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27.01.2012 22:55
28.01.2012 07:27
28.01.2012 12:14
28.01.2012 22:56
leider hatten Sie in Ihrer E-Mail keine Festnetz Rückrufnummer angegeben.
Aufgrund des lange zurück liegenden Kündigungsdatum sind eine Reaktivierung oder eine Restguthabenauszahlung nicht mehr möglich. Hier sind leider beide Fristen lange überschritten.
28.01.2012 23:31
28.01.2012 23:56
Unabhängig davon darf das Restguthaben nicht verfallen!!!!! Das ist Dein Geld!!! :X
Das kannst Du Dir (wieviel isses denn?) selbstverständlich auch jetzt noch auszahlen lassen! Da gibt es Urteile drüber, die auch für die T-Com gelten..........
29.01.2012 00:26
29.01.2012 10:23
30.01.2012 12:24
Unabhängig davon darf das Restguthaben nicht verfallen!!!!!
30.01.2012 13:51
Immer schön ruhig, Brauner. Du weisst, über welchen Zeitraum hier gesprochen wird? Vielleicht war das Guthaben schon vefallen, bevor das Urteil fiel?
Aber die Aussage des Teams ist sowas von falsch und in meinen Augen eine Dreistigkeit
30.01.2012 16:48
Hallo Torsten, da stimme ich dir absolut zu. Wer auf Nummer sicher gehen will, müsste sogar mit "Einschreiben Einwurf" anrücken, dann wird es noch unrentabler. Auch ich hatte mal zwei "alte" Xtra Karten. Ich habe die dann einfach im Normalbrief zurückgeschickt, weil ich der Telekom vertraute. Hat auch alles geklappt mit der Gutschriftenerstattung, auch wenn natürlich die 55 Cent Porto zu tragen waren.
Allerdings muss man dazu die SIM-Karte zurückschicken (ist auch eine schwachsinnige Regelung, die Karte wird sowieso weggeworfen; aber so baut man erstmal eine kleine "Portohürde" auf *gebleckte_zaehne ), so dass sich das nur bei nennenswerten Beträgen lohnt.
Grüße
Torsten
30.01.2012 18:09
Vielleicht war das Guthaben schon vefallen, bevor das Urteil fiel?
05.11.2016 13:43 Zuletzt bearbeitet: 05.11.2016 13:55 von Melanie S.
05.11.2016 14:16
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