crumb.isLink crumb.isFinalCrumb crumb.getClass crumb.css crumb.separatorCss crumb.getCss crumb.finalCrumb crumb.getText crumb.getIsLink crumb.getWrapperCss crumb.type crumb.url crumb.getUrl crumb.getType crumb.hashCode crumb.equals crumb.toString crumb.wrapperCss crumb.text crumb.getSeparatorCss crumb.class
crumb.isLink crumb.isFinalCrumb crumb.getClass crumb.css crumb.separatorCss crumb.getCss crumb.finalCrumb crumb.getText crumb.getIsLink crumb.getWrapperCss crumb.type crumb.url crumb.getUrl crumb.getType crumb.hashCode crumb.equals crumb.toString crumb.wrapperCss crumb.text crumb.getSeparatorCss crumb.class
crumb.isLink crumb.isFinalCrumb crumb.getClass crumb.css crumb.separatorCss crumb.getCss crumb.finalCrumb crumb.getText crumb.getIsLink crumb.getWrapperCss crumb.type crumb.url crumb.getUrl crumb.getType crumb.hashCode crumb.equals crumb.toString crumb.wrapperCss crumb.text crumb.getSeparatorCss crumb.class
crumb.isLink crumb.isFinalCrumb crumb.getClass crumb.css crumb.separatorCss crumb.getCss crumb.finalCrumb crumb.getText crumb.getIsLink crumb.getWrapperCss crumb.type crumb.url crumb.getUrl crumb.getType crumb.hashCode crumb.equals crumb.toString crumb.wrapperCss crumb.text crumb.getSeparatorCss crumb.class
15.07.2019 12:21
Die Telekom darf „StreamOn“ vorerst nicht mehr anbieten. Richter halten die Leistung für Mobilfunkkunden für unvereinbar mit EU-Recht.
Die Telekom darf ihren Mobilfunkkunden bis auf Weiteres nicht mehr das Produkt „StreamOn“ anbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden, nachdem die Telekom Deutschland GmbH ein Eilverfahren gegen die Bundesnetzagentur angestrengt hatte. Zuvor hatte schon das Verwaltungsgericht in Köln gegen die Telekom entschieden. (AZ 13 B 1734/18))
https://www.nrz.de/panorama/telekom-darf-streamon-vorerst-nicht-mehr-anbieten-id226489495.html
Gelöst! Gehe zu Lösung.
17.07.2019 17:35 Zuletzt bearbeitet: 17.07.2019 17:37 durch den Autor
Hallo zusammen,
wir werden jetzt prüfen, wie wir mit dem Urteil umgehen.
Wir erwarten, dass die BNetzA durch eine angemessene Umsetzungsfrist die nun erforderlichen Anpassungen ermöglicht.
Von der Rechtmäßigkeit von StreamOn sind wir weiterhin überzeugt und werden auch zukünftig alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.
Liebe Grüße
Jamil-Ali G.
15.07.2019 12:55
...
Ein Sprecher der Netzagentur sagte nach der Gerichtsentscheidung: „Wir werden die Anpassung des Produkts nun zügig gegenüber der Telekom durchsetzen.“
Spannend ist, wie die Anpassung aussehen wird.
15.07.2019 13:46 Zuletzt bearbeitet: 15.07.2019 15:23 durch den Autor
Doch Easy ... StreamOn Max wird abgeschafft ... die Buchung von StreamOn schließt Roaming für den Vertrag KOMPLETT aus.
Wer ins Ausland geht und Roaming will, muss StreamOn kündigen und die Roaming Option buchen. Wer zurück in Deutschland ist, muss Roaming kündigen und StreamOn buchen.
Die sowohl Roaming und StreamOn keine Mindestvertragslaufzeit haben, ist das alles am gleichen Tag möglich.
Schon haben wir die unsinnigen Vorgaben umgesetzt.
Netzneutralität .. was nen Witz .. die gibt es nicht und die will auch keiner .. sonst funktioniert kein VoIP ordentlich und IPTV dürfte auch so seine Probleme haben. Aber daaaaa ist keine Netzneutralität wieder in Ordnung.
15.07.2019 13:56
15.07.2019 13:59
Telekom kann gegen dieses Urteil gerichtlich nicht mehr vorgehen.
Wenn die Telekom aufgrund der auferlegten Änderungen das Produkt "Stream on " als nicht mehr wirtschaftlich erachtet,dann stellen sie es ohne Bramborium wieder ein.
Für den Kunden läuft alles wie gewohnt weiter,nur das der Traffic im vollen Umfang wieder zählt.
Sonderkündigungsrecht seh ich daraus nicht,da man dafür keine Gebühr gezahlt hat und auch wenn damit aktuell Werbung betrieben wird.
Es handelte sich ja um eine Gratis Option.
15.07.2019 14:22
Lange hat sich die Telekom gewehrt jetzt ist es vorläufig entschieden und StreamOn verboten
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/33_190715/index.php
15.07.2019 14:23
15.07.2019 14:26
15.07.2019 14:28
ok, aber meiner ist der erste Beitrag mit Link zur korrekten Quelle/Presseerklärung
15.07.2019 14:54
Gut,
fehlt jetzt nur noch ein Urteil zu den kostenpflichtig gebuchten TV-Paketen bei Magneta-TV, für welche Haushalte mit Kabel- und SAT-TV für jedes Gerät extra bezahlen müssen.
Amen.
15.07.2019 15:25
15.07.2019 15:30 Zuletzt bearbeitet: 15.07.2019 15:32 durch den Autor
"Der Bonner Telekommunikationskonzern darf vorläufig das Produkt Stream On in der jetzigen Form nicht länger anbieten. [...] Das Vertriebsverbot von Stream On ist aber zunächst vorläufig, weil es sich noch um das Eilverfahren handelt und das Hauptsacheverfahren noch läuft. Der jetzige Beschluss sei jedoch erst einmal unanfechtbar [...]"
15.07.2019 15:32
15.07.2019 15:34
Danke. Da fehlt der Tag, habe ich so nicht direkt gefunden.
15.07.2019 15:36
15.07.2019 15:40
17.07.2019 17:35 Zuletzt bearbeitet: 17.07.2019 17:37 durch den Autor
Hallo zusammen,
wir werden jetzt prüfen, wie wir mit dem Urteil umgehen.
Wir erwarten, dass die BNetzA durch eine angemessene Umsetzungsfrist die nun erforderlichen Anpassungen ermöglicht.
Von der Rechtmäßigkeit von StreamOn sind wir weiterhin überzeugt und werden auch zukünftig alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.
Liebe Grüße
Jamil-Ali G.
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Mobilfunk-Angebote.