Frage zum Vorgehen bei Wandlung

Gelöst

Guten Tag erstmal in die Runde,

 

habe eigentlich nur eine kurze Frage. Sicherlich wurde diese schon mehrfach gestellt, jedoch ist mir die Vorgehensweise nicht ganz klar geworden.

 

Habe ein Samsung Galaxy S5 Neo und bin seit ich das Gerät habe, weniger von der WErtigkleit überzeugt. Inzwischen war es bereits 3 mal in Reperatur aus verschienden Gründen. Wurde jedesmal getauscht. Jetzt ist wieder ein Fehler aufgetreten. (Sehr schlechte Sprachqualität, war auch beim ersten mal der Grund).

 

Möchte gerne eine Wandlung beantragen, da ich mit dem Gerät einfach nicht mehr zufrienden bin. Entweder ein anderes Gerät odder eben die Auflösung des Vertrages. 

 

Die einlieferungsbescheide und Reperaturbestätigungen habe ich noch.

 

Wie muss ich da jetzt vorgehen? kann ich das im Shop erledigen?

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Johannes

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Lösung

Das BGB ist hier eindeutig, die §§ 437, 439 Rechte des Käufers bei Mängeln, Nacherfüllung sagen alles notwendige aus. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf wird ein Mangel am Gerät als von Beginn an existent angenommen, als Kunde hast du dann nach deiner Wahl das Recht, die mangelhafte Ware gegen eine Mangelfreie Ware auszutauschen oder reparieren zu lassen, Ist die mehrfache Reparatur nicht erfolgreich besteht das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags und damit Geld zurück.

 

Diese Regelungen gelten seit der Schuldrechtsreform 2001, die telekom möchte aber immer noch nichts davon wissen und versucht solches zu negieren.

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Gelöschter Nutzer

Du kannst das ganze im Shop machen, wenn die Wandlung akzeptiert wird bekommst du Post und kannst dir ein neue Gerät heraussuchen.

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Gelöschter Nutzer

Du kannst das ganze im Shop machen, wenn die Wandlung akzeptiert wird bekommst du Post und kannst dir ein neue Gerät heraussuchen.

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Das BGB ist hier eindeutig, die §§ 437, 439 Rechte des Käufers bei Mängeln, Nacherfüllung sagen alles notwendige aus. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf wird ein Mangel am Gerät als von Beginn an existent angenommen, als Kunde hast du dann nach deiner Wahl das Recht, die mangelhafte Ware gegen eine Mangelfreie Ware auszutauschen oder reparieren zu lassen, Ist die mehrfache Reparatur nicht erfolgreich besteht das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags und damit Geld zurück.

 

Diese Regelungen gelten seit der Schuldrechtsreform 2001, die telekom möchte aber immer noch nichts davon wissen und versucht solches zu negieren.


@jojo1990 schrieb:

Möchte gerne eine Wandlung beantragen, da ich mit dem Gerät einfach nicht mehr zufrienden bin. Entweder ein anderes Gerät odder eben die Auflösung des Vertrages.


Wie lange läuft der Vertrag mit dem Gerät jetzt schon?

Tausch käme eventuell infrage.

Ich habe übrigens schon ein Handy am letzten Tag der MVLZ getauscht bekommen wegen technischem Defekt.

 

Bei Rückabwicklung bekommt man nicht den Wert des Smartphones, sondern lediglich die Zuzahlung erstattet.

Wenn das z. B. 1€ war, hättest Du die A-Karte, wie man so schön sagt.

 

Was meinst Du mit Auflösung des Vertrages, den Mobilfunkvertrag?

Der hat nur mittelbar mit dem Smartphone zu tun, weil er die Smartphone-Förderung beinhaltet und was Du selbst dafür zahlen musst neben der Einmalzahlung.

Ansonsten hat der Vertrag mit dem Smartphone nichts zu tun.

Du könntest Dein Smartphone ja auch verkaufen gleich am 1. Tag und selbst ein anderes Smartphone nutzen.

 

Telekom hilft Team
Hallo zusammen. Der hier genannte Fall fällt unter den Punkt Rücktritt. Gesetzlich sieht dies wie folgt aus:

Der Rücktritt tritt ein, wenn wegen 2. erfolgloser Nacherfüllung lt. § 437 BGB in Verbindung mit § 440, Satz 2 BGB ein weiterer Defekt auftritt.
Der Kunde hat ein Recht auf Kaufpreis-Erstattung, wenn der Fehler (es muss immer derselbe sein) selbst nach der 2. Reparatur nicht behoben werden kann. Dies gilt nur für das Mobiltelefon und ist losgelöst vom Vertrag.

Wir räumen unseren Kunden hier jedoch folgende Abweichungen ein:

Es gelten die vollen 24 Monate Gewährleistungsfrist (Wegfall der 6-Monatsfrist). Es muss nicht 3x derselbe Fehler vorliegen.
Hintergrund: In der gesetzlichen Regelung muss ein und derselbe Fehler 2 x kostenfrei repariert worden sein und diese Reparaturen sind nicht gelungen. Dann kann der Kunde einen Rücktritt beantragen.
Wir möchten nur, dass 2 x kostenfrei im arvato ServiceCenter (von der Telekom zertifiziert) repariert worden ist, egal welcher Fehler.

Jetzt aber zu dem konkreten Fall, gehen Sie am besten in den Telekom Shop und schildern, den Defekt und Ihren Wunsch nach einem Wandel und die Kollegen, leiten dann alles Weitere in die Wege.

Viele Grüße Stefanie W.

@Stefanie W.

 

Danach ist dann jetzt so, dass es also kein Tausch-Handy gibt, sondern Kaufpreiserstattung?

 

Dann ist der Kunde, mit einer extrem niedrigen Zuzahlung von 1€ dann der absolut Benachteiligte, weil er plötzlich, nach mehreren Reparaturversuchen, während derer er sein Handy auch gar nicht nutzen könnte, nun auch kein Geld bekommt, um sich ein neues Handy zu kaufen?

 

Welchen Sinn macht aus dieser Sicht jetzt ein Vertrag mit Smartphone, im Extremfall in einem Premium-Tarif, der monatlich satte 30€ teurer ist, als ein Tarif ohne Smartphone?

Hallo @BigWoelfi, ich habe hier lediglich den Gesetzestext und unsere Vorgehensweise dazu hier gepostet, da hier ja auch geschrieben wurde, dass wir uns an diese Vorgaben nicht halten.

Ich habe aber auch geschrieben, dass es möglich ist einen Wandel durchführen zu lassen und wie dafür vergangen werden muss, denn wie du schon geschrieben hast, macht ein Rücktritt an der Stelle kaum Sinn, da die Zuzahlung zum Endgerät meist nicht verhältnismäßig zum Wert des Gerätes ist.

Viele Grüße Stefanie W.

Sinn macht es aber ein mangelfreies Gerät zu verlangen und Reparaturversuche durchweg abzulehnen.

Gelöschter Nutzer

@Stefanie W. schrieb:
Hallo @BigWoelfi, ich habe hier lediglich den Gesetzestext und unsere Vorgehensweise dazu hier gepostet, da hier ja auch geschrieben wurde, dass wir uns an diese Vorgaben nicht halten.

Ich habe aber auch geschrieben, dass es möglich ist einen Wandel durchführen zu lassen und wie dafür vergangen werden muss, denn wie du schon geschrieben hast, macht ein Rücktritt an der Stelle kaum Sinn, da die Zuzahlung zum Endgerät meist nicht verhältnismäßig zum Wert des Gerätes ist.

Viele Grüße Stefanie W.

Also ich durfte beim Defekt meines Gerätes früher wieder ein neues Subventioniertes nehmen:

 

Defektes Gerät: 9,95 EUR

Neues Gerät: 49,95 EUR

 

Zuzahlung 40,- EUR

 

An der Laufzeit des Vertrages hat sich nichts geändert. Ist das heute auch noch so?

Hallo @Gelöschter Nutzer, es wird hier von Fall zu Fall entschieden, wie das mit dem Wandel vonstattengeht, aber egal wie man sich entscheidet, im Zuge des Wandels, ändert sich natürlich nichts an der Laufzeit des Vertrages. Zwinkernd

Viele Grüße Stefanie W.
Gelöschter Nutzer

@Stefanie W. schrieb:
Hallo @Gelöschter Nutzer, es wird hier von Fall zu Fall entschieden, wie das mit dem Wandel vonstattengeht, aber egal wie man sich entscheidet, im Zuge des Wandels, ändert sich natürlich nichts an der Laufzeit des Vertrages. Zwinkernd

Viele Grüße Stefanie W.

Hallo Stefanie W.

 

 

Nach welchen Prämissen wird da gegangen? Ich hatte 3 S6edge, die ein Displayfehler hatten. Nachdem das zweite Austauschgerät defekt war, konnte ich wandeln und entschied mich für das s7edge, in der Hoffnung von diesem Fehler verschont zu bleiben. 

Leider war das ein Irrglaube. Nachdem ich auch da zweimal ein Ersatzgerät bekam und auch dieses ein Displayproblem hat (rosa Streifen von oben nach unten), wollte ich wieder wandeln und stellte einen Antrag auf Rücktritt. Daraufhin rief mich eine Kollegin von Ihnen an und meinte, dass es nicht möglich sei und es ein Rücktritt vom Rücktritt sei, da ich ja schon einmal gewandelt habe (vom s6 aufs s7). So oder so ähnlich. Und wenn ich dabei bliebe, dann bekomme ich 1€ für mein Telefon. 

Jetzt lasse ich es wieder reparieren. Ich bekomme also das dritte S7edge Austauschgerät! 

Ich nutze die Geräte sehr intensiv. Bestimmt 8h am Tag. Vermutlich macht deshalb das Display so schnell schlapp. Komisch ist nur, dass der Steifen immer an der selben Stelle erscheint und nicht nur ich betroffen bin. Man muss nur googeln. Aber egal.

Meine Frage : 

Warum kann ich nicht mehr wandeln? Wie oft muss ich das Gerät noch tauschen? Ich gehe davon aus, dass das Austauschgerät auch wieder nur zwei Monate fehlerfrei mitmacht. Woran macht die Telekom die Kulanz abhängig? Ich hätte mir liebend gern ein anderes Telefon genommen. Auch mit Zuzahlung. Langsam habe ich nämlich keine Lust mehr mich kaputten Geräten ständig auseinandersetzen zu müssen.

 

Ich würde mich freuen wenn Sie etwas Licht ins Dunkel bringen könnten. Gern auch per Telefon. Das aber leider erst ab Freitag. Ich warte ja aufs Austauschgerät. ..

Hallo frankfrhoffmann, also die gesetzlichen Regelungen habe ich hier bereits gepostet. Wenn Sie bereits ein gewandeltes Gerät erhalten haben, beginnt bei einem Defekt, das Ganze wieder von vorne. Also wieder mindestens zweimal tauschen und dann hat man die Möglichkeit vom Kauf des Gerätes zurückzutreten, was sich meist nicht wirklich rentiert, wenn nur eine Zuzahlungspreis von 1 Euro gezahlt wurde. Ich hoffe natürlich, dass mit Ihrem Austauschgerät alles okay ist und kein weiterer Tausch erforderlich wird.

Viele Grüße Stefanie W.
Gelöschter Nutzer

Und genau das verstehe ich nicht. Nach dem dritten s6 konnte ich wandeln zum s7. Jetzt, nachdem das dritte s7 auch einen Fehler hat, kann ich nicht mehr wandeln?! Stattdessen bekomme ich nun das vierte s7, mein 7. Handy innerhalb von 18 Monaten...

Grundsätzlich besteht ein Anrecht auf den Rücktritt und nicht auf den Wandel des Gerätes, warum die Kollegen das so entschieden haben, kann ich schwer einschätzen. Aber ich fürchte, wenn die Ablehnung für einen Wandel schon erfolgt ist, bleibt nur den Mangel jeweils wieder beheben zu lassen. Viele Grüße Stefanie W.
Gelöschter Nutzer

Hallo Stefanie W. 

 

Genau das passiert ja wieder. Damit habe ich auch kein Problem! Mein Problem ist, ich befürchte, ich muss in zwei Monaten wieder zur Reperatur... 

Dann werde ich wieder um Wandlung bitten. Allerdings beim Vorstand der Telekom. Es kann doch so nicht ewig weitergehen. 

Ich hoffe, dass Sie das neue Gerät nicht wieder reparieren lassen müssen, ich kann leider die Entscheidung nicht beeinflussen, auch wenn ich natürlich vollkommen nachvollziehen kann, das das irgendwann ein Ende haben muss. Viele Grüße Stefanie W.

@Gelöschter Nutzer

 

Finde ich auch, dass das so nicht weitergehen kann.

Ich würde es ka verstehen, wenn andere auch so extreme Ausfälle hätten.

 

Aber immer wieder beim gleichen Nutzer ist schon auffällig, denke ich.

 

Vielleicht bekommst Du aber auch beim Tausch immer wieder nur aufgearbeitete Gebrauchte.

Das wäre dann nicht wirklich Wandlung für mein Verständnis.

Gelöschter Nutzer

Bei der Wandlung hat er ja ein ganz neues bekommen. Sonnst gibt es beim Handycheck immer "nur" eine neue Sende/Empfangseinheit die auch generalüberholt sein kann und meistens auch ist.

 

Beim nächsten Defekt würde ich aber nochmal einen Rücktritt vom Kaufvertrag und anstreben und dann auch wieder ein neues Gerät heraussuchen.

Hallo zusammen. Ich weiß nicht ob die Tauschgeräte neu oder generalüberholt sind. Jedenfalls sehen sie neu aus.

Ich bin bei weiten nicht der einzige, den es betrifft. Das Internet ist voll von Fällen wie mir. Kurios ist doch, dass dieser rosa Streifen immer an der selben Stelle auftaucht. Immer links neben dem Akkusymbol. Und das nicht nur bei mir, sondern auch bei anderen, die ich gar nicht kenne - deutschlandweit.

Das kann nur bedeuten, dass es ein Produktionsfehler ist, der aufgrund einer intensiven Nutzung zum Vorschein kommt. Ansonsten wäre dieser Streifen immer wieder an anderen Stellen erschienen. 

Wandlung, Umtausch gegen ein mangelfreies Produkt. Rücktritt, Auflösung des Kaufvertrages bei 2 Mal fehlgeschlagener Wandlung,sei es Austausch oder Reparatur. 

Offensichtlich gab es hier im Thread eine Begriffsverirrung.


@hashstat schrieb:

Wandlung, Umtausch gegen ein mangelfreies Produkt. Rücktritt, Auflösung des Kaufvertrages bei 2 Mal fehlgeschlagener Wandlung,sei es Austausch oder Reparatur. 


Aha, wusste ich gar nicht, dass 2 fehlgeschlagene Reparaturen als 2 Wandlungen anzusehen sind?

Laut BGB muss man sich 2 Reparaturversuche Gefallen lassen, bevor man Umtausch verlangen darf.

Sicher ist nach diesen 2 Reparaturversuchen auch sein Geld zurück verlangen, also vom Kaufvertrag zurücktreten.

 

Aber wenn das dermaßen unvorteilhaft ist, weil man lediglich die Zuzahlung zurückerhält, weil der Betrag für Smartphone oder Top-Smartphone ja bei der Telekom nicht zum Handy sondern zum Vertrag gehören, müsste man ja mit dem Klammetbeutel gepudert sein, sich auf einen Rücktritt einzulassen.

 


@hashstat schrieb:

Offensichtlich gab es hier im Thread eine Begriffsverirrung.


Genau so sehe ich das hier auch. Zwinkernd

 

Gut, der Begriff Wandlung hat mich kirre gemacht. Es ist die Nacherfüllung die nach Kundenwahl als Lieferung eines mangelfreien Produktes erfolgen kann oder als Reparatur. Der Rücktritt vom Vertrag ist dann möglich wenn die Nacherfüllung, egal ob Reparatur oder "Wandlung" in ein mängelfreies Gerät 2 mal fehlschlägt oder die Art der Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist. Quelle BGB §§ 437,439, 440

Deine Ansicht, das erst nach 2 Reparaturversuchen ein Umtausch stattfinden darf ist spätestens seit der Schuldrechtsreform 2002 vom Tisch, falls es vorher denn so war.

Deshalb Finger weg von durch den Mobilfunkvertrag subventionierten Handies. Wer kein Geld für ein neues Smartphone hat soll das alte weiternutzen, alles andere ist dämlich.