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26.09.2019 00:05
Hallöchen!
Ich habe da ein Problem mit 50.000 Fragen. Seit dem 23.09.19 steht uns in unserem Einfamilienhaus, welches wir gemietet haben, Internet, magenta und Telefon zur Verfügung. Ein Vertrag besteht also bereits. Nun haben uns auch sämtliche Geräte erreicht, die wir nur noch installieren sollten. Bei Vertragsabschluss wurden wir nicht nach einer TAE Dose gefragt. Diese ist im ganzen Haus nicht vorhanden. Nach Rücksprache mit dem Telekom Kundenservice, haben wir erfahren, dass es angeblich Vermietersache sein, diese Dose bereitzustellen und installieren zu lassen. Sollte der Vermieter dies nicht tun, hätten wir die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten, um uns dann einen anderen Anbieter zu suchen. Ein Kabel Deutschland Anschluss wurde gelegt. Es sind auch einige andere Kabel im Keller vorhanden, ich habe allerdings keinen Durchblick welches Kabel wofür dient. Ein Techniker könnte nicht bei uns vorbeischauen. Der Vermieter müsste es beauftragen. Nun sagte der Vermieter, es sei Sache des Vertragspartners diese Dose bereitzustellen. Was ist denn jetzt hier richtig? Für eine berufliche Weiterbildung ist es für mich notwendig, in Kürze einen Internetzugang zu Hause zu haben. Mein Problem ist mit einem Anbieterwechsel ja nicht gelöst. Ich würde außerdem gerne Telekom Kunde bleiben. Vielleicht kann mir irgendjemand helfen.
Ich wünsche einen schönen Abend!
26.09.2019 01:03
Schönen guten Abend
Vielleicht hilft dir diese Seite weiter :mietrechtslexikon
Der Vermieter muss dir eigentlich eine Anschlussmöglichkeit bereitstellen,zumindest so weit ich das weiß.
26.09.2019 03:28
Mein Wissensstand:
Das, was der Vermieter bereitstellen muss, ist nicht die TAE-Dose sondern er muss einen APL beauftragt haben (so Ihr nicht im Glasfaserausbaugebiet seid sondern im DSL/VDSL Ausbaugebiet) und der muss installiert sein. Nur wenn der APL da ist, dann ist es möglich, eine TAE zu erhalten - und die beauftragst Du als Mieter indirekt dadurch, dass Du einen Tarif wie z.B. MagentaZuhause M beauftragst. Der Vermieter muss da nur zulassen, dass die TAE im Rahmen der Tarifbeauftragung installiert wird. Die Telekom installiert die TAE neben dem APL - also in der Regel im Keller. Wenn die TAE in die Wohnung soll, dann muss der Vermieter zumindest zustimmen, dass das Telefonkabel vom APL zum Wunsch-TAE-Standort verlegt werden darf - das dann vermutlich auf Kosten des Mieters (und zwar auf zuätzliche Kosten des Mieters).
Es gibt auch noch prinzipiell die Möglichkeit einer Mitversorgung - der APL ist dann in einem Nachbargebäude.
Wenn bereits ein Kabelanschluss vorhanden ist, über den Internet und Telefonie möglich sind, dann ist es allerdings reine Gutmütigkeit des Vermieters, wenn er auch einen APL beauftragt. Es ist klar, dass auf dem Kabelnetz derzeit nur ein einziger Anbieter auswählbar ist. Das ist auch der Telekom ein Dorn im Auge. Und im Rahmen der Übernahme von Unitymedia durch Vodafone Kabeldeutschland ist es wohl so, dass da dann auch o2 aufs Kabelnetz drauf darf. Aber es gibt ja lokal auch andere Kabelanbieter als Unitymedia/Kabeldeutschland.
26.09.2019 05:37 Zuletzt bearbeitet: 26.09.2019 07:23 durch den Autor
Ich frage mich gerade wie die Telekom den Anschluß überhaupt vertragsrechtlich schalten konnte, wenn gar keine Monopoldose installiert wurde?
Immerhin endet an der 1. TAE der Zuständigkeitsbereich des Anbieters.
Irgendwo im APL muß der Anschluß doch drauf geschaltet sein!
Auch das bei der Schaltung kein Technikerbesuch angestrebt wurde, halte ich für etwas fragwürdig.
Immerhin ist der erste Technikerbesuch bei Schaltung im Bereitstellungspreis inbegriffen!
Spätestens da hätte man schon drüber stolpern müssen, daß der Vertrag nicht erfüllt werden kann.
Da hier scheinbar noch Klärungsbedarf besteht, bitte Benutzerdaten im Profil hinterlegen.
Mag zwar sein das ich gerade falsch liege, aber meiner Ansicht nach gibt es jetzt nur zwei Möglichkeiten:
① Der Vermieter/Hauseigentümer muß zügig eine Telefonleitung vom APL in die Wohnung legen (lassen.)
Eine Pflicht seitens des Vermieters besteht nicht, da Kabelanschluß vorhanden- und eine Internet/Rundfunkversorgung
darüber gewährleistet ist. Bei reinen Telefonanschlüssen (Grundversorgung) könnte es mglw. jedoch anders aussehen. (Weiß ich nicht so genau.)
② Die Telekom muß den Anschluß stornieren, da dieser hätte nicht geschaltet werden dürfen.
Da ist wohl einiges mächtig schief gelaufen. (Kommunikation)
26.09.2019 07:17
Hallo @Björn5,
ich würde als erstes mal zweifelsfrei klären, ob wirklich kein Anschluss vorhanden ist.
Ist das Haus alt? Findest du an der Fassade irgendwo sowas hier? https://images.app.goo.gl/SiRey2vLrctFXBmP7
Oder ist das Haus neuer? Ist im Keller oder Anschlussraum sowas? https://images.app.goo.gl/EWpqv3BQ1iYJWR519
Bitte schau noch mal gründlich nach. Die Telekom hätte den Anschluss nicht geschaltet, wenn in ihren Unterlagen nicht irgendwo ein APL dokumentiert wäre. Mach gerne ein Foto und stell es hier ein.
Ich wundere mich schon ein bisschen, dass du das vorher nicht hinterfragt hast, wenn du nun den Anschluss dringend benötigst.
ER
26.09.2019 07:29 Zuletzt bearbeitet: 26.09.2019 08:13 durch den Autor
@ExRatinger schrieb:
Die Telekom hätte den Anschluss nicht geschaltet, wenn in ihren Unterlagen nicht irgendwo ein APL dokumentiert wäre.
Das ist mir zu ungenügend.
Gegenfrage:
Hätte die Telekom den Anschluß auch dann geschaltet, wenn sich der APL draußen an der Hauswand befindet und die 1. TAE einfach daneben gesetzt?
Wohl kaum.
Tatsache ist, der Anbieter verpflichet sich bei Vertragsabschluß dazu dem Kunden einen funktionierenden Übergabepunkt bereitzustellen.
Was hier abgelaufen ist kann man in etwa so vergleichen:
Du mietest dir eine Wohnung, aber kriegst nicht den Haustürschlüssel ausgehändigt.
Bei einer fehlenden TAE hätte der Vertrag meiner Meinung nach erst gar nicht zustande kommen dürfen.
Da dem TE vom Kundenservice ein Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, denke ich mal das die Telekom den Fehler bereits selbst erkannt hat.
26.09.2019 09:17
Ich tippe auf eine Rj45 Dose anstatt TAE.
26.09.2019 09:37
@Gelöschter Nutzer schrieb:
@ExRatinger schrieb:
Die Telekom hätte den Anschluss nicht geschaltet, wenn in ihren Unterlagen nicht irgendwo ein APL dokumentiert wäre.Das ist mir zu ungenügend.
Versteh schon, aber jetzt müssen ja erstmal die Fakten geklärt werden. Insbesondere ob die Realität in dem Haus mit dem übereinstimmt, was die Telekom in ihren Unterlagen hat.
In meiner Wohnung ist es ganz ähnlich. Der Vermieter hat mit relativ großem Aufwand und nicht ohne Stolz eine Koax-Installation vom Feinsten bauen lassen, die in mehreren Zimmern in Multimedia-Anschlüssen ändert. Da er dachte, dass fortan jeder Mieter selbstverständlich Kabel bucht, wurde die Telekom-Installation sehr stiefmütterlich behandelt und auch entfernt / abgeschnitten an Stellen, wo sie störte. Ich hatte am Anfang auch große Mühe, eine durchgängige Doppelader zu meiner TAE angeschlossen zu bekommen. Die Telekom hat im ersten Schritt einfach nach Papierlage an den Straßenverteilern geschaltet und sich nicht dafür interessiert, ob an meiner TAE irgendwas ankommt.
Ich vermute, der Vermieter des TE ist nicht besonders motiviert, den Telekom-Anschluss zum Funktionieren zu bringen, weil eben bereits Koaxkabel liegt. Und das müsste ja mietrechtlich eigentlich auch genügen.
ER
26.09.2019 09:38 Zuletzt bearbeitet: 26.09.2019 09:41 durch den Autor
Hallo @Björn5
Wenn ich das richtig verstehe, wurde der Anschluss ohne Kundenbesuch bereitgestellt?
Wenn ja, dann einfach eine Störung melden, wobei ich in dem Fall aus Versehen vergessen würde, das es keine Telefondose gibt, da die Telekom anders ja anscheinend nicht in der Lage ist, dir (ggf. kostenpflichtig) einen Techniker vorbeizuschicken.
Einfach "frech" sein und nur sagen, Router ist angesteckt und Link/DSL leuchtet/funktioniert nicht...
Dann sollte ein Techniker bei dir erscheinen, mit dem Du den Rest dann vor Ort klären kannst.
Eine Prüfung/Schaltung bis zum Übergabepunkt ist dabei kostenfrei.
Sollten zusätzliche Arbeiten (z.B. Arbeite im Hausnetz, Installation Router usw) anfallen kostet dich das Ganze dann im günstigsten Fall 79,95€ (Fehlerbehebung Heimnetz).
Die Fehlerbehebung Heimnetz sollte eigentlich über die Hotline buchbar sein, kann aber auch direkt mit dem Techniker abgesprochen werden.
Ich kann nicht verstehen, das die Telekom nicht in der Lage ist, dir einen kostenpflichtigen Technikerbesuch anzubieten...
26.09.2019 10:27 Zuletzt bearbeitet: 26.09.2019 10:33 durch den Autor
@ellbogen schrieb:Ich tippe auf eine Rj45 Dose anstatt TAE.
Interessanter Gedanke.
Habe ich gar nicht bedacht.
Gibt es in der Wohnung/Keller/Dachboden etc. einen Schaltschrank oder Ähnliches?
Ist vielleicht statt einer TAE-Dose eine UAE-Netzwerkdose installiert worden?
Hier mal ein paar Bilder zum Vergleich:
--- Aufputz --- (Einfach-/Doppeldose)
--- Unterputz --- (Einfach-/Doppeldose)
Das DSL-Signal (Amt) kann auch direkt auf einer UAE-Netzwerkdose liegen.
Ist zwar nicht ganz konform, aber machbar.
Ich verwende statt einer TAE-Dose auch eine UAE-Netzwerkdose.
Der Speedport hängt mit einem flachen LAN-Kabel dran.
26.09.2019 12:06
26.09.2019 12:14 Zuletzt bearbeitet: 26.09.2019 12:17 durch den Autor
@Björn5 schrieb:Hallo! So ein Ding hab ich hier in jedem Raum außer den Bädern.
Jetzt nur noch "die erste" ausfindig machen und prüfen, ob der APL darauf geklemmt ist.
Respektive den Router per Patchkabel anstecken und testen, ob die DSL-Link LED leuchtet.
Dann ist alles startklar.
26.09.2019 12:16 Zuletzt bearbeitet: 26.09.2019 12:21 durch den Autor
@Björn5 schrieb:Hallo! So ein Ding hab ich hier in jedem Raum außer den Bädern.
Aha!
Diese UAE's müssen ja irgendwo hingehen.
Meist in ein Schaltschrank; ein so genanntes Patchfeld.
Dann mach dich mal auf die Suche...
Wenn möglich, mach noch ein paar Bilder.
Ich selbst wohne in einem Altbau.
Solche Anschlußvarianten kenne ich nur in der Theorie.
26.09.2019 21:14
29.09.2019 14:08
29.09.2019 14:56
Hallo @Björn5,
Nach Rücksprache mit dem Telekom Kundenservice, haben wir erfahren, dass es angeblich Vermietersache sein, diese Dose bereitzustellen und installieren zu lassen.
Nein, das ist falsch. Die 1. TAE wird ausschließlich von der Telekom oder von der Telekom beauftragten Firmen installiert. Womöglich wurde bei einer Renovierung die 1. TAE entfernt, dann kann sie nur im Zuge einer Störungsmeldung wieder montiert werden. Unter Umständen ist dies mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Sollte der Vermieter dies nicht tun, hätten wir die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten, um uns dann einen anderen Anbieter zu suchen.
Gibt es eine Steigerung von falsch?
Der Telekom ist es egal, ob der Vermieter hier zustimmt oder nicht, weil
@Gelöschter Nutzer
Bei einer fehlenden TAE hätte der Vertrag meiner Meinung nach erst gar nicht zustande kommen dürfen.Da die 1. TAE erst mit der Bereitstellung eines Tarifs von der Telekom gesetzt wird, wäre es ja so unmöglich überhaupt an einen Anschluss zu kommen.
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