Als Privatkunde mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom erhalten Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen den Sozialtarif, wenn:

  • Sie durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher: GEZ) von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind bzw. eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag erhalten.
  • Sie Ausbildungsförderung auf Grund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten.
  • Sie blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad Ihrer Behinderung gemäß deutschem Schwerbehindertenrecht mindestens 90% erreicht.