Tarif-Irrsinn für die Jugend/zahlende Eltern!

Gelöst

Hallo!

 

Ich will meinen Unmut mal hier über die vers....ne Tarifpolitik kundtun!

An diversen Hotlines und in den Shop´s kann niemand einem weiterhelfen.

Es geht um die sogenannten Young-Tarife, die leider erst ab 18 Jahren buchbar sind!

Da geht es mit 30,-€ im kleinsten Tarif los, was ja auch in Ordnung wäre für die Leistung.

Warum aber, ist das nicht mit Nachweis, für die Eltern für noch minderjährige buchbar???

Soll ich für meine zwei unter 18 jährigen Kinder bewusst einen normalen Tarif buchen?

Der kommt im kleinsten Tarif mit 40,-€ daher.

Also 10,-€ je Vertrag Aufpreis!!

Der Mitbewerber, die Vodafone, kann das!

Schon seit einiger Zeit.

 

Ich vermute, das es auch diesmal keine aussagekräftige Stellungnahme/Reaktion von den Verantwortlichen gibt.

Ein Anschreiben bringt auch nichts!

So bleibt einem wohl nur die beizeiten mögliche Kündigung und der Wechsel.

In meinen anderen Verträgen bin ich mit dem Service, trotz meist höherem Preis, auch relativ zufrieden.

Aber das mit den Aoung-Tarifen sehe ich nicht mehr ein.

Da ist die Differenz unter dem Strich einfach zu ordentlich.

 

Beste Grüße an alle Leser!

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Ich kann nachvollziehen, dass sich die Telekom nicht den Schuh mit den Young-Tarifen für Minderjährige anziehen möchte, sondern statt dessen die FamilyCards puscht.

 

Auch wenn sie das anscheinend noch besser ins Bewusstsein der Leute bringen müssten, dass man damit seine minderjährigen Sprösslinge versorgen könnte, und dass ohne dass man irgendwelche Nachweise an die Telekom senden müsste wegen den Minderjährigen. Denn die Familycards laufen auf den/die volljährigen Eltern(teile), also braucht man diese Nachweise dann nicht. Und die Telekom hat dann auch kein Problem mit dem BGB. Das verbietet nämlich eigentlich solche Laufzeitverträge, auch wenn das etwas verborgen im BGB formuliert ist.

 

Minderjährige dürfen nämlich im Normalfall keine (wiederholte) Ratenbelastungen haben, Ausnahmen müssen durch einen Gerichtsbeschluss (z. B. restliche Ratenzahlung für ein ererbtes Grundstück) eingeholt werden. Das darf nur ein Familienrichter.

Vodafone könnte das möglicherweise so über einen Dreh regeln, dass die Schuldübernahme durch die Eltern generell gilt, so dass die Minderjährigen keine Schulden aus diesen Verträgen selbst aufbauen können.

Aber dann könnte man doch die Verträge sowieso schon auf die Eltern laufen lassen, und erst bei Volljährigkeit umstellen.

 

Das ist die einzige Schwäche mit den FamilyCards: die Schwierigkeiten beim Umwandeln in eine Young ... Card bei Volljährigkeit, wenn man das möchte.

 

 
 
 
 

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