Darf ein Partner meine Vertragskopie behalten?

Gelöst

Hallo!

Meine Frage..

 

darf ein Telekom-Partner (kein Shop)

die Vertragskopie die ich dort abschließe (mit der Telekom) für Kundenzwecke beibehalten?

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

@Testarosa  schrieb:

Braucht der jeweilige Partner aber hier nicht meine Zustimmung? Bzw eine Unterschrift für die Datenschutzerklärung?


Es gilt eine Datenschutzerklärung, die der Telekom.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Ggfs hat er die Verpflichtung die Unterlagen zu Dokumentationszwecken noch für eine gewisse Zeit abzulegen.

In der Regel kommt aus dem Drucker die Unterlagen in 2 bis 3 Facher Ausführung.

Braucht der jeweilige Partner aber hier nicht meine Zustimmung? Bzw eine Unterschrift für die Datenschutzerklärung?

Um was geht es dir denn jetzt konkret?

Möchtest du eine Rechtsberatung?

Möchtest du eine Aufklärung über die DSGVO?

 

Ich geh mal davon aus dass sich ein Partner entsprechend abgesichert hat dass er das darf, in welcher Form auch immer er das gemacht hat.

Möglicherweise möchte der T-Partner eine Vertragskopie aufbewahren um seine Provisionsansprüche ggü. der Telekom nachweisen zu können, falls die automatische Buchung über die Partnernummer nicht funktionieren sollte.

 

Fürs Finanzamt braucht der T-Partner m.M.n. keinen Beleg, da keine Rechnungslegung und keine Zahlungen zwischen Kunde und T-Partner erfolgen.

 

Ich vermute mal, die Kopie soll dem T-Partner helfen daran zu denken, den Kunden in 19 Monaten anzurufen und eine "Vertragsoptimierung" zu besprechen  anzukurbeln.

 

Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben und gespeichert und verarbeitet werden, sofern sie für die unmittelbare Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich sind. Zum Beispiel die Lieferadresse für die Lieferung, die Rechnungsanschrift für die Rechnungslegung - die bei Barzahlung oder sofortiger EC-Zahlung auch entfallen kann.

 

Gruß

 

 


@Testarosa  schrieb:

Braucht der jeweilige Partner aber hier nicht meine Zustimmung? Bzw eine Unterschrift für die Datenschutzerklärung?


Es gilt eine Datenschutzerklärung, die der Telekom.


@Dilbert-MD  schrieb:

Ich vermute mal, die Kopie soll dem T-Partner helfen daran zu denken, den Kunden in 19 Monaten anzurufen und eine "Vertragsoptimierung" zu besprechen  anzukurbeln.

 


Für diesen Zweck gibt es tausend besser Mittel und Wege wie eine Kopie eines Vertrages Zwinkernd


@Dilbert-MD  schrieb:

Fürs Finanzamt braucht der T-Partner m.M.n. keinen Beleg, da keine Rechnungslegung und keine Zahlungen zwischen Kunde und T-Partner erfolgen.

 

 


Wenn der Partner das Gerät verkauft muss er die Rechnung aufbewahren, das ist dann nämlich eine Zahlung des Kunden an den Händler und nicht an die Telekom.

Ist dann aber was anderes wie die Vertragskopie.