Zweitanschluss unrechtmäßig angemeldet

Hallo liebes Telekom Team,
ich habe folgendes Problem...
Meine Schwester hat einen Telekom Anschluss. Sie lebt in Trennung und Ihr noch Ehemann hat auf Ihren Namen und unter Ihrer Kundennummer einen Zweitanschluss in einem anderen Ort angemeldet. Den hat er nicht, bis auf einmal 10 € bezahlt. Meine Schwester wusste davon nichts, da die Rechnungen an seine mail Adresse gingen. Bis heute. Denn ein Inkasso Unternehmen hat nun mit ihr Kontakt aufgenommen. Wie sie sich denken können ist sie aus allen Wolken gefallen.
Sie kann und will die Kosten nicht übernehmen. Was kann man da machen , da ja der Anschluss ohne ihres Wissens eingerichtet wurde.
Sie würde die Sache gerne so schnell wie möglich klären, denn sie kann ja nichts dafür.
Bitte helfen Sie uns.

MfG
Christian

@muc80337_2 

ich hab mal in meinen Account mich dort eingeloggt:

https://www.telekom.de/kundencenter/persoenliche-daten

Mehr Infos

Dort sind bei mir zwei Kundennummern erfasst für drei Verträge (zwei mobile auf laufen auf die gleiche Kundennummer, deshalb diese 3 - 2 - Situation), da ich beide Mobilfunkverträge mit dem Festnetzvertrag verknüpft habe.

 

Unter dem Punkt "Vertragspartner" gibt es für jede Kundennummer (also zwei Mal, da zwei Kundennummern) jeweils ein mal einen Namen und Adresse, also insgesamt zwei Möglichkeiten (je Kundennummer eine).

ABER:

Unter dem Punkt "Rechnungsempfänger" kann für jeden Vertrag (also drei Mal, da drei Verträge trotz nur 2 Kundennummern) eine andere Anschrift angegeben werden. Und unter dem Punkt "Rechnungseinstellungen" (u. a. mit dem Unterpunkt "Rechnung online") kann ebenfalls für jeden der drei Verträge eine andere Mailadresse zum Rechnungsversand hinterlegt werden. Ergänzung: Und unter dem Punkt "Bankverbindung" kann man auch  für jeden Vertrag (also für jeden der drei einzeln) kann man eine andere Bankverbindung festlegen.

Kannst du mal bei dir selbst schauen. Es sind Abweichungen möglich, für jeden Vertrag extra, auch bei gleicher Kundennummer, kann einzeln eine andere Rechnungsanschrift und eine andere Mailadresse für den Versand der Rechnungen festgelegt sein. Ergänzung: Und auch eine andere Bankverbindung.

 

Aber momentan ist das eher ein Stochern im Nebel. Da den Teamies noch keine Benutzerdaten der Betroffenen geliefert wurden, also sie gar nicht nachsehen kann, ob es wirklich einen zweiten Festnetzvertrag auf den Namen der Betroffenen gibt und was sonst noch so Sache ist laut den Datenbanken. Denn eigentlich kann jedes Inkassobüro auf einen zukommen und so etwas behaupten, was man aber gemäß der Faktenlage beim ursprünglichen Gläubiger einer Forderung überprüfen können müsste.

 

Ist es so gelaufen, wie bisher geschildert, dann ist das ein Betrugsversuch oder Identitätserschleichung oder sonstiges, und das gehört mit Anwaltshilfe angezeigt, damit sich das dann nicht noch als üble Nachrede und so weiter gegen die Betroffene wieder wendet. Der Anwalt wird sich dann auch noch um die Abwehr der Forderungen kümmern dürfen bzw. was man da noch irgendwie machen kann, dass das ganze gestoppt oder abgemildert wird. Und ich gehe davon aus, dass man mit einer Anzeige dann bessere Karten in so einem Fall hat. Aber das weiß ein einschlägiger Anwalt sicher besser als wir alle.

@Jacqueline G. 

Der Vertragsinhaber ist zwar vielleicht nicht der Zahler aber derjenige der haftbar ist und daher auch die Mahnungen bekommen muss.

Läuft das bei der Telekom etwa anders?


@CobraCane  schrieb:

Der Vertragsinhaber ist zwar vielleicht nicht der Zahler aber derjenige der haftbar ist und daher auch die Mahnungen bekommen muss.

Läuft das bei der Telekom etwa anders?


Die Frage ist da eher die ob das an die Meldeadresse geht oder an die Vertragsadresse. Und da es zwei Vertragsadressen gibt...


@muc80337_2  schrieb:

@CobraCane  schrieb:

Der Vertragsinhaber ist zwar vielleicht nicht der Zahler aber derjenige der haftbar ist und daher auch die Mahnungen bekommen muss.

Läuft das bei der Telekom etwa anders?


Die Frage ist da eher die ob das an die Meldeadresse geht oder an die Vertragsadresse. Und da es zwei Vertragsadressen gibt...


@muc80337_2 

Das wäre jetzt eben interessant zu wissen wie hier die Telekom vorgeht denn meiner Meinung nach kann es immer nur eine Vertragspartneradresse geben, nicht mehrere.

 

Alles andere (Standort, Rechnung, Lieferanschrift) kann mehrfach vorhanden sein aber einen Vertragspartner selber kann es immer nur unter einer Adresse geben.

@CobraCane 

Da müssten wir jetzt jemanden mit einem Zweitwohnsitz mit ebenfalls Telekom Festnetzanschluss haben um es sicher zu wissen Zwinkernd

@Jacqueline G. 

 

Ich gehe natürlich von der aktuell geschilderten Sachlage aus - und die ist bisher so: Person B schließt für Person A, die weder davon noch weiß, noch zustimmt, einen Vertrag ab - und das ist ganz klar ein nichtiger Vertrag welcher nicht rechtswirksam zustande kam, zumindest nicht zwischen A und Telekom, sondern B und Telekom. Da dürfte es auch unerheblich sein, ob er direkt im Kundencenter geschlossen wurde, Telefonisch oder einfach ein neuer Auftrag erstellt wurde unter Angabe der Daten von A und einer falschen Bankverbindung.

 

Also wären sämtliche Forderungen hinfällig, inkl. Mahnung/Inkasso, da nie ein Vertrag mit A zustande kam, sondern zwischen B und Telekom. Eigentlich sagt einem das auch der normale Menschenverstand: B kann für A keinen Vertrag abschließen. Sonst könnte ja jeder kommen.Und, aufgrund der Tatsache, dass man nie einen Vertrag geschlossen hat, ist auch kein Widerruf/Kündigung notwendig: Weil ja kein Vertrag existiert.

 

Eine Anzeige seitens A kann von Vorteil sein - aber kein Muss. Weil: A hat ja gar nichts getan, also kann man auch nicht verlangen, dass man das macht. Theoretisch muss A nur kundtun, dass A kein Vertrag geschlossen hat sondern irgendjemand - der Rest dürfte streng genommen das Problem zwischen Telekom und B/irgendjemand sein. Und dann wäre die Telekom am Zug, zu belegen, dass der Vertrag doch durch A geschlossen wurde; z.B. mit Mahnungen an A und einer Auftragsbestätigung an A. Ging das auch alles an B... tjo.

Bei jedem online abgeschlossenen Vertrag könnte ja jeder behaupten "ich habe den Vertrag gar nicht geschlossen, Telekom beweis mir zuerst mal, dass ich einen Vertrag habe.

 

In anderen Worten: Ganz so einfach kommt man aus der Kiste nicht raus, da muss man dann kämpfen um zum Recht zu kommen.


@muc80337_2  schrieb:

@CobraCane 

Da müssten wir jetzt jemanden mit einem Zweitwohnsitz mit ebenfalls Telekom Festnetzanschluss haben um es sicher zu wissen Zwinkernd


@muc80337_2  und @CobraCane ,

brauchen wir nicht mal.

 

Denn die Mahnungen gehen per E-Mail hinaus, und zwar an die Mailadresse, welche für die Rechnungen eingestellt ist, und die kann (wie ich selbst festgestellt habe) bei jedem Vertrag anders sein, egal ob es die gleiche Kundennummer ist oder nicht. Die Mahnungen gehen somit nicht an die sogenannte Kontaktadresse, welche ebenfalls im Account festgelegt werden kann, und welche aber Kundennummer abhängig ist.

 

Das ist in dem Fall, wie dem diesen hier, dann eine Schwachstelle. Wobei anscheinend die Verantwortlichen der Telekom aus diversen Gründen bewusst so entschieden hatten, dass es an eine individuelle Rechnungsadresse bzw. Mail gehen soll.

 

Wir müssen nicht mal weiß wo auch immer suchen zum Nachsehen. Denn es gibt zwei offizielle Nachrichten (Blogs) zu dem Thema elektronische Mahnungen in der Community selbst.

  1. Sommer 2018: Festnetz-Mahnung per Mail (+ Mobilfunk-Rechnung ... per SMS)
    https://telekomhilft.telekom.de/t5/Blog/Die-Mahnung-wird-digital/ba-p/3360291
  2. Herbst 2018: Auch Mobilfunk-Mahnung nun per Mail
    https://telekomhilft.telekom.de/t5/Blog/Die-Mahnung-wird-digital-jetzt-auch-im-Mobilfunkbereich/ba-p...

@muc80337_2  schrieb:

Bei jedem online abgeschlossenen Vertrag könnte ja jeder behaupten "ich habe den Vertrag gar nicht geschlossen, Telekom beweis mir zuerst mal, dass ich einen Vertrag habe.

Nun - so ist es aber, wenn der Abschluss strittig ist - wie in diesem Fall, ist er anfechtbar - und dann ist der Vertragspartner, hier die Telekom, am Zug. Online, telefonisch, Post, Fax,.. ist auch unerheblich. Ein nichtig geschlossener vertrag ist nichtig, egal ob per Mail, Fax, Brieftaube oder Rohrpost.


@patrickn  schrieb:
Ein nichtig geschlossener vertrag ist nichtig, egal ob per Mail, Fax, Brieftaube oder Rohrpost.

Das bestreitet doch keiner.

Bis das soweit durch die Instanzen gegangen ist bedeutet das jede Menge Ärger. Und es ist nicht sicher, wie das ausgeht. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

 

Wenn ich bei Dir daheim vorbeikomme und in einem unbemerkten Moment den Picasso von der Wand nehme und ihn anschließend verhökere, dann hast Du durch mich zwar nicht das Eigentum am Picasso verloren - aber bis Du den wieder hast...

 

 

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/welche-folgen-identitaetsdiebsta...


@Sherlocka  schrieb:

 

Denn die Mahnungen gehen per E-Mail hinaus, und zwar an die Mailadresse, welche für die Rechnungen eingestellt ist, und die kann (wie ich selbst festgestellt habe) bei jedem Vertrag anders sein, egal ob es die gleiche Kundennummer ist oder nicht. Die Mahnungen gehen somit nicht an die sogenannte Kontaktadresse, welche ebenfalls im Account festgelegt werden kann, und welche aber Kundennummer abhängig ist.


Tja, und in einem anderen Thread wurde vor kurzem fleißig darüber debattiert dass es nicht rechtens ist eine Sperrandrohung (die zwangsweise folgt) per Mail zu verschicken sondern dass sie schriftlich (per Post) kommen muss. §45TKG

Macht die Telekom hier dann doch etwas rechtswidriges oder habe ich mit meiner Vermutung damals doch Recht gehabt dass "schriftlich" eben auch "per Mail" bedeuten kann.

Dort im Thread hat sich niemand mehr von der Telekom wirklich dazu geäußert was jetzt stimmt.

 

 


@CobraCane  schrieb:

Tja, und in einem anderen Thread wurde vor kurzem fleißig darüber debattiert dass es nicht rechtens ist eine Sperrandrohung (die zwangsweise folgt) per Mail zu verschicken sondern dass sie schriftlich (per Post) kommen muss.


Die Sperrandrohung ist ein anderes Kaliber - die Anforderungen an diese werden im Telekommunikationsgesetz festgeschrieben.

Zu Rechnungen und Mahnungen lässt sich das Telekommunikationsgesetz nicht aus.

@muc80337_2 

Na also, dann haben wir es ja schon. Dann hätte die Schwester ja nen Brief bekommen müssen noch vor dem Inkasso-Unternehmen.


@CobraCane  schrieb:

Na also, dann haben wir es ja schon. Dann hätte die Schwester ja nen Brief bekommen müssen noch vor dem Inkasso-Unternehmen.


Nein - vor einer Anschluss Sperre.

Die ist bisher aber noch nirgends zu erkennen seitens der Äußerungen von @crislykrause 

 

Ich gehe davon aus, dass von einer Sperre auch ihr "richtiger" Anschluss betroffen sein könnte.

@muc80337_2 

Okay, die Sperre ist natürlich nicht erwähnt worden aber sind mit doch mal ehrlich:

Warum sollte der Anschluss noch laufen wenn die Forderungen schon an ein Inkasso-Unternehmen abgegeben wurde?

@CobraCane 

Ich habe im ganzen Thread bisher den Eindruck, dass wichtige Infos einfach fehlen.

Im Moment drehen wir uns im eigenen Saft.

@muc80337_2

Klar, weder hat sich der Threadersteller nochmal gemeldet (vielleicht hat er ja auch nur abends Zeit) noch gab es eine Rückmeldung der Teamies wie sich das mit der Sperre und dem Anschreiben verhält.

Warten wir einfach mal ab und harren der Dinge Überglücklich

 

Wie gesagt, ich glaub halt grundsätzlich nicht an die Theorie dass die Telekom alles irgendwie per Mail an irgendwelche Adressen schickt und dann erst wenn das Inkasso-Unternehmen ins Spiel kommt der eigentliche Betroffene etwas davon mitbekommt.

(BGB)  § 126 Schriftform

(3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.

 

(BGB)  § 126a Elektronische Form

 

Beispiel, wie es sich aus dem Gesetz ergeben kann, dass die elektronische Form ausgeschlossen wäre:

Mehr Infos

(BGB) § 623 Schriftform der Kündigung

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Wobei es aber immer noch sogenannte empfangsbedürftige Willenserklärungen gibt, bei denen der Sender zur Not nachweisen können muss, dass der Empfänger das auch wirklich rechtzeitig empfangen haben könnte, da es am richtigen Ort noch rechtzeitig eingegangen wäre ... . Und so weiter.

Und zudem noch die verschärften Informationspflichten von Unternehmer gegenüber Endverbrauchern, deren Einhaltung die Unternehmer ggf nachweisen können müssen, ... .

 

Nicht so einfach.

Danke für die zahlreichen Informationen. Nein der Ex hat seine eigene E-Mail Adresse zum Rechnungsempfangen angegeben. So das keiner jemals eine Info hatte. Der Anschluss lief lediglich auch unter der Kundennummer meiner Schwester. Die Zugangsdaten hat er nicht. Das muss er alles telefonisch gemacht haben. 

Wie soll man sich dagegen wehren ?


@crislykrause  schrieb:

Wie soll man sich dagegen wehren ?


Um diese Frage zu beantworten, gibt es Anwälte.

Telekom hilft Team
Hallo @crislykrause,

wir können dazu immer noch nichts Definitives sagen, da wir keine Info zu der betroffenen Kundennummer haben. Gern recherchieren wir für Sie, ob in der Historie ein Missbrauch nachvollziehbar ist. Bitte hinterlegen Sie dafür hier http://bit.ly/Kundeninfos die Kundennummer und geben uns im Anschluss hier Bescheid.

Viele Grüße Inga Kristina J.

OK Danke. Das kann man mal versuchen.

Mfg

Christian

@crislykrause 

 

@Inga Kristina J. hat Ihre Hilfe angeboten, magst du die betroffene Kundennummer im Profil hinterlegen und hier kurz schreiben?

Habe jetzt die fehlen Daten hinterlegt. Ich hoffe sie können helfen.

MfG

Christian

Telekom hilft Team
@crislykrause
Ich habe gerade versucht anzurufen, aber leider keinen erreicht. Auch über die Festnetznummer nicht. Wann passt es mit einem Rückruf? Hier ist es am besten, wenn man es vis-à-vis bespricht und nicht hier über zig Kommentare. Sonst wird der Beitrag noch unendlich lang.

Gruß Jacqueline G.