Sonderkündigungsrecht Hausverkauf

Gelöst

Hallo,

wir haben eine Eigentumswohnung verkauft, die bisher möbliert vermietet war. Daher lief der Telekomanschluss nicht auf den Mieter, sondern auf uns. Nun ist die Wohnung wie gesagt verkauft und wir haben diesen Hausstand mit unserem "normalen" zusammengelegt. Es kommt also einem Auszug/Umzug gleich und an unserem Wohnort haben wir bereits einen weiteren Telekomanschluß.

Leider bekomme ich widersprüchliche Aussagen zum Sonderkündigungsrecht in einem solchen Fall - ein Mitarbeiter bei Ihnen sagt, das geht natürlich, der nächste sagt, das geht nicht...

Der Vertrag läuft noch bis Ende März 2020, wir würden uns zumindest Februar und März natürlich gerne sparen. Können Sie uns weiterhelfen?

Danke, bbtg

2 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Lösung

Hallo @tgbb,

vielen Dank für deinen Beitrag hier in der Community!

 

Bei einer Sonderkündigung im Festnetzbereich ist es so, dass der Vertrag ab Eingang der Sonderkündigung und anschließender Bestätigung noch 3 Monate läuft und dann auf Kulanz gekündigt wird. Wenn der Vertrag noch bis April 2020 läuft, ist eine Sonderkündigung wenig sinnvoll.

 

Mein Tipp: Kündige den Anschluss HIER zum Ende der Vertragslaufzeit!

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Lösung

@tgbb 

Lass es laufen wie es ist und kündige ordentlich zum März.

Damit stellst du dich besser als mit dem Sonderkündigungsrecht beim Umzug, denn da müßtest du noch drei Monate weiter bezahlen.

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Lösung

@tgbb 

Lass es laufen wie es ist und kündige ordentlich zum März.

Damit stellst du dich besser als mit dem Sonderkündigungsrecht beim Umzug, denn da müßtest du noch drei Monate weiter bezahlen.

Lösung

Hallo @tgbb,

vielen Dank für deinen Beitrag hier in der Community!

 

Bei einer Sonderkündigung im Festnetzbereich ist es so, dass der Vertrag ab Eingang der Sonderkündigung und anschließender Bestätigung noch 3 Monate läuft und dann auf Kulanz gekündigt wird. Wenn der Vertrag noch bis April 2020 läuft, ist eine Sonderkündigung wenig sinnvoll.

 

Mein Tipp: Kündige den Anschluss HIER zum Ende der Vertragslaufzeit!


@tgbb  schrieb:
 . . . . .Der Vertrag läuft noch bis Ende März 2020, wir würden uns zumindest Februar und März natürlich gerne sparen.  . . .

Selbst wenn man dir das Sonderkündigungsrecht wegen Umzug einräumen würde, was ich aber eher nicht glaube, hättest du nach dem Gesetz eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende, also Ende April.

 

 

 

https://www.telekom.de/hilfe/kuendigung-festnetz/besonderer-grund/haushaltszusammenfuehrung

"Diese Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird."

 

Zur bisherigen Überlassung des Anschlusses an den Mieter: 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Festnetz- und Mobilfunk-Anschlüsse 

Ziffer 5.1 

Ihnen ist es nicht gestattet,

a) die Leistungen ohne unsere Zustimmung Dritten zum alleinigen Gebrauch zu überlassen,

 


@Has  schrieb:

 

Zur bisherigen Überlassung des Anschlusses an den Mieter: 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Festnetz- und Mobilfunk-Anschlüsse 

Ziffer 5.1 

Ihnen ist es nicht gestattet,

a) die Leistungen ohne unsere Zustimmung Dritten zum alleinigen Gebrauch zu überlassen,

 


Diesen Einwand höre man immer wieder hier von Forenmitglidern.

Habe ihn aber noch nie von einem offiziellen Telekom-MA gehört.

 

Wenn man die Betonung auf "alleinigen Gebrauch"  legt, kann man das Ganze auch leicht so gestalten, dass es kein "alleiniger Gebrauch" mehr ist.

 

 

 

 


@Käseblümchen  schrieb:

@Has  schrieb:

 

Zur bisherigen Überlassung des Anschlusses an den Mieter: 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Festnetz- und Mobilfunk-Anschlüsse 

Ziffer 5.1 

Ihnen ist es nicht gestattet,

a) die Leistungen ohne unsere Zustimmung Dritten zum alleinigen Gebrauch zu überlassen,

 


Diesen Einwand höre man immer wieder hier von Forenmitglidern.

Habe ihn aber noch nie von einem offiziellen Telekom-MA gehört.

 

Wenn man die Betonung auf "alleinigen Gebrauch"  legt, kann man das Ganze auch leicht so gestalten, dass es kein "alleiniger Gebrauch" mehr ist.

 

 

 

 


Der "Einwand" ist ein Zitat aus den AGB.

Eine Zuwiderhandlung ist zwar nicht strafbar, kann bei einem Mißbrauch durch den "widerrechtlichen Nutzer" für den Vertragsinhaber ganz schön teuer werden und evtl, auch rechtliche Konsequezen haben.

 

Das ist aber schon arg off topic, zumal von einer alleinigen Nutzung durch den Mieter nie die Rede war. 

 

Das wäre allenfalls dann interessant, wenn man die Telekom auf diese Weise bewegen könnte, den Vertrag doch lieber sofort zu beenden. 


@tgbb  schrieb:

(...)

 

Das wäre allenfalls dann interessant, wenn man die Telekom auf diese Weise bewegen könnte, den Vertrag doch lieber sofort zu beenden. 


Aber bestimmt nicht ohne Entschädigungszahlung...

Das könnte ohne Schaden ganz schön schwierig werden. 😀