Falsche Beratung

Gelöst

Sehr geehrte Damen und Herren, 
Ich war beim Telekom shop und wurde mir im Angebot 120 Euro router gutschrift vorgeschlagen.
Der Berater hat gesagt dass die 120 Euro Router Gutschrift nur am samstag den 3. März verfügbar ist wegen des Karnavals in Köln. Ich habe den Berater vertraut und am 3. März einen schnellauftrag unterschrieben.
Danach habe ich festgestellt dass es kein Karnavals Angebot gibt und dass die 120 Euro Gutschrift nicht nur am Samstag verfügbar ist aber auch die nächste Woche.
Wenn ich mich nicht irre wurde mir vom Berater falsche Informationen zur Verfügung gestellt.
Als ich beim shop war und nach einer Stonierung gefragt habe hat der Berater die Stonierung abgelehnt obwohl ich erklärt habe das ich missinformiert wurde (friss und stirb).
Wenn ich die Informationen, die mir der Berater gibt, nicht vertrauen kann. Ist es nicht mehr sinnvoll zum shop zu gehen um sich zu erkundigen.
Mit freundlichen Grüßen

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @Lookout, herzlich willkommen in unserer Telekom hilft Community.

Ihren Ärger kann ich verstehen. Allerdings ist es so, wie es hier auch schon ganz richtig geschrieben wurde. Bei Aufträgen, die in einem Telekom Shop abgeschlossen wurden, besteht kein Widerrufsrecht. In diesem Fall bleibt nur die Möglichkeit, dass Sie sich erneut an den Shop wenden, um dort alles zu klären.

Viele Grüße
Melanie S.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  


@Lookout  schrieb:

Wenn ich die Informationen, die mir der Berater gibt, nicht vertrauen kann. Ist es nicht mehr sinnvoll zum shop zu gehen um sich zu erkundigen.


Da die Shops oft eigenständig sind, solltest Du das Problem vor Ort klären, zum Beispiel mit dem Shopleiter.

Gelöschter Nutzer

Leider ist es allein entscheidend was du unterschrieben hast. Mündliche Absprachen zählen nicht Traurig

Hallo @Lookout ,

 

Verstehe ich nicht ganz.

Du hast direkt zugestimmt, weil so alles passt und der Berater dir vergegaukelt hat, dass dieses Angebot nur kurzfristig (für einen Tag) zu haben ist.

 

Nun hast du festgestellt, dass dieses Angebot (kein Kanervalsangebot) noch längerfristig zu haben ist.

Was macht den Unterschied ob du am Kanervals Samstag oder zwei bis drei Wochen später dieses Angebot wahr nimmst?

 

Warst doch mit den Vertragskonditionen Konditionen ansonsten einverstanden.

 

Nur weil das Angebot nun doch länger verfügbar als ein Tag möchtest du stornieren?

Oder steckt da doch was anderes dahinter?

 

 

Grundsätzlich gibt es bei Verträge, die im Shop abgeschlossen werden, keine Widerrufsfrist.

Möglicherweise kann man stornieren oder anfechten, wenn man vorsätzlich falsch beraten wurde.

 

Worin lag jetzt die Falschberatung?

Wurdest du nun grundsätzlich über das Produkt falsch beraten, so dass nun Mehrkosten auf dich zukommen, als im Beratungsgespräch angeklungen?

Fehlen irgendwelche Optionen, die im Beratungsgespräch versprochen worden sind?

 

Oder zielt die Falschberatung einzig darauf ab, dass es dieses Angebot doch nun länger gibt (egal ob Karnevals Angebot oder xy Angebot genannt)?

Das ist keine Falschberatung im eigentlichen Sinn, weil dir bezüglich der angebotenen Konditionen keine Nachteile enstehen.

Der Verkäufer wollte anscheinend einen schnellen Vertragsabschluss. Das ist vielleicht nicht die feine englische Art, aber in Bezug auf Falschberatung hat das meiner Meinung nach nichts zu tun.

 

Bei Einkäufe:

Wie oft höre ich "Dieses Produkt" ist für den Preis xx nur noch diese Woche oder nur noch heute zu haben.

In Wirklichkeit wollen die Händler teilweise nur ihre Ladenhüter los werden oder schnelle Geschäfte machen.

Auch das wäre kein Grund für ein Umtausch wegen Falschberatung, sellbst eine Woche später das Nachfolgemodell für einen ähnlichen Preis zu bekommen wäre.

 

Davon mal ganz abgesehen ist der Shop die einzige Anlaufstelle.

Es geht ja nicht um das Vertrauen des Shops, sondern nur um das Vertrauen eines Mitabeiters.

Ich gehe mal davon aus, dass auch andere Mitarbeiter inclusive Shopleiter ansprechbar sind.

 

Auf Verträge die im Shop abgeschlossen wurde, können nich einmal die Teamis Einfluss nehmen.

Wenn´s mal ganz haarig läuft (trifft aber nicht auf dich zu) können sie vielleich mal eine Anfrage starten (also alles im Rahmen Ihrer Möglichkeiten). Direkte Vertragsänderungen oder Aufhebungen etc. sind hier so oder so nicht möglich.

@juergen3004
es geht darum dass sich die oben genannte Aktion gar nicht gibt.
Wenn es auch okay für den Berater eine imaginäre Aktion vor Ort zu erschaffen, dann mein Schuld wäre, was der Berater sagt zu vertrauen.
Ob mir bezüglich der angebotenen Konditionen Nachteile entsstanden sind oder nicht, ist nicht der Grund für mein Kündigungswunsch. Ich möchte kündigen weil ich mich betrügt und manipuliert fühle.

@Lookout 

Also geht es dir nicht um faktische Vertragsinhalte sondern eher um Enttäuschungen und Vertrauensverlust in einer Person (hier der Berater).

 

Letztendlich kann er so viel erzählen wie er will. Du unterschreibst den Vertrag, in dem alles Kriegsentscheidenes aufgeführt ist.

 

Also gehe ich mal davon aus, dass du hier den Berater blind vertraut hast und  den Vertrag ungelesen unterschrieben hast (wenn man hier über Schuld sprechen kann, dann nur an dieser Stelle).Sollte es nämlich spezielle Rabatt Aktionen geben, so ist diese auch im Vertrag aufgeführt und die Gutrschriften sind minutiös beschrieben.

 

Mittlerweile sollte ein jeder wissen, dass man das, was man unterschreibt auch durchzulesen hat. Nebenabsprachen sind ungültig (sollte auch jeder wissen oder hat man zumindest mal gehört).

 

Sollte der Vertrag mehrere Seiten umfassen und auf die schnelle nicht geprüft werden können, so erbitte ich mir eine Mitnahme nach Hause.

 

Seriöse "Verkäufer " lassen dass zu.

 

Antworten wie "nur heute gültig" können nicht seriös sein. Darauf würde ich mich nicht einlassen und alle Alarmglocken würden bei mir klingeln.

 

Ob der Berater tatsächlich so gehandelt hat kann ich nicht beurteilen (war nicht dabei). Oft werden Aussagen im Nachhinein auch subjektiv empfunden.

 

Wie auch immer. Aus dem Vertrag wirst du wohl nicht heraus kommen.

Leider kann ich dir nur raten zukünftig vorsichtig mit deinen Unterschriften umzugehen.

Lass es dir eine Lehre sein.

 

 

@juergen3004 Ich habe nur einen schnellauftrag unterschrieben. Ich habe noch nicht den eigentlichen Vertrag gesehen oder unterschrieben. Zuerst wurde es mir gesagt dass ich noch einmal kommen muss um den Vertrag zu unterschreiben und dann sagt mir der Berater dass den Vertrag per E-mail in zwei Tage geschikt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt ist keine E-mail mit dem Vertrag gekommen. Inkompetenz ist nicht ausreichend um die Situation zu beschreiben
Erster eindruck auf Telekom Inkompetenz und Lügen.
Unglaublich dass es keine konsequenzen oder Stonierungsmöglichkeit für so eine Situation gibt.


@Lookout  schrieb:

@juergen3004 Ich habe nur einen schnellauftrag unterschrieben. Ich habe noch nicht den eigentlichen Vertrag gesehen oder unterschrieben. Zuerst wurde es mir gesagt dass ich noch einmal kommen muss um den Vertrag zu unterschreiben und dann sagt mir der Berater dass den Vertrag per E-mail in zwei Tage geschikt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt ist keine E-mail mit dem Vertrag gekommen. Inkompetenz ist nicht ausreichend um die Situation zu beschreiben
Erster eindruck auf Telekom Inkompetenz und Lügen.
Unglaublich dass es keine konsequenzen oder Stonierungsmöglichkeit für so eine Situation gibt.


@Lookout, was Du unterschrieben hast, dürfte die Bestellung der Leistung sein.

 

Dann kommt normalerweise eine Eingangsbestätigung

 

Zum Schluss kommt eine Auftragsbestätigung; dieser liegt eine Widerrufsbelehrung und ein Musterwiderrufsformular bei. Du hast eine Widerrufsfrist von 14 Tagen.


@sg-flinux  schrieb:

 

Zum Schluss kommt eine Auftragsbestätigung; dieser liegt eine Widerrufsbelehrung und ein Musterwiderrufsformular bei. Du hast eine Widerrufsfrist von 14 Tagen.


Er hat im Shop abgeschlossen, da gibt es keine Widerrufsfrist.

So ist es.

@sg-flinux liegt hier leider falsch, @CobraCane  dagegen Gold richtig.

Bei Verträgen, die in Shops abgeschlossen wurden, gibt es keine Widerrufsfrist.

Die gibt es nur bei Fernabsatzgeschäfte (Internenet, Telefon, Fax).

 

Ausnahme sind hier noch die so genannten "Haustürgeschäfte".

 

 

@Lookout da du ein "Schnellauftrag" erwähnst:

Ist es möglich, dass es sich bei dem Shop lediglich um ein Partnershop der TK handelt?

Dubiose Schnellaufträge sind z.B. von "Paschke" bekannt.

 

Da die TK eigentlich nur zufriedene Kunden möchte, solltest du die Angelegenheit wie schon des öfteren von mir erwähnt, im Shop klären. Keine andere Stelle wird dir hier weiter helfen können.

 

 

Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @Lookout, herzlich willkommen in unserer Telekom hilft Community.

Ihren Ärger kann ich verstehen. Allerdings ist es so, wie es hier auch schon ganz richtig geschrieben wurde. Bei Aufträgen, die in einem Telekom Shop abgeschlossen wurden, besteht kein Widerrufsrecht. In diesem Fall bleibt nur die Möglichkeit, dass Sie sich erneut an den Shop wenden, um dort alles zu klären.

Viele Grüße
Melanie S.

Die Telekom Agenten können per Telefon soviel falsch oder so unzureichend informiernen wie sie wollen. Sie können in Fehler induzieren usw. Die Agenten können Kündigungen für Router entgegen nehmen aber es unterlassen den Kunden über die Rücksendefristen zu informieren usw. Alles und immer zu Lasten des Kunden, denn der liegt in der Beweispflicht. Der Kunde müsste beweisen können was per Telefon von beiden Seiten, sprich von ihm dem Kunden und dem Agenten gesagt wurde. Die Telekom hat immer Recht den es gibt ja die AGBs. Nun hat man die nicht immer parat und schon gar nicht im Kopf...

Wenn man bei der Telekom anruft sollte sofort eine Nachricht kommen das man sich auf die Aussagen der Agenten nicht verlassen kann, das Sie Informationen verschweigen, falsche Aussagen machen können und dies dann immer zu Lasten des Kunden geht bzw der die Konsequenzen der falschen oder fehlenden Informationen bezahlen muss.

Callcentersysteme sind perse Organisationen die ohne gesunden Menschenverstand funktionieren und ohne echte Entscheidungsbefugnis. Man sollte diese Systeme / Organisationen gleich durch Siri, Alexa oder Cortana ersetzen und deren Informationen sollten vom TÜF kontroliert werden.