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21.09.2019 16:02
Hallo Zusammen,
hier mal meine Erfahrungen. Ich wollte über den Chat meinen Festnetzanschluß verlängern, den Mobilfunkvertrag verlänern und zwei Family Cards beantragen. Der Telekom Mitarbeiter im Chat war sehr freundlich und kooperativ.
Jetzt kommts:
Auf meine Frage ob der Magenta Zuhause XL Mediareceiver auch NUR mit Wlan arbeitet wurde mir gesagt (geschrieben) - JA.
Nun als der Mediareceiver ankam - klar geht nicht - es muss ein Lankabel am Receiver angesteckt werden. Also zurück. Brauch ich nicht.
Für die Vertragsverlängerung (24 Monate) meiner Frau wurden mir bessere Konditionen angeboten und ein IPhone 11. (Ihr Vertrag läuft im November aus)
Für den einen Family Card Vertrag ein neues IPhone 8.
Für das gesamte Paket wurden mir Preise genannt (schriftlich)
Ich habe den gesamten Chat kopiert und in eine Word Datei gespeichert.
Nun kommen die Rechnungen:
Vertragsverlägerung für meine Frau: + 29,95 Endgeräte Zuschlag (für 2 Monate) und Porto von 6,95. Davon war in dem Angebot keine Rede.
Für die beiden Family Card Verträge - je 39,95 Bereitstellung und einmal 6,95 Porto für das IPhone 8. Auch hiervon war keine Rede.
Ich habe mich bereits vor 3 Tagen per eMail beschwert - noch keine Reaktion.
Das ist Betrug.
Soweit ich das beurteilen kann hat mir der Chatpartner ein Angebot gemacht und ich habe auf dieser Basis Verträge geschlossen. Mal sehen was die Telekom sagt und gegebenfalls mein Rechtsanwalt.
Ich kann nur empfehlen - macht alles im Chat und kopiert euch den Verlauf. Kann später recht nützlich sein.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn es Betrug ist, würde ich Anzeige erstatten.
Wenn der Vertrag nicht den Absprachen entspricht, gibt es den Widerruf @Motormarlon
Wenn es Betrug ist, würde ich Anzeige erstatten.
Wenn der Vertrag nicht den Absprachen entspricht, gibt es den Widerruf @Motormarlon
21.09.2019 16:07
Du solltest von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen!
21.09.2019 16:07
Das Angebot im Chat ist allerdings nicht bindend - bindend ist immer die Auftragsbestätigung. Wenn die nicht passt - widerrufen...
21.09.2019 16:09
Betrug ?! Lächerlich.
Der Vertrag / Auftragsbestätigung entspricht nur nicht den Erwartungen aus dem Chat.
Was macht man dann? Widerrufen ! Gut ist. Dafür braucht man keine Story.
Aber so etwas passiert eben immer wieder, wenn man versucht, über eine Hotline die Standardangebote, die online verfügbar sind, zu 'umgehen'.
21.09.2019 16:15
21.09.2019 16:20
21.09.2019 16:21
21.09.2019 16:26
Die Chat-Mitarbeiter machen ein Angebot, das hinterher noch diverse automatische Systemschranken passieren muss, weil im Chat u. U. nicht alle Umgebungsbedingungen abgefragt und bestätigt sind.
Bindend ist nur die Auftragsbestätigung
21.09.2019 16:27
@Motormarlon schrieb:
Ist die Antwort von einem Juristen? Warum sollten die schriftlich (im Chat) formulierten Angebote nicht bindend sein? Sowie ich das sehe ist der Chat nichts anderes wie "eMail Verkehr"
Klar kann ich von meinem Widerspruchsrecht gebrauch machen. Ich liege noch in der Zeit aber ich will das Angebot so wie es mir gemacht wurde und wie ich den Vertrag abgeschlossen habe.
Hier ist kein Juristen-Forum.
Juristische Beratung kann und darf es in einem Forum nicht geben.
Wenn du juristische Beratung suchst, bleibt dir der Gang zum Rechtsanwalt deines Vertrauens nicht erspart!
21.09.2019 16:29
@Motormarlon schrieb:
Ich will nicht umgehen. Allerdings war ich mir zu unsicher was das richtige für mich ist und habe den Chat konsultiert. Darf man sich nicht mehr beraten lassen? Und wenn mir gesagt bzw. geschrieben wird so und so ist es, dann werde ich mich doch darauf verlassen dürfen. Ansonsten - wofür so der Chat gut sein?
Du kannst doch versuchen, das Problem mit dem Chatpartner zu lösen. @Motormarlon
21.09.2019 16:45 Zuletzt bearbeitet: 21.09.2019 16:46 durch den Autor
Die vielen Antworten über die Gültigkeit hier zu Vertragsschluss per Chat machen mich stutzig,
werden doch in T-Shops selbst Verträge als bindend betrachtet, wo vorher lediglich ein Gespräch darüber stattgefunden hat und die Vertragsparteien keinen unterzeichneten Vertrag miteinander haben.
Hier wird oft in die Richtung geantwortet, in welche der Wind bläst, bis auf wenige, an einer Hand abzählbare User.
Das kann schon mal fassungslos machen.
21.09.2019 16:54 Zuletzt bearbeitet: 21.09.2019 16:54 durch den Autor
@ellbogen schrieb:Das kann schon mal fassungslos machen.
Dein Verständnis oder was?
Im Shop bekommst du die Unterlagen alle ausgehändigt, da müssen alle Kosten usw. aufgeschlüsselt werden.
Im Chat, Online oder am Telefon kann es immer zu Missverständnissen kommen darum gibt es eine schriftliche Auftragsbestätigung die alle vereinbarten Punkte aufzählt, passt das nicht widerrufen.
Kannst du alles auch im BGB nachlesen in welches das ehemalige Fernabsatzgesetz vor vielen Jahren integriert wurde.
21.09.2019 16:57
21.09.2019 17:06
@Motormarlon schrieb:
Ich klär das mit der Telekom
Aber nicht hier, es sei denn du befüllst dein > Profil <
21.09.2019 17:12
Hab ich gemacht - danke für den Hinweis
21.09.2019 17:15
Den Eindruck habe ich bekommen
21.09.2019 17:17
Ja wenn man den an die Strippe bekäme. Ich weiß sogar seinen Namen aber das hilft nix
21.09.2019 17:30
@der_Lutz schrieb:
@ellbogen schrieb:Das kann schon mal fassungslos machen.
Dein Verständnis oder was?........
Nee,
eben nicht.
Wir haben hier im Forum sogar einen CG, vermutlich Angestellter in so einem Laden, der ebenfalls die Meinung vertritt, daß bereits ein Nicken als feste Zusage zum Abschluß gilt - ohne Unterschrift!
Das ist irgendwo im Forum in einem Thread nachzulesen.
21.09.2019 17:50
21.09.2019 17:53
Das ist juristisch korrekt, ein Kommunikationsvertrag bedarf keiner Schriftform, siehe BGB, das Problem ist dann aber die Beweisführung, für beide Seiten.
Ein bloßes nicken ist also tatsächlich ausreichend.
21.09.2019 18:18
Das Problem ist die Formulierung in den AGB:
https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/45905.pdf
Wenn Du beispielsweise einen Vertrag schließt im Chat (bzw. genauer meinst, dass Du das gemacht hast) - dann macht das zuerst mal die Schleife durch die Bonitätsprüfung, und dabei kann herauskommen, dass die Telekom keinen Vertrag mit Dir eingehen möchte. Sprich Vertragsschluss ist erst wenn die Auftragsbestätigung bzw. die funktionierende SIM kommt.
Andererseits ist es natürlich auch nicht die feine Englische, nicht alle Preisbestandteile zu nennen - weil im Zweifel dann keine gleichlautende Willenserklärung vorhanden ist und dann EIGENTLICH gar nicht der Widerruf der richtige Weg ist (auch wenn das der einfachere Weg ist) sondern dann musst Du vermutlich den Vertrag anfechten.
Du hast jetzt die Wahl
Alles andere ist komplizierter. Aber vielleicht findet auch ein Teamie noch eine Möglichkeit, Dir zumindest ein wenig entgegenzukommen.
21.09.2019 18:45
Hallo Malte
sorry - wir waren im Garten sind jetzt aber Erreichbar
21.09.2019 20:48 Zuletzt bearbeitet: 21.09.2019 20:51 durch den Autor
@Motormarlon,
ich bedanke mich für das angenehme Telefonat. Hier finden Sie das Kontaktformular. Bitte einmal ausfüllen und abschicken.
Für weitere Fragen oder andere Anliegen stehe ich gern zur Verfügung, ruhig Bescheid geben. Ich wünsche einen angenehmen Abend und einen schönen Sonntag.
Beste Grüße
Malte M.
21.09.2019 20:54
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