Telefonleitung in Mietwohnung defekt

Gelöst

Hallo Zusammen,

 

nun war es heute endlich soweit, nachdem mein neuer DSL-Anschluss am 4.6. bereitgestellt wurde, kam heute auch der Techniker überpünktlich. Leider verblieb der Termin aber ohne den gewünschten Erfolg - der Techniker hat festgestellt, dass die Leitung zwischen APL und meiner Wohnung defekt sei - laut seiner Messung war der eine Wiederstand B/A bei 534 Ohm.

 

Nun meinte er, dass die alte Leitung im Mietshaus nicht in seine Zuständigkeit falle, die Telekom sei nur für die Leitung bis zum APL verantwortlich, welche einwandfrei sei.

 

Laut Aussage des Technikers muss ich mich an meinen Vermieter wenden, der eine neue Leitung verlegen muss. Mein Vermieter meint das Gegenteil, und zwar dass die Telekom die Leitung verlegen muss.

 

Und ich sitze hier mit meinem neuen Vertrag, ohne Internet allerdings. Ich würde auch nicht gerne den Weg der Klage nehmen gleich am Anfang vom Mietverhältnis. Wie kann das Problem jetzt am besten gelöst werden?

 

Ich bedanke mich schon mal für eine Antwort!

 

MfG

Tom

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @Spa2,

die Disposition wird Sie kontaktieren und einen neuen Termin mit Ihnen vereinbaren, um den Anschluss durchzuschalten zu lassen.


Grüße Detlev K.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Aussage Telekom selbst:
Die Telekom sorgt nicht nur für eine Versorgung bis zum APL, sondern bis zur TAE. Das ist beim Bereitstellungsbetrag inklusive, außer der Kunde wünscht Sonderdienste wie Unterputz-Verlegung, das würde extra kosten. Auch eine Entstörung ist bis zur TAE kostenlos.

Philipp Blank, Pressestelle der Telekom 

@Spa2

Total doofe Situation.

Bitte ergänze Dein Forenprofil um Deine Telekom Kundennummer und eine funktionierende Rückrufnummer.

@der_Lutz 

Das ist nicht ganz korrekt.

Denn telekomintern heißt es, jeder Fall muss individuell betrachtet werden und im Zweifelsfall bei sehr hohem Aufwand auch die Rechtsabteilung eingeschaltet werden.

So beispielsweise öffnet die Telekom grundsätzlich keinen Brandschutz um Leitungen zu verlegen. 

 


@Buster01  schrieb:

Der Vermieter muß die Leitung legen (lassen),

 

https://www.radziwill.info/de/Bau-News/Vermieter-muss-Telefonleitung-zur-Mietwohnung-auf-eigene-Kost...


Endlich gibt es da mal eine sinnvolle und nachvollziehbare höchstinstanzliche Entscheidung.

 

Jede andere Entscheidung wäre auch Blödsinn gewesen, wenn im Bad der Donnerbalken von der Wand fällt muss ihn der Vermieter auch wieder anschrauben lassen, warum sollte das mit der Telefonleitung anders sein?

@Hubert Eder 

Was ist nicht ganz korrekt?

Die Aussage des Pressesprechers? Dann musst das mit dem Pressesprecher geklärt werden ich zitiere Ihn nur.

 

Ich weiß, dass nicht immer die Telekom repariert, aber die Aussage von @Buster01  ist eben auch nicht korrekt.

Die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte, Einzelfallentscheidung eben.

@lejupp 

Vorsicht und alles lesen, der Vermieter kan wiederrum bei der Telekom sich sein Geld zurück holen, was unter Umständen die Telekom teuer zu stehen kommen kann.

 

Im Fall hier wäre zu klären ob die Telekom vielleicht ja doch repariert, ein einzelner Techniker wird das niemals entscheiden können/dürfen da ihm die Fakten dafür fehlen.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten. Vielleicht kann ja auch ein Teami mal reinschauen, ich denke auch dass es eine Einzelfallentscheidung ist. 

Das blöde ist, der Vormieter hat hier Jahre lang ohne Festnetzanschluss gewohnt, die vorhandene TAE war auch eine aus dem Museum, mit nur 2 Eingängen N und F - der Techniker hat die durch eine neue ersetzt, der meinte aber das Kabel könnte locker 20-30 Jahre alt sein und könnte irgendwo korrodiert sein.


@lejupp  schrieb:

https://www.radziwill.info/de/Bau-News/Vermieter-muss-Telefonleitung-zur-Mietwohnung-auf-eigene-Kost...


Endlich gibt es da mal eine sinnvolle und nachvollziehbare höchstinstanzliche Entscheidung.


In dem Urteil ging es um Mieter<->Vermieter.

 

Nicht um Vermieter<->Telekom. Und der Fall dass ein Mieter einzieht und keine TAE-Dose vorhanden ist oder der Fall dass der Vermieter sagt "die TAE-Dose funktioniert nicht" - das ist alles nicht von diesem BGH-Urteil abgedeckt.

 

Ich sehe nur eine "Teilklarheit".

 


@Spa2  schrieb:

die vorhandene TAE war auch eine aus dem Museum, mit nur 2 Eingängen N und F - der Techniker hat die durch eine neue ersetzt, der meinte aber das Kabel könnte locker 20-30 Jahre alt sein und könnte irgendwo korrodiert sein.


Gut - wenn die Dose ausgetauscht wurde und der Kontakt am APL i.O. ist, dann wird es wohl irgendwo am Kabel liegen.

Das kann also ein Allmählichtkeitsschaden sein (z.B. irgendwann im Laufe der Zeit korrodiert) oder z.B. von einem Handwerker/Hobbyhandwerker kommen, der in der Vergangenheit mal tätig war und unbemerkt/unentdeckt da etwas beschädigt hat.

@muc80337_2 

Oder die Endleitung ist nicht am Stück sondern mehrfach zwischengeklemmt in diversen UP Dosen.


@der_Lutz  schrieb:

Aussage Telekom selbst:
Die Telekom sorgt nicht nur für eine Versorgung bis zum APL, sondern bis zur TAE. Das ist beim Bereitstellungsbetrag inklusive, 
Philipp Blank, Pressestelle der Telekom 


Philipp Blank, war bis Anfang 2018 Pressesprecher bei der Telekom.

 

Die kostenlose Erstbereitstellung, bezieht sich auf die Erstversorgung von Privatkunden

(und beinhaltet max. 10m Leitung auf Putz, einen Mauerdurchbruch, setzen der 1.TAE;

andere Verlegearten, weitere Mauerdurchbrüche, Wandmontage von Splitter oder Router sind kostenpflichtig),

wird bei Renovierungsarbeiten, die Leitung beschädigt oder zurückgebaut ist der Neubau kostenpflichtig.

 

"Auch eine Entstörung ist bis zur TAE kostenlos."

 

Auch das stimmt nur für AGB 1 Kunden (da dürfte es aber nur noch so 2-5% der Kunden sein).

Die galvanische Fehlersuche ist kostenlos,

die Entstörung kann kostenpflichtig sein (wenn z.B. Stern/Parallelschaltungen entf. werden müßen

oder das Kabel nicht DSL-tauglich ist und ausgetauscht werden soll).

 

gerade bei Neubauten und Kernsanierung fängt der Fehler schon beim Architekten (bzw. Ausschreibung) an.

Gefordert wird nur eine Telefonanschluß für die Wohnung (und nicht eine Anschlußleitung für hochbitratige Datenleitungen),

somit verlegt der Elektriker auch nur nicht DSL-taugliches Kabel (am besten noch in Parallelschaltung).

 

Gerade bei DSL-Anschlüßen gilt aber, galv. durchgängig bis 1.TAE,

die vertragliche Datenrate muß aber nur am APL anliegen.

 

Auch gibt es viele Elektriker die jetzt auch LAN-Verkablung machen

(auch hier liegt der Fehler in der Ausschreibung; verlangt wird eine Abschlußprüfung !?!
aber welche?

Ist das nicht genau beschrieben, wird eine galv. Prüfung gemacht;

besser ist aber eine LAN-Abschußprüfung mit Prüfprotokoll

(wenn die GB-Ethernet legen, sollte da auch GB-Ethernet durch kommen;

hierfür haben aber die wenigsten Elektriker Prüfgeräte).

 

Wie wichtig das Lesen und Verstehen von Ausschreibungen ist,

mußte mal ein Elektriker feststellen der ein LAN in einem Krankenhaus aufgebaut hat.

Verschieden LAN-Anschlüße erreichten nicht die erforderten Übertragungsraten,

bei der Fehlersuche fiel dann auf das die Schalter + Verzweigerdosen nicht staubfrei waren

(stand aber so in der Ausschreibung; Hygienevorschrift für KKH, oder so),

also alle Dosen raus, aussaugen und wieder rein,

das war dann ein Minusgeschäft für den.

 

 

@Buster01 

Du merkst selbst das es viele Fragezeichen und Eventualitäten gibt?

 

Es muss das Team ran und prüfen, ohne Kenntnis der genauen Rahmenbedingungen vor Ort ist hier keine exakte Auskunft möglich.

@der_Lutz 

 

Vorsicht und alles lesen, der Vermieter kan wiederrum bei der Telekom sich sein Geld zurück holen, was unter Umständen die Telekom teuer zu stehen kommen kann.

Nein, das kann er nicht, weil es eine Entscheidung der Bundesnetzagentur gibt, dass die Kupfer-Endleitung nicht der Telekom Deutschland gehört, sondern dem Hauseigentümer. Auch wenn die Leitung von der Telekom installiert wurde, geht sie nach Abschluss der Arbeiten in das Eigentum des Hauseigentümers über und wird der Telekom nur kostenfrei überlassen. (Das mit der kostenfreien Überlassung der vorhandenen Telefoninstallation ist auch Teil der Grundstückseigentümererklärung.)

 

Vorausgegangen ist eine Klage der Telekom, die monatliche Entgelte für die Nutzung der Endleitung durch anderer Carrier, die ein eigenes Netz bis zum Gebäude errichtet haben, erwirken wollte. 

 

Allerdings ich bin kein Jurist sondern Techniker. Und auch die mehrseitige Erklärung der Rechtsabteilung, die in meinem damaligen Teambereich mal wegen einem ähnlichen Thema kontaktiert wurde, ist für mich so handfest wie Vanillepudding. Da wurde mit viel Text geschrieben, was ich als Münchner nur mit: "Nix gnaus woas ma ned." beschreiben würde. 

@Hubert Eder 

Kann er, steht auch so im Urteil.

 

Ich schrieb es bereits, alles lesen 😎


@Buster01  schrieb:

gerade bei Neubauten und Kernsanierung fängt der Fehler schon beim Architekten (bzw. Ausschreibung) an.

Gefordert wird nur eine Telefonanschluß für die Wohnung (und nicht eine Anschlußleitung für hochbitratige Datenleitungen),

somit verlegt der Elektriker auch nur nicht DSL-taugliches Kabel (am besten noch in Parallelschaltung).


Genau das. Wenn beim Elektriker eine Telefonverkabelung bestellt wird, kann es am Ende so aussehen:

 

jysty.jpg

 

Wenigstens wurden die TAE-Dosen (2 pro WE) korrekt in Reihe geschaltet. Aber dieses J-Y(St)Y Kabel ist einfach Schrott - schon bei Vectoring, aber erst recht bei Supervectoring, sind die Kunden die Leidtragenden. Manchmal wünsche ich mir, die Telekom wäre auch für die Hausverkabelung zuständig - zu Zeiten der Bundespost wurde wenigstens anständiges Kabel gelegt. Wobei es schon reichen würde, wenn die Bauherren sich an die aktuelle Telekom Empfehlung halten würden, die bei MFH ein Ethernetkabel im Leerrohr zwischen Wohnung und APL vorsieht: https://www.telekom.de/hilfe/downloads/telekom-hausanschluss.pdf

 

@Spa2 

 

Wie aufwändig wäre denn die Verlegung? Weite Strecke und viele Bohrungen notwendig - oder eher einfach? Wenn du dich nicht direkt mit dem Vermieter anlegen willst, biete im an, dass du das Kabel selbst legst (wenn Aufwand vertretbar). So hättest du wenigstens die Wahl, welches Kabel du nimmst (siehe: https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Das-richtige-Kabel-zwischen-APL-und-TAE-Dose/t...) - wenn der Vermieter einen Elektriker beauftragt, dürfte wohl die billigste Lösung (Kabel) kommen.

Telekom hilft Team
Hallo @ Spa2,

da ich kein Jurist bin, habe ich mich an die Rechtsabteilung gewandt.
Sobald ich von dort eine Antwort habe werde ich mich damit hier melden.
Bitte haben Sie etwas Geduld.


Grüße Detlev K.
Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @Spa2,

die Disposition wird Sie kontaktieren und einen neuen Termin mit Ihnen vereinbaren, um den Anschluss durchzuschalten zu lassen.


Grüße Detlev K.