MagentaZuhause Schnellstart guthaben fast verbraucht

Gelöst

Hallo,

 

Wir haben seit 19.10.2018 Magenta Zuhause S und seit etwa drei Wochen kein Internet mehr. 

Vor diesen "drei Wochen" hatten wir vier wochen lang immer wieder unterbrechnungen beim Surfen.

Somit funktioniert unser Internet mit Telefon etwa 2 Monate nicht.

 

Bisher waren drei Techniker bei uns und haben unseren Anschluss überprüft.

Alle Techniker stellten eine Unterbrechung der Telefonleitung fest, den ein Tiefbautrupp (Irgendwann) beheben soll.

 

Die Telekom hat uns vor etwa einer Woche einen MagentaZuhause Schnellstart Router als Übergangslösung geschickt, bis das Problem behoben ist. Unser Guthaben ist nun fast aufgebraucht. Da wir das Internet beruflich brauchen und mit E-Commerce unser Geld verdienen bräuchten wir dringend neues Guthaben, bevor das Alte aufgebraucht ist.

Wir wohnen sehr Abseits und haben sonst keine weitere Möglichkeit ins Internet zu gehen.

 

Datennutzung - MagentaZuhause Schnellstart - Mozilla Firefox_2019-03-11_12-49-15.jpg

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Der Anschlußteilnehmer hat sich doch vertragskonform verhalten. Er hat eine Störung gemeldet und die Telekom hat eine Entstörung innerhalb von 3 Wochen zugesagt. Mit der 4. nichtentstörten Woche hat sich die Telekom selbst in Verzug gebracht. Den Verzug hat der Anschlußteilnehmer nicht zu verantworten und er kann selbst nichts dazu beitragen die Störung zu heilen. Der Anschlußteilnehmer sollte sein Sonderkündigungsrecht prüfen und ggf. die Beiträge kürzen. Ist der Telekom ein Vorsatz nachzuweisen sind weiterhin Schadensersatzansprüche möglich. Weiterhin sollte eine Meldung an die Bundesnetzagentur erfolgen und ggf. eine Rechtsberatung der Verbraucherschutzorganisation eingeholt werden. Am besten ist jedoch mittels einer Rechtsschutzversicherung einen Anwalt einzuschalten.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  


@marcovogler  schrieb:
Da wir das Internet beruflich brauchen und mit E-Commerce unser Geld verdienen bräuchten wir dringend neues Guthaben, bevor das Alte aufgebraucht ist.

Das Schnellstartpaket ist eine Kulanzlösung für Privatkunden und kann einmal im Monat in Anspruch genommen werden.

Du nutzt für eine geschäftiche Anwendung einen Privatkundentarif, mit den daraus resultierenden Rechten.

Würdest Du einen Geschäftskundentarif nutzen, sähen deine Rechte u.U. besser aus. Allerdings sollte man als Geschäftskunde immer einen Plan B in der Hinterhand haben, dazu gehört die Vorsorgepflicht eines jeden Kaufmanns.

Die Telekom hat mir aber schon vor vier Wochen versichert, dass unser Problem vor drei Wochen behoben ist.

Wenn Ihr eure Versprechen nicht einhalten könnt, schickt mir wenigstens neues Guthaben.

 


@marcovogler  schrieb:

Die Telekom hat mir aber schon vor vier Wochen versichert, dass unser Problem vor drei Wochen behoben ist.

Wenn Ihr eure Versprechen nicht einhalten könnt, schickt mir wenigstens neues Guthaben.

 


Du kannst dir selbstständig neues Guthaben aufladen, kulanterweise hat dir die Telekom schon einmal Guthaben geschenkt,ein 2.tes Geschenk ist nicht drin.

Das ist so, als würde das Wasser ausfallen und uns die Stadtwerke einen Eimer Wasser als Kulanz schicken.
Dafür sollen wir dankbar sein?
Danke!

@marcovogler  schrieb:

Die Telekom hat mir aber schon vor vier Wochen versichert, dass unser Problem vor drei Wochen behoben ist.

Wenn Ihr eure Versprechen nicht einhalten könnt, schickt mir wenigstens neues Guthaben.


Ich schick dir schon mal gar nichts. Und zweitens: Als Geschäftsmann solltest Du Verträge lesen können. Dann mach das einfach mal.

Der Anschlußteilnehmer hat sich doch vertragskonform verhalten. Er hat eine Störung gemeldet und die Telekom hat eine Entstörung innerhalb von 3 Wochen zugesagt. Mit der 4. nichtentstörten Woche hat sich die Telekom selbst in Verzug gebracht. Den Verzug hat der Anschlußteilnehmer nicht zu verantworten und er kann selbst nichts dazu beitragen die Störung zu heilen. Der Anschlußteilnehmer sollte sein Sonderkündigungsrecht prüfen und ggf. die Beiträge kürzen. Ist der Telekom ein Vorsatz nachzuweisen sind weiterhin Schadensersatzansprüche möglich. Weiterhin sollte eine Meldung an die Bundesnetzagentur erfolgen und ggf. eine Rechtsberatung der Verbraucherschutzorganisation eingeholt werden. Am besten ist jedoch mittels einer Rechtsschutzversicherung einen Anwalt einzuschalten.

Hallo Danke mochgmbh,

hab schon mit meinem Anwalt gesprochen. Ist zu viel stress.

Bin ja zum Teil selber Schuld, weil ich keinen Businessanschluss hab.

Ärgerlich sind halt immer die leeren Versprechungen seitens der Telekom auf die man sich verlässt.

Ersatzleistungen sind dann immer gleich "Geschenke" für die man scheinbar dankbar sein muss.Lachend

 

Hab ja jetzt dank Dir eine Lösung... Weiter so!

@mochgmbh 

Sonderkündigungsrecht? Wo ist das beschrieben? Aber als GmbH kennst Du ja den Weg, schriftlich in Verzug setzen, angemessene Nachfrist (mindestens 14 Tage) etc....

Für "Das Recht aus wichtigen Grund zu kündigen" ist nicht zwingend eine Fristsetzung erforderlich. Die Telekom kann oder will den gemeldeten Schaden an Ihrer Leitung nicht beheben ist solch ein Grund.

Die kulanteste Lösung wäre mir unbegrenztes Guthaben zu geben, bis das Problem, dass erwiesenermaßen wochenlang bei dem Provider liegt gelöst ist.

Ich zeig mich auch meinerseits Kulant und schick der Telekom Ihren kleinen Router zurück, wenn ich ein Rücksendeettikett bekomme.

Wie wärs denn damit?

 

30GB hören sich für mich fair an, wenn man einen neuen Anschluss bestellt hat und innerhalb der abgemachten Frist, übergangsweise Internet zur Überbrückung hat.

 

 

 

Telekom hilft Team
Hallo @marcovogler,

ich habe noch etwas Datenvolumen buchen können.

Hierzu hast du eine E-Mail bekommen.

Grüße
Sarah S.

ne hab ich nicht. Spam ist auch leer.

meine E-Mail ist xxx@xx.com

 

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Beitrag aus Datenschutzgründen editiert. Sarah S.

Hallo @marcovogler,

ich habe die E-Mail erneut verschickt.

Grüße
Sarah S.