"wie vereinbart" reduzierte geschwindigkeit

Gelöst

Guten Tag,

am Dienstag wurde mir mein MagentaZuhause M Anschluss bereitgestellt. In diesem ist eindeutig eine geschwindigkeit von 50Mbit/s im Download und 10Mbit/s im Upload ausgeschrieben. Nun ist mir das bis heute nicht wirklich aufgefallen, aber als ich heute etwas downloaden wollte habe ich bemerkt, dass mein Anschluss nur mit max. 3MB/s also 24Mbit/s downloadet. Als ich dann noch einmal meinen papierkram durchging habe ich festgestellt das auf dem Blatt mit den beauftragten Leistungen steht: 

"Wie vereinbart, stellen wir Ihnen den Zugang aus technischen Gründen mit einer reduzierten Geschwindigkeit bereit. die minimale Geschwindigkeit beträgt 16,7 Mbit/s im Download und 1,6 Mbit/s im Upload. Die maximal Geschwindigkeit beträgt 25Mbit/s im Download und 5Mbit/s im Upload." 

 

Das Problem bei der Sache ist: Es wurde rein garnichts mit mir vereinbart. Weder wurde ich angerufen noch gab es irgendeinen Hinweis, dass selbst wenn ich mir das M Paket buche ich nur das S bekomme. Weiterhin kann ich auch keinen Grund finden wieso es so sein sollte. Der Anschluss hat keinerlei Probleme die 25MBit/s zu erreichen und es hat so gut wie kein Mieter in dem Haus einen Telekom-Anschluss sondern alle über coax-kabel . 

 

Mit einem "Pech gehabt, ist eben so" will ich mich jetzt auch nicht abwimmeln lassen. Ich erwarte von seitens der Telekom zumindest eine ordentliche technische Erklärung und wann ich dann auf 50Mbit/s hochgestuft werde. Die Telekom hat kein recht ohne meine Zustimmung den Vertrag zu ändern und mir nur 50% der Geschwindigkeit bereitzustellen. 

 

Ich hoffe das Ihr mich verstehen könnt und das jemand helfen kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jeremy

3 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @NoSkill_Jeremy,
herzlich willkommen in unserem Forum.

Kann ein DSL-Anschluss nicht in der gewünschten Geschwindigkeit realisiert werden, muss die Geschwindigkeit entsprechend angepasst werden.
In Ihrem Fall ist es die Leitungslänge die VDSL 50 im Wege steht. Da Sie direkt mit dem Hauptverteiler verbunden sind, können wir auch keinen alternativen Schaltweg anbieten.

Zur Auftragsbestätigung ist schon alles gesagt worden.


Grüße Detlev K.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Lösung
Die Telekom hat dich mit der Auftragsbestätigung doch darüber informiert.
Wieso ist die Telekom denn schuld, wenn du sie erst jetzt liest? Du hättest da ohne Probleme widerrufen können.

Auch bekommst du nicht die 25Mbit, weil die Telekom dich ärgern will. Was hätte sie davon?
Mutter Natur ist es, wo du dich beschweren musst. Denn die Physik lässt nicht mehr zu wie 25 MBit.
Vielleicht 30, aber das ist der Telekom zu knapp und bietet die daher nur die 25.

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Lösung

@NoSkill_JeremyEs gibt 2 unterschiedliche Magenta M 25 und 50(kommt auf die Leitung an),  hast doch in der AB gelesen und widersprechen können.

 mit über 16000 hast also einen Magenta M

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Lösung

@NoSkill_JeremyEs gibt 2 unterschiedliche Magenta M 25 und 50(kommt auf die Leitung an),  hast doch in der AB gelesen und widersprechen können.

 mit über 16000 hast also einen Magenta M

Dein Nicht-Reagieren auf die Auftragsbestätigung ist die Zustimmung. 

 

Deswegen liest man sich Vertragsdokumente auch sofort durch.

Lösung
Die Telekom hat dich mit der Auftragsbestätigung doch darüber informiert.
Wieso ist die Telekom denn schuld, wenn du sie erst jetzt liest? Du hättest da ohne Probleme widerrufen können.

Auch bekommst du nicht die 25Mbit, weil die Telekom dich ärgern will. Was hätte sie davon?
Mutter Natur ist es, wo du dich beschweren musst. Denn die Physik lässt nicht mehr zu wie 25 MBit.
Vielleicht 30, aber das ist der Telekom zu knapp und bietet die daher nur die 25.

die Vereinbarung steht in der Auftragsbestätigung —du hast sie gerade zitiert.

Ursache sind Dämpfung und Leitungsbeschaffenheit, sowie die Lage im Verzweigerkabel.

Es ist auch kein Magenta S, der hätte nur 16 mbit.

Pech gehabt trifft's sehr gut, wenn du nicht innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen hast.

 

Wahrscheinlich meinst du die Auftragsbestätigung.

Es ist Sinn dieser Auftragsbestätigung, dass du nochmals siehst was du bekommst.

Wenn dies nicht deinem Wunsche entspricht, hättest du widerrufen müssen.

Aus diesem Grunde lag der Auftragsbestätigung auch die schriftliche Widerrufsbelehrung bei.

Wenn du noch in der 14tägigen Widerrufsfrist, kannst du auch jetzt noch widerrufen und auf

den Anschluss bei der Telekom verzichten.

Vllt. kann dir ein anderer Anbieter ja mehr Leistung bieten!?

Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @NoSkill_Jeremy,
herzlich willkommen in unserem Forum.

Kann ein DSL-Anschluss nicht in der gewünschten Geschwindigkeit realisiert werden, muss die Geschwindigkeit entsprechend angepasst werden.
In Ihrem Fall ist es die Leitungslänge die VDSL 50 im Wege steht. Da Sie direkt mit dem Hauptverteiler verbunden sind, können wir auch keinen alternativen Schaltweg anbieten.

Zur Auftragsbestätigung ist schon alles gesagt worden.


Grüße Detlev K.

@NoSkill_Jeremy  schrieb:

 

 . . . .   In diesem ist eindeutig eine geschwindigkeit von 50Mbit/s im Download und 10Mbit/s im Upload ausgeschrieben.


Ganz bestimmt nicht.

 

Es heißt immer : Bis zu  . . .

Und das ist der feine Unterschied.

 

Der  Text  "wie mit Ihnen Vereinbahrt"  ist allerdings schlicht und einfach eine Frechheit.

Denn in aller Regel wurde da ja nichts vereinbahrt, sondern die Telekom hat diese reduzierte Bandbreit ohne Rücksprache in die Auftragsbestätigung übernommen.

 

Neee. Die Telekom geht hier definitiv vorsätzlich mit Konzept, also betrügerisch vor. Die Formulierung „wie vereinbart“ suggeriert, die einvernehmliche Absprache und Zustimmung zu dem beschriebenen Sachverhalt. Die Zustimmung oder eine entsprechende Vereinbarung wurde jedoch nicht getroffen. Der Rücktritt innerhalb der 14 Tage Frist ist natürlich eine Option. Die komplizierte Formulierung der Bandbreitenwerte durch die Einheit MBit, minimal und maximal Werte, ist für einen Leihen nicht transparent. Das ist schlichtweg Täuschung. Ich nenne es mal ganz frech vorsätzlicher Betrug.


@Jajajaja  schrieb:

Ich nenne es mal ganz frech vorsätzlicher Betrug.



Und ich deinen Beitrag Schwachsinn.

 

In den Produktinformationsblättern ist alles säuberlich dargestellt und von der Bundesnetzagentur abgesegnet.

Wenn du das nicht verstehst musst du dir helfen lassen.

Es kommt schon drauf an „WIE“ das rüber gebracht wird. Die AB formuliert „wie vereinbart“. Es wurde jedoch NICHTS vereinbart. Das ist vorsätzliche Täuschung und einfach eine „miese Tour“. Das sollte man hier mal klarstellen!

Ja und deswegen darf man das so machen? Hä?

Magenta Lemminge-Land, oder was?

Über die Formulierung kann man sicher streiten da sie aber in der AB steht ist hier nix mit Täuschung.

Noch so eine Magenta-Lemminge-Land Antwort. Arbeitest du da. Schon, oder? Getting  paid for content.

Das ist definitiv ne miese Tour und kein „ups, da hat jemand Pech gehabt“ Unfall.

oder:

wie gerade vereinbart ist Ludwig II damit einverstanden, dass ...

WTF

Mr. Magenta

Informationsblätter bei einer telefonischen Beauftragung?

Helfen lassen? Gute Idee. Vom Verbraucherschutz oder vom Anwalt.


@Jajajaja  schrieb:

Informationsblätter bei einer telefonischen Beauftragung?


Du hast keine AB und keine Unterlagen bekommen?

 


@Jajajaja  schrieb:

Helfen lassen? Gute Idee. Vom Verbraucherschutz oder vom Anwalt.



Je nachdem wer es dir besser erklärt und wieviel du investieren möchtest.

 

Telekom hilft Team

Hallo zusamen,

 

bitte beachtet unsere Nettiquette und bleibt freundlich.

 

Gruß

André A.

Aus der Sicht eines Anwaltes, ja.

Aus der Sicht eines Verbrauchers (früher mal Kunde genannt), nein weil untransparent.

 

Das ist eben „meine, subjektive Meinung“. Das darf man hier, bis man gelöscht wird.

Es ist mir schon klar, das der Telekom Konzern diese Vorgehensweise mit ihrer Rechtsabteilung geprüft hat, diese grünes Licht gegeben hat und eine Klage allein schon wegen der Finanzkraft der Magenta Juristen aussichtslos ist.

 

Aus Sicht der Kundenbindung, Produkt- und Markenimage und der „Menschlichkeit“ ist das der Supergau.

Alleine diese Worte in das Telekom Portalzu sprechen befreit von dem Magenta-Ärger.

 

Und hey:

An alle denen das auch passiert ist und die sich auch ärgern über diese Sache.

Nein, wir sind nicht zu doof. Das ist „schlecht gemacht“!

Nein, dieses Vertragsgebaren ist einfach „keine Art mit Kunden umzugehen“

Ja. Wir können überhaupt nichts dagegen machen

(innerhalb von 14 Tagen, bei gründlicher Recherche der Sachlage)

Alles klar. Ich gebe mir große Mühe. Und ich habe nicht angefangen ...

 

Die Alternative ist kein Anschluss, anstelle von weniger Bandbreite.
Wäre das die bessere Alternative?

Physik lässt sich nun einmal nicht umgehen.

Alternative? Nahezu keine. Schon klar.

 

Diese Tabelle hier könnte es gut beschreiben:

Magenta S (16.000) gelieferte Bandbreite 6.000

Magenta M (50.000) - gelieferte Bandbreite ca. 16.000

Magenta L (100.000) - gelieferte Bandbreite ca. 50.000

Magenta (x) - gelieferte Bandbreite 0.000

 

Das ist physikalisch jetzt sehr gut erklärt, finde ich.

Könnte sein, dass ich die eine oder andere Stunde gefehlt habe, SORRY!

Weglassen ist wie Augen verschließen und sagen ich sehe das Problem nicht also gibt es das nicht.

 

https://www.telekom.de/produktinformationsblatt