Darf die Telekom die Aufhebung einer IP Sperre bei einem gekündigten Vertrag verweigern

Gelöst

Ich habe meinen Vertrag gekündigt,

leider war eine Sonderkündigung trotz gekündigtem Mietvertrag nach Auskunft der Telekom nicht möglich, sodass auf meinen Wunsch eine IP Sperre eingerichtet wurde und der Vertrag seither für ca. 3 Monate ungenutzt weiterläuft.

Formal hätte ich doch das Recht alle Vertragsbestandteile bis zum Auslaufen des Vertrages zu nutzen? Auf Nachfrage teilt mir die Telekom in der Hotline mit, dass die von mir eingerichtete IP Sperre nur dann aufgehoben werden kann, wenn ich die Kündigung zurückziehe. Sie begründet dies damit, dass deren Software bei gekündigten Verträgen keine Änderungen zulässt. Jetzt sind wir aber nicht bei "Little Britan", sondern im richtigen Leben. Ich suche daher nach der entsprechenden Klausel in den AGBs der Telekom, kann diese aber nicht finden.

Ich bitte um Hilfe: Wo in den AGBs finde ich, dass die Telekom die vertraglich zugesicherte Leistung nicht mehr erbringen muss, dennoch aber in Rechnung stellen darf, wenn ein Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt gekündigt wurde?

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @l_eickhoff,

herzlich willkommen in unserer Community und vielen Dank, dass Sie Ihre Daten bereits hinterlegt haben.

Beim "überfliegen" der Situation kann ich ein paar Stellen finden, die auf jeden Fall nicht so ganz korrekt gelaufen sind. Hierfür möchte ich mich im Vorfeld entschuldigen.

Nun aber erstmal die Sachlage:
Sie besitzen einen "normalen" Privatkundentarif der auch nicht als z. B. Freiberufler angelegt wurde. Daher kann eine Kündigung wegen Geschäftsaufgabe hier nicht in Frage kommen.

Hier hätte aber ggf. ein Umzug beauftragt werden können. Wenn sich dann herausgestellt hätte, dass der Tarif nicht 1:1 am neuen Standort weitergeführt werden kann, hätte der Tarif mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden können.

Hierfür wäre es aber jetzt leider zu spät, da der Zeitpunkt immer ab Datum der Umzugsmeldung gilt.

Jetzt hatten Sie normal über das Onlineformular gekündigt. Dieses wurde auch so gebucht. Da anschließend nun die IP-Sperre eingerichtet werden sollte, wurde hier die Kündigung storniert und zum ursprünglichen Datum wieder eingerichtet.

Warum das so ist, hat @prophaganda sehr gut beschrieben.
Kurzfassung davon: Die Kündigung wird mit allen aktuellen Bestandteilen bestätigt. Eine Änderung vom Datenbestand ist dann nicht mehr möglich. Hierfür muss erst die Kündigung storniert werden und nach der Anpassung wieder eingestellt werden, da ansonsten Inhalte der Kündigungsbestätigung nicht mehr stimmen würden.

Grundsätzlich wäre es jetzt auch nicht das Problem, die Kündigung erneut zu stornieren, die IP-Sperre aufzuheben und danach die Kündigung zum eigentlichen Kündigungsdatum wieder einzustellen.

Ich frage mich, ist es jetzt wirklich das, was Sie wollen. Es ist ja so gesehen schon ein kleines "hin und her". Und wenn Sie selbst nicht mehr am Standort des alten Tarifes wohnen/arbeiten (Mietvertrag wurde ja gekündigt), wollen Sie dann dem aktuellen Mieter Ihre Vertragsdaten für die Zeit überlassen? Das wäre auch mehr als fragwürdig...

Daher frage ich jetzt direkt:
Soll die IP-Sperre aufgehoben werden oder nicht? Wenn ja, füllen Sie bitte noch unser Kontaktformular (http://bit.ly/Teamkontakt) aus (das kommt direkt zu uns, dem Telekom hilft Team) und nennen dort neben Namen, Kundennummer, Buchungskonto auch noch einmal, dass die IP-Sperre entfernt werden soll und es ok ist, dass wir hierzu die Kündigung stornieren und nach Aufhebung der Sperre wieder zum identischen Datum buchen.

Nach Absenden des Formulars bitte noch einmal kurz hier schreiben, dann können wir uns gleich darum kümmern.

Viele Grüße
Oliver I.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Die Telekom hat sich ganz unter die Herrschaft ihres Systems gegeben.

Menschen hatten da nur was zu sagen, als diese Systeme programmiert wurden.

 

Aber natürlich könnte die Telekom die Kündigung intern herausnehmen, um die gewünschte Änderung durchführen, danach die alte Kündigung wieder in Kraft setzen.

 

Ein normale Telekom-Mitarbeiter kann so was aber nicht machen, das schafft nur jemand der jemanden mit erweiterten System-Rechten kennt.

 

Wäre dies ein Ansatz zu Klage?

Rechtschutzversichert bin ich. Bisher hatte ich nur keine Möglichkeit den Hebel anzusetzen, da das bisherige Verhalten der Telekom zwar diskriminierend, aber rechtens war.

Wohnst du da jetzt noch?

Ich hab da zu keinem Zeitpunkt gewohnt. War Freiberufler in den Räumen. Deshalb wurde die Sonderkündung verweigert. Ich konnte weder Ausziehen, noch Gewerbe abmelden, da ich weder Wohnsitz noch Gewerbe hatte.

 

Ich kenne aber den Folgepächter und kann prüfen ob die Telekom den Vertrag einhält und liefert. 

Der Anschluss darf nur Dir zur Verfügung gestellt werden und nicht irgendeinem Folgepächter.

Wie kann man keinen Wohnsitz haben in Deutschland?

 

 


@l_eickhoff  schrieb:

Wäre dies ein Ansatz zu Klage?

 


Das kann dir nur ein Anwalt sagen, am Besten einer, der bereits einschlägige "Telekom-Erfahrung" hat.

 

Ich kenne aber keinen.

 

 


@l_eickhoff  schrieb:
 . . . .  da das bisherige Verhalten der Telekom zwar diskriminierend, aber rechtens war.


Sich an die geltenden Gesetze zu halten ist nicht diskriminierend im Sinne des Gesetzes.

Und wenn du der Meinung bist, dass das Gesetz diskriminierend ist, müsstest du gegen das Gesetz vorgehen.

 

Ich wohne nicht am Arbeitsplatz. Natürlich habe ich einen Wohnsitz. Da habe ich aber weder Telefon, noch brauche ich zuhause Festnetz 

Ich bin der Ansicht: Sonderkündigung für Gewebeaufgabe ja, Sonderkündigung bei aufgabe der Freineruflichen Tätigkeit nein. Das ist meiner Meinung nach systematische Diskriminierung von Freiberuflern.

Ich kann mir nicht Aussuchen ob mein Beruf unter Freiberuf oder Gewerbe läuft. Das Problem ist nicht das Gesetz sondern die AGB der Telekom die Freiberufler und Gewerbetreibende im Bezug auf Kündigung mit ungleichen Rechten ausgestattet 


@l_eickhoff  schrieb:
Auf Nachfrage teilt mir die Telekom in der Hotline mit, dass die von mir eingerichtete IP Sperre nur dann aufgehoben werden kann, wenn ich die Kündigung zurückziehe. Sie begründet dies damit, dass deren Software bei gekündigten Verträgen keine Änderungen zulässt.

@l_eickhoff

Und das ist auch korrekt so:

Es ist schwer zu erklären, obwohl die Logig dahinter relativ einfach ist...

Ich versuche es trotzdem einmal:

 

Die Kündigung enthält einen Ist- und Soll- Zustand... incl. der Kalender-Daten...

Dafür wurde ein softwaretechnischer Produkionsplan angeworfen.. der genauso "Ist" und "Soll" abarbeiten soll.

Weiterhin wurde eine Kündigungsbesgtätigung erstellt mit "Wegfall" bisher gebuchter Leistungen - Und genau Diese ist gültig!

Die IP-Sperre(-Aufhebung) wäre jetzt eine Leistung, die sich in den Produktionsplan nicht einfügen lässt...

Es ist richtig, dass man Leistungen nur dann einbuchen kann, wenn ihr Datum erst nach Erfüllung/Abschluss des letzten Auftrages durchgeführt werden.

Bei einer Kündigung jedoch schlecht machbar... (was soll ein Auftrag nach Termin der Kündigung).

Ergo muss die Kündigung storniert werden, und dann nach Durchlauf der Stornierung der neue Auftrage (IP-Sperre(-Aufhebung)) eingetragen werden und danach die Kündigung neu eingetragen werden....

Dann ist in der Kündigung auch der Wegfall des Produckts "IP-Sperre(-Aufhebung)" enthalten.

Dein Wunsch ist nur mit etwas aufwendiger "Handarbeit" in den Systemen zu lösen - Ich denke, die Teamis können da weiterhelfen.

 

Hinterlege mal bitte Deine Kundennummer sowie Rückrufnummer in das Profil <--- KLICK
Diese Daten sind nicht öffentlich und nur für Dich und das Team einsehbar.
Wenn Du die Daten eingetragen hast, bitte hier nochmal kurz melden.

Propaganda: Vom technischen Standpunkt her ist das so korrekt. 

Ich habe aber ein vertragsrechtliches Anliegen. Ich möchte, dass die Telekom meine Sonderkündigung annimmt. Tut sie dies nicht, so erwarte ich Erfüllung des Vertrages gemäß meinen Vertragsbedingungen. Die Weigerung die Sperre aufzuheben ist meiner Meinung nach eine Nichterfüllung des Vertrages seitens der Telekom 

@l_eickhoff

Erde @l_eickhoff

Nochmal zum Mitmeisseln:

Die Sperre wird Dir sicher gerne aufgehoben!

Es muss dazu nur die Kündigung storniert werden, dann Aufhebung der Sperre Eingetragen und danach die Kündigung wieder eingetragen werden!

Das ist nur händisch zu lösen!

Und deshalb auch der Hinweis auf die Profildaten, damit die Teamis sich der Problematik annehmen können!

 

Das "vertragsrechtliche Anliegen" wird dann auch auf diesem Weg gelöst....

Von einer Weigerung ist keine Rede... Es ist nur der Prozessweg einzuhalten...

 

Nachtrag:

@l_eickhoff

Zwischenzeitlich konnte ich erkennen, dass das Profil befüllt ist - habe demzufolge Deine Problematik an das Team eskaliert.

Bitte etwas Geduld... die Teamis werden sich hier sicher melden

Die Weigerung wurde mir geute personlich im Gespräch mit dem Kundenservice mitgeteilt. Einschließlich der Aussage, dies sei rechtens. Leider konnte mir die nette Dame aber nicht mitteilen wo in den AGBs steht, dass ich dies zu akzeptieren habe. Stattdessen wurde mir mitgeteilt das man mir eben sagt was Rechtens ist und nicht was ich hören will.

 

Fürs Protokoll: ich hatte im Oktober vorgeschlagen die gesamten vertraglich offenen Beträge zu überweisen wenn der Vertrag nur beendet würde. Selbst das wurde Verweigert. Inzwischen will ich keine Einigung mehr. Ich habe Stunden mit Telefonieren verbracht und alle möglichen Zugeständnisse gemacht. 

Es ging hier nur um 105€ mittlerweile sind es nur noch etwa 60€. Die Telekom hat sich hart ins Zeug gelegt mich zu verärgern. 

Seit an der Dose ein neuer Anschluss für den Nachmieter bereitgestellt wird habe ich massive Zweifel, dass mein Anschluss überhaupt noch parallel betrieben werden kann. Wo zu teufel soll ich denn jetzt meine Anschluss haben? Würde die Sperre aufgehoben würde ich es nur testen und dann die Sperre neu einrichten lassen.

Ich suche nur einen Grund juristische Schritte einzuleiten. Mehr nicht. Das alles wäre nicht passiert wenn die Telekom gesagt hätte: Zahl die 105€ und der Anschluss wird abgeschaltet. Es wäre so einfach gewesen.


@l_eickhoff  schrieb:

Ich suche nur einen Grund juristische Schritte einzuleiten. Mehr nicht.



@l_eickhoff  schrieb:

Würde die Sperre aufgehoben würde ich es nur testen und dann die Sperre neu einrichten lassen.


Schön, dass Du das jetzt erst erwähnst...

Dann hätte ich mir die Eskalation an die Teamis ersparen können.

Ich bin davon ausgegangen, Du benötigst wirklich Hilfe!

Aber mit Deinem Vorhaben bist Du hier etwas daneben gelandet Besorgt

Nein. Hier bin ich genau richtig. In der Kategorie Vertrag.


@l_eickhoff  schrieb:

Nein. Hier bin ich genau richtig. In der Kategorie Vertrag.


Wozu? Damit ständig jemand für Dich die Kündigfung storniert, eine Änderung im Vetrag vornimmt und dann die Kündigung wieder einträgt...

Und nur, weil Du irgendwelche juristische Ziele verfolgen willst (Welche auch immer)?

 

Ich weiß nicht, welche Laus Dir über die Leber gelaufen ist, oder ob Du nur lange Weile hast...

Aber für Deine "Spielerein" ist das "Kunden helfen Kunden - Forum" die falsche Spielwiese... Idee

Meine Frage war präzise gestellt:

Mir wurde die Aufhebung der IP Sperre im laufenden gekündigten Vertrag verweigert. Heute geschehen in der Hotline.

Ist dies rechtens?

 

Meine Frage war NICHT: Kann jemand ermöglichen was mir verweigert wurde.

@l_eickhoff

Stell deine Anfrage schriftlich, dann hast du eine Antwort die belastbar ist


@l_eickhoff  schrieb:

Meine Frage war präzise gestellt:

Mir wurde die Aufhebung der IP Sperre im laufenden gekündigten Vertrag verweigert.


Wurde Sie nicht:

Es wurde Dir die Koreckte Auskunft gegeben (siehe Dein Eingangsposting):

"Auf Nachfrage teilt mir die Telekom in der Hotline mit, dass die von mir eingerichtete IP Sperre nur dann aufgehoben werden kann, wenn ich die Kündigung zurückziehe. Sie begründet dies damit, dass deren Software bei gekündigten Verträgen keine Änderungen zulässt."

 

Die Hintergründe habe ich erläutert und Du sie sogar verstanden.

Damit bei so einem Vorhaben nichts schief läuft, habe ich die Teamis ins Boot gerufen (zu meinem Bedauern erkenne ich: leider Sinnlos)

Was willst Du eigentlich jetzt ?!?!

Sinnlos Streit suchen?

Jetzt mal ich.

@l_eickhoff, 'Ist das rechtens' .... Eine verlässliche Rechtsberatung kann es doch hier im Kundenkreis und einem öffentlichen Forum nicht gegeben.  Und welche Rechtsansicht sollte das Telekom-Team vertreten?
Die Spielregeln zur Problembehebung hast Du ja inzwischen mitbekommen, wenn es nur um 'Rechthaben' geht, wird es hier nichts.

Da musst Du in der Tat anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, ggf. die Rechnungen bezahlen und  im Rechtsstreit darauf hoffen, dass das der Richter so sieht wie Du.

Ich hatte das zahlen der Rechnung ja Angeboten. Das würde verweigert. 

 

Die Frage ist ernst gemeint und keine bloße Stimmungsmache.

 

Mir wurde heute faktisch verweigert die IP Sperre aufzuheben. Ich habe meinen Vertrag inzwischen mehrfach gelesen. Für mich sieht es so aus, als hätte ich Anspruch auf Vertragserfüllung. Daher die Frage: übersehe ich hier etwas?

@wolliballa

Da der TE hier ja schon öffentlich gepostet hat, welches "Spiel" er verfolgt, wird die Telekom das auch gerne nutzen, um gerichtlich da auch eigene Argumente vorweisen zu können.

Mit den klar erklärten Zielen des TE's wird jeder Richter das Verfahren schlicht und einfach "at acta" legen Idee Zwinkernd

 

Prophaganda. Wenn die Telekom in der Tat gar nicht bereit ist ihren Teil des Vertrages zu erfüllen. Dann sieht das anders auch. Daher nochmals die Bitte sachlich zu bleiben. Darf die Telekom rechtlich weiter kassieren, die Aufhebung der Sperre aber verweigern.


@l_eickhoff  schrieb:

 

Mir wurde heute faktisch verweigert die IP Sperre aufzuheben. Ich habe meinen Vertrag inzwischen mehrfach gelesen. Für mich sieht es so aus, als hätte ich Anspruch auf Vertragserfüllung. Daher die Frage: übersehe ich hier etwas?



Noch einmal, stelle deine Anfrage schriftlich, alles andere kannst du vergessen.

@l_eickhoff

Ich habe Dir sachlich mitgeteilt, dass es kein Problem ist, die Sperre aufheben zu lassen.

 

Dass Du das aber jedoch nur möchtest, um das zu testen und danach gleich wieder setzen zu lassen - was hat das mit Sachlichkeit zu tun?! Und dann mit dem Satz "Ich suche nur juristische Gründe" - Das entbehrt jegdlicher Sachlichkeit!

 

Entweder:

Du benötigts den Anschluss - oder: Du benötigst ihn nicht...

Alles Andere bezeichne ich wie schon mal erwähnt als "Spielerei" - wofür Du Dir eine andere Spielwiese suchen möchtest!

 

Es sei denn - Du erläuterst mal ganz einfach umfassend das eigentlich ursächliche Problem, was Dich zu diesen Spielchen bewegt hat.