Zugang zum öffentlichen Sprachtelefondienst im Sinne von § 26 TKG auf Basis eines digital vermittelnden Netzes bereitzustellen und die Dienstemerkmale Tonfrequenzwahl, selektive Anrufsperre und Anzeige der Rufnummer des Anrufenden anzubieten.

Gelöschter Nutzer

@der_Lutz  schrieb:


https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012945

Den hab ich auch gefunden.

 

Du weißt aber schon, wofür at steht?


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Du weißt aber schon, wofür at steht?



Und ich De pp wundere mich noch wieso die Seite so seltsam aussieht, ohne Worte.