Unter folgenden Voraussetzungen können Sie Ihren Telekom Festnetz-Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats kündigen:
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20.09.2018 20:47 Zuletzt bearbeitet: 20.09.2018 20:47 durch den Autor
Liebe Community,
die Telekom macht uns fertig und an der Email-Kontaktstelle scheinen fast nur wenig motivierte Mitarbeiter zu sitzen die nur Standartantworten auswählen können anstatt auf Fragen zu antworten. Es mag unverschämt klingen, aber so kommt es uns nun mal vor. Diese Kontaktstelle ist nicht imstande auf ganz normale Fragen wie zB was kostet der Umzug eines Telefonanschlusses zu antworten.
Es waren einmal ein Michi und eine Banu in einem kleinen Dorf namens Zusmarshausen...
Der Michi hat einen Telekomvertrag für seinen Festnetzanschluss in seinem Haus und nachdem die Telekom bis heute keinen gscheiten Internetanschluss über 5 Mbit zustande gebracht hat, hat er diesen Vertrag zum Ende der Laufzeit Mitte 2019 gekündigt.
Die Banu hat im Juni 2018 einen Telekomvertrag für ihr Festnetz in ihrer Wohnung abgeschlossen und der Michi hat von Anfang an gesagt das ist Unsinn. Aber wie die Banus mal so sind, hören sie nicht auf die Michis und wissen alles besser...
Zum 1.8.2018 ist die Banu dann doch zum Michi gezogen und hat ihr Sonderkündigungsrecht im Rahmen des Haushaltszusammenführung mit einer Frist von 3 Monaten in Anspruch genommen. Daraufhin kam die Kündigungsbestätigung zu Mitte 2020.
Das hat die Banu gleich reklamiert und die Telekom meinte immer das passt schon so und sie soll nicht weiter nerven.
Sie hat aber weiter genervt und gefragt wo denn das Problem ist. Nach ein paar nichtssagenden Mails kam mal die Anwort das Läge daran das dem Michi sein Anschluss zu Mitte 2019 gekündigt ist und auch der Anschluss der Banu ebenfalls schon auf Mitte 2020 gekündigt ist und es deswegen keine Haushaltszusammenführung mehr sei.
Auf mehrere Nachfragen an die Telekom ob es denn helfe wenn die Michi seine Kündigung zurückzöge kam keine Antwort.
Auf die weitere Nachfrage an die Telekom ob es denn helfe wenn die Banu ihren Anschluss mit zum Michi nimmt und dafür dem Michi sein Anschluss im Rahmen der Haushaltszusammenführung gekündigt werden kann blieb unbeantwortet.
Auch die Nachfrage ob es die Telekom befriedigen würde wenn der Michi die Restlaufzeit der Banu ihres Vertrages übernehmen würde blieb unbeantwortet.
Also liebe Community, es handelt sich zweifelsfrei um eine Haushaltszusammenführung und die Telekom weigert sich pauschal diese anzuerkennen und antwortet nicht einmal auf unsere konkreten Fragen.
Die Folge sind 2 total angepisste Menschen (die sich fragen ob bei der Telekom nur wenig intelligente Mitarbeiter sitzen)
- mit einem Anschluss beim Michi (gekündigt auf Mitte 2019) im Haus des Michi und
- einem völlig überflüssigen Anschluss der Banu in der ehemaligen Wohnung der Banu in der schon jemand anderes wohnt.
Was sollen wir machen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ergebnis:
Nach unzähligen Falschauskünften seitens unzähliger unwissender Telekommitarbeiter kam jetzt doch als Ergebnis raus das es sich nach den telekomeigenen Standarts tatsächlich um eine Haushaltszusammenführung handelt.
Letztendlich haben wir doch die Kündigungsbestätigung zum 30.11.2018 erhalten.
Mein Tipp an unsere Leidensgenossen:
Immer hartnäckig bleiben und sich nicht auf das verlassen was der Kundenservice der Telekom schreibt, sondern immer wieder darauf hinweisen was auf der Telekom-Homepage steht! Der Kundenservice hat keine Ahnung oder stellt sich nur auf dumm? Notfalls immer ans Telekom hilft Team wenden wenn nichts mehr hilft...
BanuvonWollbach und MichaelvonWollbach
01.10.2018 19:20
BanuvonWollbach schrieb: kam mal die Anwort das Läge daran das dem Michi sein Anschluss zu Mitte 2019 gekündigt ist und auch der Anschluss der Banu ebenfalls schon auf Mitte 2020 gekündigt ist und es deswegen keine Haushaltszusammenführung mehr sei.
@BanuvonWollbach schrieb:
Hilfe-Seite der Telekom zum Thema Umzug mit genau unserem Problem:Ich ziehe in einen Haushalt, in dem es bereits einen Telefonanschluss gibt. Was passiert mit meinem Festnetz-Vertrag?Unter folgenden Voraussetzungen können Sie Ihren Telekom Festnetz-Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats kündigen:
- Sie ziehen im Rahmen einer Lebensgemeinschaft mit Ihrem Lebenspartner zusammen
- und am neuen Wohnort (Wohnsitz des Lebenspartners) besteht ein privat genutzter Festnetz-Anschluss der Telekom mit einer Mindestvertragslaufzeit oder ein solcher Anschluss wurde beauftragt.
- Wenn Ihre reguläre Vertragslaufzeit schon vorher endet, können Sie selbstverständlich bereits zu diesem Termin kündigen.
Als Nachweis benötigen wir eines der folgenden Dokumente:
- Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objekts
- oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts.
Geben Sie uns Ihre Haushaltszusammenführung über unser Kündigungsformular bekannt und fügen Sie den Nachweis als Anhang an.
Diese Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird.
Sicherheitshalber der komplette Text.
Das ist eine reine Kulanzregelung und kein einklagbares Recht. Und die Kulanzregelung ist auch nicht vertraglich verankert.
An anderer Stelle war auch schon mal zu sinngemäß lesen, dass der "höherwertige" Vertrag fortgeführt wird.
Sobald die Verträge gekündigt sind - ja mei,...
Die Kündigung könnt Ihr auch formell zumindest nicht einseitig zurücknehmen - da muss die Telekom zustimmen.
Weshalb macht Ihr auch so komische Sachen - ist doch klar, dass es bei Kulanzregelungen Schwierigkeiten gibt, wenn der Vertrag gekündigt ist.
Kann sein, dass sich noch ein Teamie meldet und die Kuh vom Eis bekommt - sicher ist das aber keinesfalls.
20.09.2018 20:51 Zuletzt bearbeitet: 20.09.2018 20:58 durch den Autor
Hallo @BanuvonWollbach,
diesen Beitrag habe ich doch heute schon mal hier heute gelesen...
Ah, wegen @sg-flinux....
20.09.2018 20:56 Zuletzt bearbeitet: 20.09.2018 20:57 durch den Autor
@BanuvonWollbach schrieb:
Zum 1.8.2018 ist die Banu dann doch zum Michi gezogen und hat ihr Sonderkündigungsrecht im Rahmen des Haushaltszusammenführung mit einer Frist von 3 Monaten in Anspruch genommen.
Ein solches "Sonderkündigungsrecht im Rahmen der Haushaltszufammenführung" gibt es nicht.
Es gibt eine Kulanzregelung der Telekom - aber die hat u.U. Haken/Ösen.
Was es im Bereich eines Sonderkündigungsrechts gibt: den Anschluss hochoffiziell per Hotline unter Bezugnahme auf das Telekommunikationsgesetz unverändert umziehen. Wenn das geht - dann gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Wenn das nicht geht, dann gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
20.09.2018 20:59
20.09.2018 21:05 Zuletzt bearbeitet: 20.09.2018 21:06 durch den Autor
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie Ihren Telekom Festnetz-Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats kündigen:
Als Nachweis benötigen wir eines der folgenden Dokumente:
20.09.2018 21:07 Zuletzt bearbeitet: 20.09.2018 21:08 durch den Autor
Fest steht nur: Die Profile von @BanuvonWollbach und @MichaelvonWollbach sind jetzt vollständig ausgefüllt. Erwartungsgemäß kann ich die Daten nicht lesen.
20.09.2018 21:13 Zuletzt bearbeitet: 20.09.2018 21:23 durch den Autor
Ich würde ja beide Kundennummern gleich hier reinschreiben um das Problem zu klären, aber der Datenschutz...
Zum einen steht ja auf der Telekom-Homepage ich kann einen Anschluss kündigen und zum anderen bekomm ich ja selbst hier als erste Antwort das es eben nicht geht.
Versteh ich die Telekom-Seite etwa falsch?
@BanuvonWollbach schrieb:
Hilfe-Seite der Telekom zum Thema Umzug mit genau unserem Problem:Ich ziehe in einen Haushalt, in dem es bereits einen Telefonanschluss gibt. Was passiert mit meinem Festnetz-Vertrag?Unter folgenden Voraussetzungen können Sie Ihren Telekom Festnetz-Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats kündigen:
- Sie ziehen im Rahmen einer Lebensgemeinschaft mit Ihrem Lebenspartner zusammen
- und am neuen Wohnort (Wohnsitz des Lebenspartners) besteht ein privat genutzter Festnetz-Anschluss der Telekom mit einer Mindestvertragslaufzeit oder ein solcher Anschluss wurde beauftragt.
- Wenn Ihre reguläre Vertragslaufzeit schon vorher endet, können Sie selbstverständlich bereits zu diesem Termin kündigen.
Als Nachweis benötigen wir eines der folgenden Dokumente:
- Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objekts
- oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts.
Geben Sie uns Ihre Haushaltszusammenführung über unser Kündigungsformular bekannt und fügen Sie den Nachweis als Anhang an.
Diese Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird.
Sicherheitshalber der komplette Text.
Das ist eine reine Kulanzregelung und kein einklagbares Recht. Und die Kulanzregelung ist auch nicht vertraglich verankert.
An anderer Stelle war auch schon mal zu sinngemäß lesen, dass der "höherwertige" Vertrag fortgeführt wird.
Sobald die Verträge gekündigt sind - ja mei,...
Die Kündigung könnt Ihr auch formell zumindest nicht einseitig zurücknehmen - da muss die Telekom zustimmen.
Weshalb macht Ihr auch so komische Sachen - ist doch klar, dass es bei Kulanzregelungen Schwierigkeiten gibt, wenn der Vertrag gekündigt ist.
Kann sein, dass sich noch ein Teamie meldet und die Kuh vom Eis bekommt - sicher ist das aber keinesfalls.
20.09.2018 21:40 Zuletzt bearbeitet: 20.09.2018 21:49 durch den Autor
Naja, von wegen Kulanzregelung kann ich zumindest auf der Telekom-Seite zum Thema "Haushaltszusammenführung" nichts lesen.
Für mich liest sich das eindeutig als Sonderkündigungsrecht wenn die aufgeführten Bedingungen erfüllt sind und genau auf diesen Link "Kündigungsformular" habe ich geklickt und alle Daten eingegeben.
Was uns aber auch immens ärgert ist die Ignoranz der Telekom selbst bei einfachen Anfragen indem diese nicht einmal auf die Fragen eingehen und nur immer lapidare Antworten liefern die mit unseren Fragen nichts zu tun haben. Wenn man einen Vertrag abschließen möchte wird man hofiert und wenn man dann im Rahmen der Haushaltszusammenführung einen Vertrag kündigen will wird man ignoriert bzw. so lange hingehalten bis man als Kunde entnervt aufgibt und einen Anschluss sinnlos bezahlt...
Ich trau mich ja nicht mal den Umzug des Anschlusses zu beantragen, da
1. der Kundenservice meine Anfrage bzgl. der Kosten ignoriert hat und
2. der Kundenservice dann vll sagt jetzt gibts 3x keine Haushaltszusammenführung weil du den Umzug der Anschlusses beantragt hast...
3. welcher normale Haushalt braucht 2 Telekomanschlüsse wenn bei uns eh keiner telefoniert?
Ich hoffe mal ein großer Telekom-Mann kann uns da helfen, es darf auch ne kleine Telekom-Frau sein
So wie sich die Telekom hier verhält kann ich nur jedem von einem Telekom-Anschluss abraten und frage mich ob nicht sogar 1 Anschluss der Telekom zuviel ist. Gerne hätte ich das 100 Mbit-Internet probiert nachdem der Glasfaseranschluss seit einem halben Jahr im Keller hängt, aber es passiert einfach seitens der Telekom nichts und wir kriechen immer noch mit jetzt immerhin 5 Mbit dahin...
20.09.2018 22:03
Es ist einfach kein gesetzlich verankertes Recht.
Du wirst auch irgendwelche Formulierungen finden, dass Du z.B. bei einem Mobilfunkvertrag eine Multi-SIM dazubuchen kannst für soundsoviel Euro. Das geht aber u.U. nicht mehr, wenn der Vertrag gekündigt ist.
Aber ich verstehe immer noch nicht weshalb ein im Juni kontraktierter Anschluss gleich gekündigt wird. Bzw. weshalb der überhaupt beauftragt wird. Das sind bedeutende Kosten, was das verursacht, die sich erst im Laufe vieler Monate vollständig amortisieren.
20.09.2018 23:14 Zuletzt bearbeitet: 20.09.2018 23:16 durch den Autor
@BanuvonWollbach
Es gibt - wie man dir schon gesagt hat - keinerlei rechtlichliche Grundlage warum der Vertrag vorzeitig beendet werden sollte. Da kannste dich aufn Kopf stellen und noch andere Sachen machen ...
Der Kundenservice hat euch bereits alles notwendige mitgeteilt.
21.09.2018 13:15
@muc80337_2 schrieb:Es ist einfach kein gesetzlich verankertes Recht.
Du wirst auch irgendwelche Formulierungen finden, dass Du z.B. bei einem Mobilfunkvertrag eine Multi-SIM dazubuchen kannst für soundsoviel Euro. Das geht aber u.U. nicht mehr, wenn der Vertrag gekündigt ist.
Aber ich verstehe immer noch nicht weshalb ein im Juni kontraktierter Anschluss gleich gekündigt wird. Bzw. weshalb der überhaupt beauftragt wird. Das sind bedeutende Kosten, was das verursacht, die sich erst im Laufe vieler Monate vollständig amortisieren.
Tja, die BanuvonWollbach hat Ende Mai ihren eigenen Hausstand gegründet und wollte, wie es sich für jeden anständigen deutschen Haushalt gehört, einen Telekomanschluss haben und wurde dann überraschend nach der Ausbildung doch nicht übernommen und kann sich daher den eigenen Hausstand nicht mehr leisten...
Der MichaelvonWollbach hat von Anfang an gemeint das sei Unsinn mit nem eigenen Telekomanschluss.
Aber seit wann hören die Jungen auf die Alten? Erst wenn sie wieder einmal auf etwas hereingefallen sind, wie z. B. die Telekom, dann denken sie an den nicht erhörten guten Rat von den Alten...
Es tut mir ja richtig leid für die Telekom wenn sie nicht immer gewinnt, auf der anderen Seite lassen die sich aber auch auf Kosten des Steuerzahlers ein neues Telefonnetz bauen.
21.09.2018 13:35 Zuletzt bearbeitet: 21.09.2018 13:39 durch den Autor
@CyberSW schrieb:@BanuvonWollbach
Es gibt - wie man dir schon gesagt hat - keinerlei rechtlichliche Grundlage warum der Vertrag vorzeitig beendet werden sollte. Da kannste dich aufn Kopf stellen und noch andere Sachen machen ...
Der Kundenservice hat euch bereits alles notwendige mitgeteilt.
Wie gesagt - juristische Grundlage hin oder her - ich bin kein Jurist und lese auf der Homepage der Telekom die Bedingungen für ein Sonderkündigungsrecht im Rahmen einer Haushaltszusammenführung und wenn man das dann macht gibts so etwas nicht?
Sie können bei einem Einzug in eine Lebensgemeinschaft (zum 1.8.2018 erfüllt) Ihren Vertrag (mit Mindestvertragslaufzeit) (hab ich) unter Einhaltung einer 3 monatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats kündigen (hab ich gemacht) , wenn am neuen Wohnsitz ein privat genutzter Telekom Vertrag (hat MichaelvonWollbach doch!) mit Mindestvertragslaufzeit besteht (hat MichaelvonWollbach auch, läuft bis Mitte 2019 und er würde die Kündigung sogar zurücknehmen wenn das das Problem wäre) oder beauftragt wurde. Die Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird (weder bei BanuvonWollbach noch bei MichaelvonWollbach handelt es sich um einen Zweitwohnsitz). Als Nachweis benötigen wir eines der folgenden Dokumente:
Nirgends auf der Homepage steht was von wegen Haushaltszusammenführungen gibt es nicht!
Die Folge der Verweigerungshaltung der Telekom kann nur einen künftigen Boykott der Firma Telekom zur Folge haben, Sie glauben doch nicht wirklich das wir noch einmal bei der Telekom etwas abschließen? Ob sich das auf Dauer für die Telekom rentiert? Wir werden bei der nächsten Eigentümerversammlung mal darüber sprechen ob nicht nach Fertigstellung der Glasfaseranschlüsse ein einziger 100 oder 200 Mbit-Anschluss für alle 15 Häuser reichen würde. Das wäre dann 20 oder 40 mal so schnell wie jetzt und über W-Lan kein Problem.
Der Gewinn für die Telekom ist höchstens kurzfristig, langfristig hat sie bei uns verloren!
23.09.2018 09:10
Also die "Lebensgemeinschaft" ist juristisch gesehen das auf Dauer angelegte Zusammenleben von Sexualpartnern.
Anfangs hatte ich es so verstanden, dass es bei der Banu um Deine Freundin geht.
Wenn eine Tochter (zurück) in die elterliche Wohnung zieht, dann greift m.E. von vorneherein nicht das, was Ihr da probiert, weil es da ja wohl definitiv nicht um Deine Sexualpartnerin geht.
Dann kann m.E. ein telefonisch (!) beauftragter Umzug des Anschlusses gem. Telekommunikationsgesetz (d.h. unverändert in Preis, Leistung und Vertragsdauer) probiert werden - und wenn der möglich ist in der elterlichen Wohnung, dann ist aktuell der Rahmen ausgeschöpft, wo Ihr tatsächlich ein gesetzliches Recht auf eine vorzeitige Kündigung habt. Kann aber sein, dass ihr Anschluss bei Euch so nicht machbar ist, dann gibt es das Recht auf vorzeitige Kündigung (mit Frist drei Monate zum Monatsende, also aktuell auf Ende Dezember 2018).
Es ist ja ein leichtes, die ordentliche Kündigung des Anschlusses der Tochter zurückzunehmen (da sagt die Telekom ziemlich sicher nicht nein - wenngleich sie das könnte) und den Umzug zu beauftragen. Und wenn das dann nicht geht - dann die außerordentliche Kündigung auszusprechen. Und falls das gehen sollte, dann den Umzug zurückzurudern (der kostet schließlich 70 Euro) und erneut die ordentliche Kündigung zum Laufzeitende auszusprechen.
Nota bene: es ist m.E. juristisch keinesfalls erforderlich, die Kündigung zurückzunehmen - das Telekom Tooling tut sich da dann aber leichter.
Das Recht auf den unveränderten Umzug des Anschlusses ist im Gesetz meines Wissens nirgends daran geknüpft, dass der Anschluss ungekündigt sein muss. D.h. die Telekom MÜSSTE das eigentlich auch so bearbeiten, mit gekündigtem Anschluss der Tochter.
In diesem Szenario spielt Dein eigener Anschluss dann (anders als beim Zusammenziehen) überhaupt keine Rolle. Da geht es dann nur darum, ob das machbar ist. Das würde ich probieren, wäre ich an Stelle Deiner Tochter.
23.09.2018 20:54
Bei MichaelvonWollbach und BanuvonWollbach handelt es sich tatsächlich um eine Lebenspartnerschaft mit allem was man da so macht
Wie wir jetzt gesehen haben gibt es ja einen MagentaZuhause Young Tarif der 5 Euro im Monat billiger ist und in den ersten 12 Monaten nur 19,95 Euro kostet. Da die BanuvonWollbach in die Kategorie unter 28 fällt, missfällt uns gleich schon wieder das BanuvonWollbach aber der normalen Tarif für "alte Kunden" hat
Um die Telekom jetzt gänzlich zu überfordern, wäre denn ein rückwirkender Wechsel bei der BanuvonWollbach in den richtigen Tarif für junge Leute möglich? Schließlich wurde der Vertrag ja von Anfang an falsch behandelt... Seltsam das BanuvonWollbach bei Vertragsabschluß nicht darauf hingewiesen wurde.
Wäre es weiter möglich den Vertrag von BanuvonWollbach in die nun gemeinsame Wohnung vom MichaelvonWollbach umzuziehen und dann den alten Vertrag von MichaelvonWollbach im Rahmen der Haushaltszusammenführung zu kündigen? Ich mein die 70 Euro für den Umzug wären in so einem Falle ja schnell wieder eingespart.
Unserer Auffassung nach müsste das doch gehen? Es ist zwar jetzt ein Extrembeispiel... aber es handelt sich um ein Zweifamilienhaus das zum aktuellen Stand als Einfamilienhaus genutzt wird.
24.09.2018 03:38
@BanuvonWollbach schrieb:
Bei MichaelvonWollbach und BanuvonWollbach handelt es sich tatsächlich um eine Lebenspartnerschaft mit allem was man da so macht
Für mich überraschend nach den Formulierungen "seit wann hören denn die Jungen auf die Alten" (oder so ähnlich)
@BanuvonWollbach schrieb:
Da die BanuvonWollbach in die Kategorie unter 28 fällt, missfällt uns gleich schon wieder das BanuvonWollbach aber der normalen Tarif für "alte Kunden" hat
Das ist natürlich ungeschickt, dass sie da den falschen Tarif gewählt hat. Aber es gibt auch andere tarifliche Vergünstigungen bei denen die Telekom das so handhabt, dass die dann erst zum Ende der Mindestlaufzeit geändert werden können obwohl die Voraussetzungen erfüllt gewesen wären. Ich sehe da kaum eine Chance, das nachträglich zu ändern. Aber ich arbeite nicht bei der Telekom und kann nicht für die Telekom sprechen.
@BanuvonWollbach schrieb:
Wäre es weiter möglich den Vertrag von BanuvonWollbach in die nun gemeinsame Wohnung vom MichaelvonWollbach umzuziehen und dann den alten Vertrag von MichaelvonWollbach im Rahmen der Haushaltszusammenführung zu kündigen?
Der ist doch bereits ordentlich zum Ende der Laufzeit gekündigt. Eine weitere Kündigung macht m.E. keinen Sinn. Und die geht ja auch nicht vorzeitig weil der MichaelvonWollbach nicht umgezogen ist.
BanuvonWollbach schrieb: kam mal die Anwort das Läge daran das dem Michi sein Anschluss zu Mitte 2019 gekündigt ist und auch der Anschluss der Banu ebenfalls schon auf Mitte 2020 gekündigt ist und es deswegen keine Haushaltszusammenführung mehr sei.
26.09.2018 18:40
Hallo Detlev,
das liegt der Telekom-Email-Hotline eigentlich schon alles vor, nur hat es dort scheinbar keinen so wirklich interessiert.
Genauso wie dort auch keine sowohl einfachen wie auch konkreten Fragen beantwortet wurden (weil die selbst keine Ahnung und/oder Bock haben?) und nur allgemeines Blabla kam, wenn denn überhaupt eine Antwort kam...
Gruß
Michi und Banu
26.09.2018 22:41
Ja @muc80337_2,
ich glaube auch das der @Detlev K. oder die @Maria R. unsere Problemlöser sind und den Mist des mehr oder wenigen unfähigen Kundenservices der Telekom ausbügeln müssen.
Ich finde es traurig wenn zwar ein Neuanschluss ohne Probleme per Mausklick abgeschlossen werden kann, aber sobald man da wieder raus will (wegen einer Haushaltszusammenführung) wirds haarig... Solche Erfahrungen hatte ich schon mehrmals mit meinem Mobilfunkanbieter. Es tauchten bei mir, meinem Vater und meiner Mutter einfach Abos (z. B. Bücher lesen und anderen sinnloser Quatsch) auf die ich nie im Leben abgeschlossen hatte und immer wenn der "Kundenservice" anrief um nach meiner Zufriedenheit zu fragen hatte ich danach immer ein oder zwei Abos an der Backe die ich weder bestellt oder jemals etwas davon gehört hatte. Nein, es war nicht die Telekom
Also:
Liebe Maria,
lieber Detlef,
könnte ihr bitte in meinem Sinne alles wieder so hinbiegen wie es eigentlich auf der Homepage der Telekom steht und ich es von Anfang an beantragt habe? Mittlerweile war ich ja selber schon am zweifeln ob ich wirklich zu meinem Lebenspartner gezogen und meine Wohnung aufgelöst habe oder ob ich mir das nur einbilde... Ich gehe davon aus ihr habt Zugriff auf die Kundendatenbank und ich habe gerade nochmal nachgesehen, die Meldung der Haushaltszusammenführung war am 21.08.2018 um 21:59 Uhr und irgendwann um diese Zeit rum habe ich auch den Stecker aus dem Router gezogen und der Anschluss ist zumindest für mich tot.
Wenns also so sein soll das die Kündigung des Vertrages vom MichaelvonWollbach zurückgezogen werden muss um die Haushaltszusammenführung durchführen zu können dann so es so sein, der MichaelvonWollbach stimmt dem hiermit zu.
Wenns ginge und die BanuvomWollbach einfach und kostengünstig aus der Sache mit ihrem Vertrag rauskommt wäre die BanuvonWollbach auch ganz froh darüber
Viele Grüße und eine angenehme Nacht wünschen
Banu und Michael von Wollbach
PS.
Was is nu mit dem Glasfaseranschluss der schon n halbes Jahr im Keller hängt und nix passiert?
Laut Gemeindeblatt verschiebt sich die Fertigstellung mit jedem neuen Quartal wieder um ein Quartal nach hinten.
30.09.2018 16:51
30.09.2018 17:11
Hallo Ina,
wir wären auch heute unter unseren Festnetznummern erreichbar
Liebe Grüße
Banu und MichaelvonWollbach
30.09.2018 18:12 Zuletzt bearbeitet: 30.09.2018 18:13 durch den Autor
BanuvonWollbach schrieb: wir wären auch heute unter unseren Festnetznummern erreichbar
... wir haben am Wochenende aber leider zu wenig Kapazitäten für Rückrufe (solcher Art) - sorry.
Wann passt es morgen @BanuvonWollbach?
Schöne Grüße
Ina B.
30.09.2018 18:26
Ok
Dann sagen wir mal morgen so ab 16 Uhr sind wir zuhause und übers Festnetz zu erreichen.
30.09.2018 19:23
Ok, dann melden wir uns morgen nachmittag (unter der im Profil gespeicherten Nummer).
BanuvonWollbach schrieb: Dann sagen wir mal morgen so ab 16 Uhr sind wir zuhause und übers Festnetz zu erreichen.
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