WLAN - Freies WLAN - Gäste WLAN

Gelöst

WLAN-Betreiber - Freies WLAN - Gäste WLAN

"Unternehmer und Verbraucher, die ihr WLAN Anderen zur Verfügung stellen, haften grundsätzlich nicht mehr als sogenannte Störer für Urheberrechtsverstöße Dritter. WLAN-Betreiber können jedoch unter Umständen zu Inhaltssperren verpflichtet werden. Der Gesetzgeber hat mit einer neuen Gesetzesänderung, die am 13.10.2017 in Kraft getreten ist, nun die sog. Störerhaftung für WLAN-Betreiber überwiegend abgeschafft. Unternehmer und Privatpersonen, die ihr WLAN anderen Personen frei zur Verfügung stellen, haften daher nicht mehr für rechtwidriges Verhalten der jeweiligen Interntnutzer. ..." vgl.  https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/stoer...

Mit freundlichem Gruß

Marianne E.

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

@FelixKruemel 

Warum dieer Linke nicht funktionierte, weiß ich auch nicht. Ich habe einen neuen besogt.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/stoererhaftung-besser...

Hoffentlich ist der jetzt in Ordnung.

Mit Gruß

Marianne

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

@Marianne E. 

Mit dem Gesetzt gibt es viele Probleme und Lücken. Verlassen sollte man sich nicht darauf. 

 

PS: Der Link geht nicht.

Recht bekommen und Recht haben entscheidet der Richter und darauf würde ich es nicht ankommen lassen also WLAN bleibt ZU.

 

Mal abgesehen von dem ganzen Papierkram der auf einen zukommt.

@FelixKruemel 

Warum dieer Linke nicht funktionierte, weiß ich auch nicht. Ich habe einen neuen besogt.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/stoererhaftung-besser...

Hoffentlich ist der jetzt in Ordnung.

Mit Gruß

Marianne

@Marianne E. 

Ich habe versehentlich meinen eigenen Beitrag als Lösung bezeichnet. Kann das jemand korrigieren.

Sorry

Marianne E.

@Marianne E. 

Bei den 3 Punkten neben dem Beitrag hast du die Möglichkeit, als Threadersteller, "nicht die Lösung anzutippen". Habe das aber bereits für dich erledigt.

@FelixKruemel 

Vielen Dank für die Hilfe. Inzwischen habe ich erfahren, dass ich meinen Beitrag auch als Lösung kennzeichnen kann, wenn das zutrifft. Und das war bei mir zwar der Fall, meine Kennzeichnung war trotzdem ein Versehen. Ich bin immer davon ausgegangen, dass eine solche Kennzeichnung nur von anderen Personen erfolgen kann.

Ich habe die Kennzeichnung nun aber wiederholt (Eitelkeit, dein Name ist ..).

Mit freundlichen Grüßen

Marianne