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11.03.2019 12:47 Zuletzt bearbeitet: 11.03.2019 12:50 durch den Autor
Hallo,
Wir haben seit 19.10.2018 Magenta Zuhause S und seit etwa drei Wochen kein Internet mehr.
Vor diesen "drei Wochen" hatten wir vier wochen lang immer wieder unterbrechnungen beim Surfen.
Somit funktioniert unser Internet mit Telefon etwa 2 Monate nicht.
Bisher waren drei Techniker bei uns und haben unseren Anschluss überprüft.
Alle Techniker stellten eine Unterbrechung der Telefonleitung fest, den ein Tiefbautrupp (Irgendwann) beheben soll.
Die Telekom hat uns vor etwa einer Woche einen MagentaZuhause Schnellstart Router als Übergangslösung geschickt, bis das Problem behoben ist. Unser Guthaben ist nun fast aufgebraucht. Da wir das Internet beruflich brauchen und mit E-Commerce unser Geld verdienen bräuchten wir dringend neues Guthaben, bevor das Alte aufgebraucht ist.
Wir wohnen sehr Abseits und haben sonst keine weitere Möglichkeit ins Internet zu gehen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Der Anschlußteilnehmer hat sich doch vertragskonform verhalten. Er hat eine Störung gemeldet und die Telekom hat eine Entstörung innerhalb von 3 Wochen zugesagt. Mit der 4. nichtentstörten Woche hat sich die Telekom selbst in Verzug gebracht. Den Verzug hat der Anschlußteilnehmer nicht zu verantworten und er kann selbst nichts dazu beitragen die Störung zu heilen. Der Anschlußteilnehmer sollte sein Sonderkündigungsrecht prüfen und ggf. die Beiträge kürzen. Ist der Telekom ein Vorsatz nachzuweisen sind weiterhin Schadensersatzansprüche möglich. Weiterhin sollte eine Meldung an die Bundesnetzagentur erfolgen und ggf. eine Rechtsberatung der Verbraucherschutzorganisation eingeholt werden. Am besten ist jedoch mittels einer Rechtsschutzversicherung einen Anwalt einzuschalten.
11.03.2019 13:16
@marcovogler schrieb:
Da wir das Internet beruflich brauchen und mit E-Commerce unser Geld verdienen bräuchten wir dringend neues Guthaben, bevor das Alte aufgebraucht ist.
Das Schnellstartpaket ist eine Kulanzlösung für Privatkunden und kann einmal im Monat in Anspruch genommen werden.
Du nutzt für eine geschäftiche Anwendung einen Privatkundentarif, mit den daraus resultierenden Rechten.
Würdest Du einen Geschäftskundentarif nutzen, sähen deine Rechte u.U. besser aus. Allerdings sollte man als Geschäftskunde immer einen Plan B in der Hinterhand haben, dazu gehört die Vorsorgepflicht eines jeden Kaufmanns.
11.03.2019 13:35
Die Telekom hat mir aber schon vor vier Wochen versichert, dass unser Problem vor drei Wochen behoben ist.
Wenn Ihr eure Versprechen nicht einhalten könnt, schickt mir wenigstens neues Guthaben.
11.03.2019 13:38
@marcovogler schrieb:Die Telekom hat mir aber schon vor vier Wochen versichert, dass unser Problem vor drei Wochen behoben ist.
Wenn Ihr eure Versprechen nicht einhalten könnt, schickt mir wenigstens neues Guthaben.
Du kannst dir selbstständig neues Guthaben aufladen, kulanterweise hat dir die Telekom schon einmal Guthaben geschenkt,ein 2.tes Geschenk ist nicht drin.
11.03.2019 13:43
11.03.2019 13:54
@marcovogler schrieb:
Die Telekom hat mir aber schon vor vier Wochen versichert, dass unser Problem vor drei Wochen behoben ist.
Wenn Ihr eure Versprechen nicht einhalten könnt, schickt mir wenigstens neues Guthaben.
Ich schick dir schon mal gar nichts. Und zweitens: Als Geschäftsmann solltest Du Verträge lesen können. Dann mach das einfach mal.
Der Anschlußteilnehmer hat sich doch vertragskonform verhalten. Er hat eine Störung gemeldet und die Telekom hat eine Entstörung innerhalb von 3 Wochen zugesagt. Mit der 4. nichtentstörten Woche hat sich die Telekom selbst in Verzug gebracht. Den Verzug hat der Anschlußteilnehmer nicht zu verantworten und er kann selbst nichts dazu beitragen die Störung zu heilen. Der Anschlußteilnehmer sollte sein Sonderkündigungsrecht prüfen und ggf. die Beiträge kürzen. Ist der Telekom ein Vorsatz nachzuweisen sind weiterhin Schadensersatzansprüche möglich. Weiterhin sollte eine Meldung an die Bundesnetzagentur erfolgen und ggf. eine Rechtsberatung der Verbraucherschutzorganisation eingeholt werden. Am besten ist jedoch mittels einer Rechtsschutzversicherung einen Anwalt einzuschalten.
11.03.2019 15:02 Zuletzt bearbeitet: 11.03.2019 15:14 durch den Autor
Hallo Danke mochgmbh,
hab schon mit meinem Anwalt gesprochen. Ist zu viel stress.
Bin ja zum Teil selber Schuld, weil ich keinen Businessanschluss hab.
Ärgerlich sind halt immer die leeren Versprechungen seitens der Telekom auf die man sich verlässt.
Ersatzleistungen sind dann immer gleich "Geschenke" für die man scheinbar dankbar sein muss.
Hab ja jetzt dank Dir eine Lösung... Weiter so!
11.03.2019 15:09
Sonderkündigungsrecht? Wo ist das beschrieben? Aber als GmbH kennst Du ja den Weg, schriftlich in Verzug setzen, angemessene Nachfrist (mindestens 14 Tage) etc....
11.03.2019 15:43
Für "Das Recht aus wichtigen Grund zu kündigen" ist nicht zwingend eine Fristsetzung erforderlich. Die Telekom kann oder will den gemeldeten Schaden an Ihrer Leitung nicht beheben ist solch ein Grund.
11.03.2019 18:39 Zuletzt bearbeitet: 11.03.2019 18:47 durch den Autor
Die kulanteste Lösung wäre mir unbegrenztes Guthaben zu geben, bis das Problem, dass erwiesenermaßen wochenlang bei dem Provider liegt gelöst ist.
Ich zeig mich auch meinerseits Kulant und schick der Telekom Ihren kleinen Router zurück, wenn ich ein Rücksendeettikett bekomme.
Wie wärs denn damit?
30GB hören sich für mich fair an, wenn man einen neuen Anschluss bestellt hat und innerhalb der abgemachten Frist, übergangsweise Internet zur Überbrückung hat.
14.03.2019 18:59
15.03.2019 15:26 Zuletzt bearbeitet: 15.03.2019 16:30 von Sarah S.
ne hab ich nicht. Spam ist auch leer.
meine E-Mail ist xxx@xx.com
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Beitrag aus Datenschutzgründen editiert. Sarah S.
15.03.2019 16:29
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