Mitversorgung in Neubau-Mietwohnung

Gelöst

Hallo in die Runde,

ich habe einige Fragen zum leidigen Thema der Mitversorgung.

Folgende Situation:

Ich bin Kunde von 1und1 und in eine Mietwohnung umgezogen. Die neue Wohnung befindet sich in einem Neubau (3 Parteien-Haus), welches direkt an ein weiteres 3-parteien-Haus anschließt. Beide Häuser sind über verschiedene Strassen (Adressen) zu erreichen. Im anderen Haus sitzt ein APL für 6 Parteien. Die physischen Leitungen von dort in die Wohnungen meines Hauses sind gelegt.

Nun kann 1und1 keinen Umzug des Telefon-/ Internetanschlusses beauftragen, da meine neue Adresse nicht "sichtbar" ist. Es geht wohl um die allseits beliebte Mitversorgung.

Jetzt zur Frage:

WER ist denn nun dafür verantwortlich, die Mitversorgung woauchimmer eintragen zu lassen?
Wie lange dauert es, bis die Mitversorgung für alle Telefonanschluss-Anbieter sichtbar ist? Ich gehe mal davon aus, dass die Mitversorgung von wemauchimmer "veröffentlicht" werden muss?

1und1 sagt, ICH solle bei der Bauherrenhotline anrufen, die widerum meint, der Vermieter/ Bauherr müsste sich darum kümmern. Allerdings habe ich beim vierten Telefonat mit der Bauherrenhotline die Auskunft erhalten, der jeweilige Telefonanbieter müsse sich darum kümmern?
Selbst ein Gespräch mit einem Mitarbeiter der Telekom ergab, ich solle mit dem Bauherrenservice Kontakt aufnehmen.
Wenn selbst die Telekom nicht (genau) weiß, was zu tun ist, dann gute Nacht!

Wenn der Vermieter beim Bauherrenservice anruft, bekommt er die Aussage, mein Anbieter solle "einfach" auf die andere Adresse schalten, was aber rechtlich wohl nicht ganz korrekt ist.

Übrigens schreibt 1und1 zu dem Thema:
https://hilfe-center.1und1.de/dsl-c82789/bereitstellung-c83893/technische-voraussetzungen-c85215/mit...

Fragt man 3 Personen zum Thema, bekommt man 4 verschiedene Antworten!

So langsam geht mir das Ganze ziemlich auf den Geist. Ganz ehrlich, so schwer kann das doch eigentlich gar nicht sein. Es muss doch "nur" eine weitere Adresse zum bereits bestehenden APL eingetragen werden. Da ist ein rein bürokratischer Akt (zumindest aus meiner Laiensicht).

ICH bin das letzte arme Würstchen in der Kette, ich bin der Endkunde, der nun seit mehreren Wochen keinen Internetzugang hat Traurig
An dem Thema dran bin ich seit über einem Monat, denn ich wollte den Umzug des Internetanschlusses ja pflichtbewusst einige Wochen vor dem eigentlichen Umzugstermin beantragen.

Kann mir bitte jemand erklären, was wer wann zu tun hat, damit ich als Mieter einen Internetanschluss bekomme?
Danke
Mathias

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

@hotspot_8,

 

Antwort ist doch schon gegeben worden:

 

Ansprechpartner ist dein Anbieter.

 

Kleiner Tipp am Rande:

https://forum.1und1.de/

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Lösung

@hotspot_8,

 

Antwort ist doch schon gegeben worden:

 

Ansprechpartner ist dein Anbieter.

 

Kleiner Tipp am Rande:

https://forum.1und1.de/

Also die primär richtige Antwort hast du, du bist hier falsch.
Auf der anderen Seite ist es auch nicht dein Problem, der Eigentümer des Hauses muss sich darum kümmern, dass es offiziell erschlossen wird.

Dafür hat er den Bauherrenservice als Ansprechpartner - dort muss eine Erschließung auch beauftragt werden.

Findet es eigentlich noch jemand komisch, dass sich ausschließlich Endkunden von 1&1 mit dem Thema Mitversorgung in der Telekom hilft Community melden?

Es ist ja nicht so, dass 1&1 der einzige Mitbewerber ist, der Anschlüsse von der Telekom anmietet. Haben die anderen ihre Software vielleicht besser im Griff?

Was man 1&1 nicht vorwerfen kann dann sind es Probleme in deren Software.
Die arbeiten nicht mit so einer breiten gewachsenen Softwarelandschaft, da geht alles fix und stabil - wenn 1&1 Kunden kommen dann sind es wegen Störungen, Schaltungen bei welchen halt am Ende die Technik sich um die Technik kümmert.

Bei Telekom Kunden funktioniert ja meistens die Technik besser, dafür gibt es gern mal Softwareprobleme.

 

Wobei ich diese Aussage bis 2015 rum schon noch mit blank unterschrieben hätte. Aber die Telekom scheint es ja doch immer mehr in den Griff zu bekommen. Fröhlich

Danke, doof nur, dass 1und1 mich an die Telekom verweist, bzw. an den Bauherrenservice.

Rein vom logischen her stimme ich völlig zu, mein Anbieter hat sich drum zu kümmern... blöd nur, wenn er nicht will/ kann/ darf.

 

Und auch hier wieder zwei verschiedene Antworten im Forum: einmal ist mein Anbieter verantwortlich, einmal wird der Bauherr in die Verantwortung genommen. Oder sind "Erschließung" und "Eintragung der Mitversorgung" zwei Paar Schuhe?

@hotspot_8 

nicht will, ganz einfach.

Das würde nur Kosten verursachen die nicht kalkuliert sind.

1&1 ist da Knallhart, im "schlimmsten" Fall wird dem Kunde lieber die außerordentliche Kündigung zugestanden, ist für 1&1 immer noch günstiger.

Irgendwie müssen sich die Preise halt rechnen.

 

Hilft dir jetzt nicht wirklich, ich weiß, ist nur zum Verständnis.

Hallo,

nach einigen weiteren Recherchen/ Überlegungen/ Telefonaten und Gesprächen ergibt sich für mich nun folgendes Bild bzw. folgende Situation: (man möge mich korrigieren, so ich falsch liege)

 

Mein Vermieter hat die Verpflichtung, mir als Mieter einer Mietwohnung eine Grundversorgung für einen Telefonanschluss bereitzustellen. Was heißt das jetzt genau?


Das heißt, er muss dafür sorgen, dass von meiner Wohnung aus ein Zugang zum öffentlichen Telefonnetz gegeben ist, so das ein Provider, welcher auch immer, in die Lage versetzt wird, eine Schaltung zu beauftragen. Die Beauftragung wird dann wohl bei der Telekom erfolgen, kann mir aber als Endkunde egal sein.
Ein Provider meiner Wahl muss also meine Adresse im System sehen.
(Nebenbei, weder die Telekom, noch Vodafone, noch 1&1 noch O2 sehen aktuell meine Adresse)

 

Dadurch, dass sich meine Wohneinheit in einem Neubau befindet, welcher durch ein anderes Gebäude (andere Adresse, aber gleiches Grundstück) mitversorgt wird, muss der Vermieter eine Mitversorgung beantragen/ eintragen lassen.
(im anderen Gebäude befindet sich ein APL mit ausreichend vielen Anschlüssen, um die 3 Mietparteien meines Hauses plus die 3 Mietparteien des anderen Hauses zu versorgen)


Die Mitversorgung muss bei der Bauherrenhotline beantragt werden. Und zwar vom Bauherren/ Eigentümer/ Vermieter.
Weder vom Provider, noch von mir. Denn oh Wunder, weder der Provider noch ich sind BAUHERR, haben also mit der Bauherrenhotline/ Bauherrenservice gar nichts zu tun!

 

Die Ansage meines Providers ich solle mich mit der Bauherrenhotline in Verbindung setzen ist also falsch.

 

Falsch ist mMn. auch die Aussage hier aus dem Forum, der Provider wäre dafür zuständig und der Provider "will" einfach nicht. Ich denke, er DARF gar nicht. Ausserdem kann er gar nicht, denn der Provider kennt die technischen Gegebenheiten vor Ort nicht. Weiterhin hat ein Provider auch gar keine Vertragsnummer bei der Bauherrenhotline, ebensowenig wie ich. Diese wird aber beim Telefonat mit der Bauherrenhotline abgefragt (ich habe mich da immer ein wenig gewunden, und wahrscheinlich deshalb auch nicht nicht die korrekten Infos erhalten. Traurig )

 

Problematisch ist jetzt aber, dass der Bauherr/ Vermieter und ich zusammen bei der Bauherrenhotline angerufen haben, und diese wiederum behaupten, der Provider wäre für die Eintragung der Mitversorgung zuständig. Aus meiner Sicht eine ganz klare Falschaussage.


Auf der Webseite meines Providers steht ganz eindeutig, der Vermieter/ Bauherr wäre dafür verantwortlich.
Es gibt jetzt also zwei Aussagen:
Eine, schriftlich nachweisbar im Internet für jeden zugänglich des Providers und
eine, welche schwer nachzuweisen ist, da sie mündlich am Telefon gegeben wurde von der Bauherrenhotline.
Was ist nun glaubwürdiger?

 

 

 

Wie soll ich nun weiter vorgehen?

Vielen Dank

 

@hotspot_8 


Mein Vermieter hat die Verpflichtung, mir als Mieter einer Mietwohnung eine Grundversorgung für einen Telefonanschluss bereitzustellen. Was heißt das jetzt genau?
Die Grundversorgung ist kein DSL-Anschluss. Also schon mal kein Provider Deiner Wahl, sondern ausschließlich ein Tarif der Telekom.

Dadurch, dass sich meine Wohneinheit in einem Neubau befindet, welcher durch ein anderes Gebäude (andere Adresse, aber gleiches Grundstück) mitversorgt wird, muss der Vermieter eine Mitversorgung beantragen/ eintragen lassen.
Nein. Eine Mitversorgunung wird nicht auf Zuruf eingetragen. Der Hausbesitzer muss einen Anschluss des Gebäudes an das Telekom Netz beauftragen. Ob die Telekom dann das Gebäude mitversorgt oder ob nur ein eigener APL in Frage kommt, entscheidet dann der jeweilige Planer.

Hallo Hubert Eder,

 

danke für die schnelle Antwort. Allerdings stellt Sie mich aus den verschiedensten Gründen nicht (ganz) zufrieden:

 

"Die Grundversorgung ist kein DSL-Anschluss."

 

Das habe ich auch nicht behauptet, ich meinte nur, dass ein Zugang zum Netz ermöglicht werden muss, so das ein Provider dort eine Schaltung beauftragen kann.

 

"Also schon mal kein Provider Deiner Wahl, sondern ausschließlich ein Tarif der Telekom."

 

Sorry, aber das kann ich nicht glauben! Wo kann ich das von offizieller Stelle nachlesen?

 

"Nein. Eine Mitversorgunung wird nicht auf Zuruf eingetragen."

 

Ich verstehe Deine Antwort nicht, denn DAS habe ich erneut gar nicht geschrieben! Ich habe genau das geschrieben, was Du in Deinem nächsten Satz schreibst, nämlich, dass der Vermieter/ Besitzer/ Bauherr den Anschluss des Gebäudes an das Netz der Telekom beauftragen muss. Meine Formulierung war nur, er müsse die Mitversorgung beauftragen/ entragen lassen.

 

"Ob die Telekom dann das Gebäude mitversorgt oder ob nur ein eigener APL in Frage kommt, entscheidet dann der jeweilige Planer."

 

OK, das wusste ich so nicht, ist mir als Mieter aber auch recht egal. Wer ist jetzt der "jeweilige" Planer?

 

Hier muss aus meiner Sicht nichts mehr "geplant" werden. Es gibt zwei angrenzende Neubauten mit jeweils 3 (Miet-)Parteien auf dem gleichen Grundstück, aber mit verschiedenen Zugängen, die über verschiedene Adressen zugänglich sind. Im anderen Haus ist ein APL für 6 Parteien gesetzt worden und die physischen Leitungen in das Gebäude meiner Adress sind gelegt.

 

Das einzige, was aus meiner naiven Laiensicht fehlt, ist, dass die Mitversorgung meiner Adresse über die andere Adresse eingetragen wird. DANN ist die Leitung der Telekom an meiner Adresse für welchen Provider auch immer von aussen "sichtbar" und es kann eine Schaltung beauftragt werden.

 

So viel zur Theorie...

 

Danke

Mathias

@hotspot_8 

"Also schon mal kein Provider Deiner Wahl, sondern ausschließlich ein Tarif der Telekom."
Sorry, aber das kann ich nicht glauben! Wo kann ich das von offizieller Stelle nachlesen?

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/Versorgu...

Hallo Hubert Eder,

 

danke für den Link.

Gut, verstehe, ein Anspruch auf Grundversorgung durch einen anderen Anbieter als die Telekom besteht nicht.

 

Das ist für mein Problem aber auch nur am Rande interessant, denn aktuell ist es ja nicht einmal möglich, über die Telekom direkt einen Anschluss an meinem Wohnort zu buchen. Das heisst für mich, die Mitversorgung meiner Adresse ist aktuell nicht eingetragen.

 

Und DAS ist doch immer noch das Problem!

 

Wenn diese irgendwann einmal eingetragen ist, dann gehe ich davon aus, dass die Leitung von "aussen" sichtbar ist, und dann ein Provider meiner Wahl bei der Telekom zu Kreuze kriechen kann und um Schaltung eines Internetanschlusses bitten kann.

 

Frage: Muss die Mitversorgung pro Wohneinheit (Wohnung) beantragt werden, oder kann die für das gesamte Haus (also die Adresse) beantragt werden?

 

Wie soll nun mein Vermieter (der Bauherr und Eigentümer) reagieren, wenn die Bauherrenhotline falsche Aussagen macht bzgl. der Verantwortlichkeiten was die Eintragung der Mitversorgung angeht?

 

Danke

 

Mathias

@hotspot_8 

es ist doch ganz einfach dein Vermieter muss den Anschluss an ein Kommunikationsnetz beauftragen.

Ist das erfolgt kannst du einen Anschluss beauftragen.

 

Hallo,

 

genau! In der Theorie wäre es so einfach. Leider sieht die Realität völlig anders aus, weil nicht alle den gesunden Menschenverstand nutzen, so sie denn welchen haben.

Mathias, mittlerweile daheim in der 8. Woche offline Traurig

In der Praxis ist es genauso einfach und funktioniert millionenfach. 

 


@der_Lutz  schrieb:

In der Praxis ist es genauso einfach und funktioniert millionenfach. 

 


So schön einfach ist es in der Realtät leider nicht, wie du dir das vorstellst.

Sonst gäbe es diese Thread gar nicht, und nach dem ersten Besuch im Telekom-Laden wäre alles klar und in die richtigen Bahnengelenkt.

Dieses Forum ist doch voll von Fällen, die eigentlich ganz einfach funktionieren müssten, und trotzdem den Kunden und der Telekom viele Probleme schaffen.

@Käseblümchen 

Ich habe nicht behauptet dass es immer klappt. 

Wenn es aber mal nicht so funktioniert taucht gerne die Rechenaufgabe dabei auf 😉

 

Von einem Besuch im Telekom Shop oder gar einer versuchten Beauftragung über die Telekom war hier nie die Rede. 


@Käseblümchen  schrieb:


...und nach dem ersten Besuch im Telekom-Laden wäre alles klar und in die richtigen Bahnengelenkt.

...


Hallo,

 

gestern war ich im Telekom-Laden und siehe da, auch der Kollege dort konnte mir nicht weiterhelfen. Er könne zwar einen Auftrag erstellen, meinte aber das die Bearbeitung durch die "nicht sichtbare Adresse" eine ganze Weile dauern würde!

 

Soweit zur Theorie!

 

Es bleibt mir nichts weiter übrig, als die Bundesnetzagentur zu kontaktieren.

 

FG

Was willst du von der Bundesnetzagentur?

 

Die Telekom hat dir nur mitgeteilt dass es 


@hotspot_8  schrieb:eine ganze Weile dauern würde!

Da du keine Grundversorgung beauftragt hast, für die es außerdem keine Frist zur Erbringung gibt, ist die Bundesnetzagntur gar nicht zuständig.

 

@Käseblümchen 

siehst du, einmal im Telekom Shop und es könnte laufen, dauert halt etwas, was solls.

Dass die Aussage @hotspot_8  nicht ausreicht mag ja sein, aber die Verzögerung hat er durch seine unproduktiven Versuche und Nachfragen an falschen Stellen selbst erzeugt.

@der_Lutz 

Hallo,

 

Zitat von der Seite der BNA:

 

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/Versorgu...

 

"Als Endnutzer haben Sie einen Anspruch auf Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz und auf einen Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten."

 

Weiter gibt es auf der gleichen Seite einen Link mit folgendem Text:

 

"Beschwerde zur Versorgung -- Sie haben bei einem Anbieter Ihre Versorgung mit Anschluss/ Dienst bestellt. Dabei kommt es zu Verzögerungen oder Problemen."

 

Ich bin Verbraucher und habe ein Problem mit der Schaltung eines Anschlusses. Damit ist die BNA (m)eine Ansprechstelle.

 

Die Aussage, ICH hätte durch unproduktive Nachfragen die Verzögerung erst verursacht kann nicht Ihr Ernst sein! Das ist ja schon fast ein Frechheit!

Ich als Mieter, der frisch umgezogen ist, habe eigentlich erwartet, dass auch der Umzug meines bestehenden Internet-Anschlusses reibungslos geht. Diesmal hat das aber ganz und gar nicht funktioniert. Mir dafür eine (Mit-)Schuld zu geben, ist abenteuerlich!

 

"..dauert halt etwas, was solls...."

 

Bitte antworten Sie nicht mehr in diesem Faden!

 

Im Übrigen, das ich mich an die BNA wenden solle bei dem Sachverhalt, kommt als Tipp hinter vorgehaltener Hand vom Telekom-Mitarbeiter im Shop... Zwinkernd

 

So long...


@hotspot_8  schrieb:

"Beschwerde zur Versorgung -- Sie haben bei einem Anbieter Ihre Versorgung mit Anschluss/ Dienst bestellt. Dabei kommt es zu Verzögerungen oder Problemen."


Bisher hast du, gemäß eigener Aussage, bei der Telekom noch gar nichts bestellt.

 

Das dich 1&1 erst von Pontius zu Pilatus schickt und du dich bei der für dich nicht zuständigen Bauherrenhotline durchfragst ist unproduktiv genau wie der ständige Wunsch dass du die Eintragung einer Mitversorgung auslösen willst.

 

Du hättest einfach von Anfang an einfach einen Anschluss bestellen müssen, wenn der Provider deiner Wahl das nicht auf die Kette bekommt sollte man diesen hinterfragen oder den Vermieter ob der überhaupt einen Anschluss an ein Kommunikationsnetz für das Haus beauftragt hat.

 

Solange du in Deutschland lediglich einen Anspruch auf einen Call Anschluss und auch noch ohne Fristen hast solltest du dich nicht bei mir beschweren sondern bei der Gestzgebung und ihrer Unfähigkeit was moderne Medien angeht.

Guten Morgen zusammen,

vielen Dank für die Unterstützung hier und die bereits aufgeführten Informationen. Diese sind so weit korrekt.

Da ein Anschluss über einen Wettbewerber gewünscht ist, kann ich an dieser Stelle nicht weiter helfen. Sollte aber ein Zugang über uns gewünscht sein, gerne Bescheid geben und im Profil eine Rückrufnummer notieren. Dann kann ich mir das in unserer Datenbank ansehen und schauen, wie der Lösungsweg aussieht. Allerdings ist auch hier der Auftrag vom Vermieter/Bauherr unumgänglich. Sonst können meine Kollegen nicht aktiv werden. Daher sollte dies erst einmal der erste Schritt sein.

Gruß Jacqueline G.