Filialleiter im Telekom Shop sind Kunden egal

Gelöst

Hallo,

am 7.1.19 habe ich in der Filliale des Telekom Shops im Hamburger Phönix Center einen DSL Festnetzvertrag abgeschlossen. 

Diesen Auftrag möchte ich nun widerrufen bzw stornieren.

Laut den AGB´s der Telekom, hat man bei Beauftragungen im Shop kein 14 Tägiges Widerrufsrecht.

Warum eigentlich nicht? Weshalb gibt die Telekom nicht von sich aus, allen ihren Kunden das selbe Recht? 

Nun gut, es gibt ja noch so etwas wie Kulanz. Kulanz gewähren Kundenorientierte Serviceunternehmen ihren Kunden, aussernhalb enklagbaren Rechts. Allerdings unterscheidet die Rechtsprechung sehr wohl zwischen einmaliger und dauerhafter Dienstleistung und was eine Vorbereitung einer Dienstleistung ist und auch, wann ein Dienstleistungsvertrag überhaupt zustande gekommen ist. 

Am 10.1. sowie am 19.1. sprach ich also in besagter Filiale mit der Bitte um Kulanz vor.

Der Filialleiter sagte mir, das er den Vertrag nicht stornieren könne und auch nicht wolle, da ja eine Beratungsleistung erfolgt sei. Auf meinen Einwand, das diese Beratungsleistung auch erfolgt wäre, wenn ich den Vertrag nicht abgeschlossen hätte und das zu seinem Geschäft gehört, entgegnete dieser und das zitiere ich mal „ In diesem Fall ist mir der Kunde egal, denn ich will Geld verdienen. Daher will und werde ich diesen Vertrag nicht stornieren.“ Rumms!

Mir ist natürlich klar das die Shops Franchisunternehmen sind und für jeden Neuvertrag Provision erhalten. Doch findet die Telekom das wirklich gut, das sie so zwar einen unzufriedenen Kunden für 24 Monate hat, der nach Vertragsablauf aber niemals wieder ein Kunde der Telekom werden wird, egal was sie auch anbieten?

Dazu kommt, schaut man sich einmal die Rechtsprechung um diese Praxis der Telefonvertragsabschlüsse an, steht König Kunde gar nicht so hilflos da. Nur wer will immer gleich klagen? Oder ist es im Sinne der Telekom, permanent von den Kunden verklagt zu werden?

Nehmen wir mal an, der Techniker, der diealten soll, trifft nie jemanden an. Die verkaufte Dienstleistung kann daher nicht angeboten und genutzt werden. Für eine dauerhafte Dienstleistung die ich nicht nutzen kann, brauch ich auch nicht bezahlen. Somit erfolgt zwangsläufig Telekomseitig eine Stornierung. Und der Telekomshop wird dann auch keine Provision erhalten. Weshalb kommt man dem Kunden nicht gleich entgegen und spart Ressourcen?

Wo ist der Mehrwert für die Telekom bei solch Umgang mit Kunden? Image ist auch ein Wert...

Jetzt bin ich gespannt, ob ihr helfen könnt oder ob das auch nur ein Werbeversprechen ist.

viele Grüße 

 

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Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @Kumak,

ich kann verstehen, dass man es sich anders wünscht und gerne auch darüber diskutieren möchte. Allerdings kann ich dir nur sagen für einen im Telekom Shop geschlossenen Vertrag gibt es kein Widerrufsrecht.

Gruß
Sören G.

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@Kumak  schrieb:

Du hast gelesen worum es geht?


Klar, dass du Rechte für dich in Anspruch nimmst die du nicht hast aber keinen A rsch in der Hose hast diese vermeintlichen Rechte gegenüber dem Filialleiter durchzusetzen.

 

Der Rechtsweg steht dir offen, warum beschreitest du ihn nicht statt hier mit uns zu diskutieren, wobei eine Diskussion ist das ja nicht, du trägst nur immer wieder deine Meinung vor.

 

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Lösung
Gelöschter Nutzer

@Kumak

 

Die Schlußfolgerung, dass nur die Telekom bei Käufen im stationären Handel kein Widerrufsrecht

gewährt, ist schlichtweg falsch.

 

Auch in allen anderen Branchen gibt es im stationären Handel kein Widerrufsrecht,

deshalb heißt das dafür "zuständige" Gesetz auch "Fernabsatzgesetz".

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Lösung
Gelöschter Nutzer

@Kumak

 

Die Schlußfolgerung, dass nur die Telekom bei Käufen im stationären Handel kein Widerrufsrecht

gewährt, ist schlichtweg falsch.

 

Auch in allen anderen Branchen gibt es im stationären Handel kein Widerrufsrecht,

deshalb heißt das dafür "zuständige" Gesetz auch "Fernabsatzgesetz".

Hallo @Kumak,

warum man im Telekom-Shop kein Widerrufsrecht hat?! - Ganz einfach, du als Kunde gehst dahin, lässt dich beraten, bekommst zu 99% ein schriftliches Angebot und hast die freie Entscheidung, dein Angebot mit nach Hause nehmen zu können, darüber nachzudenken etc. Dann wird dir vor Ort der Vertrag bzw. die Unterlagen ausgedruckt und du kannst alles genaustens prüfen. Beim Fernabsatz kommt es manchmal zu Missverständnissen.

 

Nun sollte ja klar sein, warum du also kein Widerrufsrecht hast!

 


@Kumak  schrieb:

Mir ist natürlich klar das die Shops Franchisunternehmen sind und für jeden Neuvertrag Provision erhalten.


Nein, nicht jeder Telekom-Shop ist ein Franchise-Nehmer sondern die meisten Shops sind originale Shops von der Telekom.

 

@Kumak

Was ist denn zwischen dem Auftrag vom 7.1. und dem Vorsprechen in der Filiale am 10.1. passiert, dass Du Deine Meinung geändert hast?

 

Geh mal in ein Restaurant, bestell ein Steak - und wenn der Ober 15 Minuten später mit dem Gericht kommt sagst Du "Ne, ich will das nicht mehr. Einen Gruß an die Küche."

Wenn Du dann sagst "Mir ist in den 15 Minuten etwas fürchterliches dazwischengekommen, vollkommen unerwartet" dann mag man da ein Auge zudrücken. Aber wenn Du sagst "Ich hab halt meine Meinung geändert" dann wird man Dir was husten.

 

Aus Deinem Beitrag konnte ich nichts herauslesen was irgendwie mit einem plötzlichen äußeren Ereignis oder einer plötzlichen Krankheit zu tun hat - wo der Filialleiter vielleicht gesagt hätte. "Na gut. Ich mach das nicht gern. Aber in Ihrem Fall... ich versteh ja Ihre Situation... Ich mach das ausnahmsweise rückgängig."

Das klang eher nach "Ich habe es mir halt anders überlegt und jetzt stellen Sie sich nicht so an."

Und da hättest Du bei mir und bei anderen auch auf Granit gebissen.

 

Aber gut, Du kannst es hier ja noch ein wenig ausführen was Dich dazu gebracht hat, Deine Entscheidung revidieren zu wollen.

Dann wird zwar vermutlich nicht der Vertrag vorzeitig aufgelöst (oder vielleicht doch, wer weiß) - aber zumindest würdest Du dann u.U. hier ein "Schulterklopfen" und Verständnis erhalten.

@Kumak

Dein Rechtsverständnis ist abartig und am Ende haste auch noch die Dreistigkeit dich darüber noch zu beschweren. 

Wenn du der Meinung bist, du bist nicht in der Lage rationale Entscheidungen zu treffen und Herr über deine Sinne zu sein, dann geh zum nächsten Amtsgericht und lass dich für Geschäftsunfähig erklären.

 

Dann bekommst einen gerichtlichen Vormund und darfst keinerlei Verträge mehr abschließen.

Der Vormund entscheidet dann alles für dich. 

 

@CyberSW

na na...

 

@Kumak

In der Kritik Deines Rechtsverständnisses hat @CyberSW aber durchaus Recht. Ich meine das was Du jenseits von Kulanz geschrieben hast. Wenn der Techniker mehrfach erfolglos kommt, dann geh davon aus, dass Dir das ab dem zweiten Besuch mit 50 Euro pro weiterem Besuch in Rechnung gestellt wird und dass Du möglicherweise auf einen Schlag die Grundgebühr von 24 Monaten wirst begleichen müssen weil Du Deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst. Und das geht u.U. auch schnell ans Inkasso und auch an z.B. die Schufa.

 

Aber einerseits ist hier keiner ein Jurist und andererseits schaut Deine Welt vermutlich wieder anders aus wenn Du eine Nacht drüber geschlafen hat seit dem gestrigen Besuch im Telekom Shop, wenn die aktuelle Aufregung ein wenig verflogen ist.



Worauf beziehen sich die Antworten jetzt eigentlich? Verstehe ich nicht so richtig.
Ich habe gar nicht behauptet das die Telekom sich als einziges Unternehmen so darstellt.

Bevor man hier mit dem Fernmeldeabsatzgesetz um sich wirft, empfehle ich einen Blick in das BGB. Dort findet man etwas über Kaufverträge und Dienstleistungsverträge.
Ein Telefon oder einen Router im Telekomshop zu erwerben ist ein Kaufvertrag, für den ich ein Rückgabe und Garantierecht habe.
Dort werden auch Telefonverträge verkauft, die von Telekommunikationsunternehmen als Dienstleistungsverträge angesehen werden. Diese sind nun einmal nicht mit einer Schnitzelbestellung im Restaurant oder einer Annonce in einer Zeitung zu vergleichen, da diese eine einmalige Dienstleistung sind. Sollte eigentlich klar sein. Daher sind solche Vergleiche hier Hahnebüchener Unfug. Ein Telefonvertrag ist eine dauerhafte Dienstleistung, die im Übrigen erst mit der Freischaltung beginnt. Zumindest ist das gängige Rechtsprechung zum Verdruss der Telefonunternehmen, denn diese sehen die Dienstleistung schon als erbracht an, wenn sie nur einen Port belegen.
Über die Antworten hier bin ich tatsächlich erschrocken, weil sie an der Fragestellung vorbeigehen, totaler Unfug sind und so Niveaulos werden, das ich mich frage, ob da jemand falsch geschlafen hat oder die Schwiegermutter zu Besuch war.
Jemanden ein abartiges Rechtsverständniss zu unterstellen, jedoch selbst keinen Hauch Ahnung über Recht und Rechtssprechung zu haben, ist schon dreist und entlockt mir ein Kopfschütteln. Weshalb antwortet man überhaupt auf ein Thema, das zu verstehen einen offenbar überfordert?
Meine Frage ging nicht um Recht und Gesetze. Vielmehr darum, wie ein Großkonzern mit seinen Kunden umgeht.
Nun war hier in einer Antwort auch, man habe kein Widerrufsrecht, weil man in einen Laden geht, sich beraten lässt, ein schriftliches Angebot bekommt und dann eine Willenserkärung in Form einer Unterschrift tätigt. So weit so gut.
Ruft man bei der Telekom an, lässt sich beraten, bekommt ein schriftliches Angebot per Mail und gibt seine Willenserklärung in Form eines aufgezeichneten „ja“ ab, was ist daran anders? Das Gesetz zwingt die Telekom, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen auf Kundenwunsch ohne Angabe von Gründen stornieren zu müssen.
Meine Frage war, weshalb die Telekom ihre Kunden nicht alle gleich behandelt. Die einfache Antwort wäre gewesen, weil sie es nicht müssen. Genau das ist die Antwort des Filialleiters im Shop.
Wo ist denn da nun aber der Service am Kunden und ein Kundenorientiertes handeln?
Es gibt schließlich auch Unternehmen, die bieten eine längere Garantie auf ihre Produkte, als der Gesetzgeber von ihnen verlangt.
Die Telekom rechtfertigt ihre Preise mit der Aussage, das sie ein Premiumprodukt anbieten. Orientieren sich nur an den rechtlichen Minimalstandarts. Was ist daran Premium?
Der Kunde möchte, aus welchen Grund auch immer, den Auftrag stornieren. Ergo Kunde hat Problem und wendet sich an den Anbieter. Anbieter sagt, nicht mein Problem, Pecht gehabt. Wer überhaupt ein Verständniss von Service und Dienstleistung hat, dem sollte Bewusst werden, das es so nicht in Ordnung sein kein. Es muss immer eine Lösung im Sinne des Kunden geben, unabhängig von Recht und Gesetz.
Und derjenige der hier meint, man müsse den Telekomtechniker bezahlen...der soll mal erklären, warum man einen Techniker bezahlen soll, den man nicht bestellt hat....Nachdenken hilft manchmal.
Von Schufa Eintrag bis gerichtliche Vormundschaft, die Antworten hier sind echt der Knaller... Fröhlich
Es geht um Service und Umgang mit Kunden und darum wie man ein Problem im Interesse seines Kunden lösen kann. Ob man dem Kunden Gegenüber kulant ist. Ist eigentlich nicht so schwer.
Und es geht um die Frage, welchen Möglichkeiten ich als Kunde habe, wenn ein Fillialeiter sich quer stellt. Das der gesamte Konzern dann nur mit den Achseln zuckt und man nur als Antwort bekommt, das man nichts machen könne, ist ein Armutszeugnis sondergleichen und nichts daran ist Premium.
Übrigens, der Vorschlag den Telekomtechniker nicht hereinzulassen, stammt von der Telekom selbst....:-)
Bevor hier irgendwer Gründe oder Ausführungen von einem Kunden möchte, um seine Neugier zu befriedigen, sollte er darüber mal nachdenken.
Bleibt zu hoffen, das manche hier, bei denen man auch auf Granit gebissen hätte, diese nicht auch im Kundendienst tätig sind.
Schönen Sonntag


@Kumak  schrieb:

Bevor man hier mit dem Fernmeldeabsatzgesetz um sich wirft, empfehle ich einen Blick in das BGB. Dort findet man etwas über Kaufverträge und Dienstleistungsverträge.
Ein Telefon oder einen Router im Telekomshop zu erwerben ist ein Kaufvertrag, für den ich ein Rückgabe und Garantierecht habe.


Fangen wir doch mal mit diesem ersten Punkt an. Bitte den konkreten Paragraphen/Absatz/Satz des BGB bennen wo das stehen soll.

Ein "Fernmeldeabsatzgesetz" gibt es übrigens keines. Und ein "Fernabsatzgesetz" - das ist wo @Gelöschter Nutzer irrt -- gibt es auch schon lange keins mehr - seit 1.1.2002 genauer gesagt.

 

Mein Wissensstand: Im BGB ist weder eine Rückgabe noch eine Garantie für einen im einem Shop geschlossenen Kaufvertrag geregelt sofern es nicht um Mängel geht. Und auch nicht für einen Dienstleistungsvertrag.

 

Deine Kritik daran, dass man im Shop gesetzlich nicht dieselben Rechte hat wie bei online oder telefonischer Bestellung und auch nicht freiwillig eingeräumt bekommt teile ich insofern, dass ich in der Regel empfehle, einen Vertrag möglichst NICHT im Shop abzuschließen.

Andererseits wenn die Telekom ein solches Recht freiwillig einräumen würde, dann müsste sie u.U. anders kalkulieren.

 

Nach wie vor scheint es mir aber, dass Du einfach ein sprunghaftes Verhalten an den Tag gelegt hast, das niemand so nachvollziehen kann weil Du auch nichts zu Deiner Motivation schreibst.

 

Na ja, sei's drum.

@Kumak

Ich fände es übrigens überaus kundenfreundlich von Mercedes, wenn sie mir einen Neuwagen unentgeltlich zur Verfügung stellen würden. Werden sie wohl aber nicht machen. Auch die Telekom wird mir meinen Anschluss nicht unentgeltlich zur Verfügung stellen, obwohl ich das echt kundenfreundlich fände.

 

Oder in anderen Worten: die Interessen beider Parteien müssen halt halbwegs ausgewogen sein.


@Kumak  schrieb:

Und es geht um die Frage, welchen Möglichkeiten ich als Kunde habe, wenn ein Fillialeiter sich quer stellt. 



Keine, Ende der Geschichte.

 

Pacta sunt servanda


@der_Lutz  schrieb:

@Kumak  schrieb:

Und es geht um die Frage, welchen Möglichkeiten ich als Kunde habe, wenn ein Fillialeiter sich quer stellt. 



Keine, Ende der Geschichte.


  • im Forum schreiben
  • eine "Vorstandsbeschwerde" schicken
  • ...

Oder einfach zu dem stehen, was man gemacht hat, so man voll geschäftsfähig ist.

@muc80337_2

Klar, die Möglichkeiten hat man sie lösen aber den Vertrag nicht auf Zwinkernd

Vielleicht hilft dir das bei deinem Gedankengang:
Im BGB wird geregelt was ein Kauf und ein Dienstleistungsvertrag ist. Rechte, besonders Kundenrechte, leiten sich meist aus mehreren Gesetzen ab. Das ist so, weil man nie ein ganzes Gesetzbuch neu aufsetzt, sondern meist nur an einzelnen Gesetzen herumdoktert. Wäre es für jeden verständlich, bräuchte man keine Juristen. Fröhlich
Allein die Frage was ein Telefonvertrag ist, ist schon ein Streitpunkt. Einige Gerichte bewerten einen Telefonvertrag, ähnlich wie einen Vertrag mit einem Energie oder Wasserversorger, als Kaufvertrag. Bei einem Kaufvertrag hat man unter Umständen andere Widerspruchsmöglichkeiten als bei einem Dienstleistungsvertrag.
Natürlich muss man eine Sache, die einem durch einen Handel überlassen wird auch bezahlen. Ergibt sich aus BGB §433 bzw §611
Für eine Probefahrt überlässt Dir Mercedes durchaus einen Wagen kostenlos, obwohl sie es nicht müssen. Selbst wenn man den Wagen danach nicht kauft.
Die Telekom hat mir doch aber noch gar nichts überlassen. Somit muss es eine Möglichkeit geben, man könnte auch Recht sagen, von der Kaufabsicht zurückzutreten. Das kuriose ist, das es diese Möglichkeit bzw Recht auch gibt, nur mag die Telekom in Vertretung des Filialeiters davon nichts wissen. Doch niemand bei der Telekom, außer diesem Filialeiter kann diesen Auftrag stornieren. Das zumindest ist die Antwort, die ich von der Telekom erhalte. Und niemand bei der Telekom selbst versteht das.
Die geben mir dann Tips wie, das ich den Laden auseinander nehmen soll oder den Techniker nicht einlassen soll....
Ein Unternehmen steht sich irgendwie selbst im Weg. Ich reg mich nicht auf oder so. Auch mit dem Filialleiter habe ich das versucht sachlich zu klären. Den haben übrigens auch keine Gründe interessiert. Auch habe ich nach einem Kompromiss gefragt, wie denn eine Lösung von ihm aussehen könnte, um die Kuh vom Eis zu bekommen. Doch er will einfach nicht. Vielleicht hat er Druck durch Umsatzprobleme. Mag ja alles sein, doch sich stur zu stellen finde ich schon beachtlich und wenig professionell.

@Kumak  schrieb:
doch sich stur zu stellen finde ich schon beachtlich und wenig professionell.

Du meinst sicher mit Stur stellen dein Verhalten.

Ich finde das sogar lächerlich und ignorant.

Was bitte schön ignoriere ich denn?

Dein Nick lässt vermuten, das du nicht immer ein zufriedener Kunde warst. Warst du etwa Stur und Ignorant um jetzt ein zufriedener Kunde zu werden? War dein Anliegen weniger lächerlich? Was hat dich zu einem zufriedenen Kunden gemacht?


@Kumak  schrieb:

Was hat dich zu einem zufriedenen Kunden gemacht?

Jedenfalls keine Diskussion über rechtliche Belange die eindeutig sind, aber anders als du es gerne hättest.

 

Wie es zum Wechsel meines Nickname kam kannst du hier im Forum nachlesen.

Offenbar bist du ziemlich Ahnungslos, sonst wüsstest du, das es so eindeutig wie du es vermutest nicht ist. 

Nur weil ein Unternehmen Dir ein Recht nicht zugestehen will, bedeutet es nicht, das du es nicht hast.

Natürlich hast du noch niemals etwas zurückgegeben oder umgetauscht, weil es dir nicht gefallen hat... Ach wären die Menschen nur alle so wie du. Fröhlich


@Kumak  schrieb:

Offenbar bist du ziemlich Ahnungslos, 


Meinst du?

Nun erwartungsgemäß sehe ich das anders.

Allerdings weiß ich, dass die Rechtssprechung meine Meinung vertritt.

Du solltest dich besser deine Weisheiten mit einem Anwalt deiner Wahl austauschen und dann dein Glück in der Filiale versuchen.

Für Geld ziehen auch Anwälte in hoffnungslose Kriege.

 

Nur gut sind nicht alle Menschen wie du.


@Kumak  schrieb:
Die Telekom hat mir doch aber noch gar nichts überlassen. Somit muss es eine Möglichkeit geben, man könnte auch Recht sagen, von der Kaufabsicht zurückzutreten. Das kuriose ist, das es diese Möglichkeit bzw Recht auch gibt, nur mag die Telekom in Vertretung des Filialeiters davon nichts wissen.

Es würde mich ganz aufrichtig interessieren auf welcher Grundlage man dieses Recht haben soll. Denn das wäre ja etwas, das ich selbst gegenüber der Telekom und anderen Unternehmen gegenüber verwenden könnte.

Ich frage hier deshalb erneut nach weil mir so etwas noch nie zu Ohren gekommen ist. Ich bin aber auch kein Jurist.

 

Ich stelle mir das auch schwierig vor - man stelle sich nur die Rechtsunsicherheit vor: Ich gehe einen Vertrag ein der erst ab einem darauf folgenden Datum zur Ausführung kommt und der Vertrag kann noch am letzten Tag vorher per einfachem "Nee, ist doch nicht." vom Tisch gefegt werden.

Beispielsweise ich unterschreibe einen Mietvertrag (auch wenn das jetzt noch ins Mietrecht reinreicht) und am Tag vor Einzug sage ich dem Vermieter "Ich hab es mir anders überlegt". Ärgerlich für den Vermieter. Noch schlimmer anders herum: Der Vermieter sagt mir am Tag vor Schlüsselübergabe, ich bin bereits mit dem Umzugslaster unterwegs, dass er es sich anders überlegt hat.

Beispielsweise ich b

Es liegt durchaus im Bereich des Möglichen, das du mit deiner Meinung falsch liegst.

Da du es ja besser weißt, erzähle ich dir mit folgendem sicherlich nichts neues.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gewährt aus Gründen des Verbraucherschutzes einem privaten Käufer (Verbraucher) gegenüber einem gewerblich tätigen Verkäufer (Unternehmer) bei speziellen Vertragsarten ein Widerrufsrecht. Dieses in § 355 BGB geregelte Widerrufsrecht gewährt jedem Verbraucher das Recht, sich unter bestimmten Umständen von einem bereits geschlossenen, aber noch schwebend unwirksamen Vertrag innerhalb gesetzlicher Fristen durch Erklärung des Widerrufs zu lösen.

 

Schwebende Unwirksamkeit bedeutet, dass die Wirksamkeit des abgeschlossenen Rechtsgeschäfts bis zur Genehmigung durch einen Dritten oder bis zum Ablauf einer bestimmten Frist in der Schwebe bleibt. Die schwebende Unwirksamkeit ist somit ein vorübergehender Zustand, der sich zur vollen Wirksamkeit oder Unwirksamkeit des Geschäfts entwickeln kann.

Verbraucher ist nach § 13 BGB eine Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt, das nicht ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Bei Rechtsgeschäften, die der unselbstständigen beruflichen Tätigkeit der Person dienen (z. B. Kauf von Arbeitskleidung oder Fortbildungsliteratur), ist diese Person Verbraucher.

Bei den nachstehenden Vertragsarten findet das Widerrufsrecht aus § 355 BGB Anwendung:

  • Haustürgeschäft (§ 312 BGB)
  • Fernabsatzvertrag (§§ 312b, 312d BGB)
  • Verbundenes Geschäft (§ 358 BGB)
  • Verbraucherdarlehensvertrag, (§§ 491, 495 BGB)

Erwirbt ein Verbraucher eine Ware oder Dienstleistung und nimmt gleichzeitig ein damit verbundenes Darlehen auf, so handelt es sich hierbei um ein verbundenes Geschäft i. S. d. § 358 BGB. Ein Kaufvertrag bildet ein mit dem Darlehensvertrag verbundenes Geschäft, wenn das Darlehen der Finanzierung des Kaufpreises dient und beide Verträge als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind.

Der Gesetzgeber hat 2009 die Frage des Erlöschens des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen geändert. Seitdem erlischt das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde. Nach altem Recht erlosch das Widerrufsrecht, wenn der Vertragspartner auf ausdrücklichen Wunsch mit der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.

Der Verbraucher muss auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und die Rechtsfolgen des Widerrufs gemäß § 357 Abs. 1 BGB hingewiesen werden. Dies geschieht in der Regel durch die Widerrufsbelehrung. Erst mit Zugang (E-Mail, Post, Fax) einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung setzt der Unternehmer die Widerrufsfrist in Gang. Kommt der Unternehmer seiner Pflicht zur Widerrufsbelehrung nicht oder nicht vollständig nach, kann sich der Verbraucher jederzeit ohne Begründung vom Vertrag lösen. Dies kann entweder in Textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen.

Die Widerrufsbelehrung muss zu ihrer Wirksamkeit

  • dauerhaft in Textform beim Kunden vorliegen,
  • den Verbraucher darüber belehren, dass er ein Widerrufsrecht hat und wie er es ausüben kann,
  • Namen und Anschrift desjenigen enthalten, an den der Widerruf oder die Warenrücksendung zu richten 
  • den Beginn und Ende der Widerrufsfrist enthalten sein

Allein das es keine Widerrufsbelehrung gab, macht die ganze Diskussion schon obsolet. In der Tat, da ist die Rechtsprechung eindeutig.

Ob im Sinne deiner Meinung, bezweifle ich doch etwas.

@Kumak

wenn du doch alles besser weißt warum regelst du es dann nicht im Shop?

 

Du hast gelesen worum es geht? Wenn der Filialleiter aber nichts regeln will, was macht man dann als Kunde? Alles hinnehmen?

natürlich könnte ich klagen und meiner Auffassung nach würde ich auch Recht bekommen. Oder die Telekom müsste mich verklagen, weil sie Geld von mir möchte, das sie aber nicht bekommt. Doch weshalb kann man sich nicht außerhalb von Gesetzen und Gerichten im Sinne des Kunden einigen? 

Verstehst du so langsam worum es geht? Es geht nicht um erzwingbares Recht, sondern wie man mit Kunden umgeht.


@Kumak  schrieb:

Du hast gelesen worum es geht?


Klar, dass du Rechte für dich in Anspruch nimmst die du nicht hast aber keinen A rsch in der Hose hast diese vermeintlichen Rechte gegenüber dem Filialleiter durchzusetzen.

 

Der Rechtsweg steht dir offen, warum beschreitest du ihn nicht statt hier mit uns zu diskutieren, wobei eine Diskussion ist das ja nicht, du trägst nur immer wieder deine Meinung vor.

 

 

Nun ja, von dir kam noch nichts konstruktives das in irgendeiner Form hilfreich wäre...

Nicht den A_sch zu haben mein Recht dem Filialeiter gegenüber durchzusetzen, ist eine Aussage die irgendwie ziemlich dämlich ist. Denn das er nicht mit sich reden lassen will ignorierst beharrlich und konstant.

Wessen Meinung soll ich denn sonst vortragen,wenn nicht meine. Immerhin Begründe ich die auch.

Und mal ehrlich, weshalb postest du überhaupt, wenn du doch nichts außer Nonsens beizutragen hast? Hab mir andere Beiträge von dir auch angesehen. 

Und, bist du begeistert von der Konstruktivität und zielstrebigen faktenbasierten Problementdeckung bis hin zur Beseitigung?

 

Was soll man auf deinen Sermon von wild gewürfelten Paragraphen eingehen? Du scheinst wichtige Zusammenhänge nicht erkennen zu wollen oder können. Das erspare ich mir lieber.