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Telefonisch würde mit eine erweierung des Datenvolumen angeboten. Beim Vertrag sollte alles Beim Alten bleiben. Gebucht wurde einfach ein teurer Tarif, den ich gar nicht bestellt hatte. Ich bekam keine Tarif und preisinfos per Mail oder eine AB. Beschwerde zwecklos. Falls kein Lösungsangebot erfolgt werde ich kündigen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@algeso schrieb:Telefonisch würde mit eine erweierung des Datenvolumen angeboten. Beim Vertrag sollte alles Beim Alten bleiben. Gebucht wurde einfach ein teurer Tarif, den ich gar nicht bestellt hatte. Ich bekam keine Tarif und preisinfos per Mail oder eine AB. Beschwerde zwecklos. Falls kein Lösungsangebot erfolgt werde ich kündigen
@algeso zu jeder Änderung kommt eine Auftragsbestätigung per Mail und dann kann man wenn nötig widerrufen wenn es online erledigt wurde ausser im Shop (kein Wideruf) alles getätigt wurde. @
@algeso schrieb:Telefonisch würde mit eine erweierung des Datenvolumen angeboten. Beim Vertrag sollte alles Beim Alten bleiben. Gebucht wurde einfach ein teurer Tarif, den ich gar nicht bestellt hatte. Ich bekam keine Tarif und preisinfos per Mail oder eine AB. Beschwerde zwecklos. Falls kein Lösungsangebot erfolgt werde ich kündigen
@algeso zu jeder Änderung kommt eine Auftragsbestätigung per Mail und dann kann man wenn nötig widerrufen wenn es online erledigt wurde ausser im Shop (kein Wideruf) alles getätigt wurde. @
03.10.2019 12:35
Hi @algeso ,
solange keine Auftragsbestätigung über eine mögliche Änderung kommt, wird da auch nichts vetragswirksam. Und dann hast du 14 Tage Zeit, die AB zu widerrufen, falls sie nicht dem gewünschten Ziel entspricht.
Also erstmal die Füsse stillhalten und dann agieren, wenn es nötig wird.
Gruß
fdi
03.10.2019 12:36 Zuletzt bearbeitet: 03.10.2019 12:38 durch den Autor
Herzlich willkommen @algeso
Also online oder telefonisch abgeschlossen, außer im Shop gilt keine Widerufsfrist, muss eine Auftragsbestätigung und Widerufsbelehrung kommen , normal per Mail oder auch per Post ! Bitte auch den SPAM Ordner checken ! Solange keine AB/Widerrufsbelehrung eintrifft ist der Vertrag bzw die Änderungen nicht wirksam!
Viele Grüße
03.10.2019 13:41 Zuletzt bearbeitet: 03.10.2019 13:42 durch den Autor
@dunikohler schrieb:
Solange keine AB/Widerrufsbelehrung eintrifft ist der Vertrag bzw die Änderungen nicht wirksam!
Sorry, das ist falsch!
In Deutschland braucht ein Vertrag keine Schriftform - bis auf ganz wenige Ausnahmen.
Allerdings handhabt die Telekom es so, dass die AB den Vertragsgegenstand dokumentiert und weißt auch in der AGB daraufhin.
Wenn ich heute einen Tarifumstellung meines Handyvertrags online mache, bekomme ich 10 Sekunden später eine SMS zur Begrüßung,
gemäß deiner Definition wäre der Vertrag ja unwirksam und ich müsste nicht bezahlen.
Das fehlen einer Widerrufsbelehrung macht einen Vertrag auch nicht unwirksam, lediglich die Frist für den Widerruf beginnt nicht zu laufen, allerdings verjährt die Widerrufsmöglichkeit auch ohne Belehrung nach 12 Monaten und 14 Tagen
03.10.2019 13:46
04.10.2019 15:57 Zuletzt bearbeitet: 04.10.2019 15:58 durch den Autor
Hallo und herzlich willkommen in der Community, @algeso.
Bitte hinterlegen Sie einmal Ihre Kontaktangaben und lassen Sie mir im Anschluss eine kurze Rückmeldung zukommen.
Ich sehe mir den Sachverhalt sehr gerne im Detail an und setze mich mit Ihnen in Verbindung.
Freundliche Grüße
Carolin K.
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