Verteilerkasten auf dem Grundstück - Grundstückseigentümererklärung

Gelöst

Hallo,

auf dem vor kurzem von mir erworbenen Grundstück steht ein Verteilerkasten, im Grundbuch gibt es jedoch keinen Eintrag bzgl. Dienstbarkeiten o.ä. Nun habe ich hier im Forum etwas von "Grundstückseigentümererklärungen" gelesen, diese hat vermutlich ein Voreigentümer unterschrieben. Der jetzige Verkäufer hatte nichts derartiges vorliegen. An wen muß ich mich wenden, um eine Kopie der Grundstückseigentümererklärung zu bekommen?

Vielen Dank im voraus,

mic09

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Hallo,

ich wollte abschließend noch die Community wissen lassen, daß mir die Telekom durch die Hilfe von André (vielen Dank!) eine GEE von 1957 vorlegen konnte. Darüberhinaus konnte er mir mitteilen, daß der Verteilerkasten aktuell nur von Kabel Deutschland (Vodafone) genutzt wird. Früher war halt alles "die Post".

Es hat also alles irgendwo seine Richtigkeit, auch wenn es hier in der Community u.a. die Meinung gibt, daß die GEE nicht auf andere Eigentümer bzw. andere Unternehmen (z.B. Telekom oder Vodafone statt der Post) übertragbar ist. Die Telekom ist da anderer Ansicht - aber das ist eine juristische Problemstellung, von der ich zu wenig Ahnung habe.

Gruß, mic09

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Am besten Kontakt zur Bauherrenabteilung aufnehmnen:

0800 33 01903

@mic09,

ich fürchte man muß davon ausgehen, daß die GEE von Telekom nicht vorgelegt werden kann.

 

Mir ist hier aus dem Forum kein Fall bekannt, wo diese wieder aufgetaucht wäre, die Gültigkeit wäre sowieso in den überwiegenden Fällen hinfällig.

 

Somit mußt du m.E. selbst einschätzen, wie du hier weiter verfährst und ob dich der Kasten so beeinträchtigt, um ihn versetzen zu lassen.

@ellbogen
Ach hab schon soviele davon gesehen - also mal nicht übertreiben Zwinkernd
Und gültig sind die Dinger dann immer noch!

@mic09
Meistens sind die Erklärungen ja vor Ewigkeiten aufgenommen worden.
Dann sind die Teile meistens schon mehrere Jahrzehnte alt und der Vorbesitzer war garnicht der, der mal das Gebäude hat erschließen lassen.

Selbst heute kommt es vor, dass der Bauherr ggf. die Erklärung garnicht richtig sieht. Gerade wenn die Aufträge als Kooperation gelaufen sind - also man als Beispiel die Stadtwerke neben Strom und Wasser auch mit der Beauftragung von Telefon betreut. Dann beauftragen und unterzeichnen diese im Auftrag des Bauherren auch die GEE.
Gelöschter Nutzer

Der "Fremdnutzer" muss auf jeden Fall die Vertragsgrundlage belegen können.

Ich halte es nicht für falsch, die Vorlage der GEE zur Prüfung zu verlangen.

@CyberSW,

es gab eine Frist, bis wann 'Leitungstechte' u.a. Geschichten in die Grundbücher nachgetragen werden müssten.

Das scheint hier verstrichen zu sein.

 

Außerdem 'erbt' Telekom GmbH nicht automatisch die Rechte vom Staatskonzern 'Deutsche Post' oder 'Bundespost'.

Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen!

 

@Mr. OizoDie Bauherrenabteilung hat aber keine Email- oder Postadresse, oder?

 

@ellbogen@Gelöschter NutzerIch möchte trotzdem versuchen, mir eine GEE vorlegen zu lassen, auch wenn eine GEE mit geänderten Vertragspartnern rechtlich vielleicht nicht einwandfrei ist. Wenn allerdings noch nicht einmal diese vorliegt, würde ich den Verteilerkasten auf Kosten der Telekom auf öffentlichen Grund versetzen lassen.

@mic09
Und dich bei deinen neuen Nachbarn in der Umgebung zum neuen Erzfeind machen?
Viel Spaß 😄

@CyberSW  schrieb:
Und dich bei deinen neuen Nachbarn in der Umgebung zum neuen Erzfeind machen?

Möglicherweise geht er auch Problemen aus dem Weg.

 

Wenn @mic09 auf seinem Grundstück anfängt zu buddeln (und sei es nur wegen der Erneuerung der Kellerabdichtung o.ä.) und bei einem Nachbarn tritt eine Störung auf bei der Telefonie oder beim Internetzugang, dann würden die Nachbarn u.U. zuerst bei ihm ankommen und sich beschweren....

 

Bei einem Neubau kommen dann Vorgaben ins Spiel wie z.B. freizuhaltende Abstandflächen, erforderliche Stellplätze auf dem Grundstück, Sichtachsen (5m-Grenze), einzuhaltende Böschungswinkel bei Baugruben, Feuerwehrstellflächen, etc...

 

Andererseits kann so eine ultrkurze Leitungslänge auch Vorteile haben, beim eigenen DSL-Anschluss....

 

Gruß

 

 

 

@CyberSWDeine letzte Antwort verstehe ich nicht: wieso sollte ich mich bei meinen Nachbarn zum Erzfeind machen, wenn ein Verteilerkasten ein Stück weiter auf öffentlichen Grund versetzt wird? Wegen der Baustelle?

Nope .. aber im schlimmsten Fall muss die Telekom auch an den Leitungen arbeiten, heißt die neu gemufft (verlängert) werden müssen. Dadurch können sich Leitungslängen verändern .. dadurch denn die maximalen Bandbreiten die neu geschaltet werden können.

Zudem könnte es dann auch zu Störungen der bestehenden Anschlüsse kommen.

Die Nachbarn die wegen so ner Versetzung dann nicht mehr Ihr (x)DSL XYZ bekommen können, werden dir sehr sehr dankbar sein, wenn se das rausbekommen. Un je nach Größe vom Ort passiert das schnell.

Mal geschaut, ob der Kasten überhaupt ohneweiteres auf den öffentlichen Grund könnte? Sprich, ist der Geweg überhaupt breit genug, dass trotz Kasten noch 1,5m frei sind? Sonst müsste die Kiste wohl ganz woanders hin, wenn es keine Ausnahmegenehmigung von der Stadt gibt.

Und dann werden die Leitungen definitiv länger...

Sollten tatsächlich technische Schwierigkeiten auftauchen, sehe ich die Verantwortlichkeit bei denjenigen, die beim Aufstellen des Verteilers nicht in der Lage waren, den ca. 3m entfernten, öffentlichen Grünstreifen an der Straße zu nutzen, und den Verteiler stattdessen auf ein Privatgrundstück setzten. 1.5m Gehweg ist vorhanden, daneben sogar noch ein 50cm breiter Sandstreifen.

 

Warum man sich trotzdem für's Privatgrundstück entschied, begreife ich nicht...

@mic09
Deine Nachbarn interessiert es wenig wen du dafür verantwortlich machst. Zwinkernd
DU warst es, der nen Kasten hat versetzen lassen müssen, der schon seit Ewigkeiten da steht wo er steht.

Spielt doch dann keinerlei Rolle warum und kenne einige Gruppen die sehr aggressiv werden, wenn es daran geht, die Bandbreite wegzunehmen.

@mic09  schrieb:

 

Warum man sich trotzdem für's Privatgrundstück entschied, begreife ich nicht...


Das kann verschiedene Ursachen haben. Möglicherweise hat die Stadt/Gemeinde früher mal Pläne gehabt für.... z.B. Parktaschen, begrünte Pflanzstreifen, Straßenverbreiterungen, Baumpflanzungen, Haltestellen, .... diese aber nie umgesetzt.

Möglicherweise hat der Grundstückseigentümer Teile öffentliche Flächen dazugekauft, ....

Gelöschter Nutzer

@CyberSW schrieb:
Deine Nachbarn interessiert es wenig [...]
DU warst es, [...]

[...]die sehr aggressiv werden, wenn es daran geht, die Bandbreite wegzunehmen.

Sind wir Menschen so schlecht???

Telekom hilft Team
Hallo @mic09,

damit ich mich bezüglich der Grundstückseigentümererklärung erkundigen kann, senden Sie mir bitte per privater Nachricht https://telekomhilft.telekom.de/t5/notes/privatenotespage die vollständige Adresse des Grundstücks.

Gruß
André A.

@Gelöschter Nutzer  schrieb:
Sind wir Menschen so schlecht???

Vielleicht?

 

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Hallo,

ich wollte abschließend noch die Community wissen lassen, daß mir die Telekom durch die Hilfe von André (vielen Dank!) eine GEE von 1957 vorlegen konnte. Darüberhinaus konnte er mir mitteilen, daß der Verteilerkasten aktuell nur von Kabel Deutschland (Vodafone) genutzt wird. Früher war halt alles "die Post".

Es hat also alles irgendwo seine Richtigkeit, auch wenn es hier in der Community u.a. die Meinung gibt, daß die GEE nicht auf andere Eigentümer bzw. andere Unternehmen (z.B. Telekom oder Vodafone statt der Post) übertragbar ist. Die Telekom ist da anderer Ansicht - aber das ist eine juristische Problemstellung, von der ich zu wenig Ahnung habe.

Gruß, mic09