Chubb Handyversicherung - Absoluter Mist

Gelöst

Gestern am 17.10.2019 um ca 16:00 Uhr wurde mein Kumpel, ich und somit das I Phone X - das ja angeblich wasserdicht bis auf 1 Meter und 30 Minuten sein soll - absoluter Quatsch wie jetzt gelernt- in Miami von orkanartigem Regen erwischt. Wohl gemerkt, kein Meer kein Pool, einfach nur die Stadt Miami. Das I Phone wurde natürlich in der Hosentasche nass, da wir völlig druchnesst vom Regen waren . Obwohl das Gerät gleich nach ca 6  Minuten trocken gelegt wurde, funktionierte nach etwa 1 Stunde die Tastatur nicht mehr.  Klar ist das blöde vor allem im Urlaub, aber mein Kumpel hat ja, so wie ich die "Chubb Versicherung  die für derlei Wasserschaden aufkommt, so steht es in der Police und wird auch von der Telekom und Vodafone beworben. 
Weit gefehlt!!
Die Versicherung hat den Schaden abgelehnt und nicht anerkannt.


Ich bin Zeuge dieses Vorfalls. Ich bin sprachlos über so viel Dreißtigkeit.  Heute Morgen habe ich und mein Kumpel diese Versicherung gleich gekündigt.  Völlig klar dass diese Geschichte die Runde machen wird. 
Bleibt die Frage offen: Was wäre ein Wasserschaden? 

Und sollte jetzt wieder einer der Telekom die Frage stellen: "Was das mit ihnen zu tun hat?"
IHR  schwatz den Kunden diese Versicherung auf. Sehr uncool von Euch!

2 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @arvaneh,

tut mir sehr leid, dass euer Urlaub dadurch getrübt wurde.
Wir vermitteln lediglich die Handyversicherung und sind daher selber nicht Vertragspartner.
Ich empfehle deinem Freund, sich nach Beendigung des Urlaubs zwecks Klärung direkt an die Versicherung zu wenden.
Nichtsdestotrotz wünsche ich euch noch einen erholsamen Urlaub.

Beste Grüße
Kathrin W.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

5. Ausschlüsse

Unter dieser Versicherung besteht kein Versicherungsschutz für:

 

5.16  Schäden, die entstehen durch höhere Gewalt (einschließlich Flut, Erdbeben, Wirbelstürme oder andere Naturkatastrophen), Krieg, kriegs-oder bürgerkriegsähnliche Ereignisse, Aufruhr, Revolution, Aufstand, Terrorismus jeglicher Art, militärische oder sonstige Machtergreifung sowie Verstaatlichung, Enteignungen oder enteignungsgleiche Eingriffe, Beschlagnahme, Pfändung oder Zerstörung durch eine Regierung oder sonstige behördliche Verfügungen.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Abgelehnt wegen grob fahrlässig wäre meine Vermutung?

 

Ein Unwetter kommt ja nicht aus dem nichts.

 

Agb durchgelesen?

 

 

Was wird denn als Grund für die Ablehnung genannt?

 

@#kastil  -  in Gebieten wie Miami kann so etwas tatsächlich plötzlich kommen.

5. Ausschlüsse

Unter dieser Versicherung besteht kein Versicherungsschutz für:

 

5.16  Schäden, die entstehen durch höhere Gewalt (einschließlich Flut, Erdbeben, Wirbelstürme oder andere Naturkatastrophen), Krieg, kriegs-oder bürgerkriegsähnliche Ereignisse, Aufruhr, Revolution, Aufstand, Terrorismus jeglicher Art, militärische oder sonstige Machtergreifung sowie Verstaatlichung, Enteignungen oder enteignungsgleiche Eingriffe, Beschlagnahme, Pfändung oder Zerstörung durch eine Regierung oder sonstige behördliche Verfügungen.

Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @arvaneh,

tut mir sehr leid, dass euer Urlaub dadurch getrübt wurde.
Wir vermitteln lediglich die Handyversicherung und sind daher selber nicht Vertragspartner.
Ich empfehle deinem Freund, sich nach Beendigung des Urlaubs zwecks Klärung direkt an die Versicherung zu wenden.
Nichtsdestotrotz wünsche ich euch noch einen erholsamen Urlaub.

Beste Grüße
Kathrin W.

Zweifelsfrei ist ein Gewitter keine Naturkatastrophe oder 'höhere Gewalt".

 

Man hätte bei der Schilderung des Schadens "....orkanartig...." weglassen sollen. Ein Orkan ist eben nun mal höhere Gewalt.

 

Sicher war das der Grund für die Versicherung, den Fall nicht zu entschädigen.

 

Im Zweifelsfall können Meteorologen eine Angabe zur Stärke des Gewitters machen und das 'anders' einstufen und du widerrufst das "orkanartig", @arvaneh .

 


@holzher24  schrieb:

5. Ausschlüsse

Unter dieser Versicherung besteht kein Versicherungsschutz für:

 

5.16  Schäden, die entstehen durch höhere Gewalt (einschließlich Flut, Erdbeben, Wirbelstürme oder andere Naturkatastrophen), Krieg, kriegs-oder bürgerkriegsähnliche Ereignisse, Aufruhr, Revolution, Aufstand, Terrorismus jeglicher Art, militärische oder sonstige Machtergreifung sowie Verstaatlichung, Enteignungen oder enteignungsgleiche Eingriffe, Beschlagnahme, Pfändung oder Zerstörung durch eine Regierung oder sonstige behördliche Verfügungen.


 

Fällt mir das Gerät beim Bücken aus der Brusttasche ins Wasser ist es versichert, wird das Getät in der Brusttasche vom Regen nass wen es gleichzeitig sehr windig ist, ist es nicht versichert...

Oder wie  ist das zu verstehen


@Dilbert-MD  schrieb:

 

..,. beim Bücken aus der Brusttasche ins Wasser ist es versichert, wird das Getät in der Brusttasche vom Regen nass wen es gleichzeitig sehr windig ist, ist es nicht versichert...

 


orkanartiges Gewitter = höhere Gewalt Lachend

 

Man sollte halt vorher das Kleingedruckte lesen und bei der Schilderung des Schadensfalles weniger dramatisieren und schon fällt das Kind nicht in den Brunnen.

Hallo Elle! Vielleicht bist Du auch noch nicht wo viel in der Welt herum gekommen. Du hast offensichtlich noch keine Orkan erlebt.
Ist aber nicht weiter schlimm!

Nun gute,  Problem anders gelöst.... Versicherung gekündigt. Nicht nur von mir, sondern, alle aus dem Freundes - und Bekanntenkreis. Sowas spricht sich ja auch schnell rum, wie man an der tollen Bewertungen der Versicherung ersehen kann. 

Und somit kann sich die Versicherung das Kleingedruckte auch sonst wo hinschieben. 
Und vielleicht kommst Du auch mal in so einer Situation liebe Elle, dann wirst du an jemand denken der ganz viel LOL´t 

@arvaneh ,

du hast jetzt hier etwas verpeilt.

 

Keineswegs spreche ich dir ein Recht auf Regulierung durch die Versicherung ab, hatte lediglich angemerkt, daß du hättest nur besser, wie bereits von @Dilbert-MD angemerkt, den Hergang des Schadens anders schildern sollen/müssen.

Orkan/Erdbeben/Bürgerkrieg usw. sind halt in den meisten Versicherungen aufpreispflichtig oder nicht versichert, da "höhere Gewalt".

Somit lag es ausschließlich an dir selbst, daß der Schaden nicht reguliert wurde und nicht an der Versicherung.

Kann ich bestätigen ! CHUBB ist als Partner der Telekom ein absoluter Reinfall!