WLAN für andere freigeben ja oder nein

Gelöst

Hallo,

 

ein freundlicher Herr in einem Video hier bei Telekom erzählt wie man WLAN freischaltet und dass man es als Hot Spot freigeben soll für andere Telekomkunden, die gerade in der Nähe sind.

Wenn ich aber hier auf der Telekom HP lese, wird davor gewarnt sein WLAN freizugeben, da sonst jemand anderes das Kontigent verbrauchen kann oder ungesetzliche Dinge damit machen kann.

Was ist denn nun richtig?

Anbei hänge ich mal den Text der Datei an.

 

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Immer mehr Büros, Wohnungen und sogar öffentliche Gebäude gelangen mittlerweile per WLAN (Wireless Local Area Network) ins Internet. Doch diese Zugangsart kann Risiken bergen, die nicht allen Nutzern bekannt sind. In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Schutzmaßnahmen Sie treffen sollten.

Für viele Menschen geht es nicht mehr ohne Internet. Und wer einmal die Vorzüge des World Wide Web entdeckt hat, ganz besonders mobiles Internet, der möchte sie nicht mehr missen.

Gut also, dass dank WLAN das Internet mittlerweile auch in vielen Bahnhöfen, Cafés oder sogar ganzen Städten verfügbar ist. Immer mehr Leute nutzen Standorte, an denen HotSpot zur Verfügung steht. So wird mobil mit einem Tablet-PC oder einem Smartphone drahtlos das Internet abgerufen. Und auch zu Hause bringt die WLAN-Technologie sprichwörtlich wahre Bewegungsfreiheit. Doch WLAN birgt auch Sicherheitsrisiken, die Internet-Kriminelle ausnutzen können. Denn die Übertragung per Funk öffnet Datendieben und Internet-Schnorrern Tür und Tor – weshalb Sie folgende Vorsichtsmaßnahmen beachten sollten.

1. WLAN zu Hause
Die Funkübertragung von Daten via WLAN in den heimischen vier Wänden freut einerseits Ordnungsliebende, andererseits kann es auch den Nachbarn erfreuen, wenn keine Sicherung des WLAN-Netzes eingerichtet ist. Dieser kann dann nämlich über Ihr WLAN kostenlos im Internet surfen – was bei Missbrauch zu hohen Kosten führen kann. Deshalb sollten Sie immer darauf achten, dass Ihr WLAN-Netzwerk richtig gesichert ist.

  • WLAN-Router sichern
    Der WLAN-Router ist gleichzeitig die WLAN-Antenne und die Verbindung zwischen Ihrem Internetanschluss und Ihrem Rechner. Die meisten WLAN-Router werden mit ähnlichen Grundeinstellungen ausgeliefert. Daher sollten Sie einige Einstellungen ändern, bevor Sie Ihr WLAN-Netz in Betrieb nehmen.
    Mehr zum Thema WLAN-Sicherheit bei Telekom Geräten

  • Verschlüsselung einrichten
    Die wichtigste Maßnahme zum Schutz Ihres WLANs ist eine Verschlüsselung. Bei den meisten WLAN-Systemen geschieht die über WPA2-PSK. Wichtig ist dabei, dass Sie ein sicheres Passwort, hier WLAN-Schlüssel oder Pre-Shared Key genannt, wählen. Wie Sie ein sicheres Passwort kreieren, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

@telemekel100

wie schon angedeutet, gibt es nur bestimmte Speedports, welche überhaupt in der Lage sind, zusätzliche Telekom-Fon-Hotspots (für Wlan-to-go) aufzubauen. Der Speedport w921v ist nicht dafür ausgerüstet. Du kannst somit selbst keinen Wlan-to-go-Hotspots über deinen heimischen Router ausstrahlen lassen, egal ob du selbst im Kundencenter-Festnetz-Portal diese Option mal aktiviert hattest oder nicht.

 

Der Router Speedport w921v kann es aus technischen Gründen einfach nicht. Er ist dazu nicht ausgerüstet. Das ist ungefähr so, also ob du über ein Radio fernsehen (also auch Bilder sehen) möchtest, das geht einfach nicht.

 

Wenn man von seinem eigenen Router aus mindestens 30 Tage lang selbst keinen Telekom-Fon-Hotspot senden lässt, dann wird man nach einiger Zeit aus dem Wlan-to-go-Verbund hinaus geworfen (durch Telekom bzw. Fon). Es wird also eines Tages von selbst irgendwann in deinem Kundencenter-Festnetz-Portal-Optionen das Merkmal "Wlan-to-go" deaktiviert sein, falls das bisher nicht der Fall sein sollte.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

@telemekel100

die Telekom wird dir in der Regel  n i c h t  vorschlagen, dass du dein privates WLAN fremden Personen zur Verfügung stellst.

 

Hast du jedoch einen Speedporttyp, welcher WLAN-to-go könnte inklusive der passenden Anschlussgeschwindigkeit und dem passenden Telekomvertrag, könntest du über bestimmte Speedports ein z u s ä t z l i c h e s  WLAN-Netz  aufbauen lassen. Dieses Wlan ist somit  n i c h t  dein privates, sondern ein Telekom-Fon-Hotspot, der dann entweder anderen Telekom-Kunden oder Leuten des Fon-Verbundes zur Verfügung steht. Der offizielle Anbieter des WLAn ist dann die Telekom bzw. der Fon-Verbund. Die Verantwortung für die Überwachung dessen, was die Nutzer des Hotspots machen (solange sie den Telekom-Fon-Hotspot nutzen), hat somit die Telekom bzw. der Fon-Verbund.

 

Ging es dir darum, dass du nicht wusstest, dass bestimmte Speedporttypen zusätzliche Wlan-SSIDs (zusätzlich zu deinem privaten) öffentlich im Namen von Telekommunikationsunternehmen ausstrahlen können?

Aber in dem Video gibt der Telekom Mitarbeiter Mark doch den Rat das WLAN freizugeben.

@telemekel100

hast du einen Speedport, und wenn ja, welchen Typ genau? http://speedport.ip/html/login/status.html?lang=de

Ja. Einen W121 V


@telemekel100 schrieb:

Ja. Einen W121 V


So einen Speedport gibt es gar nicht. Kontrolliere doch noch mals die Angaben.

 

Ich habe beispielsweise einen Speedport w724v Typ A. Der ist WLAN-to-go-fähig. Und ich habe den passenden Vertrag (MagentaZuhause L) mit der entsprechenden Anschlussgeschwindigkeit (VDSL 100) dazu.

  • Im Telekom-Kundencenter-Portal ist bei meiner Wlan-to-go-Option "aktiviert" eingestellt. Ich könnte das dort deaktivieren, dann würde mein Speedport den Telekom-Fon-Hotspot nicht mehr ausstrahlen (ich hätte dann Wlan-to-go nicht mehr frei gegeben).
  • Den Telekom-Fon-Hotspot würde es auch abschalten, wenn ich die EasySupport-Funktion im Kundencenter oder im Speedport selbst abschalten würde (dann hätte ich Wlan-to-go nicht mehr frei gegeben).
  • Und der Telekom-Fon-Hotpsot kann nur senden, wenn ich mein privates Wlan an habe. Wenn ich mein privates Wlan komplett abschalte, also weder mein privates 2,4 GHz-Wlan noch mein 5 GhZ-Wlan an habe, dann sind die Sendeeinrichtungen des Speedports komplett abgeschalten, also auch der Telekom-Fon-Hotspot. Habe ich aber mindestens eines von beiden in Betrieb, dann sendet mindestens ein Telekom-Fon-Hotspot zeitgleich. Schalte ich also die Sendeeinrichtung des Speedports ab, habe ich Wlan-to-go nicht in dem Moment frei gegeben, ... .

Doch, so steht  es auf dem Speedport. W 921 V.

Und das Video von dem Telekom Mark sieht man hier: 

 

https://www.telekom.de/hilfe/mobilfunk-mobiles-internet/mobiles-internet-e-mail/wlan-to-go/anmelden-...

1. 121 gibt es nicht du schreibst jetzt 921 den gibt es.

Dieser Router unterstütz kein WLAN to Go und damit gilt das Video für dich nicht

@telemekel100

wie schon angedeutet, gibt es nur bestimmte Speedports, welche überhaupt in der Lage sind, zusätzliche Telekom-Fon-Hotspots (für Wlan-to-go) aufzubauen. Der Speedport w921v ist nicht dafür ausgerüstet. Du kannst somit selbst keinen Wlan-to-go-Hotspots über deinen heimischen Router ausstrahlen lassen, egal ob du selbst im Kundencenter-Festnetz-Portal diese Option mal aktiviert hattest oder nicht.

 

Der Router Speedport w921v kann es aus technischen Gründen einfach nicht. Er ist dazu nicht ausgerüstet. Das ist ungefähr so, also ob du über ein Radio fernsehen (also auch Bilder sehen) möchtest, das geht einfach nicht.

 

Wenn man von seinem eigenen Router aus mindestens 30 Tage lang selbst keinen Telekom-Fon-Hotspot senden lässt, dann wird man nach einiger Zeit aus dem Wlan-to-go-Verbund hinaus geworfen (durch Telekom bzw. Fon). Es wird also eines Tages von selbst irgendwann in deinem Kundencenter-Festnetz-Portal-Optionen das Merkmal "Wlan-to-go" deaktiviert sein, falls das bisher nicht der Fall sein sollte.

Telekom hilft Team
Guten Morgen @telemekel100 ,

laut den ganzen Beiträgen ist dein Anliegen gut geklärt worden. Hast du noch Fragen dazu?
Gerne biete ich dir ein Telefonat an, indem ich dir das erkläre.
Ergänze einfach die fehlenden Daten in deinem Profil. Gib mir kurz Bescheid, wenn du einen Anruf wünscht.

VG Marleen E.

Vielen Dank für die Antworten.

Das mit dem 121 war ein Tippfehler. Natürlich muss es W 921 V heißen.

Die Angelegenheit ist nun geklärt, besten Dank.

Vielen Dank für die Antworten.

Das mit dem 121 war ein Tippfehler. Natürlich muss es W 921 V heißen.

Die Angelegenheit ist nun geklärt, besten Dank.