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23.02.2019 16:55
Ich bitte um eure Meinung!
Mein Mann hat vor geraumer Zeit sich das Huawei-Tablet angeschafft. Seit einiger Zeit kann er es nicht mehr nutzen, weil er eine Augenerkrankung hat, vom Arzt bestätigt. Hinzu kommt noch ein Hirntumor.
Ich bat die -T. darum, den Vertrag zu canceln. ABER, das geht erst ab September, die Minimalzeit muß! eingehalten werden!
Ich kann es nicht verstehen, FÜR NIX Geld zu bezahlen. Wobei wir auch Magenta-Kunden sind und auf dem neuesten techn.Stand.
Ich würdemich freuen, wenn eine positive Entscheidung getroffen wird!
Bisher haben wir eine gute Zeit mit der -T-gehabt und hoffen, daß es so weiter geht!
Danke für die Aufmerksamkeit!!!!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Maria,
danke für Deine Information.
Ich habe Dir auch meine Meinung dazu geschrieben!
Ich bin wenigstens noch so fair, zu sagen - AKZEPTIERT - !!!!
Das AKZEPTIERT nur, daß ich höflich sein will! Was ich über die Reaktion zu bemerken hätte, Du gestattest mir ein anderes Bild über euch gemacht zu haben.
Man irrt sich so manchmal im Leben. Ach ja, noch ein Hinweis - wir werden die mtl. Rate FÜR NIX " gerne " bezahlen, da war sogar O2 kundenfreundlicher!
E.
23.02.2019 17:07 Zuletzt bearbeitet: 23.02.2019 17:27 durch den Autor
Meine Meinung ist, dass die Telekom Recht hat.
Wenn sich wer z.B. eine Garage mietet und dann sein Auto gestohlen wird, kann er den Garagen-Mietvertrag auch nicht vorzeitig kündigen, weil er die Garage nicht mehr benötigt.
Vllt. kannst ja du oder jemand aus der Familie den Vetrag nutzen, bis er gekündigt werden kann.
23.02.2019 17:10 Zuletzt bearbeitet: 23.02.2019 17:12 durch den Autor
Es ist zwar nen schwieriger Schicksalsschlag, aber dennoch sind Verträge einzuhalten.
Da der Vertrag ja auch von euch beiden als Ehegemeinschaft genutzt werden kann.
Zudem sagst du ja auch nicht, dass dien Mann völlig erblindet ist.
Was ihr nur versuchen könnt, den Vertrag - schriftlich - außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.
Aber geht nur, wenn die Frist nicht schon rum ist.
§626 BGB
Also einfach nochmal schriftlich machen und auch Belge dafür mit rein schicken.
Am Ende noch .. gute Besserung für deinen Mann.
23.02.2019 17:11
Habt Ihr das Tablet denn losgelöst von einem Mobilfunkvertrag gekauft?
Wie nennt sich denn der Mobilfunk-Tarif, mit dem das Tablet genutzt wird?
Ich bin kein Jurist und kann nicht beurteilen, ob Ihr ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung habt - und zu welchen Konditionen. Könnte ja beispielsweise sein, dass da noch eine Abstandszahlung anfallen würde, wodurch man den Vertrag gleich weiterlaufen lassen könnte.
Die Telekom könnte m.E. andererseits natürlich auch argumentieren, dass man den Mobilfunkvertrag auch z.B. zum Ahören von Internetradio oder Hörbüchern nutzen kann. So wie es ja auch Blinde gibt, die sicher abgesehen vom Sehen am täglichen Leben teilnehmen, auch mit Telekommunikation.
Es gibt darüber hinaus ja sogar Apps für Blinde und Sehbehinderte - die überaus sinnvoll und hilfreich sein können. Sogar die Stiftung Warentest hat darüber mal einen Artikel gehabt - leider nicht mehr ganz aktuell
https://www.test.de/Apps-fuer-Sehbehinderte-und-Blinde-Lotsen-fuer-das-Unsichtbare-5033370-0/
23.02.2019 17:18
Ach ja, abgesehen von diesem aktuellen Diskussionsfall wünsche ich Euch alles Gute und viel Kraft
23.02.2019 19:02
Wenn der Vertrag -ohne- Gerät abgeschlossen wurde, also wenn ihr das Huawei-Tablet im Laden gekauft habt, dann könnte es sehr gut sein, dass man den Vertrag aus Kulanz auflöst (evtl. mit entsprechenden Nachweisen). Sollte der Vertrag "mit Gerät" abgeschlossen worden sein, wird es wahrscheinlich nicht möglich sein, da ihr das Geräte über den Vertrag finanziert und die Finanzierung 24 Monate läuft
Ich würde warten, bis sich hier einer der offiziellen Kundenbetreuer meldet, damit ihr das nochmal am Telefon klären könnt.
Hier hat doch sicher jemand die Möglichkeit, einen Kundenberater zu markieren?
Nachweise hochladen: https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/auftrag-oder-nachweis-zusenden (falls erforderlich)
24.02.2019 09:04
@Ludwig II schrieb:
Meine Meinung ist, dass die Telekom Recht hat.
Ich denke: Ja und nein.
Die Telekom Antwort (an der Hotline?) fokussierte ziemlich sicher auf eine ordentlichen Kündigung. Die Machbarkeit/Nichtmachbarkeit einer außerordentlichen Kündigung - ich vermute, dass damit die meisten von vorneherein überfordert sind, Rücksprache halten müss(t)en.
Die Telekom selbst nutzt das Instrument einer außerordentlichen Kündigung ja bisweilen auch - wenn auch eher im Festnetzbereich als im Bereich Mobilfunk. Definitiv im Falle von VDSL-Anschlüssen wo die Telekom nicht den Vectoring-Zuschlag erhalten hat. Und wo das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses / der Vertragsverlängerung für die Telekom klar war, dass nicht sicher ist, ob sie die vertragliche Verpflichtung erfüllen kann. Aber möglicherweise auch im Falle, dass die klassische Telefonie abgeschaltet wird, der Vertrag über z.B. ISDN aber aus welchen Gründen auch immer in die Verlängerung gegangen ist - und da liegt die Terminsituation ganz allein in der Hand der Telekom.
24.02.2019 09:37
24.02.2019 21:10
24.02.2019 21:21
24.02.2019 21:29
@HeiDie2 schrieb:
WAS IST MITLEID heutzutage, gibt es das noch???? Traurig!
Ich hoffe, das ist nicht etwas, das Du MIR vorwirfst - wo ich sogar einen extra Beitrag geschrieben hatte wo es ausschließlich um mein Mitgefühl geht.
24.02.2019 22:12
24.02.2019 22:16
24.02.2019 22:19
24.02.2019 22:23
Vielen Dank!
Es wird halt schwierig, auf einem Tablet sich zurecht zu finden und eine notwendige Konzentration aufzubauen und aufrecht zu erhalten!
Aber, eine konkretere Entscheidung ist angefordert!
Grüße und eine gute Woche
25.02.2019 09:41
25.02.2019 13:26 Zuletzt bearbeitet: 25.02.2019 13:41 durch den Autor
Guten Morgen @HeiDie2,
Eine vorzeitige Vertragsausflösung ist nur mit entsprechenden Nachweisen ggf. möglich. Ich möchte Sie daher bitten mir mittels Kontaktformular einmal entsprechende Nachweise zukommen zu lassen. Unser Kontaktformular finden Sie hier: http://bit.ly/Teamkontakt
Im Anschluss werde ich mich um eine Klärung kümmern. Ob eine Beendigung erfolgt, kann ich Ihnen nicht versprechen.
Du musst jetzt folgendes machen, damit man dir weiterhelfen kann:
1. Oben auf das Kontaktfomular klicken
2. Formular ausfüllen
3. Nachweise hochladen (Anhang hinzufügen)
4. Im Formular steht auch "Link zu Ihrer Frage". Der Link zu deiner Frage steht oben in der Adressleiste (s. Bild).
Wenn du hier auf der Seite bist, den LINK in der Adressleiste komplett kopieren und im Formular einfügen.
25.02.2019 21:08
Vielen, lieben DankD
Zu Deiner Info: Anschreiben und Stellugnahme der Ugenärztin habe ich schon versandt. Die Antwort- ist nicht möglich, erst nach Mindestzeit 2 Jahre! Somit Zahlung für NICHTS bis September 2019!
Einspruch erhoben!
Ich danke Dir
25.02.2019 21:15
Ich danke Dir!
Zu Deiner Info: Kündigung Incl. Bestätigung der Unabhänigkeit mit dem Tablet zu arbeiten von Augenärztin beigefügt!
Antwort, bis September noch zählen / für NICHTS, wegen Mindstllaufzeit!
Danke Dir nochmals!
25.02.2019 21:20
Vielen Dank, Maria,
eine kurze Frage, an wen /e-Mail oder Fax kann ich senden?
Tschüss
25.02.2019 21:47
Maria,
ganz kurz noch ein kleiner Hinweis: ich sende der T gern auch das HUAWEI-Tablet zurück.
Es gibt keinen Bedarf mehr dafür!
Tschüss Erika!
26.02.2019 10:36
26.02.2019 20:56
Da kann man nichts weiter dagegen sagen - könnte man sagen!
Ich gebe Dir recht, so pragmatisch zu sehen ist eigentlich die einzigste Variante. KÖNNTE man SO GLAUBEN!!!!
Nur, dieser Entscheidung fehlt ein WESENTLICHER TEIL. Der, daß es hier um einen Menschen dreht, der Jahrzehnte ein ganz anderer Mensch gewesen ist.
Richtig, mein Mann ist nicht erblindet. Er ist aber nicht mehr in der Lage mit diesem Gerät zu arbeiten. Zu klein und ihm fehlt die erforderliche Geduld - seine Krankheit läßt es nicht zu! Also - ES WAR EINMAL! So und da gibt es 2 Lager, Nr.1-na und, VERTRAG ist VERTRAG-Nr. 2- komm sende uns nochmal die Aussagen, wir kümmern uns...
Es gibt eine andere Seite der Problemklärung, die -MENSCHLICHE SEITE-, zu der Dein Abstand zu groß ist! Trotzdem Danke, so weiß man auch, wie die andere Seite tickt!!!!
26.02.2019 21:34
Liebe Erika,
hast Du jemanden, der/die Dir helfen kann, die von @Stefanie W. und @Maria R. angefragten Unterlagen noch einmal den beiden zukommen zu lassen?
26.02.2019 21:36
Hallo @HeiDie2
bei allen Verständnis für deine/eure Lage. hast du eigendlich das Angebot von @Stefanie W. und @Maria R. angenommen und die Unterlagen eine von beiden zugeschickt? Oder eine/n lieben Nachbarn/Verwandten/Bekannten der dies für dich macht? Wie es geht wurde hier im Beitrag schon beschrieben.
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