kws schrieb: "Soziale Randgruppe (Schweizerisch auch: Randständige) ist eine Bezeichnung für sehr verschiedene jeweils als nicht integriert geltende Bevölkerungsteile innerhalb der Gesellschaft.
[...]"
Wikipedia
Da zitierst du aus dem Artikel nur das, was dir gut ins Geschäft passt. Lese und vor allem verstehe am besten auch den Rest!
Die genannte Eigenschaft der Betroffenen kann man mit barrierefreien Einstiegen in den ÖPNV oder z.B.
nicht aus der Welt schaffen - man kann lediglich versuchen, sie im gewöhnlichem Leben, Nichtbehinderten gleichzustellen. Daß das nur bedingt gelingen kann sollte jedem klar sein. Außerdem sieht man nicht jedem der Randgruppe seine Behinderung an, dir nicht und mir auch nicht.
Daß hier von Telekom nur blinden und gehörlosen Menschen Rabatte gewährt werden, ist eigentlich der Hohn schlechthin, erst recht, wenn man sich die Höhe des Rabattes anschaut und die Bedingungen dazu - "....keine Flat-Tarife....". Das trifft m.E. alle, die auf einen IP-Anschluss umgestellt werden. Ein analoger Telefonanschluss macht dann natürlich für einen Gehörlosen unheimlich viel Sinn!
Fazit: Schon bei Telekom gehört man trotz anerkannter Eigenschaften zur Randgruppe - aktuelle Tarife können wg. der Flat-Eigenschaften auch "Randgruppen" nicht rabattiert gewährt werden, das geht nur noch ausschließlich beim analogen Festnetzanschluss.