Unterbringung zentraler Telefon-Hausverteiler in privater Mietwohnung rechtmäßig?

Gelöst

Ich hab Telefon und Internet per DSL beauftragt für die Mietwohnung in der ich wohne. Der Vermieter hat sich allerdings geweigert mir Auskunft zu geben wo sich der zentrale Telefonverteiler/APL in seinem Mehrparteien-Mietshaus befindet. Selbst als der Telekom-Techniker vor Ort war hat der Vermieter nur gemeint, das wäre nicht seine Aufgabe, die Telekom müsste schon selber wissen, wo ihr Zeug ist. Da der Techniker allerdings auch keinen Kasten im Keller finden konnte, ist er unverrichteter Dinge wieder abgezogen.


Inzwischen habe ich auf eigene Faust herausgekriegt, dass der zentrale Telefonverteiler in einer privaten Mietwohnung im Keller untergebracht ist, (wovon der Vermieter sehr wohl wußte) und zwar nicht mal als Verteilerkasten, sondern lose an die Wohnzimmerwand geschraubt, abenteuerlich verkabelt und ohne jeglichen Zugangsschutz. Der Telekom-Techniker der jetzt zum dritten Termin da war hat nur den Kopf gekratzt und gemeint, das ist keine Telekom-konforme Anschaltung und eigentlich dürfte er da nichts dran machen am Kabelverhau, hat sich dann aber doch netterweise bereiterklärt, meine DSL-Leitung zu schalten, aber mit dem dringenden Hinweis, den Vermieter darauf hinzuweisen, dass so eine ungesicherte "Bastelanschaltung" nicht erlaubt ist für ein Mehrparteien-Mietshaus.

 

Weiß jemand, ob es da klare Richtlinien für Mietshäuser gibt? Ich mein, allein die Tatsache, dass der Mieter der entsprechenden Wohnung meines Wissens einfach ungestört sämtliche Telefonate abhören oder sich Internet abgreifen könnte verstößt schon sehr gegen mein Datenschutzverständnis. Dazu eben die ungesicherte und nicht abgeschirmte Unterbringung als offener Kabelhaufen in einer nicht öffentlich zugänglichen Wohnung, das ist doch einfach nur verrückt.

 

Der Vermieter verweigert leider weiterhin jegliche Kommunikation diesbezüglich.

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
@marius-m-1984,

ich habe soeben eine Rückmeldung bekommen.

Der APL wird gegen einen verschließbaren APL getauscht.

Leider kann ich noch keinen fixen Termin nennen. Ich schätze, dies wird in den nächsten 4-5 Wochen geschehen.


Grüße Detlev K.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

@prophaganda,


@ prophaganda schrieb:
Wenn ich das so lese, würde ich mal eher vermuten, dass der Vermieter einen Kellerbereich als Wohnung hat ausbauen lassen, der vorher frei zugänglich war.

so ist es gewesen.


prophaganda schrieb:
Dem Vermieter drohen, dass schon aus Datenschutzgründen der bestehende APL so nicht gehalten werden kann und alle Anschlüsse abgeschaltet werden, bis sich der Vermieter für eine Beauftragung der Umverlegung bemüht

Ich persönlich halte nichts von Drohszenarien. Argumente und Ratio sollten jemanden zugänglich machen.


prophaganda schrieb: Was nun Rechtskonform und auch konform der Prozesse durchführbar ist, muss nun sicherlich ausgelotet werden.

Dann möge sich die Rechtsabteilung der Sache annehmen. Die haben das studiert und können das besser einordnen.


Grüße Detlev K.

Nach DIN 18015 Teil 1, Abschnitt 6, Kapitel 6.1 gilt für den Abschlusspunkt folgendes:

 

"Der Abschlusspunkt Liniennetz (APL) und das Endleitungsnetz dürfen im Kellergeschoss auf der Wand
installiert werden. Sie sind in allgemein zugänglichen Räumen anzuordnen."

 

Anders als in vielen anderen Formulierungen in DIN-Vorschriften steht hier nicht "sollte" oder "soll" oder "möglichst",  sondern "... sie sind ...  anzuordnen."

 

Außerdem sind wohnungsabschließende Wände i.d.R. Brandwände, bei denen es brandschutztechnische Anforderungen an Wanddurchführungen. Das wäre ggf. zu prüfen. Möglicherweise war der Raum mit dem APL früher mal ein "Gemeinschaftsraum" und wurde erst später Teil der jetzigen Wohnung - was ggf. wiederum baurechtlich der Prüfung einer Nutzungsänderung bedarf.

 

Für Wohnungen gelten außerdem nach Landesbauordnung Mindestraumhöhen (Bayern 2.40m). Ob der keller das hergibt? Wäre ebenfalls zu prüfen. Die Fluchtwegsituation ebenfalls, da die Kellerräume (i.d.R. keine Aufenthaltsräume) jetzt als Aufenthalsräume umgenutzt wurden.

 

Ich sehe da schon einige Argumente, die den Vermieter bewegen sollten, hier etwas mehr "Ordnung zu schaffen".

 

Gruß

 

 

Danke schon mal @Dilbert-MD für die interessanten Infos.

Es gibt leider unzählige Punkte, wo der Vermieter eklatant gegen bestehende Vorschriften verstößt und nicht diskussionsbereit ist (keine Rauchmelder in den Mietwohnungen, keine geregelte Warmwasserversorgung, keine Ausweisung von Nebenkosten, undichte Fenster, leckende Wasser- und Heizungsrohre, kein Zugang zum Telefonverteiler, usw.). Hier versuchen wir gerade mit mehreren Mietern auf rechtlichem Weg zumindest teilweise unser Recht durchzusetzen. Der Vermieter ist zwar Eigentümer des Hauses, agiert aber nicht privat, sondern ist Inhaber einer Haus- und Immobilienverwaltung, die das in großem Stil mit vielen Mietshäusern abzieht, deshalb bin ich über jegliche Hinweise und Unterstützung aus allen Ecken dankbar.


@marius-m-1984 schrieb:

Danke schon mal @Dilbert-MD für die interessanten Infos.

Es gibt leider unzählige Punkte, wo der Vermieter eklatant gegen bestehende Vorschriften verstößt und nicht diskussionsbereit ist (keine Rauchmelder in den Mietwohnungen, keine geregelte Warmwasserversorgung, keine Ausweisung von Nebenkosten, undichte Fenster, leckende Wasser- und Heizungsrohre, kein Zugang zum Telefonverteiler, usw.). Hier versuchen wir gerade mit mehreren Mietern auf rechtlichem Weg zumindest teilweise unser Recht durchzusetzen. Der Vermieter ist zwar Eigentümer des Hauses, agiert aber nicht privat, sondern ist Inhaber einer Haus- und Immobilienverwaltung, die das in großem Stil mit vielen Mietshäusern abzieht, deshalb bin ich über jegliche Hinweise und Unterstützung aus allen Ecken dankbar.


 

OK, das ist wirklich krass. 

Da drücke ich euch die Daumen, dass ihr rechtlich schnell Erfolg habt!


@Dilbert-MD schrieb:

Nach DIN 18015 Teil 1, Abschnitt 6, Kapitel 6.1 gilt für den Abschlusspunkt folgendes:

 

"Der Abschlusspunkt Liniennetz (APL) und das Endleitungsnetz dürfen im Kellergeschoss auf der Wand
installiert werden. Sie sind in allgemein zugänglichen Räumen anzuordnen."

 

Anders als in vielen anderen Formulierungen in DIN-Vorschriften steht hier nicht "sollte" oder "soll" oder "möglichst",  sondern "... sie sind ...  anzuordnen."


@Dilbert-MD

Könntest Du mal bitte einen Link zu der DIN posten?

Ich habe lediglich Diese: https://www.elektropraktiker.de/ep-2007-11-998-1001.pdf?eID=tx_mspdamlinks&dlid=59558&hash=07cfc1449...

Gefunden, da kann ich den von Dir zitierten Wortlaut nicht finden.

Interessant ist dafür die DIN 18012:

https://www.elektropraktiker.de/ep-2001-01-36-39.pdf?eID=tx_nawsecuredl&falId=5393&hash=e896f6f75313...

Wo unter 3.2 allgemein für alle Ver-/Ensorgungseinrichtungen steht:

"Ganz allgemein müssen alle diese Hausanschlusseinrichtungen
im Gebäude so untergebracht
werden, dass sie sicher bedient und
gewartet werden können. Dies ist die Kernaussage
für die Bemessung des Raum- und
Flächenbedarfs. Wenn erforderlich sind hierzu
im Vorfeld der Planung Abstimmungen
mit den einzelnen Ver- oder Entsorgungsunternehmen
vorzunehmen."

Und, @Detlev K., schon Rückmeldung bekommen? Nächsten Monat dürften neue Mieter einziehen, da wird es dann wieder spannend, wenn die Telefon wollen, der Mieter in dessen Wohnung der Verteiler hängt ist dann nämlich erstmal im Urlaub, höhö.

 

@marius-m-1984,

ich habe noch keine Rückmeldung erhalten und die Kollegen nun noch einmal um eine Stellungnahme gebeten.


Grüße Detlev K.

@prophaganda schrieb:

@Dilbert-MD schrieb:

Nach DIN 18015 Teil 1, Abschnitt 6, Kapitel 6.1 gilt für den Abschlusspunkt folgendes:


Ein Sniplet:

 

Leitungsplanung.png

 

Link:

https://www.beuth.de/de/norm/din-18015-1/188911627

 

Bibliothek oder gebraucht:

DIN-Taschebücher. Enthalten i.d.R. mehrere DIN

z.B. https://www.beuth.de/de/publikation/bauplanung/229049607

 

 

Gruß

Lösung
@marius-m-1984,

ich habe soeben eine Rückmeldung bekommen.

Der APL wird gegen einen verschließbaren APL getauscht.

Leider kann ich noch keinen fixen Termin nennen. Ich schätze, dies wird in den nächsten 4-5 Wochen geschehen.


Grüße Detlev K.

@Detlev K. schrieb:
ich habe soeben eine Rückmeldung bekommen.
Der APL wird gegen einen verschließbaren APL getauscht.

@Detlev K.

Bei "getauscht" bedeutet das jedoch auch, dass der APL weiterhin in der Mietswohnung verbleibt?!

Für die Kunden im Haus wie auch für den AD-Techniker kein wirklich tragbarer Zustand *denk*.

Ich weiß ja, wie es den Mietern in meinem ähnlichem Fall geht...

Jedoch mach ich dass generell so, dass (sowie ich den Auftrag lese (meist einen Abend vorher) ich die Kunden Anrufe und schon mal mitteile, an wen sie sich im Gebäude wegen Zugang zum APL wenden müssen. Meist wird  es dann eine Terminverschiebung bei CC und somit ohne Fahrtpauschale.

Die Kunden sind dann zwar nicht überglücklich, freuen sich aber über die Info und ist ihnen dann so lieber, als wenn die "Überraschung" kommt, wenn ich vor der Tür stehe... Idee Zwinkernd

@prophaganda,


prophaganda schrieb:Bei "getauscht" bedeutet das jedoch auch, dass der APL weiterhin in der Mietswohnung verbleibt?!

so sieht es aus.


prophaganda schrieb:
Für die Kunden im Haus wie auch für den AD-Techniker kein wirklich tragbarer Zustand

Offenbar gab es in diesem Fall keine andere Alternative, wohin man den APL hätte versetzen können.


Grüße Detlev K.

Das mit "keiner Alternative" stell ich aber dann doch mal in Frage. Direkt neben der besagten Mietwohnung ist ein großer Heizungskeller, da hat Telekom bzw. Vodafone auch einen schönen großen Kasten für ihren Glasfaser-Kabelverteiler, an dem ich die letzten 8 Jahre hing, bevor ich zu DSL wechseln "musste". Ich kann mir nicht vorstellen dass es bautechnisch nicht möglich ist, den DSL-Kuddelmuddel auch ordnungsgemäß dorthin an die Wand in einen schönen Kasten zu verfrachten, das liegt eher an der Knausrigkeit des Vermieters.

Und wie gesagt, allein vom Datenschutz her ist es mir und den anderen Mietern äußerst unwohl mit der jetzigen Situation!

 

Hallo @marius-m-1984,


marius-m-1984 schrieb: Das mit "keiner Alternative" stell ich aber dann doch mal in Frage. Neben der besagten Mietwohnung ist ein großer Heizungskeller

ich kenne die Lokalität natürlich nicht. Es war eine Vermutung meinerseits.


marius-m-1984 schrieb: Und wie gesagt, allein vom Datenschutz her ist es mir und den anderen Mietern äußerst unwohl mit der jetzigen Situation.

Zumindest wird in dieser Hinsicht mit dem Einbau des verschließbaren APLs etwas getan.


Grüße Detlev K.

Unabhängig von dem was jetzt letztlich dabei rauskommt möchte ich den aktiv Beteiligten hier, allen voran @Detlev K., @prophaganda und @Dilbert-MD meinen Dank und mein Lob aussprechen für ihr Engagement! Es kommt nicht so oft vor dass einem so prompt und direkt versucht wird zu helfen.

Und weiter geht das Kuriosum. Hab gerade mit einem Vodafone-Techniker telefoniert wegen Geschwindigkeitsproblemen mit dem DSL-Anschluß, und der meinte, das könnte evtl. auch für die Telekom interessant sein. Vorweg, es ist mir schon klar, dass das Forum hier keine Vodafone-Technik/Vertragsbetreuung ist, aber vielleicht ist es doch relevant, interessant oder zumindest amüsant. Fröhlich

 

Also kurz zum Background: ich wohne seit über 8 Jahren in besagtem Haus mit der merkwürdigen Telefonanschaltung, hatte aber bis jetzt immer Internet und Telefon über Vodafone Kabel. Mein Nachbar, in dessen Wohnung sich der ominöse analoge Telefon/DSL-Verteiler befindet, nutzt ebenfalls seit Jahren Vodafone Kabel, hat also den DSL-Verteiler an der Wand hängen, nutzt ihn aber selber nicht.
Dieser Nachbar hat vor einem Jahr auf Vodafone Kabel 200 Mbit/s aufgestockt mit einem Modem mit 24 Kanälen Frequenzbündelung.

Sobald der Nachbar aber sein Modem in Betrieb nahm, z.B. um Netflix zu schauen, war mein Internet im Schneckentempo. Ein Jahr lang hab ich mich deswegen bei Vodafone beschwert, die meinten nur, die Bandbreite wird wohl sofort dem anderen Kunden zugeteilt, für mich fehlen dann die Kapazitäten. In den letzten 3 Monaten konnte ich Internet gar nicht mehr nutzen, sobald der Nachbar online war, deshalb hat Vodafone aus Kulanz letztlich eingewilligt, die Telekom zu beauftragen, mich auf einen DSL-Anschluß "downzugraden" (normalerweise machen sie in Gebieten wo Kabel verfügbar ist wohl keine DSL-Anschlüsse mehr).

Der Telekom-Techniker war also wie im Eingangspost beschrieben da, hat sich die merkwürdige Verteiler-Konstellation angeschaut und mich aber zumindest erfolgreich per DSL angesteckt. Von den DSL 50 Mbit/s kommen zwar nur 30 Mbit/s letztlich raus, aber besser als nichts.

So, und jetzt kommt der Hammer:
Sobald der Nachbar von der Arbeit heimkommt und sein Netflix anwirft (über Vodafone Kabel), geht auch meine DSL-Speed in den Keller! Ich dachte das wäre komplett separate Technik? Von den 30 Mbit/s bleiben dann nur noch ca. 5 Mbit/s übrig. Wenn dann um ca. 2 Uhr nachts der Nachbar ins Bett geht, hab ich sprungartig wieder meine 30 Mbit/s über DSL. Hat jemand ne Idee was das sein kann?
Der Vodafone-Techniker meinte, entweder gibt es ein Kapazitäten/Überlastungsproblem schon vor dem Hausverteiler, dass da Leitungen/Technologien geshared werden oder so. Oder es liegt im Haus selber ein Verkabelungsproblem vor, z.B. dass der Mieter mit den 200 Mbit/s Modem das ganze aus einer nicht HF-abgeschirmten Leitung bezieht, die nicht nur alle anderen Kabel-Internetanbindungen im Haus stört, sondern eben auch noch das analoge Telefon/DSL, weil sich der Verteiler eben auch noch in seiner Wohnung befindet. Was noch ein Grund wäre, den Verteiler aus der Mietwohnung rauszuziehen. Das Haus selber hat (wen wundert's) eine abenteuerliche gebastelte Infrastruktur was Kabel, Rohre, Elektrik, etc. angeht, da waren sicherlich (keine!) Profis am Werk.


Wie gesagt, das erstmal als Info, vielleicht hat ja jemand eine schlaue Idee dazu. Fröhlich

 

Hallo @marius-m-1984,

ich würde mal vermuten, dass dies auf das Konto der Hausverkabelung geht.
Die ist ja nun bei Ihnen recht "speziell".


Grüße Detlev K.

@Detlev K. schrieb:
ich würde mal vermuten, dass dies auf das Konto der Hausverkabelung geht.
Die ist ja nun bei Ihnen recht "speziell".

Dieser Vermutung kann ich nur zustimmen...

Habe da in meinem Bereich ein Gebäude, da herrscht "Kabelsalat" ohne Ende...

Da laufen Kabel-TV und und Enleitungen dermaßen ungtrennt aufeinander...

Vom APL ein Kabel zur "Hausverteilung" die nur aus Scotch-Klemmen besteht, daneben der Verteiler für Kabek-TV und der Multi-Swicht für SAT-TV...

Und ständig darf ich da antanzen wegen DSL-Abbrüchen.... Und der Vermieter sieht keinen Handlungsbedarf...

Mal wieder kleines Update falls es wen interessiert:
Ein Telekom-Techniker war wohl da, kam aber nicht in die Wohnung des Mieters in dem sich der Kabelsalat befindet weil der im Urlaub war. Hat einen Zettel an die Tür gehängt mit der Bitte um Rückruf bzgl. Terminvereinbarung. Am nächsten Morgan war der Zettel weg. Rückfrage bei dem Mieter und Vermieter haben inzwischen ergeben, die wissen angeblich beide von nichts und interessieren sich auch nicht für irgendwelche Telekom-Termine und dass sie da irgendwas machen sollen.
Könnte also evtl. noch etwas dauern, bis sich da irgendwas bewegt in der Sache fürchte ich.

Hallo @marius-m-1984,

vielen Dank für die Rückmeldung.
Das scheint sich tatsächlich zur einer längerfristigen Angelegenheit zu entwickeln.


Grüße Detlev K.

@marius-m-1984 schrieb:

[...]
Könnte also evtl. noch etwas dauern, bis sich da irgendwas bewegt in der Sache fürchte ich.


Danke für die Rückmeldung.

 

Auch wenn es jetzt wieder off-topic wird,

Gib mal bei Google die Begriffe    Mietwohnung ohne Telefon Mangel     ein (alle; mit Leerzeichen getrennt) und mach Dich mal schlau. Telefon gehört zur Grundversorgung - wenn ich mich recht erinnere, Internet (leider noch) nicht. Da aber heutzutage auch Telefonanschlüsse i.d.R. IP-basiert sind ist ein Telefonanschluss eigentlich auch ein Internetanschluss mit eingeschränktem Funktionsumfag. Ergo: man braucht einen IP-Anschluss für das Telefon.

 

Versuch Dich mal über den "Mangel an der Mietsache" da durchzuarbeiten.

Das Absetzen von Notrufen ist ja ohne Telefon auch nur eingeschränkt möglich, da nur bei Festnetzanschlüssen eine Standortbestimmung möglich ist.

 

Gruß

 

 

@Dilbert-MD

Danke für die info. Ich war gestern bereits in der Sache beim Anwalt bzgl. Mietminderung. Allerdings ist inzwischen ja die Telefon- und Internetversorgung für mich gesichert (wenn auch mit langsamer Geschwindigkeit, aber das ist da wurscht), so dass da nichts greift. Ich könnte höchstens probieren die Gebühr für den mißlungenen Techniker-Einsatz, der mir in Rechnung gestellt wurde, an den Vermieter weiterzureichen. Das andere ist die Datenschutzthematik bzgl. Absicherung/Abhören, das müsste allerdings beim Vermieter eingeklagt werden und dafür habe ich momentan die Geldmittel nicht.

Wen es interessiert, ich hab selber gestern versucht es technisch ein bisschen einzugrenzen.
Also ich hab zwei Internetanschlüsse in meiner Wohnung, einmal Vodafone Kabel, einmal Vodafone DSL. Beide funktionieren nicht zuverlässig.
Der Nachbar in der Kellerwohnung unter mir hat Vodafone Kabel 200 Mbit/s und erreicht zuverlässig auch gute Raten um die 175 Mbit/s. In seiner Wohnung befindet sich der DSL/Telefon-Verteiler, an der anderen Seite seiner Wohnungswand der VF Kabel-Verteiler.
Sobald der Nachbar sein Kabelmodem in Betrieb nimmt und etwas per WLAN auf seinen Fernseher streamt, geht im ganzen Haus die Internet-Kabelanbindung in der Bandbreite runter (bei mir auf 0.1 Mbit/s), aber AUCH die DSL Rate geht in den Keller! Beim Mieter selber funktioniert es wie gesagt aber wunderbar. Steckt er sein Modem ab, hat der Rest vom Haus wieder halbwegs normales Internet, egal ob DSL oder Kabel. Es handelt sich also wohl um eine lokal hervorgerufene Störung. Ob das an dem WLAN des Kabelmodems, am HF-Kabel, oder an einer unzureichenden Dimensionierung, Dämpfung, Abschirmung oder was weiß ich was an einem der Verteiler liegt, kann ich nicht beurteilen.
Vodafone Kabel sagt dazu: die Störung liegt nicht am Modem oder Verteiler, sondern am überlasteten Netzsegment, erst in 1-2 Jahren kann Ausbau erfolgen (was ja Quark ist weil der Nachbar am gleichen Verteiler mit gleichem Modem zu dem Zeitpunkt die volle Bandbreite hat). Mit DSL haben wir nichts zu tun.
Vodafone DSL sagt: mit Kabel haben wir nichts zu tun, wenn der Verteiler gestört ist, dann ist das Sache der Telekom, bitte mit denen klären.
Telekom sagt: Sie sind kein Kunde von uns, bitte wenden Sie sich an Ihren Vertragspartner Vodafone.
Einmal im Kreis drehen und der Kunde ist der Depp.

Ich werde in Kürze aus diesem Loch ausziehen, kann mir den Stress und die fehlende Internetanbindung nicht mehr leisten und bekomme zusätzlich noch eine Rechnung nach der anderen dafür abgebucht.

Für euch als Telekom-Teil das aber nur zur Info Fröhlich


@marius-m-1984 schrieb:

[...]  Es handelt sich also wohl um eine lokal hervorgerufene Störung. Ob das an dem WLAN des Kabelmodems, am HF-Kabel, oder an einer unzureichenden Dimensionierung, Dämpfung, Abschirmung oder was weiß ich was an einem der Verteiler liegt, kann ich nicht beurteilen.
[...]


Klingt erst mal logisch. Erdung? Potentialausgleich? Problem innerhalb des 230V-Netzes... ???

Laienlösungsmöglichkeit: andere Steckdose aus anderem Stromkreis versuchen (notfalls mit einer Verlängerungsschnur, testweise aus einer anderen Wohnung), anderes Netzteil für das Modem probieren (kann ja defekt sein)

 

Darauf aufbauend müsste ein Elektriker die Anlage prüfen.

 

 


Vodafone DSL sagt: mit Kabel haben wir nichts zu tun, wenn der Verteiler gestört ist, dann ist das Sache der Telekom, bitte mit denen klären.

Vodafone DSL mietet die Leitung von der Telekom und bezahlt ein Nutzungsentgelt für die Leitung und für die Nutzung des Verteilers. Also ist es Sache von Vodafone sich mit dem Vermieter (Telekom) der Anlage/Infrastruktur in Verbindung zu setzen und diesen (ggf. kostenpflichtig) auffordern, die Mietsache in einen gebrauchstauglichen und funktionsfähigen Zustand zu versetzen.

 

Also musst Du (sinnbildlich!) Vodafone in den Hintern treten, denn die bekommen von Dir Geld und nicht die Telekom.

 

Danke für's Update!

 

OT:

Eigentlich schlimm, dass man heute als Erstes nach der Internetanbindung fragen muss, und Mietpreis, Lage, Wohnungsgröße etc. in den Hintergrund rücken. Schade, dass die Internetversorgung nicht die gleiche Beachtung und Berechtigung hat wie die Versorgung mit Strom, Wasser und Wärme.

 

Gruß

 

 

Gibt leider nichts neues oder gar positives zu berichten.

Das Datenschutzthema mit dem offenen Verteiler in der fremden Mietwohnung besteht weiterhin.

Die wohl daraus ebenfalls resultierenden Störungen an meinem DSL-Anschluß (von den 50Mbit/s kommen oftmals nur um die 4 Mbit/s an) ebenfalls.

Dem Mieter der Wohnung in dem sich der Verteiler befindet ist das inzwischen alles wurscht, an den komm ich nicht mehr ran.

Der Vermieter ignoriert meine Anfragen weiterhin.

Vodafone sagt, sie können keine Störung (aus der Ferne) detektieren und werden deshalb keinen Telekom-Techniker beauftragen.

Meine Rechtschutzversicherung verweigert mir die Unterstützung, da der Mangel (Einbau des Verteilers in Mietwohnung) vor Versicherungsbeginn (also wohl schon bei Erbauung des Mietshauses) bestand, LOL. Geld für nen Anwalt hab ich nicht.


@marius-m-1984schrieb:

.......Die wohl daraus ebenfalls resultierenden Störungen an meinem DSL-Anschluß (von den 50Mbit/s kommen oftmals nur um die 4 Mbit/s an) ebenfalls......


Der Router synchronisiert dann auch nur lediglich mit der reduzierten Geschwindigkeit?

 

Lt. @Detlev K. sollte wohl spätestens kommenden Woche das Chaos geordnet werden.

Fragen wir doch mal nach.