Endgeräte Zuschlag und Bereitstellungsgebühren

Gelöst

Hallo Zusammen,

hier mal meine Erfahrungen. Ich wollte über den Chat meinen Festnetzanschluß verlängern, den Mobilfunkvertrag verlänern und zwei Family Cards beantragen. Der Telekom Mitarbeiter im Chat war sehr freundlich und kooperativ.

Jetzt kommts:

Auf meine Frage ob der Magenta Zuhause XL Mediareceiver auch NUR mit Wlan arbeitet wurde mir gesagt (geschrieben) - JA.

Nun als der Mediareceiver ankam - klar geht nicht - es muss ein Lankabel am Receiver angesteckt werden. Also zurück. Brauch ich nicht.

Für die Vertragsverlängerung (24 Monate) meiner Frau wurden mir bessere Konditionen angeboten und ein IPhone 11. (Ihr Vertrag läuft im November aus)

Für den einen Family Card Vertrag ein neues IPhone 8.

Für das gesamte Paket wurden mir Preise genannt (schriftlich)

Ich habe den gesamten Chat kopiert und in eine Word Datei gespeichert.

Nun kommen die Rechnungen:

Vertragsverlägerung für meine Frau: + 29,95 Endgeräte Zuschlag (für 2 Monate) und Porto von 6,95. Davon war in dem Angebot keine Rede.

Für die beiden Family Card Verträge - je 39,95 Bereitstellung und einmal 6,95 Porto für das IPhone 8. Auch hiervon war keine Rede.

Ich habe mich bereits vor 3 Tagen per eMail beschwert - noch keine Reaktion.

Das ist Betrug.

Soweit ich das beurteilen kann hat mir der Chatpartner ein Angebot gemacht und ich habe auf dieser Basis Verträge geschlossen. Mal sehen was die Telekom sagt und gegebenfalls mein Rechtsanwalt.

Ich kann nur empfehlen - macht alles im Chat und kopiert euch den Verlauf. Kann später recht nützlich sein.

 

2 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Lösung
Telekom hilft Team
@Motormarlon,

vielen Dank für das weitere, nette Gespräch. Freut mich, dass ich Ihr Anliegen abschließend klären konnte.
Geben Sie mir bei weiteren Fragen gern Bescheid. Ich wünsche einen wundervollen Abend.

Beste Grüße
Malte M.

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Lösung
Gelöschter Nutzer

Wenn es Betrug ist, würde ich Anzeige erstatten.

 

Wenn der Vertrag nicht den Absprachen entspricht, gibt es den Widerruf @Motormarlon 

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Lösung
Gelöschter Nutzer

Wenn es Betrug ist, würde ich Anzeige erstatten.

 

Wenn der Vertrag nicht den Absprachen entspricht, gibt es den Widerruf @Motormarlon 

@Motormarlon 

Du solltest von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen!

Das Angebot im Chat ist allerdings nicht bindend - bindend ist immer die Auftragsbestätigung. Wenn die nicht passt - widerrufen...

Betrug ?! Lächerlich.

Der Vertrag / Auftragsbestätigung entspricht nur nicht den Erwartungen aus dem Chat.

Was macht man dann? Widerrufen ! Gut ist. Dafür braucht man keine Story.
Aber so etwas passiert eben immer wieder, wenn man versucht, über eine Hotline die Standardangebote, die online verfügbar sind, zu 'umgehen'.

Ist die Antwort von einem Juristen? Warum sollten die schriftlich (im Chat) formulierten Angebote nicht bindend sein? Sowie ich das sehe ist der Chat nichts anderes wie "eMail Verkehr"
Klar kann ich von meinem Widerspruchsrecht gebrauch machen. Ich liege noch in der Zeit aber ich will das Angebot so wie es mir gemacht wurde und wie ich den Vertrag abgeschlossen habe.

@Motormarlon 

Ich will auch vieles nur ändert das nichts an den Verträgen.

Widerrufe oder akzeptiere.

Ich will nicht umgehen. Allerdings war ich mir zu unsicher was das richtige für mich ist und habe den Chat konsultiert. Darf man sich nicht mehr beraten lassen? Und wenn mir gesagt bzw. geschrieben wird so und so ist es, dann werde ich mich doch darauf verlassen dürfen. Ansonsten - wofür so der Chat gut sein?

Die Chat-Mitarbeiter machen ein Angebot, das hinterher noch diverse automatische Systemschranken passieren muss, weil im Chat u. U. nicht alle Umgebungsbedingungen abgefragt und bestätigt sind.

Bindend ist nur die Auftragsbestätigung


@Motormarlon  schrieb:
Ist die Antwort von einem Juristen? Warum sollten die schriftlich (im Chat) formulierten Angebote nicht bindend sein? Sowie ich das sehe ist der Chat nichts anderes wie "eMail Verkehr"
Klar kann ich von meinem Widerspruchsrecht gebrauch machen. Ich liege noch in der Zeit aber ich will das Angebot so wie es mir gemacht wurde und wie ich den Vertrag abgeschlossen habe.

Hier ist kein Juristen-Forum.

Juristische Beratung kann und darf es in einem Forum nicht geben.

Wenn du juristische Beratung suchst, bleibt dir der Gang zum Rechtsanwalt deines Vertrauens nicht erspart!

Gelöschter Nutzer

@Motormarlon  schrieb:
Ich will nicht umgehen. Allerdings war ich mir zu unsicher was das richtige für mich ist und habe den Chat konsultiert. Darf man sich nicht mehr beraten lassen? Und wenn mir gesagt bzw. geschrieben wird so und so ist es, dann werde ich mich doch darauf verlassen dürfen. Ansonsten - wofür so der Chat gut sein?

Du kannst doch versuchen, das Problem mit dem Chatpartner zu lösen. @Motormarlon 

Die vielen Antworten über die Gültigkeit hier zu Vertragsschluss per Chat machen mich stutzig,

werden doch in T-Shops selbst Verträge als bindend betrachtet, wo vorher lediglich ein Gespräch darüber stattgefunden hat und die Vertragsparteien keinen unterzeichneten Vertrag miteinander haben.

 

Hier wird oft in die Richtung geantwortet, in welche der Wind bläst, bis auf wenige, an einer Hand abzählbare User.

 

Das kann schon mal fassungslos machen.


@ellbogen  schrieb:

Das kann schon mal fassungslos machen.


Dein Verständnis oder was?

Im Shop bekommst du die Unterlagen alle ausgehändigt, da müssen alle Kosten usw. aufgeschlüsselt werden.

 

Im Chat, Online oder am Telefon kann es immer zu Missverständnissen kommen darum gibt es eine schriftliche Auftragsbestätigung die alle vereinbarten Punkte aufzählt, passt das nicht widerrufen.

 

Kannst du alles auch im BGB nachlesen in welches das ehemalige Fernabsatzgesetz vor vielen Jahren integriert wurde.

 

 

Ist schon klar - lass mal gut sein. Ich klär das mit der Telekom

@Motormarlon  schrieb:
Ich klär das mit der Telekom

Aber nicht hier, es sei denn du befüllst dein  > Profil <

Hab ich gemacht - danke für den Hinweis

Den Eindruck habe ich bekommen

Ja wenn man den an die Strippe bekäme. Ich weiß sogar seinen Namen aber das hilft nix


@der_Lutz  schrieb:

@ellbogen  schrieb:

Das kann schon mal fassungslos machen.


Dein Verständnis oder was?........


Nee,

eben nicht.

Wir haben hier im Forum sogar einen CG, vermutlich Angestellter in so einem Laden, der ebenfalls die Meinung vertritt, daß bereits ein Nicken als feste Zusage zum Abschluß gilt - ohne Unterschrift!

 

Das ist irgendwo im Forum in einem Thread nachzulesen.

Telekom hilft Team
Hallo @Motormarlon,

willkommen in der Community.
Leider habe ich dich telefonisch bisher nicht erreicht. Wann passt dir ein Rückruf, um über die Möglichkeiten zu sprechen?

Beste Grüße
Malte M.

@ellbogen 

Das ist juristisch korrekt, ein Kommunikationsvertrag bedarf keiner Schriftform, siehe BGB, das Problem ist dann aber die Beweisführung, für beide Seiten.

Ein bloßes nicken ist also tatsächlich ausreichend.

 

@Motormarlon 

Das Problem ist die Formulierung in den AGB:

 

grafik.png

https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/45905.pdf

 

Wenn Du beispielsweise einen Vertrag schließt im Chat (bzw. genauer meinst, dass Du das gemacht hast) - dann macht das zuerst mal die Schleife durch die Bonitätsprüfung, und dabei kann herauskommen, dass die Telekom keinen Vertrag mit Dir eingehen möchte. Sprich Vertragsschluss ist erst wenn die Auftragsbestätigung bzw. die funktionierende SIM kommt.

 

Andererseits ist es natürlich auch nicht die feine Englische, nicht alle Preisbestandteile zu nennen - weil im Zweifel dann keine gleichlautende Willenserklärung vorhanden ist und dann EIGENTLICH gar nicht der Widerruf der richtige Weg ist (auch wenn das der einfachere Weg ist) sondern dann musst Du vermutlich den Vertrag anfechten.

 

Du hast jetzt die Wahl

  • einfach per Widerruf die Sache abzuwürgen
  • einfach die Kröte(n) schlucken

Alles andere ist komplizierter. Aber vielleicht findet auch ein Teamie noch eine Möglichkeit, Dir zumindest ein wenig entgegenzukommen.

Hallo Malte

sorry - wir waren im Garten sind jetzt aber Erreichbar

Telekom hilft Team

@Motormarlon,

ich bedanke mich für das angenehme Telefonat. Hier finden Sie das Kontaktformular. Bitte einmal ausfüllen und abschicken.
Für weitere Fragen oder andere Anliegen stehe ich gern zur Verfügung, ruhig Bescheid geben. Ich wünsche einen angenehmen Abend und einen schönen Sonntag.

Beste Grüße
Malte M.

Hallo Malte,
bitte verzeihen Sie - aber wo finde ich das Kontaktformular?
Viele Grüße,
M.Treptow