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14.11.2018 13:33
Hallo zusammen,
ich möchte eigentlich nicht noch ein zusätzliches Thema starten, allerdings bin ich schon etwas ungeduldig, da es offensichtlich keinen eindeutigen Lösungsweg gibt.
Kurz zum Sachverhalt: wir haben kürzlich ein neues Mietobjekt bezogen und einen DSL Vertrag abgeschlossen. Mit Besuch des Telekom Technikers kam dann heraus, dass unsere Leitung im APL (?) des Nachbarhauses freigeschalten werden muss. Die Bewohner verweigern dem Techniker den Zutritt. Seitdem ist es ein Hin und Her zwischen Telekom, dem Vermieter, dem Nachbarn und uns. Ich konnte schon herausfinden, dass der Zutritt gewährt werden muss. Leider fühlt sich aber keiner Zuständig und nirgends gibt es eine eindeutige Auskunft wer jetzt eigentlich genau was zu tun hat.
Ich bin mir sicher, dass es hier schon öfters solche Fälle gab, eventuell kann jemand seine Erfahrungen mit mir teilen oder das Telekom Hilft Team kann hier unterstützen. Ich möchte hier ungern den Rechtsweg gehen, da es meistens eine andere Lösung gibt.
Vielen Dank für eure Hilfe
Philipp
Gelöst! Gehe zu Lösung.
07.12.2018 20:39
23.11.2018 17:22
14.11.2018 13:51
14.11.2018 13:52
@philipp_swo schrieb:
Seitdem ist es ein Hin und Her zwischen Telekom, dem Vermieter, dem Nachbarn und uns. Ich konnte schon herausfinden, dass der Zutritt gewährt werden muss. Leider fühlt sich aber keiner Zuständig und nirgends gibt es eine eindeutige Auskunft wer jetzt eigentlich genau was zu tun hat.
Wenn Du Pech hast geht das bis vor ein Gericht. Erst mit einem Urteil sind Zwangsmaßnahmen gegen den Nachbarn möglich.
Vielleicht kannst Du im Sinne einer guten Nachbarschaft mal das Gespräch mit dem Nachbarn suchen.
14.11.2018 13:54 Zuletzt bearbeitet: 14.11.2018 14:00 durch den Autor
Hallo @philipp_swo
Der APL ist ein Bestandteil des Kabelnetzes und somit Eigentum der Deutschen Telekom.
Der Zugang zum APL durch die Deutsche Telekom wird durch Verträge mit dem Grundstückseigentümer geregelt.
Mieter dürfen die Durchsetzung von Vertragsinhalten nicht verhindern.
Der Eigentümer muss sich ebenso an die Verträge halten.
Bei der Bauherrenhotline kann man sich weiter informieren.
Es ist sehr verständlich, dass du den Rechtsweg nicht gehen möchtest.
Normalerweise brauchst du ihn auch nicht zu gehen, weil die Verträge ja zwischen der TK und dem Grundstückseigentümer geschlossen wurde. Wird einer der beiden Parteien vertragsbrüchig, so sollte die Gegenpartei den Rechtweg suchen und nicht du, weil du mit dem Vertrag zunächst nichts zu tun hast.
Das erst einmal grundsätzlich. Natürlich hast du auch einen Anspruch auf ein Leitung, den du natürlich auch durchsetzen kannst.
Meiner Meinung nach macht sich die TK die Sache hier für meinen Geschmack recht einfach.
Anscheinend hat die TK kein Interesse, den Vertragsbruch rechtlich klären zu lassen und wartet, dass du deinen Rechtsanspruch auf ein Internetanschluss durch setzt.
Dein Profil ist ja bereits gefüllt. Warte mal ab, bis sich ein Teami zu dieser Sache äußert.
Wenn der Nachbar sich hartnäckig gegen den Zutritt wehrt, wird die Beschreitung des Rechtweges (von wen auch immer) wohl die letzte Konsequenz sein. Zur Durchsetzung/Vollzug bedarf es u.U. der Polizei oder anderen Beamten, die aber nur auf richterlichen Beschluss tätig werden dürfen.
Ja, ja, Querulanten findet man überall und dann fragt man sich, weshalb unsere Gerichte überlastet sind.
14.11.2018 14:07 Zuletzt bearbeitet: 14.11.2018 14:08 durch den Autor
Hallo @philipp_swo
und willkommen in der "Telekom hilft Community"
@philipp_swo schrieb:Hallo zusammen,
[...]Kurz zum Sachverhalt: wir haben kürzlich ein neues Mietobjekt bezogen und einen DSL Vertrag abgeschlossen. Mit Besuch des Telekom Technikers kam dann heraus, dass unsere Leitung im APL (?) des Nachbarhauses freigeschalten werden muss. Die Bewohner verweigern dem Techniker den Zutritt. Seitdem ist es ein Hin und Her zwischen Telekom, dem Vermieter, dem Nachbarn und uns. Ich konnte schon herausfinden, dass der Zutritt gewährt werden muss. Leider fühlt sich aber keiner Zuständig und nirgends gibt es eine eindeutige Auskunft wer jetzt eigentlich genau was zu tun hat.
[..]
Der Vermieter ist zuständigt dafür sorge Trägt das ein Zugang von T-O zum APL der im Nachbargebäude zugänglich ist..
Lasse Dir ggf. den Schlüssel von diesen geben, damit der Techniker Zugang gewährt wird...(dummer Nachbar und nicht kooperiert:-( )
Um da genaueres in Erfahrung zu bringen, wie bzw. was Du tun kannst, und Details zum derzeitigen Stand der Dinge
Trage doch bitte zunächst Deine Nutzerdaten im Profil ein, diese sind erforderlich für das @Telekom-hilft-Team vorab.
Diese sensiblen Daten von Dir, sind NUR FÜR MITARBEITER der TELEKOM einsehbar & zudem sind diese VERSCHLÜSSELT,
somit für die anderen von ausserhalb, so wie meiner einer NICHT EINSEHBAR.
Hier Deine Benutzerdaten in die Felder „Kundennummer“ (Vertragsnummer) und Rückruf "Telefonnummer“ eintragen.
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falls noch nicht erfolgt, und das Speichern nicht vergessen !!!
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Rückmeldung das es getätigt wurde hier wäre nett... ok?
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Mit internetten Community Grüssen
bigmini-do
14.11.2018 14:48
Um das klarzustellen, du kannst und musst keinen Rechtsweg gegen deinen Nachbarn einschlagen, das ist einzig und allein Aufgabe der Telekom und auch nur die hat die vertragliche Grundlage dafür.
Für dich ist die Warterei bis eine Lösung gefunden wurde das Problem.
14.11.2018 15:24 Zuletzt bearbeitet: 14.11.2018 15:56 durch den Autor
Wobei es (für mich) nach wie vor von Intertesse ist, warum der Nachbar den Zutritt verweigert.
Oftmals sind es ja nur Mißverständnisse und keine persönlichen Befindlichkeiten.
So könnte der Nachbar z.B. meinen, der neue Anschluss wird auf seinen Anschluss geschaltet und er hat dadurch Nachteile in der Bandbreite...
Ein Nachbarbesuch mit zwei Flaschen Bier oder einer Flasche Wein im Gepäck und ein freundliches Gespräch kann manchmal Wunder bewirken!
14.11.2018 17:23
@juergen3004 schrieb:
Wenn der Nachbar sich hartnäckig gegen den Zutritt wehrt, wird die Beschreitung des Rechtweges (von wen auch immer) wohl die letzte Konsequenz sein. Zur Durchsetzung/Vollzug bedarf es u.U. der Polizei oder anderen Beamten, die aber nur auf richterlichen Beschluss tätig werden dürfen.
Die Polizei ist per Gesetz auch so schon, ohne gesondertes Urteil, verpflichtet, bei Zivilstreitigkeiten zu helfen, wenn das zivilrechtliche Interesse eindeutig vom "Geschädigten" nachgewiesen wereden kann.
Die Telekom sollte wohl nachweisen können, dass sie einen Vertrag mit dem Hauseigentümer hat.
Ob man das gegenüber der Polizei überhaupt nachweisen muss von seiten der Telekom, wenn der Techniker vor der Tür steht und ein Mieter den Zutritt zum APL verweigert, ist eh noch die Frage.
Ich würde auf jeden Fall die Polizei rufen, wenn der Techniker da steht und nicht an den APL darf.
Kosten tut die Sache ungefähr so viel, wie der Personalienaustausch bei Bagetellunfällen, wo sich ein Beteiligter weigert, seine Personalien herauszugeben und die Polizei deshalb zum Unfallort fahren muss - nämlich nichts.
Höchstens den, der die Personalien verweigert hat.
Im vorliegenden Fall also den Mieter, der widerrechtlich den Zutritt verwehrt.
Man kann das noch weiterführen. Es käme sogar ein Verhinderungsgewahrsam vor Ort an geeigneter Stelle infrage, bis der Techniker seine Arbeit gemacht hat.
14.11.2018 17:35
Ich kann mir nicht vorstellen dass die Polizei da eingreift.
Die werden ein öffentliches Interesse verneinen und sich wichtigeren Aufgaben widmen.
14.11.2018 17:49
@der_Lutz schrieb:Ich kann mir nicht vorstellen dass die Polizei da eingreift.
Die werden ein öffentliches Interesse verneinen und sich wichtigeren Aufgaben widmen.
Sehe ich aus so.
Grundsätzlich ist die Polizei zwar auch bei privaten Angelegenheiten manchmal zuständig, wenn gerichtliche Hilfe nicht rechtzeitig möglich ist und/oder Gefahr im Verzug vorliegt.
Beides dürfte wohl nicht zutreffen.
Außerdem dürfte es unklug sein, gleich diesen Weg zu gehen, denn dann dürfte das vllt. gestörte nachbarschaftliche Verhältnis auf lange Zeit oder sogar für immer gestört sein.
@philipp_swosollte wirklich erst mal das Gespräch mit dem Nachbarn suchen.
Vllt. lässt sich dann auch gleich so maches Mißverständnis aus der Vergangenheit klären und ein normales nachbarschaftliches Verhältnis wieder herstellen.
14.11.2018 20:16
Das Problem ist, der Kasten ist im Keller des Nachbarhauses. Der Nachbar sieht das damit als sein persönliches Eigentum durch das er sein Telefon und Internet bekommt. Bei einer weiteren Partei fürchtet er jetzt dass es zu Störungen und Leistungsverlust kommt.
14.11.2018 20:21 Zuletzt bearbeitet: 14.11.2018 20:24 durch den Autor
@Gelöschter Nutzer schrieb:Hallo @philipp_swo
und willkommen in der "Telekom hilft Community"
@philipp_swo schrieb:Hallo zusammen,
[...]Kurz zum Sachverhalt: wir haben kürzlich ein neues Mietobjekt bezogen und einen DSL Vertrag abgeschlossen. Mit Besuch des Telekom Technikers kam dann heraus, dass unsere Leitung im APL (?) des Nachbarhauses freigeschalten werden muss. Die Bewohner verweigern dem Techniker den Zutritt. Seitdem ist es ein Hin und Her zwischen Telekom, dem Vermieter, dem Nachbarn und uns. Ich konnte schon herausfinden, dass der Zutritt gewährt werden muss. Leider fühlt sich aber keiner Zuständig und nirgends gibt es eine eindeutige Auskunft wer jetzt eigentlich genau was zu tun hat.
[..]Der Vermieter ist zuständigt dafür sorge Trägt das ein Zugang von T-O zum APL der im Nachbargebäude zugänglich ist..
Lasse Dir ggf. den Schlüssel von diesen geben, damit der Techniker Zugang gewährt wird...(dummer Nachbar und nicht kooperiert:-( )
Um da genaueres in Erfahrung zu bringen, wie bzw. was Du tun kannst, und Details zum derzeitigen Stand der Dinge
Trage doch bitte zunächst Deine Nutzerdaten im Profil ein, diese sind erforderlich für das @Telekom-hilft-Team vorab.
Diese sensiblen Daten von Dir, sind NUR FÜR MITARBEITER der TELEKOM einsehbar & zudem sind diese VERSCHLÜSSELT,
somit für die anderen von ausserhalb, so wie meiner einer NICHT EINSEHBAR.
Hier Deine Benutzerdaten in die Felder „Kundennummer“ (Vertragsnummer) und Rückruf "Telefonnummer“ eintragen.
Über folgenden Link => http://bit.ly/Kundeninfos gelangst Du sofort zur richtigen Stelle in Deinen Profil
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Rückmeldung das es getätigt wurde hier wäre nett... ok?
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bigmini-do
Mein Kundenprofil habe ich ausgefüllt , Danke!
14.11.2018 20:30 Zuletzt bearbeitet: 14.11.2018 20:33 durch den Autor
Ja ne is klar geworden
Schönen Gruss von Unbekannt was für..
Führt sich auf als ob er der Alleinige Mieter währe
Richte Dich an Deinen Vermieter er möge mit der Bitte Dir den Zugang für einen Techniker ermöglichen und zudem währe es Ratsam sich mit diesem "Kautz" erstmal nicht darum zu streiten..leider
Ich weiß nicht was ich...mir fehlen die Worte aber solch Nachbarn? nee Sorry
Dennoch wünsche ich Dir eine Ruhige Nacht
Halte uns weiterhin auf dem Laufenden..
bigmini-do
15.11.2018 08:53 Zuletzt bearbeitet: 15.11.2018 09:02 durch den Autor
Habe ein ähnlichen Fall in der Nachbarschaft mitbekommen und meine bisherigen Aussagen fundieren auf diese Erfahrung.
In meinem Beispiel war allerdings nicht die TK involviert, sondern vielmehr die Stadtwerke.
die Polizei war damals unverrichteter Dinge wieder abgezogen, da wie @der_Lutz unds @Ludwig II bereits schrieb, die Polzei diese Zivielstreitigkeit gering einschätzte, keine Gafahr in Vollzug vor lag und nicht im Interesse der Öffentlichkeit steht.
Natürlich weiß ich nicht, wieviel Spielraum die Polizei hier hatte und ob Einschätzungen der Polizei auch anders hätte ausfallen können oder besser dürfen.
Natürlich muß die Polizei bei Zivielstreitigkeiten einschreiten und zwar immer dann wenn
1.Ein allgemeines Interesse der Öffentlichkeit vor liegt (Beispiel Lärmbelästigung)
2.Gefahr in Vollzug (Beispiel häusliche Gewalt, Körper Verletzung)
3.Eigentumsdelikte (Beispiel: Beschädigungen von Eigentum Dritter, wenn auch nicht vorsätzlich, zur Beweissicherung)
Möglicherweise gibt es noch weitere Punkte im zivilrechtlichen Bereich, die dann aber eher eine untergeordnete Rolle spielen
Im vorliegenden Fall liegt meiner Meinung kein Grund vor, weshalb die Polizei zunächst den Zugang zum APL erzwingen muss/kann.
Anders sieht es aus, wenn bereits ein Urteil gesprochen wurde. Dann muß die Polizei für die Vollstreckung natürlich tätig werden, insofern sich nicht an der Umsetzung des Urteils durch die Parteien gehalten wird.
Ich schrieb auch, dass zunächst der Vermieter und die TK in der Verantwortung stehen, da es sich hier um Vertragsangelegenheiten zwischen diesen beiden Parteien handelt.
Natürlich hat der Vermieter auch ein Vertrag mit seinem Mieter und darf höchst wahrscheinlich nicht unverhofft und zu jeder Zeit die vermieteten Räume betreten.
Aber der Vermieter kann z.B. dem Mieter eine schriftliche Ankündigung (im angemessenen zeitlichen Rahmen) überstellen, so dass ein Zugang gewährt werden muss.
D.h. (ohne den Rechtweg beschreiten zu müssen) daß ein Termin zwischen der TK, Vermieter und Mieter gefunden werden muss.
Alle schimpfen hier auf den Mieter. Möglicherweise (wenn wir mal nicht von Querulantentum ausgehen) ist er auch diesbezüglich (Terminvereinbarung mit der TK) einfach vom Vermieter übergangen worden und möchte das nicht so hin nehmen, was durchaus verständlich sein kann.
Hier gebe ich @Ludwig II Recht: Vielleicht mal selber mit dem Mieter des Nachbarhauses sprechen. Möglicherweise klärt sich dann Einiges auf.
Nur dann, wenn der Mieter grundsätzlich und notorisch den Zugang verwehrt, bleibt ja letztendlich nur der Rechtweg, den dann zunächst der Vermieter, Telekom und der Mieter auszufechten haben.
Jetzt besteht aber noch die Möglichkeit, dass der Mieter den Zugang notorisch verweigert und der Vermieter und die TK kein Interesse an eine Beschreitung des Rechtsweges haben.
Da der TE allerdings ein Rechtsanspruch an einem Internetanschluss hat, so müßte er dann in letzter Konsequenz seinen Rechtsanspruch gegenüber der TK geltend machen oder vielleicht vorab die Bundesnetzagentur informieren.
Erst dann wäre die TK im Zugzwang und müßte wiederum den Rechtsanspruch aus dem Vertrag TK-Vermieter geltend machen.
Normalerweise könnte sich @philipp_swo den Rechtsweg sparen, da es so oder so auf die TK-Vermieter-Mieter Version hinaus läuft.
Wenn sich da aber gar nichts bewegt wird dem TE nichts anderes übrig bleiben.
Mein Beitrag soll keine Rechtsbelehrung darstellen, sondern sind lediglich Erfahrungen aus einem vermeitlich ähnlichen Fall, der mir bekannt ist.
Da dieser Fall aber auch ganz anders gelagert sein kann, muss das von mir Beschriebene nicht zutreffen.
P.S.@philipp_swo,
spreche mal so wie @Ludwig II bereits schrieb mit deinem Nachbarn.
Gehe ohne Vorwürfe auf ihn zu und versuche zu klären weshalb er sich so verhält, wie er sich augenscheinlich verhält.
Es geht nichts über eine gute Nachbarschaft.
15.11.2018 09:29
Bist Du eigentlich Polizeibeamter?
Ich denke eher nicht bei der Vermischung von was weiß ich wie vielen Tatbeständen.
Deine Beispiele, in denen die Polizei im Zivilrecht tätig werden darf, betreffen doch teilweise ausschließlich das Strafrecht, wo die Polizei sogar zwingend tätig werden muss.
Deine Gefahr im Vollzug heißt außerdem korrekt "Gefahr im Verzuge", ok?
Zudem:
Zivilstreitigkeiten zu regeln, benötigt es gerade kein öffentliches Interesse.
Das ist ein Begriff, der im Strafrecht den Antragsdelikten zuzuordnen ist und über den dann die Staatsanwaltschaft entscheidet, mit Verweis des Geschädigten auf den Privatklageweg eventuell.
Und ja, die Polizei hat schon auch im zivilrechtlichen Bereich Handlungsspielraum.
Ich weiß gar nicht was diese belehrenden Antworten immer sollen, ohne selbst überhaupt korrektes Hintergrundwissen zu besitzen?
Der TE muss überhaupt nicht machen, was ich geschrieben hatte.
Das ist genauso nur eine Möglichkeit von vielen, mehr nicht.
Eure Antworten treffen doch auch nicht den Kern zur Lösung, wie mit Alkohol zum Gespräch zum Beispiel.
Wenn die Fronten verhärtet sind, riecht der unwillige Nachbar das ja eh und wenn der Techniker später dann erscheint, lässt er ihn wieder nicht rein.
15.11.2018 09:34
Alkohol ist eine Lösung, es besteht aus drei Stoffen und ist homogen, einfach besser in Chemie aufpassen 😉
15.11.2018 09:38
@der_Lutz schrieb:Alkohol ist eine Lösung, es besteht aus drei Stoffen und ist homogen, einfach besser in Chemie aufpassen 😉
Wie viele Bedeutungen kann der fett markierte Teil des Zitates haben?
Zwei? Drei? Vier?
15.11.2018 10:06
Jetzt wird es aber off topic.
Mit Bierchen oder Wein zum Nachbarn.
Da geht es doch um Alkohol, oder habe ich was verpasst?
Einfach besser oder auch alles lesen.
15.11.2018 10:42 Zuletzt bearbeitet: 15.11.2018 11:16 durch den Autor
Na gut, möchte auf die Komentare meines Beitrags nicht näher eingehen, da ich lediglich aus einer Erfahrung berichtet habe.
Möchte nur mal Folgendes zu bedenken geben:
Wenn jemand Dritter keinen DSL Anschluss bekommt (obwohl ein Rechtsanspruch vorhanden), weil sich zwei Andere streiten, diesen Streit aber letztendlich nie rechtlich klären und umsetzen, bekommt der Dritte keinen Anschluss und kann seinen Rechtsanspruch auch nicht geltend machen.
...und natürlich muss er nichts machen, kann das u.U. bis in alle Ewigkeit aussitzen.
Für mich widersprüchlich, aber gut vielleicht hat jemand auch andere Erfahrungen gemacht.
...und doch es gibt die Kern Lösung (hier oft erwähnt)
Da der TE den Hintergrund, weshalb sich der Nachbar augenscheinlich so verhält nicht kennt, wäre ein klärendes Gespräch zu diesem Zeitpunkt des Pudels Kern, zumal der TE auch keine Rechtstreitigkeiten wünscht.
Mal ehrlich,
eigentlich gibt es doch nur die beiden Möglichkeiten, die da heißen: Aufeinander zugehen und sprechen oder alternativ der Rechtsstreit.
Ob das mit Bierchen oder Wein geschieht, überlasse ich den Gesprächspartnern.
15.11.2018 11:21
Es ging mir ausschließlich darum, dass hier jedesmal, wenn die Polizei und Spiel gebracht wird, irgendwer oder auch mehrere, ohne entsprechendes Hintergrundwissen hier dagegen argumentierten, als wollte man für die Zukunft verhindern, dass solche Möglichkeiten eingebracht werden.
Jeder, der sich hier beteiligt, kann doch seine Vorschläge oder Hinweise einbringen und der TE entscheidet letztlich, was er genau macht, oder?
Der TE hat übrigens einen Vertrag mit der Telekom geschlossen und dann ist die Terlekom, vor Ort der Techniker verpflichtet, seine Arbeit zu tun.
Und wenn ihn daran so ein komischer Mieter hindert, hat er die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen aus meiner Sicht.
Der Techniker hat doch sicher ein Telefon dabei und könnte sehr wohl Kontakt mit dem Eigentümer aufnehmen.
So viel Zeit sollte wohl sein und die zusätzliche Zeit könnte man auch dem Eigentümer oder diesem Mieter auferlegen.
15.11.2018 11:47 Zuletzt bearbeitet: 15.11.2018 11:50 durch den Autor
Da hast du vollkommen Recht.
Ich schrieb ja auch Eingangs, dass die TK es sich hier wohl recht einfach macht und versucht etwas auf den (potentiellen) Kunden abzuwälzen, was hier Ihre originäre Aufgabe wäre.
Mit dem Polizei Einsatz gehe ich leider nicht konform (habe ich live eben anders erlebt), aber sei es drum: Versuch macht klug.
Weiter haben wir hier lediglich Szenarien aufgeführt, die den TE in irgendeiner Form weiter bringen könnten als nur auf die Dinge zu warten, die dann kommen (oder auch nicht).
Der Mieter kann natürlich komisch und verbohrt sein, er kann aber auch durchaus seine Gründe haben.
Ich wollte daher nur mitteilen, daß man solche Probleme vielleicht auch mal schnell durch ein Gespräch aus der Welt schaffen kann.
Manchmal muss man auch über seinen Schatten springen.
Wenn sich jeder hinter seinem Recht oder Rechtsansprüche versteckt und nicht das offene Wort sucht, wird das Problem wohl noch längere Zeit andauern.
15.11.2018 12:27 Zuletzt bearbeitet: 15.11.2018 12:28 durch den Autor
Gerade wenn ein Gerichtsbeschluss vorliegt, wird die Polizei nicht tätig werden, sondern der Gerichtsvollzieher.
Dieser kann dann allerdings erforderlichenfalls die Polizei zur Amtshilfe hinzu ziehen, wenn er alleine den Gerichtsbeschluss nicht vollziehen/durchsetzen kann.
Ich denke aber, dass sich dass Problem schneller und menschlicher im direkten Gespräch zwischen den Nachbarn klären lässt.
15.11.2018 12:29
Argumentationen zu Möglichkeiten hin oder her:
Wenn es mich beträfe als Kunden, der vielleicht Wochen oder gar Monate auf seinen Anschluss gewartet hat, dann würde ich Himmel und Hölle in Bewegung setzen, dass der Techniker nicht einfach wieder verschwindet und das wieder Wochen oder Monate dauert, bis der nächste Termin möglich wird, weil die Telekom nicht in die Pötte kommt.
Mein Anschluss läuft übrigens ohne Probleme auch über das Nachbarhaus.
Ich kenne übrigens meine Nachbarn, allesamt Mieter, noch persönlich und pflege mit allen ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis.
Und ich kenne auch die Eigentümer der Nachbarhäuser und wir haben auch die Telefonnummern getauscht, da wir unser eigenes Haus bewohnen, wo immer mal der Fall eintreten kann, dass man mal einen Kontakt zum Eigentümer braucht und wenn es nur um Unwetterschäden oder ähnliche Dinge geht,, die geregelt werden müssten.
Auch, wenn ich solche Aktionen, wie hier, sicher niemals nötig haben werde, so könnte ich aber dann auch direkt den Hauseigentümer anrufen und das Telefon an den störrischen Mieter weitergeben, damit er ihm Bescheid gibt, was er zu tun hat.
So etwas dauert ein paar Minuten und dann hätte der Techniker auch Zutritt zu dem betreffenden Raum.
15.11.2018 12:35
Ich gebe zu Bedenken dass der TO eventuell gerade erst eingezogen ist und die Nachbarn ja erst kennenlernen muss.
Außerdem hat er ja Kontakt mit dem Nachbarn gehabt und dieser hat ja seine Befürchtungen geäußert.
Als "Neuer" hat man da meist schlechte Karten.
15.11.2018 12:40 Zuletzt bearbeitet: 15.11.2018 12:46 durch den Autor
Stimmt, habe ich nicht bedacht.
Aber den Namen des Eigentümers wird er doch wohl preisgeben können und wie man den erreicht, notfalls unter Hinweis darauf, dass der Hauseigentümer einen Vertrag mit der Telekom hat. Das wäre übrigens dann Sache des Technikers, anstatt wegzufahren.
Es braucht ja nicht einmal eine richtige Verhandlung mit Urteil.
Eine einstweilige Verfügung mit Starfandrohung (Geld) von einem Richter geht viel schneller und würde ja mit Sicherheit schon Wirkung zeigen, wenn es denn notwendig würde.
Ich kenne genügend Fälle, wo man die einstweilige Verfügung innerhalb einer Stunde hatte und das hat noch (fast) immer zum Erfolg geführt.
Das Problem dabei ist und bleibt aber der Techniker, der dann nicht mehr vor Ort ist.
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